Studie: Aufschwung vergrößert Schere zwischen Arm und Reich

Berlin (dts) – Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) hat erstmals für Deutschland untersucht, welche Zusammenhänge es zwischen konjunktureller Lage und der Verteilung der Einkommen gibt. Das Ergebnis für die vergangenen 40 Jahre: Befindet sich die Wirtschaft in der Krise, sinkt die Ungleichheit. Im Aufschwung jedoch steigt dafür die ungleiche Verteilung der Einkommen.

Das “Handelsblatt” berichtet in seiner Mittwochausgabe darüber. Sowohl der Vergleich der ärmsten mit den reichsten zehn Prozent der Bevölkerung als auch die Analyse des sogenannten Gini-Koeffizienten bestätigt den Befund. Der Gini-Koeffizient ist das bekannteste Maß für die Ungleichheit und setzt die Einkommen der gesamten Bevölkerung ins Verhältnis.

Je ungleicher die Einkommensverteilung, desto höher die Zahl. In Wirtschaftskrisen sinkt der Gini-Koeffizient laut Studie um 0,4 Prozentpunkte pro Jahr, in Erholungsphasen steigt er um 0,15 Prozentpunkte jährlich. Während der Corona-Pandemie habe sich das besonders stark gezeigt, so die Forscher.

Im Krisenjahr 2020 ist der Gini-Koeffizient gar um einen Prozentpunkt gefallen. “Das bedeutet aber eben, dass nun im Aufschwung die Ungleichheit umso stärker steigen dürfte”, sagte DIW-Forscherin Geraldine Dany-Knedlik.

 

 

Urteil: Verbraucherschützer gewinnen Negativzins-Klage

Berlin (dts) – Im Streit um Negativzinsen auf Giro- und Tagesgeldkonten sorgt ein neues Gerichtsurteil für Unsicherheit in der Finanzbranche. Das Landgericht Berlin hat laut Bericht des “Handelsblatts” (Dienstagausgabe) entschieden, dass eine Bank Minuszinsen auf Giro- und Tagesgeldkonto nicht mehr erheben darf. Nach Ansicht des Gerichts ist das Verwahrentgelt bei Girokonten “mit wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Regelung nicht zu vereinbaren” (Az.

16 O 43/21). Auch Minuszinsen auf Tagesgeldkonten widersprächen den gesetzlichen Leitlinien. Die Bank soll das Verwahrentgelt zurückzahlen.

Geklagt hatte der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV), der die Praxis der Banken für unzulässig hält. VZBV-Vorstand Klaus Müller zeigte sich erfreut über die Entscheidung: “Das Urteil ist der bislang weitreichendste Richterspruch zum Thema Verwahrentgelte.” Der VZBV werde, wenn nötig, bis vor den Bundesgerichtshof ziehen.

Die betroffene Sparda Bank will gegen die Entscheidung Berufung einlegen, wie sie auf Anfrage erklärte. “Das Urteil des Landgerichts Berlin weicht von bisherigen Urteilen ab, welche Verwahrentgelte grundsätzlich zulassen.” In einem ähnlichen Fall gab das Landgericht Leipzig Anfang Juli einer Sparkasse Recht.

Demnach darf diese ein Verwahrentgelt für neue Girokonten erheben. Die Verbraucherzentrale Sachsen hatte geklagt. Sie hat inzwischen Berufung beim Oberlandesgericht Dresden eingelegt (Az. 8 U 1389/21).

 

Rund 1,9 Milliarden Euro höhere Steuereinnahmen in 2021

Die Wirtschaft in Baden-Württemberg erholt sich weiter: Nach der November-Steuerschätzung werden die Steuereinnahmen im Land steigen, für das laufende Jahr um rund 1,9 Milliarden Euro. Damit liegen die Steuereinnahmen erstmals seit zwei Jahren über dem Niveau von vor der Corona-Pandemie. Das gab Finanzministerium am Montag bekannt.

