Mindestlohn steigt auf 9,35 Euro

Der gesetzliche Mindestlohn steigt zum 1. Januar 2020 von 9,19 Euro auf 9,35 Euro je Stunde. Anlässlich der laufenden Debatte zur Höhe des Mindestlohns sagte DGB-Vorstandsmitglied Stefan Körzell am Mittwoch in Berlin:

„Die Mindestlohnkommission berät in diesem Jahr über die nächste Erhöhung. Die Gewerkschaften wollen einen armutsfesten Mindestlohn, der zum Leben reicht. Die in der Debatte genannte Richtgröße von 12 Euro entspricht aktuell ca. 60 Prozent des mittleren Einkommens bei Vollzeitbeschäftigung. Da die Arbeitgeber in der Kommission eine Erhöhung hin zu einem armutsfesten Mindestlohn ablehnen, muss die Politik handeln und das Niveau anpassen. Das Mindestlohngesetz wird in diesem Jahr evaluiert, das sollten die politischen Parteien über Fraktionsgrenzen hinweg entsprechend nutzen. Für weitere, künftige Erhöhungen wäre dann wieder die Mindestlohnkommission verantwortlich.

Der Mindestlohn ist aber nur die unterste Haltelinie, unter der kein Lohn in Deutschland gezahlt werden darf. Die Gewerkschaften wollen zuallererst Gute Arbeit und gute Löhne – und die gibt es nur mit Tarifverträgen. Der Staat als größter Auftraggeber kann und sollte mit Tariftreuegesetzen dafür sorgen, dass seine Aufträge ausschließlich an tarifgebundene Unternehmen vergeben werden und Tarifverträge leichter für allgemeinverbindlich erklärt werden können.“

Beim Mindestlohn gebe es laut Körzell immer noch millionenfach Betrügereien auf Arbeitgeberseite. „Das Potential an kriminellen Arbeitgebern ist enorm. Deshalb müssen die Kontrollen – auch zum Schutz der ehrlichen Arbeitgeber – verstärkt werden. Notwendig sind mehr verdachtsunabhängige Stichproben durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS). Die Beschäftigten sollten ihre Arbeitszeiten dokumentieren und Verstöße bei der FKS melden. Dafür braucht die beim Zoll angesiedelte Behörde (FKS) aber deutlich mehr Personal. Der geplante Stellenaufwuchs muss schnell realisiert werden.“

2019: Automarkt im Aufwind

Für den deutschen Pkw-Markt war 2019 ein Erfolgsjahr. Insgesamt wurden rund 3,6 Millionen Fahrzeuge neu zugelassen, was einem Plus von 5,0 Prozent entspricht. Das ist die beste Bilanz seit zehn Jahren.

Im Dezember 2019 lagen die Neuzulassungen mit 283.300 Pkw um gleich 20 Prozent über dem Vorjahresniveau. Der Auftragseingang aus dem Inland überschritt im Dezember um knapp 8,0 Prozent das Vorjahresniveau, seit Januar gingen 6,0 Prozent mehr Aufträge ein. Aus dem Ausland kamen im Dezember ebenfalls 8,0 Prozent mehr Aufträge herein, im Gesamtjahr waren es allerdings knapp 2,0 Prozent weniger.

Aufgrund der international schwächeren Nachfrage gingen Produktion und Export zurück: Die deutschen Pkw-Hersteller haben im Dezember 276.400 Fahrzeuge produziert (-7,0 Prozent). Im Gesamtjahr 2019 wurden knapp 4,7 Millionen Pkw hergestellt (-9,0 Prozent). Aus Deutschland exportierten die Hersteller im Dezember 213.400 Pkw (-14 Prozent). Im Jahr 2019 wurden 3,5 Millionen Pkw (-13 Prozent) an Kunden in aller Welt ausgeliefert.

