Verkehrs-Allianz will gegen Falschparker vorgehen

Knolle statt Knöllchen

Mit drastischen Mitteln will eine Verkehrs-Allianz gegen Falschparker vorgehen. Mindestens 100 Euro Bußgeld und ein Punkt in Flensburg sollen für die Verkehrssünder fällig werden. Das fordert ein Verbändebündnis aus Umweltschutz, Verkehr, Fahrradindustrie, Verkehrssicherheit, Carsharing sowie für Menschen mit Behinderungen.

Unter dem Motto “Knolle statt Knöllchen” startete das Bündnis jetzt eine Online-Petition gegen Falschparker unter www.change.org/KnollestattKnoellchen. Dort heißt es: Die abschreckende Wirkung des hohen Bußgelds würde das Verkehrschaos in den Städten verringern, die Verkehrssicherheit für Fußgänger und Radfahrer erhöhen und damit die Verkehrswende voranbringen.

“Wirksame Bußgelder sorgen dafür, dass die Regeln im Verkehr eingehalten werden und Autos im öffentlichen Raum an Dominanz verlieren. Im Moment erhalten Falschparker im Schnitt ein Bußgeld von gerade einmal 20 Euro. Das hat keine abschreckende Wirkung”, sagt Kerstin Haarmann, Bundesvorsitzende des ökologischen Verkehrsclubs VCD.

Die Forderung des Bündnisses mag zwar gut gemeint sein, doch mit der Realität in Straßenverkehr hat sie nur wenig zu tun. Denn eine simple Bußgeld-Erhöhung als großartige erzieherische Maßnahme hat bislang noch keinen durchgreifenden Erfolg gebracht. Es wird weiterhin während der Fahrt mit dem Handy telefoniert, es wird sich weiterhin mit Alkohol ans Steuer gesetzt und es wird immer noch gedrängelt und gerast. Deshalb dürfte eine 100-Euro-Strafe nicht allzu viel an der Parkmoral ändern. mid/rlo

Grünes Licht für E-Scooter

Es darf gerollert werden: Elektrische Tretroller mit einer Höchstgeschwindigkeit von bis zu 20 km/h dürfen künftig mit politischem Segen im Straßenverkehr fahren. Das hat jetzt der Bundesrat ganz offiziell entschieden und damit auch einer Verordnung der Bundesregierung zugestimmt, die den Umgang mit “Elektrokleinstfahrzeugen” regelt.

Anders als in der Regierungsverordnung ursprünglich vorgesehen, dürfen E-Scooter aber nicht auf Gehwegen und in Fußgängerzonen fahren, sondern ausschließlich auf Radwegen beziehungsweise Radfahrstreifen. Gibt es solche nicht, müssen die Roller auf die Straße. Für alle E-Scooter gilt ein Mindestalter von 14 Jahren. Dies machte der Bundesrat zur Bedingung für seine Zustimmung.

Weiter teilt der Bundesrat mit: Die Roller müssen bremsen können und eine Beleuchtungsanlage haben. Zum Versicherungsnachweis wurde von der Bundesregierung eigens eine aufklebbare Versicherungsplakette zur Anbringung an E-Scootern konzipiert. Merkwürdig: Eine Helmpflicht besteht nicht.

Die politischen Maßgaben wurden durchweg positiv aufgenommen. “Richtig ist die Entscheidung, E-Scooter von Gehwegen zu verbannen. Das bedeutet aber auch, dass Radwege und Radstreifen unverzüglich ausgebaut werden müssen. Nur so sind E-Scooter und Radverkehr gemeinsam sicher unterwegs”, sagt Stefan Heimlich, Vorsitzender des ACE Autoclubs Europa. Unerlässlich sei darüber hinaus ein faires und rücksichtsvolles Miteinander aller Verkehrsteilnehmer.

Auch der ACV Automobil-Club Verkehr begrüßt die Entscheidung des Bundesrates. “Ein E-Roller muss mit dem gleichen Verantwortungsgefühl bewegt werden wie ein Pedelec oder ein Mofa. Ob die Altersgrenze dafür bei 14 oder 15 Jahren zu ziehen ist, kann man sicher diskutieren”, sagt ACV-Sprecher Gerrit Reichel, fügt aber hinzu: “Auf Radwegen werden sich alle Verkehrsteilnehmer erst noch an die E-Roller gewöhnen müssen. Denn die Roller sind kaum zu hören und sie fahren sich auch ganz anders als ein Fahrrad.”