Finanzminister Bayaz (Grüne) sagte: „Die Konjunktur zieht an, damit steigen auch die Steuereinnahmen, das ist eine gute Nachricht für unser Land. Das ist auch das Ergebnis der konsequenten Krisenbekämpfung des Landes und der gezielten Stabilisierung der Wirtschaft. Allerdings sind die globalen Lieferengpässe weiterhin ein Problem für unsere exportorientierten Unternehmen, etwa bei den Halbleitern oder beim Aluminium.”

Für das kommende Jahr werden gegenüber der Prognose vom Mai Steuermehreinnahmen von 2,5 Milliarden Euro erwartet. Das ist ein Plus von 1,5 Milliarden Euro im Vergleich zum Entwurf für den Landeshaushalt 2022. Darin sind bereits Steuermehreinnahmen von gut einer Milliarde Euro eingeplant.

„Wir werden uns bei der Verwendung der Steuermehreinnahmen an Zielen orientieren, die wir der in Koalition gemeinsam beschlossen haben: Notkredite tilgen, gezielt in die Zukunft des Landes investieren, vor allem aber auch die Pandemie weiterhin bekämpfen”, erklärte Bayaz.

Für die Kommunen ergeben sich nach der Steuerschätzung Mehreinnahmen für das Jahr 2021 von 1,7 Milliarden Euro und für das nächste Jahr von 1,5 Milliarden Euro, heißt es abschließend in der Mitteilung.

red

 

Statistik: Preise für landwirtschaftliche Produkte steigen deutlich

Wiesbaden (dts) – Die Erzeugerpreise landwirtschaftlicher Produkte sind im September 2021 um 13,3 Prozent höher gewesen als im Vorjahresmonat. Das teilte das Statistische Bundesamt (Destatis) am Montag mit. Gegenüber August 2021 fielen die Preise demnach um 1,3 Prozent.

Gegenüber dem Vorjahresmonat erhöhten sich vor allem die Preise für pflanzliche Erzeugnisse. Sie lagen um 21,9 Prozent höher als im September 2020. Dies ist unter anderem auf die bereits in den vergangenen Monaten gestiegenen Getreidepreise zurückzuführen. Diese lagen im September 2021 um 33,3 Prozent über dem Vorjahresniveau.

Im August 2021 hatte die Veränderung +34,4 Prozent betragen. Ausschlaggebend für die Preissteigerungen bei Getreide ist die hohe Nachfrage sowohl bei deutschen Mühlen als auch aus dem Ausland. Bemerkenswert ist der Preisanstieg für Speisekartoffeln um 35,5 Prozent.

Dies ist die höchste Preissteigerung seit August 2019. Im August 2021 hatte die Veränderung gegenüber dem Vorjahr bereits +21,2 Prozent betragen. Im Zeitraum von September 2019 bis Juli 2021 waren die Preise im Vorjahresvergleich kontinuierlich rückläufig. Die Preissteigerung im September 2021 ist vor allem auf witterungsbedingt geringe Erntemengen zurückzuführen.

Zudem kommt hier ein Basiseffekt zum Tragen: Vor einem Jahr führte eine große Erntemenge bei einer Corona-bedingt geringen Nachfrage zu niedrigen Preisen. Auch das Handelsgewächs Raps verteuerte sich im September 2021 gegenüber September 2020 deutlich um +49,2 Prozent. Dies lag vor allem an dem weltweit sinkenden Angebot bei gleichzeitig hoher Nachfrage, beispielsweise für die Energiegewinnung.

Damit setzte sich der Trend der vergangenen Monate fort. Bei den Erzeugnissen des Gemüse- und Gartenbaus betrug die Preissteigerung im September 2021 gegenüber dem Vorjahresmonat 6,6 Prozent. Ausschlaggebend hierfür waren unter anderem die gestiegenen Preise für Schnittblumen und für Salat (+20,6 Prozent bzw. +38,3 Prozent).

