Held der Straße: Monteur rettet Mutter und Kind

Philipp Heister aus Enger steht mit seinem Pkw an einer Ampelkreuzung, als er einen schweren Zusammenstoß zweier Autos beobachtet. Dabei wird eine Frau aus ihrem Fahrzeug herausgeschleudert.

“Ich sah etwas, das aus dem Auto weit herausgeschleudert wurde. Dann begriff ich, dass das ein Mensch war”, sagt Philipp Heister. Obwohl die Fahrerin angeschnallt ist, hält der Gurt sie aufgrund der enormen Kräfte des Unfalls nicht im Wagen. Trotzdem hat sie sehr viel Glück, denn sie landet in einer Lücke auf der dicht befahrenen Straße und wird nicht von einem Fahrzeug erfasst.

Philipp Heister steigt sofort aus seinem Fahrzeug und eilt zu Hilfe. Der Monteur schaut dann im verunfallten Auto nach dem sechsjährigen Sohn: “Als ich zum schwer beschädigten Auto kam, vermutete ich Schlimmes. Aber der Junge im Kindersitz auf dem Rücksitz war ansprechbar. Er blutete jedoch am Ohr und hatte starke Schmerzen am Bein.” Nun ist es wichtig, Mutter und Kind zu beruhigen: “Ich musste beiden gut zureden und klarmachen, dass alles gut ist”, so der 37-Jährige. Andere Verkehrsteilnehmer kümmern sich währenddessen um die leicht verletzte Audi-Fahrerin und verständigen den Notarzt, der die beiden Schwerverletzten ins Krankenhaus bringt.

Der Ersthelfer aus Enger in Nordrhein-Westfalen betont: “Beide hatten sehr viel Glück. Ich bin sehr froh, dass ich insgesamt recht ruhig auf die Situation reagieren konnte.” Für seinen umsichtigen und selbstlosen Einsatz verleihen Goodyear und der Automobilclub von Deutschland (AvD) Philipp Heister den Titel “Held der Straße” des Monats Juli 2019. mid/rlo

Sekunden entscheiden über Leben und Tod

Auf eine Sekunde mehr oder weniger kommt es bei Rettungseinsetzen nicht an? Denkste! Experten der Prüfgesellschaft Dekra erklären, warum an der Unfallstelle oft höchste Eile geboten ist. “Nach schweren Verkehrsunfällen kann jede Verzögerung bei der Unfallrettung über Leben und Tod entscheiden”, betont Dekra-Unfallforscher Markus Egelhaaf.

“Wer rechtzeitig eine Rettungsgasse bildet, erhöht nicht nur die Überlebenschancen von Verletzten, er tut sich sogar selbst einen Gefallen, denn damit trägt er letztlich auch zu einer schnelleren Räumung der Unfallstelle bei”, gibt der Experte zu bedenken.

Die Straßenverkehrsordnung verlangt daher, bei stockendem Verkehr auf Autobahnen – ebenso wie auf Außerortsstraßen mit mindestens zwei Fahrstreifen in einer Richtung – eine Rettungsgasse zu bilden, damit Polizei und Hilfsfahrzeuge ungehindert den Unfallort erreichen können. Auch die Lage der Rettungsgasse ist klar geregelt: Bei zwei Fahrstreifen ist die Gasse in der Mitte freizuhalten, bei drei und mehr Fahrstreifen liegt sie zwischen dem ganz linken und dem benachbarten Streifen. Als Merkhilfe dient ein Blick auf den rechten Handrücken: Die Lücke zwischen dem Daumen und dem Zeigefinger steht für die Lage der Rettungsgasse. mid/wal

Verkehrstote 2019: Mehr Radfahrer sterben bei Unfällen

Im 1. Halbjahr 2019 sind in Deutschland 1 465 Menschen bei Straßenverkehrsunfällen ums Leben gekommen. Das sind nach vorläufigen Ergebnissen des Statistischen Bundesamtes (Destatis) 40 Personen oder 2,7 Prozent weniger als im 1. Halbjahr 2018. Die Zahl der Verletzten ging um 5,1 Prozent auf etwa 178.500 Personen zurück. Doch die Zahl der Radfahrer, die ums Leben kamen, stieg um mehr als elf Prozent an. Danach kamen insgesamt 158 im ersten Halbjahr 2019 ums Leben. Das waren 16 mehr als im Vorjahreszeitraum.

