Darauf müssen Radfahrer achten

In der Corona-Krise setzen viele Menschen wieder vermehrt aufs Fahrrad. Einige haben es ganz neu für sich entdeckt. Umso wichtiger, dass Radfahrer wissen, welche Regeln gelten. Die Unfallexperten von Dekra gehen auf die wichtigsten Punkte rund ums Radfahren ein und sagen, worauf Sie achten müssen.

Dürfen Radfahrer auf dem Gehweg fahren? Laut Straßenverkehrsordnung gehören Fahrräder als Fahrzeuge auf die Straße. Es gibt aber Ausnahmen: Kinder bis acht Jahre müssen auf dem Gehweg fahren, für Kinder bis zehn Jahre ist es erlaubt. Auch eine Aufsichtsperson darf den Gehweg mit benutzen. Bei Verstößen droht ein Bußgeld.

Was gilt in der Fußgängerzone? Vom Grundsatz her gilt in Fußgängerzonen das Gleiche wie auf dem Gehweg. Viele Fußgängerbereiche sind jedoch durch das Zusatzschild “Radfahrer frei” freigegeben.

Müssen Radfahrer den Radweg benutzen? Radfahrer müssen einen Radweg immer dann nutzen, wenn er mit dem runden Radweg-Zeichen gekennzeichnet ist; es zeigt ein weißes Fahrrad auf blauem Grund. Fehlt es, kann der Radfahrer zwischen Fahrbahn und Radweg wählen.

Gelten Tempolimits auch für Radfahrer? Nicht nur Kraftfahrer können Bußgelder und Punkte wegen überhöhter Geschwindigkeit kassieren, sondern auch Radfahrer. Für sie gelten die ausgeschilderten Tempolimits ebenso, zum Beispiel Schrittgeschwindigkeit in verkehrsberuhigten Bereichen.

Dürfen Radfahrer nebeneinander fahren? Seit April 2020 ist die neue Fassung der Straßenverkehrsordnung in Kraft. Sie erlaubt grundsätzlich, dass zwei Radler nebeneinander fahren. Voraussetzung ist, dass andere Verkehrsteilnehmer nicht behindert werden.

Ist Telefonieren auf dem Fahrrad erlaubt? Für das Telefonieren gelten für Radfahrer die gleichen Regeln wie für Autofahrer: Das Handy am Ohr während der Fahrt ist tabu. Bei Verstößen werden 55 Euro Bußgeld fällig, beim Autofahren sind es 100 Euro und ein Punkt.

Darf man auf dem Fahrrad Musik hören? Grundsätzlich untersagt ist es trotz der Gefahren nicht völlig, die Musik darf aber nicht so laut sein, dass der Radler die Geräusche seiner Umgebung nicht mitbekommt.

Auch wenn’s erlaubt ist: Fahr nie rechts vorbei: Auch wenn es schnell gehen soll – schlängeln Sie sich an Lkw und großen Nutzfahrzeugen, die vor einer Ampel halten, nie mit dem Fahrrad rechts vorbei und warten Sie nicht rechts von diesen Fahrzeugen. Beim Losfahren ist die Gefahr groß, von einem rechtsabbiegenden Lkw übersehen und erfasst zu werden. Bei solchen Unfällen sterben in Deutschland jedes Jahr 30 bis 40 Radfahrer.

Darf man alkoholisiert aufs Fahrrad steigen? Radfahren und Alkohol vertragen sich nicht. Mit einer Alkoholfahrt können Radler sogar ihren Autoführerschein in Gefahr bringen. Schon ab 0,3 Promille Alkohol im Blut droht bei auffälliger Fahrweise oder Unfall eine Strafanzeige.

Von 1,6 Promille an gilt ein Radfahrer als absolut fahruntüchtig (Autofahrer: 1,1 Promille) und muss mit drastischen Konsequenzen rechnen: Strafbefehl, drei Punkte im Fahreignungsregister, Bußgeld in Höhe eines Monatsgehalts sowie Anordnung einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU).