Der TÜV-Verband betont, dass E-Scooter eine wichtige Ergänzung im städtischen Verkehr seien. Laut Umfrage seien immerhin 69 Prozent der Bundesbürger der Meinung, dass E-Scooter eine gute Möglichkeit sind, um die Mobilität der Menschen zu verbessern. “Für ein völlig neues Verkehrsmittel sind das sehr hohe Akzeptanzwerte”, heißt es. Was sagt der TÜV-Verband zum Thema Kopfschutz? “Der TÜV-Verband rät allen E-Scooter-Nutzern, einen Helm zu tragen. Auch die Sharing-Anbieter sollten Verantwortung übernehmen und Helme kostenfrei zur Verfügung stellen.” Da künftig alle Personen ab 14 Jahren Elektro-Tretroller fahren dürfen, empfiehlt der TÜV-Verband die Einführung von geeigneten Schulungsmaßnahmen für junge Verkehrsteilnehmer. Der Fahrrad-Führerschein reiche für motorisierte Fahrzeuge wie E-Scooter nicht aus.

Wie sieht es eigentlich beim Thema “Alkohol” aus? Dürfen Nutzer von elektrischen Tretrollern betrunken an die Lenkstange? “Das ist gar keine gute Idee. Anders als bei Fahrrädern oder auch E-Bikes gelten für E-Scooter die strengeren Promillegrenzen für Kraftfahrzeuge. Das heißt, für Fahranfänger gilt die 0,0 Promillegrenze, für alle anderen Fahrer ist mit 0,5 Promille Alkohol im Blut Schluss. Ansonsten drohen Bußgeld und Fahrverbot”, sagt ARAG-Rechtsexperte Tobias Klingelhöfer.

Ab wann die E-Scooter tatsächlich fahren dürfen, entscheidet die Bundesregierung: Sie muss die vom Bundesrat beschlossenen Änderungen noch umsetzen, dann kann sie die Verordnung im Bundesgesetzblatt verkünden.

In einer begleitenden Entschließung spricht sich der Bundesrat dafür aus, dass E-Scooter Einbahnstraßen auch entgegen der Fahrtrichtung befahren dürfen, sofern dies für Fahrräder erlaubt ist. Er bittet die Bundesregierung, die Straßenverkehrsordnung entsprechend zu ändern.

mid/rlo

Verkehrsbericht Ludwigsburg: Welche Strassen diese Woche gesperrt sind

Verkehrsbericht gültig ab Montag, 6. Mai 2019

Abelstraße
Es besteht eine Vollsperrung zwischen der Wilhelm-Keil-Straße und der Abelstraße 42.

Heinrich-Schweizer-Straße
Zwischen der Ernst-Bauer-Straße und der Steinstraße besteht zeitweise eine Vollsperrung.

Hochdorfer Straße
Zwischen der Droste-Hülshoff-Straße und der Hochberger Straße besteht eine Sperrung für den Durchgangsverkehr. Der Anlieger- und Linienverkehr ist frei.

Kallenberg´sches Areal
Die Leonberger Straße ist zwischen der Solitudeallee und dem Zentralen Omnibusbahnhof (ZOB) gesperrt. Die Solitudestraße ist halbseitig gesperrt.

Königinallee
Es besteht eine Vollsperrung zwischen dem Kreisel Aldinger Straße und dem Paulusweg.

Körnerstraße
Es besteht eine Vollsperrung zwischen der Lindenstraße und der Körnerstraße 13. Die Zufahrt zum Parkhaus Oberpaur ist frei.

Ludwigsburger Straße
Zwischen der Domertalstraße und Kornwestheim besteht wegen der Neuverlegung von Fernwärmeleitungen eine halbseitige Sperrung. Der Verkehr wird mit einer Ampel geregelt.

Martin-Luther-Straße
Hier besteht eine halbseitige Sperrung zwischen der Asperger Straße und der Kaiserstraße.

Osterholzallee
Die Fahrspuren in der Osterholzallee sind zwischen der Schlieffenstraße und der Gänsfußallee halbseitig gesperrt. Es besteht eine Einbahnregelung in Fahrtrichtung Stadtmitte.