Insgesamt nahm die Polizei in den ersten sechs Monaten 2019 allerdings mehr Unfälle auf als im 1. Halbjahr 2018: Die Zahl der Unfälle stieg um 0,4 Prozent auf knapp 1,3 Millionen. Bei 1,16 Millionen Unfällen blieb es bei Sachschaden (+1,1 Prozent), bei knapp 139.000 Unfällen kamen Personen zu Schaden (-4,9 Prozent).

Bezogen auf eine Million Einwohner starben im 1. Halbjahr 2019 durchschnittlich 18 Menschen im Straßenverkehr. Das größte Risiko, tödlich zu verunglücken, bestand in Sachsen-Anhalt mit 29 Verkehrstoten je ein Million Einwohnern, gefolgt von Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern mit jeweils 27 Verkehrstoten.

Deutlich unter dem Bundesdurchschnitt liegen die Werte in den drei Stadtstaaten, die aber aufgrund ihrer Siedlungsstruktur generell niedrigere Werte aufweisen. Ebenfalls niedrig war das Risiko in den Flächenstaaten Nordrhein-Westfalen mit zwölf Verkehrstoten sowie Schleswig-Holstein mit 14 und dem Saarland mit 15 bei Straßenverkehrsunfällen Getöteten je eine Million Einwohnern.

Mehr Rechte für Radler

Wenn es um Fahrradfahrer im Straßenverkehr geht, hat Deutschland noch einigen Nachholbedarf. Vor allem in den Innenstädten leben Radler gefährlich, da sie sich mangels eigener Weg die Fahrbahn mit Autos teilen müssen. Und das geht nicht immer gut. Jetzt soll alles besser werden. Dafür hat das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) Vorschläge zur Änderung der Straßenverkehrsordnung (StVO) vorgelegt.

Ziel sei unter anderem die Verbesserung der rechtlichen Regelungen für Radfahrer, heißt es. “Der Straßenverkehr in Deutschland wird fahrradfreundlicher”, sagt die verkehrspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Daniela Ludwig, vollmundig. Es gehe darum, den Radverkehr zu stärken und sicherer zu machen: “Der geplante Mindestabstand von bis zu zwei Metern beim Überholen durch Kraftfahrzeuge konkretisiert die Regelung, wonach lediglich ein ausreichender Seitenabstand erforderlich war.” Die Neuregelung schaffe Rechtssicherheit und reduziere die Wahrscheinlichkeit gefährlicher Situationen, so die Politikerin.

Mit der vorgesehenen Schrittgeschwindigkeit für rechtsabbiegende Kraftfahrzeuge über 3,5 Tonnen soll zudem die Aufmerksamkeit für Fahrradfahrer und Fußgänger verbessert werden, die bisher oft im sogenannten toten Winkel verschwinden. All das dürfte Radlern bekannt vorkommen. Nur: Getan hat sich in vielen Bereichen leider viel zu wenig. mid/rlo

Park-und-Ride: ADAC testet Anlagen

Seit vielen Jahren tragen P+R-Anlagen dazu bei, das Verkehrsaufkommen in den Innenstädten zumindest ein wenig zu reduzieren. Und doch liefert ein Test des ADAC ein sehr gemischtes Bild: Die Ergebnisse sind zwar weitgehend positiv. Aber es gibt nach wie vor eklatante Ausreißer.

60 P+R-Anlagen in zehn deutschen Städten mit hohem Pendleraufkommen hat der Autoclub unter die Lupe genommen. Ein Drittel davon bekam die Note gut oder sehr gut, 26 Anlagen schnitten noch mit ausreichend ab. Aber immerhin 13 waren mangelhaft, eine sogar sehr mangelhaft. “Damit fiel fast jede vierte Anlage im Test durch”, so der ADAC.