Neue Regeln für Autofahrer: Kraftfahrzeuge müssen beim Überholen von Radfahrern innerorts mindestens 1,50 Meter und außerorts zwei Meter seitlichen Abstand einhalten. Kraftfahrzeuge über 3,5 Tonnen dürfen beim Rechtsabbiegen innerorts nur Schrittgeschwindigkeit fahren, um Rechtsabbiegerunfälle zu vermeiden. Auf Straßen mit Radweg wurde das Parkverbot vor Einmündungen und Kreuzungen auf acht Meter ausgeweitet.

Was gilt auf Schutzstreifen und Radfahrstreifen? Auf Schutzstreifen für den Radverkehr, zu erkennen an einer gestrichelten weißen Linie, besteht seit Ende April 2020 ein generelles Halteverbot.

Andreas Reiners / glp

So gefährlich sind Nebentätigkeiten im Straßenverkehr

Mal eben während der Fahrt mit einem Pkw, auf einem Fahrrad oder eScooter aus einer Wasserflasche einen tiefen Schluck nehmen – kein Problem, geht ja schnell, oder? Von wegen! Eine gemeinsame Studie von ADAC und ÖAMTC zeigt, dass jede untersuchte Nebentätigkeit, so banal sie erscheinen mag, messbare negative Auswirkungen auf das Fahrverhalten hat.

Im Rahmen der Untersuchung sollten die Studienteilnehmer auf einem gesicherten Testgelände während der Fahrt unterschiedlich ablenkende Tätigkeiten durchführen. Die Aufgaben kennt man aus dem Alltag: Ein Ziel ins Navigationsgerät eingeben, das Smartphone zum Lesen und Schreiben einer Nachricht nutzen oder ein Objekt im Straßenraum ausfindig machen.

Das Resultat ist alarmierend: Trotz guter Reaktionszeiten, die unmittelbar vor den Testfahrten erhoben wurden, konnten die Probanden als Pkw-Fahrer unvorhergesehenen Ereignissen in neun von zehn Fällen nicht rechtzeitig ausweichen, weil der Blick nicht auf die Straße gerichtet war.

Besonders gefährlich ist das Lesen oder Verfassen von SMS, E-Mails oder WhatsApp-Nachrichten. 20 Prozent der Probanden gaben an, häufig während der Fahrt Nachrichten auf dem Smartphone zu lesen. Bei den Testfahrten zeigte sich, dass mehr als ein Drittel aller Probanden zumindest einmal die Mittellinie überfuhren, 20 Prozent sogar öfter. Dabei befanden sich die Fahrzeuge bis zu vier Sekunden im Gegenverkehr, ein Testfahrer war mit seinem Fahrzeug sogar zehn Sekunden auf einer Strecke von 130 Metern auf der falschen Fahrbahn unterwegs.

Nach Meinung des ADAC ist vielen Verkehrsteilnehmern das Risiko durch Ablenkung noch immer nicht ausreichend bewusst. Die vermeintlichen Routinetätigkeiten wiegen den Fahrer in Sicherheit und verleiten ihn zu Sorglosigkeit. Das gilt für alle untersuchten Verkehrsmittel – egal ob Auto, Rad oder E-Scooter.

Andreas Reiners

4040 Geschwindigkeitsüberschreitungen innerhalb von 77 Stunden

Das Polizeipräsidium Ludwigsburg setzt bei der Geschwindigkeitsüberwachung auf ein neues Kontrollinstrument. Seit Samstag, 27. Juni 2020, hat die Verkehrspolizeiinspektion in Ludwigsburg nach eigenen Angaben den ersten Enforcement-Trailer zur Geschwindigkeitsüberwachung im Einsatz. Das in einem PKW-Anhänger verbaute, digitale Geschwindigkeitsmessgerät kann Tempolimits automatisch und bis zu zehn Tage überwachen. Im Gegensatz zu den mobilen Messsystemen ist für den Betrieb des Hängers vor Ort kein Personal notwendig. Ein integriertes Alarmsystem und die robuste Bauweise schützen den Anhänger vor Vandalismus und Diebstahl.