Die Preise für tierische Erzeugnisse lagen im September 2021 um 7,9 Prozent über denen des Vorjahresmonats, so die Statistiker weiter. Im August 2021 hatte der Preisanstieg 6,9 Prozent betragen. Dieser Anstieg ist vor allem auf die gestiegenen Milchpreise zurückzuführen.

Im September 2021 lag der Milchpreis um 13,1 Prozent über dem Vorjahresniveau, was vor allem an einem knappen Angebot von Milch liegt. Bei Schlachtschweinen setzte sich der schon in den vergangenen Monaten beobachtete Trend fallender Preise fort. Im September 2021 fielen sie um 6,5 Prozent gegenüber dem Vorjahresmonat.

Der Preisrückgang ist vor allem auf eine geringe Nachfrage im Handel und Export aufgrund eines allgemein sinkenden Konsums von Schweinefleisch zurückzuführen. Für Rinder setzten sich hingegen die Preissteigerungen der vergangenen Monate fort. Die Preise erhöhten sich im September 2021 im Vergleich zum Vorjahresmonat um 20,1 Prozent.

Diese Erhöhung ist im Wesentlichen auf die gesunkene Produktion bei gleichzeitig gestiegener Nachfrage der Verbraucher zurückzuführen. Bei Schafen und Ziegen wurden ebenfalls weiterhin steigende Preise beobachtet (September 2021 gegenüber September 2020: +20,2 Prozent).

 

Im September wurden in Deutschland mehr Baugenehmigungen erteilt

Wiesbaden (dts) – Im September 2021 ist in Deutschland der Bau von insgesamt 30.952 Wohnungen genehmigt worden. Das waren saison- und kalenderbereinigt 3,9 Prozent mehr als im Vormonat, teilte das Statistische Bundesamt (Destatis) nach vorläufigen Angaben am Montag mit. Die Zahl der Baugenehmigungen in neuen Ein- und Zweifamilienhäusern fiel gegenüber dem Vormonat saison- und kalenderbereinigt um 6,6 Prozent beziehungsweise 8,4 Prozent.

Bei den Wohnungen in neuen Mehrfamilienhäusern war hingegen ein Anstieg um 10,3 Prozent zu verzeichnen. Auch die Zahl der Genehmigungen für Wohnungen, die durch Baumaßnahmen an bestehenden Gebäuden entstehen, erhöhte sich um 12,7 Prozent. Im Zeitraum Januar bis September 2021 wurden insgesamt 5,4 Prozent mehr Wohnungen genehmigt als im Vorjahreszeitraum.

Dieses Plus betrifft den Neubau fast aller Gebäudearten (Einfamilienhäuser: +5,6 Prozent, Zweifamilienhäuser: +28,6 Prozent, Mehrfamilienhäuser: +2,7 Prozent, Wohnheime: -23,4 Prozent).

 

 

 

Umfrage: Mehrheit der Bundesbürger glaubt an Lockdown

Berlin (dts) – Eine Mehrheit der Bundesbürger erwartet schon in Kürze, dass Geschäfte wieder schließen müssen und Veranstaltungen abgesagt werden. Laut einer Umfrage des Meinungsforschungsinstitutes INSA für die “Bild am Sonntag” rechnen 60 Prozent der Menschen in Deutschland noch in diesem Jahr mit einem weiteren Lockdown. 27 Prozent glauben nicht, dass es so weit kommen wird, 12 Prozent machten keine Angaben.

Am Donnerstag wollen Bund und Länder nach langer Zeit mal wieder auf einer Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) über ein einheitliches Vorgehen beraten. Bislang lauft es dem Vernehmen nach nur auf eine bundesweite 2G-Regel hinaus, also ein Quasi-Lockdown für Ungeimpfte. Manche Experten bezweifeln aber schon öffentlich, dass das noch reicht, um ein Chaos in den Krankenhäusern zu verhindern.