Testsieger ist das gebührenpflichtige Parkhaus Österfeld in Stuttgart, dicht gefolgt von den Anlagen an der Messestadt Ost und Fröttmaning in München und der Frankfurter Borsigallee. Schlechtestes Angebot im Test: der P+R-Platz Plovdiver Straße in Leipzig.

Bei den Erstplatzierten wurden auch pendlerfreundliche Angebote wie Online-Prognosen zu freien Stellplätzen gewertet. Oder die Anzeigetafel zu freien Stellplätzen und Abfahrtszeiten der nächsten beiden Züge in der P+R-Anlage Bremen-Burg.

Was die Tester als besonders ärgerlich empfanden: Ein Viertel der Anlagen war bei Anfahrt voll. Negativ fiel aber auch das Fehlen webbasierter Prognosen zur Auslastung der Anlagen, die fehlende Trennung zwischen Fußgänger- und Autobereichen auf Parkplätzen, der Mangel an Video-Überwachung und E-Lademöglichkeiten und die fehlende Kennzeichnung der Stellplätze auf. mid/rhu

Vollsperrung für Fahrbahnerneuerung der K 1638 bei Hohenhaslach

SACHSENHEIM-HOHENHASLACH. Voll gesperrt wird ab dem 15. Juli die Kreisstraße 1638 zwischen Sersheim und Hohenhaslach. Die Sperrung dauert voraussichtlich bis zum 9. August. Eine Umleitung ist über die L 1125 und die L 1110 ausgeschildert.

 Die Kreisstraße erhält auf dem Abschnitt zwischen der TAL-Pumpstation und Hohenhaslach eine neue Decke. Der weitere Abschnitt in Richtung Sersheim wurde bereits im vergangenen Jahr saniert. Ab dem 15. Juli wird die Stadt Sachsenheim im Vorfeld zur Deckensanierung in der Ortsdurchfahrt von Niederhaslach Kanalarbeiten ausführen.

Die Umleitung führt über die L 1125, durch Großsachsenheim und die L 1110 in Richtung Hohenhaslach. Am 9. August sollen alle Bauarbeiten beendet sein.

Das Landratsamt bittet alle Verkehrsteilnehmer für eventuelle Verkehrsbehinderungen, besonders im Umleitungsbereich, um Verständnis.

Gerichtsurteil: Auch mit Turban besteht Helmpflicht

Ein aus religiösen Gründen getragener Turban befreit nicht von der gesetzlichen Helmpflicht beim Motorradfahren. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden. Geklagt hatte ein Sikh, der sich schon 2013 von der Stadt Konstanz von der Helmpflicht befreien lassen wollte. Er sah dadurch die Religionsfreiheit verletzt, denn er konnte nicht beides zusammen tragen. Am Ende des langen Instanzenwegs entschied nun das Bundesverwaltungsgericht abschließend, dass das Tragen eines Schutzhelmes den gläubigen Sikh zwar in seiner Religionsausübungsfreiheit beeinträchtigen könne. Er werde dadurch aber nicht an der Praktizierung seines Glaubens gehindert, hieß es in der Urteilsbegründung. Vereinfacht gesagt: Er muss ja nicht Motorradfahren. Ein Anspruch auf Befreiung könne bestehen, wenn dem Betroffenen der Verzicht auf das Motorradfahren aus besonderen Gründen nicht zugemutet werden könne. Das war bei dem Sikh aber nicht der Fall, erläutern die ARAG Experten.

Die Einschränkung sei auch mit Blick auf die vom Grundgesetz geschützte Religionsfreiheit grundsätzlich gerechtfertigt, da die Helmpflicht anderen, ebenfalls verfassungsrechtlich geschützten Rechtsgütern Dritter diene, heißt es weiter. Bedeutet: Die Helmpflicht schützt nicht nur den Motorradfahrer selbst, sondern auch die körperliche und psychische Unversehrtheit anderer Unfallbeteiligter und der Rettungskräfte. Sie können durch den Unfalltod oder durch den Eintritt schwerer Verletzungen bei einem nicht mit einem Schutzhelm gesicherten Motorradfahrer traumatisiert werden. Und: Ein durch Helm geschützter Motorradfahrer wird im Fall eines Unfalls eher in der Lage sein, zur Rettung anderer Personen beizutragen. mid/arei

Die Stau-Ampel steht auf Rot

Hoch “Ulla” lässt nicht nach und versorgt Deutschland mit Backofen-Wetter aus der Sahara. Und auch auf den Straßen geht es bald heiß her, wie die aktuelle Stau-Prognose des Auto Clubs Europa ACE verspricht.