Von Samstag, 11:50 Uhr bis Dienstag, 16:40 Uhr war das Messgerät auf der A 81 Singen-Stuttgart vor dem Schönbuchtunnel aufgestellt und erfasste laut einer Meldung der Polizei in knapp 77 Stunden rund 102.000 Fahrzeuge. 4040 Fahrerinnen und Fahrer sollen dabei die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h überschritten haben. Der Schnellste von ihnen soll mit 178 km/h unterwegs gewesen sein. Er wird wie 120 weitere, die deutlich zu schnell waren, mit einem Bußgeld und einem Fahrverbot rechnen müssen, so die Behörde weiter. Die übrigen Geschwindigkeitssünder kommen mit einem Buß- oder Verwarnungsgeld davon.

“Nicht angepasste oder überhöhte Geschwindigkeit ist eine der Hauptursachen folgenschwerer Verkehrsunfälle”, so Polizeipräsident Burkhard Metzger. “Im vergangenen Jahr waren in unserem Zuständigkeitsbereich 111 Verkehrsunfälle, die Schwerverletzte oder gar Todesopfer zur Folge hatten, auf diese Ursache zurückzuführen. Mit dem zielgerichteten Einsatz dieses modernen Geschwindigkeitsmessgeräts im Zusammenwirken mit weiteren Verkehrsüberwachungsmaßnahmen versprechen wir uns eine noch stärkere verkehrserzieherische Wirkung und damit letztlich einen positiven Einfluss auf die Verkehrsunfallentwicklung und das Verkehrsverhalten der Menschen”.

red

Quelle: Polizei Ludwigsburg

So gefährlich sind E-Scooter

E-Scooter haben vor allem in Innenstädten eine große Fan-Gemeinde. Die Schattenseite: Immer häufiger kommt es zu schweren Unfällen mit den trendigen Elektrorollern. Jetzt liegen die ersten gesicherten Unfallzahlen zu E-Scootern auf deutschen Straßen vor: Von Januar bis März 2020 registrierte die Polizei in Deutschland insgesamt 251 Unfälle mit Elektrokleinstfahrzeugen, sogenannten E-Scootern, bei denen Menschen verletzt oder getötet wurden. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, wurde ein E-Scooter-Nutzer getötet, 39 wurden schwer verletzt und 182 leicht.

E-Scooter sind erst seit Inkrafttreten der Verordnung für Elektrokleinstfahrzeuge im Juni 2019 zum Straßenverkehr in Deutschland zugelassen. Die Nutzer müssen, so weit vorhanden, Fahrradwege oder Schutzstreifen nutzen, heißt es. Ansonsten sollen sie auf Fahrbahnen oder Seitenstreifen ausweichen, die Nutzung der Gehwege ist verboten. Einen Führerschein brauchen die Fahrer von E-Scootern nicht, sie müssen aber mindestens 14 Jahre alt sein. In puncto Alkohol gilt die allgemein übliche 0,5-Promille-Grenze. Unter-21-Jährige und Führerschein-Neulinge dürfen sich keinerlei Alkoholkonsum erlauben, wenn sie E-Scooter fahren wollen.

Ralf Loweg

Trotz Corona: Deutsche Bahn bleibt auf dem Gleis

Nach und nach wird die Mobilität der Menschen in der Corona-Krise immer mehr eingeschränkt. Die Deutsche Bahn will ihren Betrieb trotz der akuten Notsituation innerhalb Deutschlands aber (vorerst) nicht einschränken. Die Versorgung der Gesellschaft mit Mobilität werde sichergestellt, kündigt Bahn-Chef Richard Lutz an. Zugleich weitet der Staatskonzern seine Kulanzregeln für Kunden aus.