Ralf Loweg

Immobilienpreise klettern weiter

Die Preise für Wohnimmobilien in Deutschland lagen im 3. Quartal 2019 durchschnittlich 4,9 Prozent höher als im 3. Quartal 2018. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, verteuerten sich vor allem Eigentumswohnungen (+9,0 Prozent) und Ein- und Zweifamilienhäuser (+7,5 Prozent) in den sieben größten Metropolen (Berlin, Hamburg, München, Köln, Frankfurt am Main, Stuttgart und Düsseldorf).

In den anderen kreisfreien Großstädten ab 100.000 Einwohnern stiegen die Preise für Häuser um 7,8 Prozent, die Preise für Eigentumswohnungen um 5,8 Prozent an. In städtischen Kreisen außerhalb von kreisfreien Großstädten wurden Preissteigerungen von 5,1 Prozent für Ein- und Zweifamilienhäuser und 4,5 Prozent für Eigentumswohnungen beobachtet.

Ralf Loweg

Viele Krankenkassen erhöhen die Beiträge

Zum 1. Januar 2020 haben 25 der rund 100 gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) in Deutschland ihre Zusatzbeiträge erhöht. Obwohl Erhöhungen bei großen Kassen ausgeblieben sind, sind insgesamt etwa 2,4 Millionen Versicherte betroffen. Dem stehen Beitragssenkungen bei nur zwei GKV gegenüber, von denen weniger als eine Million Versicherte profitieren.

“Durch das Milliardendefizit in der gesetzlichen Krankenversicherung aus dem Vorjahr werden spätestens 2021 weitere Kassen ihre Zusatzbeiträge erhöhen müssen”, sagt Dr. Ansgar Lamersdorf, Geschäftsführer gesetzliche Krankenversicherung bei Check24.

Im Schnitt haben die gesetzlichen Krankenkassen 2019 etwa 0,99 Prozent Zusatzbeitrag verlangt. Wären alle gesetzlich Versicherten zur günstigsten bundesweit tätigen Kasse mit 0,39 Prozent Zusatzbeitrag gewechselt, hätten sie 4,5 Milliarden Euro gespart.

Die Beitragsbemessungsgrenze ist 2020 von 54.450 Euro auf 56.250 Euro gestiegen. Bei einem durchschnittlichen Zusatzbeitrag von 1,1 Prozent kommen auf Mitglieder der Krankenkassen, die den vollen Beitrag bis zur Bemessungsgrenze zahlen, zusätzliche Kosten von 282,60 Euro pro Jahr zu. Die eine Hälfte davon müssen sie selbst tragen, die andere Hälfte der Arbeitgeber.

Je nach Bundesland wählen Verbraucher aus mindestens 41 öffentlich zugänglichen Krankenkassen. 2020 profitieren Versicherte in Bayern, Hessen und Niedersachsen am stärksten vom Wettbewerb. Dort verlangt die günstigste Kasse nur 0,39 Prozent Zusatzbeitrag, die teuerste 2,2 Prozent. So spart ein gesetzlich Versicherter mit einem Jahreseinkommen von 56.250 Euro bei einem Krankenkassenwechsel bis zu 509 Euro im Jahr.

Ralf Loweg

Airbus überflügelt Boeing

Das Duell über den Wolken hat Airbus gewonnen. Denn der Flugzeugbauer Airbus hat im Geschäftsjahr 2019 den Rivalen Boeing überflügelt. Laut Medienberichten lieferte der europäische Konzern 863 Maschinen aus.

Damit steigerte Airbus die Zahl seiner Auslieferungen gegenüber 2018 um rund acht Prozent. Damals lieferte der Flugzeugbauer 800 Maschinen aus. Boeing hingegen hatte im Zeitraum von Januar bis November 2019 lediglich 345 Maschinen an seine Kunden gebracht.

Der US-Flugzeugbauer leidet massiv unter dem Flugverbot für das Unglücksmodell 737 MAX. Im November 2019 hatte Airbus mit der A320-Familie die Boeing 737 als meistverkauftes Flugzeugmodell verdrängt. Die Boeing 737 MAX sollte die Erfolgsgeschichte der 737 fortschreiben. Im Dezember 2019 stoppte der Hersteller dann aber die Produktion des Krisen-Modells, kurze Zeit später musste der Konzernchef Dennis Muilenburg zurücktreten.