Ende Juni nimmt die Stausaison weiter Fahrt auf, sagen die Experten. Nach und nach beginnen die Sommerferien im Inland sowie im benachbarten Ausland. Aktuell starten die sechs Bundesländer Hamburg, Schleswig-Holstein, Hessen, Rheinland-Pfalz, das Saarland und Mecklenburg-Vorpommern in die Sommerauszeit. Hinzu kommt der Ferienstart in Dänemark, Belgien, Tschechien und in drei Bundesländern Österreichs.

Die beginnende Ferienzeit wirkt sich massiv auf die Verkehrslage aus. Am Freitagnachmittag herrscht ab den frühen Mittagsstunden Staustufe Rot in weiten Teilen Deutschlands, so der ACE. Am Samstag kommt es bereits ab dem frühen Morgen auf bestimmten Strecken zu ersten Störungen im Verkehrsfluss.

Wer flexibel in der Reiseplanung ist, sollte bevorzugt sonntags oder – noch besser – unter der Woche fahren. Generell empfiehlt sich ein möglichst früher Start am Morgen. mid/rlo

Zahl der Verkehrstoten steigt

 232 Menschen sind nach vorläufigen Ergebnissen im März 2019 bei Straßenverkehrsunfällen in Deutschland ums Leben gekommen. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, sind das 19 Personen oder 8,9 Prozent mehr als im März 2018. Auch die Zahl der Verletzten ist gestiegen, um 5,1 Prozent auf rund 27.000.

Im ersten Quartal 2019 erfasste die Polizei rund 617.500 Straßenverkehrsunfälle. Das entspricht einem Zuwachs von 0,8 Prozent im Vergleich zum entsprechenden Vorjahreszeitraum. Darunter waren 58.700 Unfälle mit Personenschaden (+2,0 Prozent), bei denen 633 Menschen getötet wurden.

Damit blieb die Zahl der Verkehrstoten im Vergleich zu den ersten drei Monaten des Jahres 2018 nahezu gleich (+0,3 Prozent). Die Zahl der Verletzten im Straßenverkehr nahm um 0,4 Prozent zu, auf rund 76.100. mid/rlo

Fahrschülerin wird genötigt – Zeugen gesucht

Für gewöhnlich nehmen Verkehrsteilnehmer auf Fahrschüler Rücksicht. Ein 23-jähriger Renault-Fahrer tat am Mittwochabend gegen 19:05 Uhr in Kirchheim am Neckar jedoch genau das Gegenteil. Eine Fahrschülerin fuhr während ihrer Fahrstunde die Schillerstraße in Fahrtrichtung Bahnhof, als sie von dem Renault-Fahrer überholt wurde. Doch anstatt am Fahrschulauto vorbeizufahren, fuhr der 23-Jährige etwa 300 Meter links neben der Fahrschülerin her und verunsicherte diese hierdurch erheblich. Als sich die mit dieser ungewöhnlichen Situation überforderte Fahrschülerin parkenden Fahrzeugen näherte, musste der Fahrlehrer schließlich eingreifen und das Fahrschulauto abbremsen. Der 23-Jährige bremste seinen Renault ebenfalls bis zum Stillstand ab, blickte grinsend zum Fahrschulauto hinüber und fuhr schließlich mit quietschenden Reifen davon. Die Polizei ist nun auf der auf der Suche nach Zeugen. Insbesondere wird der Führer eines entgegenkommenden Fahrzeuges gesucht, der durch die Fahrweise des Renaults behindert oder gar gefährdet wurde. Hinweisgeber werden gebeten, sich an den Polizeiposten Kirchheim am Neckar, Tel. 07143 891060 zu wenden.

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