Schwieberdinger Straße
Es besteht eine Sperrung der Fahrspuren zwischen der Schwieberdinger Straße 46 und der Martin-Luther-Straße. Je eine Fahrspur stadteinwärts und stadtauswärts bleibt erhalten. Das Abbiegen aus der Schwieberdinger Straße in die Nebenstraßen und umgekehrt ist nur eingeschränkt möglich.

Seestraße / Ecke Friedrichstraße
Es besteht eine halbseitige Sperrung in Richtung Friedrichstraße.

Siegesstraße
Es besteht eine Vollsperrung zwischen der Saarstraße und der Oscar-Walker-Straße. Der Anliegerverkehr ist frei.

Wieselweg
Zwischen der Danziger Straße und dem Marderweg besteht eine halbseitige Sperrung mit Einbahnstraßenregelung.

Auch Kinder bauen Unfälle

Unfälle mit Kindern sind nicht selten. Meistens sind die kleinen Verkehrsteilnehmer nur Fußgänger und im schlimmsten Fall Leidtragende eines Unfalls. Doch sobald sie mit einem Roller unterwegs sind, können Kinder auch Verursacher eines Schadens sein. Aber wer haftet nun? Laut Bürgerlichem Gesetzbuch (BGB, § 828) haften Kinder im Straßenverkehr erst ab dem vollendeten zehnten Lebensjahr.

Aber wie sieht es mit deren Eltern aus? Fährt der Dreikäsehoch draußen unbeaufsichtigt mit dem Roller und touchiert dabei den parkenden Pkw des Nachbarn, müssen seine Eltern unter Umständen für den Schaden aufkommen – und zwar immer dann, wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben.

Die Verantwortung, aus Kindern und Jugendlichen keine Verkehrsrowdys zu machen, liegt eindeutig bei den Eltern. Sie sollten insbesondere im Beisein ihrer Kinder mit gutem Beispiel vorangehen und klare Grenzen setzen. Verkehrsexperten des Versicherungsunternehmens ARAG weisen aber darauf hin, dass Eltern auch im Straßenverkehr nur dann für ihre Kinder haften, wenn ihnen eine persönliche Aufsichtspflichtverletzung vorgeworfen werden kann. Dabei richtet sich das Maß der gebotenen Aufsicht nach Alter, Eigenart und Charakter des Kindes, nach Vorhersehbarkeit des schädigenden Verhaltens sowie danach, was den Eltern in ihren jeweiligen Verhältnissen zugemutet werden kann.

So gilt eine strengere Aufsichtspflicht bei jüngeren Kindern, da ihnen die Gefahren noch nicht geläufig sind und ihr Verhalten oft wenig berechenbar ist. Und der Einzelfall zählt: Die Frage, wann eine Aufsichtspflichtverletzung vorliegt, kann pauschal nicht beantwortet werden.

Wie schwierig die Bewertung ist, zeigt ein aktueller Fall, in dem ein Sechseinhalbjähriger mit einem Kettcar vom Tankstellengelände auf die Straße fuhr und dabei mit einem Auto zusammenstieß. Die Fahrerin hatte den Jungen zwar beim Auffahren auf die Tankstelle gesehen, bemerkte ihn aber bei der Ausfahrt nicht. Der Junge blieb unverletzt, aber am Wagen der Fahrerin war ein erheblicher Schaden entstanden. Sie verlangte Schadensersatz, weil die Eltern ihrer Ansicht nach ihre Aufsichtspflicht verletzt hatten.

Doch das Gericht entschied auf eine hälftige Schadensteilung. Die Fahrerin hätte besonders aufmerksam fahren müssen, da sie den Jungen auf seinem Tretauto zuvor bereits gesehen hatte. Die Eltern hingegen verletzten in der Tat ihre Aufsichtspflicht, indem sie ihren Sohn unbeaufsichtigt mit einem Kettcar im öffentlichen Verkehrsraum fahren ließen. Da half auch das Argument der Eltern nicht, dass ihr Kind mehrfach über das korrekte Verhalten im Straßenverkehr aufgeklärt worden sei oder allein zum Schulbus laufe (Amtsgericht Zeitz, Az.: 4 C 22/18).

Gemäß Straßenverkehrsordnung (StVO) dürfen Kinder bis zum vollendeten achten Lebensjahr mit dem Fahrrad nicht auf der Straße fahren, sondern müssen den rechten oder linken Gehweg benutzen. Dabei dürfen sie aus Sicherheitsgründen von einem Elternteil – die Betonung liegt auf ‘einem’ – auf dem Gehweg begleitet werden. Gibt es einen von der Fahrbahn getrennten Radweg, dürfen sie auch diesen benutzen. Nur wenn ein Gehweg fehlt, darf auf der Fahrbahn gefahren werden.