Für die “Bild am Sonntag” hatte das Meinungsforschungsinstitut 1.002 Menschen am 12. November befragt. Frage: “Rechnen Sie damit, dass es in diesem Jahr noch einen Lockdown geben wird?”

Inkasso: Plötzlich das Doppelte auf der Rechnung

Die Corona-Pandemie hat viele Menschen in finanzielle Nöte gebracht. Zahlungsschwierigkeiten rufen dann oft Inkasso-Büros auf den Plan. Doch oft sind die anfallenden Inkassokosten im Verhältnis zum Aufwand und der zugrunde liegenden Rechnung deutlich zu hoch, wie Rechtsexperten des Versicherers ARAG darlegen.

Bislang konnten Inkassodienstleister einen Gebührensatz von 1,0 bis 1,3 erheben, was Forderungen relativ schnell in die Höhe trieb. So waren für Forderungen bis 500 Euro Gebühren zwischen 49 Euro und 63,70 Euro fällig. Um vor allem Schuldner zu entlasten, die sich um einen zügigen Ausgleich der Forderung bemühen und auf erste Aufforderung hin zahlen, wurde dieser Satz auf 0,5 gesenkt.

Bei Forderungen bis 500 Euro sind das nur noch 24,50 Euro. Für das Einziehen unstrittiger Forderungen wurde die Geschäftsgebühr auf einen Satz von 0,9 gesenkt. Um die Unverhältnismäßigkeit insbesondere bei kleinen Forderungen zu verhindern, darf die Inkassogebühr bei Kleinforderungen bis 50 Euro nur noch maximal 30 Euro statt bislang mindestens 49 Euro betragen. Mit einer Auslagenpauschale und Mehrwertsteuer haben sich kleine Forderungen also oft mehr als verdoppelt.

Beim Inkasso wird neben der Geschäftsgebühr auch eine Einigungsgebühr für den Abschluss von Zahlungsvereinbarungen fällig, wie etwa eine Ratenzahlung oder Stundung. Bei Forderungen bis 500 Euro wurde diese Gebühr nun rund um die Hälfte gesenkt.

Wenn Gläubiger einen Doppelauftrag vergeben und nicht nur ein Inkassounternehmen, sondern auch einen Rechtsanwalt beauftragten, bekam der Schuldner meist die doppelte Abrechnung. Um diese Kostendopplung künftig zu verhindern, dürfen alle außergerichtlichen und gerichtlichen Kosten nur in der Höhe verlangt werden, die bei der Beauftragung eines Rechtsanwalts fällig geworden wären. Mit einer Ausnahme: Der Schuldner bestreitet die Forderung erst nach der Beauftragung des Inkassodienstleisters und der Gläubiger schaltet deshalb zusätzlich einen Anwalt ein.

Die meisten Verbraucher wissen zu wenig über das Inkassowesen und kennen daher ihre Rechte nicht ausreichend. Daher sollen die Gesetzesänderungen für mehr Transparenz sorgen. Sie müssen nach Auskunft der Experten daher im Vorfeld darauf hingewiesen werden, welche Kosten für eine Inkassoleistung oder einen Rechtsanwalt bei Zahlungsverzug auf sie zukommen. Zudem müssen sie vor Abschluss von Zahlungsvereinbarungen darüber informiert werden, dass sie nicht nur die Haupt-, sondern auch die Nebenkosten des gesamten Inkassoverfahrens zahlen müssen.

Vorsicht geboten ist vor schwarzen Schafen: Oft können die Empfänger von Mahnungen eines Inkassounternehmens nichts mit den geltend gemachten Forderungen anfangen. Weder der vermeintliche Gläubiger noch die genannten Beträge sind nachvollziehbar. Für eine bessere Nachvollziehbarkeit und um unseriöse Inkassofirmen zu entlarven, müssen Inkassodienstleister bereits beim ersten Kontakt ihren Auftraggeber nennen, um welchen Vertrag genau es geht und welche Kosten bei Verzug entstehen.