Im Fernverkehr gibt es allerdings Zugausfälle. Betroffen ist der internationale Bahnverkehr nach Italien. Die regelmäßig fahrenden ICE von Frankfurt am Main durch Baden-Württemberg über Offenburg und Freiburg nach Basel und Mailand fallen von sofort an aus. Direktverbindungen nach Italien seien nun nicht mehr möglich.

Fakt ist aber auch: Aus Angst vor dem Virus fahren inzwischen in Deutschland deutlich weniger Menschen mit dem Zug als üblich. In der ersten März-Woche sank das Fahrgastaufkommen um rund 25 Prozent, danach sei ein Einbruch auf sogar 40 Prozent möglich. Diese Zahlen nannte der Vorstandsvorsitzende der DB-Fernverkehrssparte, Michael Peterson, im Tourismusausschuss des Bundestages.

Im Januar und Februar 2020 hatten im Vergleich zum entsprechenden Vorjahreszeitraum noch jeweils zehn Prozent mehr Kunden ICE- und IC-Züge genutzt. Diese Zahlen decken sich mit den Beobachtungen von Vielfahrern. Pendler berichten, dass zum Beispiel der Frankfurter Hauptbahnhof deutlich weniger frequentiert sei als zu normalen Zeiten. Auf ansonsten überbelegten Strecken wie Köln-Frankfurt sei es inzwischen kein Problem mehr, einen Sitzplatz zu finden, berichtet die Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ).

Ralf Loweg

Höhere Strafen: Verkehrsrowdys geht es an den Kragen

Im Februar 2020 stehen Neuerungen der Straßenverkehrsordnung (StVO) an, damit es auf den Straßen sicherer, klimafreundlicher und gerechter zugeht. Die ARAG-Experten stellen die Änderungen vor. Vorab und kurz gesagt: Es wird teurer, sich nicht an die Verkehrsregeln zu halten. Teilweise extrem teurer. Im Fokus: die Themen Radfahrer, Rettungsgasse und Gaffer.

Wer Radfahrer missachtet, für den wird es teuer. Das Bußgeld steigt von 20 auf 80 Euro, wenn durch unzulässiges Halten in zweiter Reihe ein Radfahrer gefährdet wird. Dazu kommt ein Punkt in Flensburg. Wird der Radler durch das Parken eines Pkw auf dem Radweg behindert, kostet es den Autofahrer 70 statt 30 Euro und einen Punkt. Kommt es zu einem Unfall, weil ein Fahrzeug auf dem Schutzstreifen für Radfahrer hält, kostet das nun 100 statt 35 Euro plus einen Punkt.

Auch der Mindestabstand beim Überholen von Radlern, aber auch Fußgängern und Elektro-Kleinstfahrzeugen wie etwa E-Roller, ist nun klar definiert: Innerorts muss ein Seitenabstand von 1,5 Metern eingehalten werden, außerorts zwei Meter.

Auch das Thema Abbiegeunfälle, bei denen Radler insbesondere von Lkw schlichtweg übersehen werden, gehören zu den besonders häufigen Radfahrunfällen mit schwerwiegenden Folgen für die Zweiradfahrer. Daher schreibt die Novelle Lkw beim Rechtsabbiegen innerorts nun eine Schrittgeschwindigkeit von sieben bis elf km/h vor. Sanktioniert wird ein Vergehen mit 70 Euro und einem Punkt im Fahreignungsregister.

Darüber hinaus ist es für Autos und Lkw künftig verboten, Radfahrer und andere einspurige Fahrzeuge an bestimmten Stellen zu überholen, wenn es dort zu eng und damit zu gefährlich für den Radler wird. Dafür wird ein neues Verkehrszeichen eingeführt.

Wer unerlaubt in zweiter Reihe, auf Schutzstreifen oder auf Geh- und Radwegen hält, zahlt statt bisher ab 15 Euro künftig eine Geldbuße von bis zu 100 Euro. So kostet beispielsweise das Parken auf einem Behindertenparkplatz nicht mehr 35, sondern 55 Euro. Wer unberechtigt auf einem E-Auto-Stellplatz parkt, hatte bislang nichts zu fürchten. Die Neuregelung sieht hier nun ebenfalls 55 Euro vor.