Kinder zwischen acht und zehn Jahren dürfen wählen, ob sie die Fahrbahn oder den Gehweg benutzen. Kinder über zehn Jahre dürfen die Gehwege nicht mehr mit Fahrrädern befahren, sie müssen wie die Erwachsenen die Fahrbahn oder einen Radweg benutzen. mid/wal

Verkehrsbericht Ludwigsburg: Welche Strassen diese Woche gesperrt sind

Verkehrsbericht gültig ab Montag, 29. April 2019

Abelstraße
Es besteht eine Vollsperrung zwischen der Wilhelm-Keil-Straße und der Abelstraße 42.
 
Burghaldenstraße
Es besteht eine Vollsperrung des Fuß- und Radweges von der Burghaldenstraße in Richtung Neckarstraße.

Eisenbahnstraße
Zwischen der Elmar-Doch-Straße und dem Wendehammer besteht eine halbseitige Sperrung mit Begegnungsverkehr.

Friedrichstraße 11 / Ecke Seestraße
Die linke Fahrspur ist stadtauswärts in Richtung Kepplerbrücke gesperrt.

Heinrich-Schweizer-Straße
Zwischen der Ernst-Bauer-Straße und der Steinstraße besteht zeitweise eine Vollsperrung.

Hochdorfer Straße
Zwischen der Droste-Hülshoff-Straße und der Hochberger Straße besteht eine Sperrung für den Durchgangsverkehr. Die Durchfahrten für Rettungsfahrzeuge und den Busverkehr bleiben erhalten.

Kallenberg´sches Areal
Die Leonberger Straße ist zwischen der Solitudeallee und dem Zentralen Omnibusbahnhof (ZOB) gesperrt. Die Solitudestraße ist halbseitig gesperrt.

Königinallee
Es besteht eine Vollsperrung zwischen dem Kreisel Aldinger Straße und dem Paulusweg.

Körnerstraße
Es besteht eine Vollsperrung zwischen der Lindenstraße und der Körnerstraße 13. Die Zufahrt zum Parkhaus Oberpaur ist frei.

Kurfürstenstraße
Zwischen der Kaiserstraße und der Asperger Straße besteht eine halbseitige Sperrung.

Ludwigsburger Straße
Zwischen der Domertalstraße und Kornwestheim besteht wegen der Neuverlegung von Fernwärmeleitungen eine halbseitige Sperrung. Der Verkehr wird mit einer Ampel geregelt.

Martin-Luther-Straße
Hier besteht eine halbseitige Sperrung zwischen der Asperger Straße und der Kaiserstraße.

Seestraße / Ecke Friedrichstraße
Es besteht eine halbseitige Sperrung in Richtung Friedrichstraße.

Siegesstraße
Es besteht eine Vollsperrung im Bereich der Kreuzung Sieges-/Kammerer-/Saarstraße.

Wieselweg
Zwischen der Danziger Straße und dem Marderweg besteht eine halbseitige Sperrung mit Einbahnstraßenregelung.

Verkehrsbericht Ludwigsburg: Welche Strassen diese Woche gesperrt sind

Verkehrsbericht gültig ab Dienstag, 23. April 2019

Abelstraße
Es besteht eine Vollsperrung zwischen der Wilhelm-Keil-Straße und der Abelstraße 42.

Burghaldenstraße
Es besteht eine Vollsperrung des Fuß- und Radweges von der Burghaldenstraße in Richtung Neckarstraße.

Eisenbahnstraße
Zwischen der Elmar-Doch-Straße und dem Wendehammer besteht eine halbseitige Sperrung mit Begegnungsverkehr.

Friedrichstraße 11 / Ecke Seestraße
Die linke Fahrspur ist stadtauswärts in Richtung Kepplerbrücke gesperrt.
 
Gänsfußallee zwischen Schwieberdinger Straße und Belschnerstraße
Der Verkehr wird durch eine Einbahnstraße zwischen der Schwieberdinger Straße und der Gröner-/Hoferstraße in nördlicher Fahrtrichtung geregelt.

Heinrich-Schweizer-Straße
Zwischen der Ernst-Bauer-Straße und der Steinstraße besteht zeitweise eine Vollsperrung.