Wer sich auch dann noch sicher ist, dass es sich um eine unberechtigte Forderung handelt, sollte mit einem formlosen Schreiben Widerspruch einlegen und den Anspruch bestreiten. Dabei raten die Rechtsexperten, sich auch von darauf folgenden Mahnschreiben nicht verunsichern zu lassen. Auch gegen den gerichtlichen Mahnbescheid kann Widerspruch eingelegt werden. Wird nach Widerspruch eine Klage zugestellt, sollte ein Rechtsanwalt mit der Abwehr des Anspruchs im Klageverfahren beauftragt werden. Besteht der geltend gemachte Anspruch nicht, wird die Klage abgewiesen. Der Kläger scheitert und muss die gesamten Kosten des Rechtsstreits tragen, auch die des beauftragten Rechtsanwaltes.

Lars Wallerang / glp

Großhandelspreise in Deutschland steigen um 15 Prozent – höchste Teuerung seit 1974

Wiesbaden (dts) – Die Verkaufspreise im Großhandel sind im Oktober um 15,2 Prozent gegenüber dem Vorjahr gestiegen. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) am Freitag mitteilte, hatte es zuletzt im März 1974 einen höheren Anstieg gegenüber dem Vorjahresmonat gegeben. Damals kletterten die Großhandelspreise im Zuge der ersten Ölkrise um 15,8 Prozent.

Im September hatte der Anstieg gegenüber dem Vorjahr bei +13,2 Prozent und im August bei +12,3 Prozent gelegen. Im Vormonatsvergleich stiegen die Großhandelspreise im Oktober um 1,6 Prozent. Der hohe Anstieg der Großhandelspreise gegenüber Oktober 2020 sei unter anderme durch aktuell stark gestiegene Preise für viele Rohstoffe und Vorprodukte begründet.

Den größten Einfluss auf die Veränderungsrate des Großhandelspreisindex gegenüber dem Vorjahresmonat hatte im Oktober der Preisanstieg im Großhandel mit Mineralölerzeugnissen (+54,7 Prozent). Besonders kräftige Preisanstiege gegenüber dem Vorjahr gab es im Großhandel mit Altmaterial und Reststoffen (+81,2 Prozent) sowie mit Erzen, Metallen und Metallhalbzeug (+60,9 Prozent). Erheblich stiegen auch die Preise im Großhandel mit Roh- und Schnittholz (+48,4 Prozent) sowie mit Getreide, Rohtabak, Saatgut und Futtermitteln (+26,8 Prozent).

 

Wenn die Boomer in Rente gehen

Baby-Boomer heißt eine breite Generation von Deutschen, die schon viele Arbeitsjahre auf dem Buckel haben. Das bedeutet gleichzeitig: Bald gehen viele von ihnen gleichzeitig in Rente. Das Institut der deutschen Wirtschaft (IW) Köln warnt vor Wohlstandsverlusten und einer Bremsung des Wachstums, weshalb die neue Bundesregierung sich des Themas annehmen müsse – und es gehe um viel.

Mit einer innovations- und investitionsfreundlichen Politik könne der Lebensstandard im Jahr 2035 um rund 3.000 Euro je Einwohner höher ausfallen als bei einem Weiter-So, zeigt sich das IW überzeugt. In den nächsten 15 Jahren werde sich die deutsche Wirtschaft drastisch wandeln: Die Baby-Boomer arbeiten nicht mehr, auf dem Arbeitsmarkt fehlen dann mehr als fünf Millionen Erwerbstätige. Eine neue IW-Studie, die gemeinsam mit StepStone, New Work SE und Kienbaum Consultants International entstanden ist, untersucht nun die Folgen dieses Wandels. Dafür haben die Wissenschaftler drei Szenarien simuliert:

1. Im Basisszenario sinkt das Arbeitsvolumen wie demografisch vorgezeichnet ab 2025 deutlich und bremst damit das Wirtschaftswachstum. Gleichzeitig gehen die IW-Ökonomen davon aus, dass der Kapitaleinsatz – also Produktionsfaktoren wie Maschinen und Werkzeuge – bis 2035 langsam steigt. Der technische Fortschritt entwickelt sich gleichmäßig weiter, wenn auch in überschaubarem Ausmaß: Viele Fachkräfte fehlen, dadurch gibt es weniger Innovationen. Unter der Annahme eines solchen weitgehenden Weiter-So in der Politik steigt das reale Einkommen pro Kopf bis 2035 nur noch um durchschnittlich rund ein Prozent pro Jahr. Würde es in den kommenden Jahren genauso stark wachsen wie in den vergangenen drei Dekaden, dann läge der Lebensstandard im Jahr 2035 um gut 1.600 Euro je Einwohner höher.

2. In einem “Positivszenario” gelingt es, die Lücke der Baby-Boomer etwas auszugleichen, es gibt also deutlich mehr Fachkräfte, mehr Kapital und stärkeren technischen Fortschritt als im Basisszenario. Dadurch steigt die Produktivität und das reale Einkommen pro Kopf wächst mit jahresdurchschnittlich 1,4 Prozent deutlich stärker. Damit liegt der Lebensstandard im Jahr 2035 um rund 3.000 Euro höher als im Basisszenario.

3. Es könne aber auch schlechter kommen, “wenn die Wirtschaftspolitik ihre Hausaufgaben nicht macht”, sagt das IW. In einem Negativszenario würden ein schlechteres Innovationsklima und investitionshemmende Weichenstellungen die Wirtschaft deutlich stärker bremsen. Dann drohen spürbare Wohlstandsverluste. Das reale Einkommen pro Kopf würde im Vergleich zum Basisszenario im Jahr 2035 um bis zu 4.000 Euro geringer ausfallen.

Die Politik müsse jetzt handeln. “Den Unternehmen fehlen viele Erwerbstätige”, sagen die Forscher. Würden Kitas und Schulen weiter ausgebaut, könnten viele Eltern Vollzeit statt Teilzeit arbeiten. Auch Zuwanderer können helfen, die Fachkräftelücke etwas zu schließen. Lebenslanges Lernen und gezielte Weiterbildungen seien unverzichtbar, um ältere Beschäftigte langfristig am Arbeitsmarkt zu halten.

Lars Wallerang / glp

Urteil im Müsli-Streit: Kalorienangaben müssen vergleichbar sein

Luxemburg (dts) – Kalorienangaben auf Lebensmittelverpackungen dürfen sich nicht auf das zubereitete Lebensmittel beziehen, wenn es verschiedene Arten der Zubereitung gibt. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Donnerstag entschieden. Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte dem EuGH die Grundsatzfrage nach einer Klage des Verbraucherzentrale-Bundesverbandes (VZBV) gegen einen Nahrungsmittel-Hersteller vorgelegt.

Das Unternehmen hatte auf der Schauseite einer Müsli-Verpackung aus Sicht des VZBV gegen die Lebensinformationsverordnung verstoßen. Der EuGH bestätigte diese Auffassung heute. So habe der Hersteller die Kalorienangaben auf der Vorderseite mit einem 40-prozentigen Müslianteil sowie 60-prozentigem fettarmen Milchanteil “schöngerechnet”.

Der Verband forderte deshalb, dass Unternehmen solle der Verpackungs-Vorderseite auf bekannte Bezugsgrößen wie 100 Gramm oder 100 Milliliter zurückgreifen. Nachdem der EuGH die Vorlagefragen beantwortet hat, wird der BGH nun die endgültige Entscheidung in der Sache treffen (EuGH, 11.11.2021, C-388/20)