Das ewige Thema Rettungsgasse wird künftig strenger gehandhabt: So kann das unerlaubte Nutzen einer Rettungsgasse genauso verfolgt und geahndet werden wie das Nichtbilden. Zwischen 200 und 320 Euro müssen Ignoranten berappen und es drohen ein Monat Fahrverbot sowie zwei Punkte in Flensburg.

Auch Schaulustige, die lieber Fotos und Filme machen, und dadurch den Rettungseinsatz erschweren, werden mit höhere Geldstrafen belegt. Wer Unfallopfer ablichtet und angezeigt wird, muss mit bis zu zwei Jahren Freiheitsentzug rechnen.

Weitere Neuerung: Pkw, in denen mindestens drei Personen sitzen, dürfen künftig die Busfahrstreifen nutzen. Die ARAG-Experten weisen in diesem Zusammenhang darauf hin, dass elektrisch betriebene Fahrzeuge bereits seit 2015 die Bussonderstreifen nutzen dürfen, wenn die zuständige Straßenbehörde entsprechende Zusatzzeichen aufgestellt hat. Auch Carsharing wird gefördert: Wer einen entsprechenden Ausweis zur Kennzeichnung des Carsharing-Fahrzeugs gut sichtbar hinter die Windschutzscheibe legt, hat Vorrecht beim Parken auf ausgewiesenen Plätzen.

Andreas Reiners

Zahl der Verkehrstoten weiter rückläufig

Im Oktober 2019 sind in Deutschland 290 Menschen bei Verkehrsunfällen ums Leben gekommen. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) nach vorläufigen Ergebnissen mitteilt, sind das 25 Personen weniger als im Oktober 2018. Die Zahl der Verletzten ist im Oktober 2019 gegenüber dem Vorjahresmonat um 5,8 Prozent auf rund 34.000 zurückgegangen.

In den ersten zehn Monaten 2019 erfasste die Polizei insgesamt rund 2,2 Millionen Verkehrsunfälle. Das sind 0,5 Prozent mehr als im entsprechenden Vorjahreszeitraum. Darunter sind rund 252.100 Unfälle mit Personenschaden (-4,2 Prozent), bei denen 2 593 Menschen getötet wurden.

Damit ging die Zahl der Verkehrstoten im Vergleich zu den ersten zehn Monaten des Jahres 2018 um 7,1 Prozent beziehungsweise 197 Personen zurück. Die Zahl der Verletzten im Straßenverkehr sank um 4,5 Prozent auf 321.800.

Ralf Loweg

Verkehrszeichen kennen keine Feiertage

Eine Geschwindigkeitsbegrenzung von Montag bis Freitag muss auch an gesetzlichen Feiertagen beachtet werden. Das gilt selbst dann, wenn an dem Schild das Zusatzzeichen “Kinder” angebracht wurde und es vor einer Schule steht. Verkehrszeichen gelten so wie angebracht. Darüber informiert die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins unter Verweis auf eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Saarbrücken (AZ: Ss Rs 13/2018 (28/18 OWi)).

Folgender Fall war dem Urteil vorausgegangen: Ein Mann fuhr 46 km/h statt der erlaubten 30 km/h. Er sollte 35 Euro Geldbuße zahlen. Festgestellt wurde der Geschwindigkeitsverstoß an einem Ostermontag in Höhe einer Schule. Die Anordnung, 30 km/h zu fahren, galt von “Montag bis Freitag, 7:00 bis 17:00 Uhr”. Der Autofahrer meinte, dass eine solche Geschwindigkeitsbegrenzung an einem Ostermontag wegen des fehlenden Schulunterrichts nicht gelte.