Hochdorfer Straße
Zwischen der Droste-Hülshoff-Straße und der Hochberger Straße besteht eine Sperrung für den Durchgangsverkehr. Die Durchfahrten für Rettungsfahrzeuge und den Busverkehr bleiben erhalten.

Kallenberg´sches Areal
Die Leonberger Straße ist zwischen der Solitudeallee und dem Zentralen Omnibusbahnhof (ZOB) gesperrt. Die Solitudestraße ist halbseitig gesperrt.

Königinallee
Es besteht eine Vollsperrung zwischen dem Kreisel Aldinger Straße und dem Paulusweg.

Körnerstraße
Es besteht eine Vollsperrung zwischen der Lindenstraße und der Körnerstraße 13. Die Zufahrt zum Parkhaus Oberpaur ist frei.

Kurfürstenstraße
Zwischen der Kaiserstraße und der Asperger Straße besteht eine halbseitige Sperrung.

Ludwigsburger Straße
Zwischen der Domertalstraße und Kornwestheim besteht wegen der Neuverlegung von Fernwärmeleitungen eine halbseitige Sperrung. Der Verkehr wird mit einer Ampel geregelt.

Martin-Luther-Straße
Hier besteht eine halbseitige Sperrung zwischen der Asperger Straße und der Kaiserstraße.

Neckarterrassen
Es bestehen abschnittsweise Sperrungen.

Reinhold-Maier-Straße
Der Verkehr wird halbseitig geführt und mit einer Ampel geregelt. Ein Abbiegen von der Affalterbacher Straße in die Droste-Hülshof-Straße und in die Weilerstraße ist nicht möglich.

Siegesstraße
Es besteht eine Vollsperrung im Bereich der Kreuzung Sieges-/Kammerer-/Saarstraße.

Wieselweg
Zwischen der Danziger Straße und dem Marderweg besteht eine halbseitige Sperrung mit Einbahnstraßenregelung.

EU verschärft neue CO2-Regeln für Lkw

Das Europäische Parlament hat neue Grenzwerte für den CO2-Ausstoss von Lkw beschlossen. Kritik gibt es unter anderem vom VDA.

Der CO2-Ausstoß von Lkws muss reduziert werden, darin sind sich Politiker aus der gesamten EU einig. Jetzt ist der Plan, mit dem diese Reduzierung erreicht werden soll, beschlossene Sache: Neue Lastkraftwagen müssen bis 2030 im Vergleich zu 2019 30 Prozent weniger CO2 ausstoßen. Bis 2025 soll das Zwischenziel von 15 Prozent Verringerung erreicht werden. Das europäische Parlament hat die Neuregelung nun abgesegnet.

Der VDA kritisiert die Maßnahmen, die vor allem die Fahrzeughersteller vor einige Probleme stellen. Die Vorgaben seien zu ambitioniert, vermeldet der Verband, das System zur Anrechnung von alternativen Antrieben nicht ausreichend und unnötig komplex. Die beschlossene CO2-Regulierung ignoriere die Gegebenheiten auf den Nutzfahrzeugmärkten und sei willkürlich. Die Anreize zur Einführung von Niedrig- und Nullemissionsfahrzeugen seien unzureichend, zudem fehle es für alternative Antriebe wie E-Antrieb an einer ausreichenden Lade-Infrastruktur. mid/Mst

Tambourstraße: Bauarbeiten zum Kreisverkehr starten in Kürze

Am Montag, den 15. April 2019, beginnen die vorbereitenden Arbeiten zum neuen Kreisverkehr im Bereich Tambourstraße/ Zubringerstraße B 27. Ab dem 29. April 2019 ist die Tambourstraße zwischen dem GDF-Knoten Ludwigsburger Straße/ Hohenzollernstraße in Ludwigsburg und dem Ende des Feldwegs östlich des Autokinos Kornwestheim für den gesamten Verkehr voll gesperrt. Die Baumaßnahme dauert voraussichtlich bis Ende Oktober 2019. Die Zufahrt zum Autokino und zu Wüstenrot ist weiterhin möglich.

Verkehrsbericht Ludwigsburg: Welche Strassen diese Woche gesperrt sind

Verkehrsbericht gültig ab Montag, 15. April 2019

Abelstraße
Es besteht eine Vollsperrung zwischen der Wilhelm-Keil-Straße und der Abelstraße 42.