Ein Trugschluss, wie sich herausstellte: Die Beschränkung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit gelte auch dann, wenn es sich bei dem betreffenden Wochentag um einen Feiertag handele. Es liege im Interesse der Verkehrssicherheit, es nicht jedem einzelnen Verkehrsteilnehmer zu überlassen, zu beurteilen, ob eine Geschwindigkeitsbegrenzung auch am gesetzlichen Feiertag gelte oder nicht.

“Der Straßenverkehr erfordert einfache und klare Regeln” so das Gericht. Unbequemlichkeiten, die sich daraus ergeben könnten, müssten im Interesse der Verkehrssicherheit in Kauf genommen werden.

Ralf Loweg

Mit dem Christkind kommt der Stau

Die Autoclubs ADAC und ACE haben für Weihnachten und die Tage danach schon mal das Stau-Barometer ausgepackt. Die Prognosen sind eindeutig. Am vierten Adventswochenende beginnen in ganz Deutschland die Weihnachtsferien. Vor Weihnachten und an Neujahr ist die Staugefahr am größten. Jedoch: “Zwischendrin gibt es dank der günstigen Feiertagskonstellation auch einige staufreie Tage”, sagt der ADAC.

Der verkehrsreichste Reisetag ist Freitag, 20. Dezember. Dann trifft der übliche Berufsverkehr auf den Urlauberverkehr. Ebenfalls staureich: Donnerstag, 26. Dezember, und Mittwoch, 1. Januar, wenn viele Autofahrer von ihrem Verwandten- und Familienbesuch zurückkehren. Auf den Ballungsraumautobahnen sollte man sich vor allem am Samstag, 21. Dezember, und Montag, 23. Dezember, in Geduld üben. Dort tummeln sich noch viele Last-Minute-Einkäufer auf Geschenkejagd oder auf dem Weg zum Weihnachtsmarkt.

Zu den verkehrsberuhigten Tagen zwischen den Jahren zählen Sonntag, 22. Dezember, Dienstag, 24. Dezember (Heilig Abend), Freitag, 27. Dezember, Sonntag, 29. Dezember, und Montag, 30. Dezember. Auch an Silvester, Dienstag, 31. Dezember, ist auf den Straßen nicht allzu viel los.

Auch das Wetter im Alpenraum spielt eine wichtige Rolle: Alle Alpenpässe mit regulären Wintersperren sind jetzt geschlossen, berichtet der ACE. Gerade vor der Fahrt in den Skiurlaub sollte der Straßenzustand im Alpenraum beobachtet werden, eine entsprechende Winterausrüstung des Fahrzeuges ist zudem unerlässlich. Eine Übersicht zum aktuellen Straßenzustand der Alpenstraßen, Informationen zu weiteren witterungsbedingten Einschränkungen und allgemeine Infos zu den Alpenpässen hält der Autoclub unter ace.de/alpenpaesse bereit.

Lars Wallerang

Deutlich weniger Verkehrstote

Im September 2019 sind in Deutschland 277 Menschen bei Straßenverkehrsunfällen ums Leben gekommen. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, sind das 61 Personen weniger als im September 2018. Die Zahl der Verletzten ist im September 2019 gegenüber dem Vorjahresmonat ebenfalls deutlich zurückgegangen, um 3,7 Prozent auf rund 35.900 Personen.

In den ersten neun Monaten 2019 erfasste die Polizei insgesamt rund 1,96 Millionen Straßenverkehrsunfälle. Das sind 0,5 Prozent mehr als im entsprechenden Vorjahreszeitraum. Darunter sind rund 225.400 Unfälle mit Personenschaden (-4,0 Prozent), bei denen 2.311 Menschen getötet wurden.

Damit geht die Zahl der Verkehrstoten im Vergleich zu den ersten neun Monaten des Jahres 2018 um 6,6 Prozent beziehungsweise 164 Personen zurück. Und die Zahl der Verletzten im Straßenverkehr ist um 4,3 Prozent auf 287.800 gesunken.

Ralf Loweg

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