Eisenbahnstraße
Zwischen der Elmar-Doch-Straße und dem Wendehammer besteht eine halbseitige Sperrung mit Begegnungsverkehr.
 
Gänsfußallee zwischen Schwieberdinger Straße und Belschnerstraße
Der Verkehr wird durch eine Einbahnstraße zwischen der Schwieberdinger Straße und der Gröner-/Hoferstraße in nördlicher Fahrtrichtung geregelt.

Hermann-Wißmann-Straße
Es besteht eine Vollsperrung zwischen der Steinäckerstraße und der Hermann-Wißmann-Straße 20.
 
Kallenberg´sches Areal
Die Leonberger Straße ist zwischen der Solitudeallee und dem Zentralen Omnibusbahnhof (ZOB) gesperrt. Die Solitudestraße ist halbseitig gesperrt.

Königinallee
Es besteht eine Vollsperrung zwischen dem Kreisel Aldinger Straße und dem Paulusweg.
 
Körnerstraße
Es besteht eine Vollsperrung zwischen der Lindenstraße und der Körnerstraße 13. Die Zufahrt zum Parkhaus Oberpaur ist frei.

Kurfürstenstraße
Zwischen der Kaiserstraße und der Asperger Straße besteht eine halbseitige Sperrung.

Ludwigsburger Straße
Zwischen der Domertalstraße und Kornwestheim besteht wegen der Neuverlegung von Fernwärmeleitungen eine halbseitige Sperrung. Der Verkehr wird mit einer Ampel geregelt.

Siegesstraße
Es besteht eine Vollsperrung im Bereich der Kreuzung Sieges-/Kammerer-/Saarstraße.
 
Sommerhalde
Vom Irisweg bis zur Sommerhalde 30 besteht eine abschnittsweise Straßensperrung und ein Halteverbot.

Wieselweg
Zwischen der Danziger Straße und dem Marderweg besteht eine halbseitige Sperrung mit Einbahnstraßenregelung.

Stau-Schau: Wo es für Oster-Urlauber eng wird

Für Kinder ist das Osterfest immer ein Familienspaß. Überall wird nach kleinen und bunten Eiern gesucht. Doch bis das gemütliche Beisammensein beginnen kann, ist oftmals viel Geduld gefragt. Denn wer die liebe Verwandtschaft besuchen möchte oder Ostern im Urlaubs-Domizil verbringt, muss sich mit dem Auto durch manchen Stau plagen.

Am kommenden Wochenende starten acht Bundesländer und einige Nachbarstaaten in die Osterferien, was auf den Ballungsraumautobahnen und den wichtigsten Reiserouten am Freitagnachmittag und Samstag zu starkem Verkehr führen wird.

Die Schulen schließen ihre Tore unter anderem in Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen und Thüringen. Bremen, Niedersachsen und Schleswig-Holstein sind schon seit einer Woche in den Ferien. Die meisten Urlauber fahren in die Alpen, in südliche Länder oder zur Küste.

Auf den Fernstrecken der benachbarten Alpenländer herrscht zeit- und abschnittsweise ebenfalls Gedränge durch Osterurlauber. Unter anderem beginnen nun in allen österreichischen Bundesländern die Ferien. Besonders staugefährdet sind Brenner-, Tauern- und Gotthard-Route.

Das sind laut ADAC die besonders belasteten Strecken zu Ostern:
Großräume Köln und München

A 1 Hamburg – Bremen – Dortmund – Köln
A 1/A 3/A 4 Kölner Ring
A 2 Oberhausen – Dortmund – Hannover – Berlin
A 3 Oberhausen – Frankfurt – Würzburg – Nürnberg – Passau
A 4 Kirchheimer Dreieck – Erfurt – Dresden
A 5 Hattenbacher Dreieck – Frankfurt – Karlsruhe – Basel
A 6 Kaiserslautern – Mannheim – Heilbronn – Nürnberg
A 7 Hamburg – Hannover – Würzburg – Ulm – Füssen/Reutte
A 8 Karlsruhe – Stuttgart – München – Salzburg
A 9 Berlin – Nürnberg – München
A 10 Berliner Ring
A 61 Mönchengladbach – Koblenz – Ludwigshafen
A 81 Stuttgart – Singen
A 93 Inntaldreieck – Kufstein
A 95/B 2 München – Garmisch-Partenkirchen
A 99 Umfahrung München

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