Ralf Loweg

Wohin mit dem Weihnachtsbaum?

Das kann schon mal passieren. Besonders Traditionalisten, die den Weihnachtsbaum bis in den Februar stehen lassen, sind für die offizielle Abholung zu spät dran. Wohin also mit der Tanne?

Dann können Verbraucher den Weihnachtsbaum immer noch zur städtischen oder kommunalen Sammelstelle bringen. Unter Umständen nehmen auch Zoos und Tierparks gerne die Tanne. Die nach ätherischen Ölen duftenden Nadeln schmecken nicht nur Wildrindern und Ziegen, sondern auch Kamelen und Elefanten.

Wer sich für einen künstlichen Weihnachtsbaum entschieden hat, ist in der Nachweihnachtszeit klar im Vorteil. Das Imitat wird nach dem Gebrauch zusammengefaltet oder auseinandergebaut und bis zum kommenden Weihnachtsfest im Keller oder Abstellraum deponiert.

Doch auch wer auf das natürliche Grün samt Nadelduft nicht verzichten möchte, muss sich nicht um jeden Preis um die Entsorgung Gedanken machen. Kaufen Sie einen Weihnachtsbaum mit Wurzeln. Der kann direkt nach dem Fest ins Freiland gepflanzt werden.

Bei Rotfichten und Kiefern sind die Erfolgsaussichten laut ARAG-Experten am besten. Nordmanntannen überleben den Umzug in die geheizte Wohnung und dann wieder nach draußen nicht immer. Wenn die Nadelbäume aber nur kurz drinnen und nicht direkt neben der Heizung stehen, sind die Chancen gut.

Ralf Loweg

Rekord auf dem Arbeitsmarkt

Der deutsche Arbeitsmarkt startet mit guten Nachrichten ins neue Jahr. So standen 2019 im Durchschnitt rund 45,3 Millionen Personen in Lohn und Brot. Nach vorläufigen Berechnungen des Statistischen Bundesamtes (Destatis) lag die Zahl der Erwerbstätigen damit um 402.000 Personen oder 0,9 Prozent höher als im Vorjahr. Damit setzt sich der seit 14 Jahren anhaltende Anstieg der Erwerbstätigkeit fort, jedoch mit leicht abgeschwächter Dynamik.

Eine gesteigerte Erwerbsbeteiligung der inländischen Bevölkerung sowie die Zuwanderung ausländischer Arbeitskräfte überwogen die Effekte des demografischen Wandels. Das führte dazu, dass 2019 die höchste Erwerbstätigenzahl seit der Wiedervereinigung im Jahr 1991 erreicht wurde, erklären die Statistik-Experten.

Ralf Loweg

Flugausfälle: Diese Airlines sollten Sie meiden

Im Schnitt sind mehr als 4.000 Fluggäste in Deutschland jeden Tag von Flugausfällen betroffen. Doch bei welchen Airlines bleiben eigentlich am meisten Fluggäste am Boden? Dieser Frage ist Europas “AirHelp” jetzt auf den Grund gegangen. Dafür hat das Fluggasthelfer-Portal sämtliche Flugausfälle von 20 der größten Airlines in Deutschland zwischen dem 1. Januar und dem 31. Oktober 2019 analysiert.

Demnach erlebten mehr als eine Million Passagiere während des Analyse-Zeitraumes einen Flugausfall. Allein bei Deutschlands größter Fluggesellschaft – der Lufthansa – waren 2019 mehr als 500.000 Personen von Flugausfällen betroffen. Das ist der Höchstwert der Analyse. Auch bei Eurowings blieben 2019 vergleichsweise viele Passagiere am Boden: 263.200 waren es insgesamt. SunExpress landet mit 62.200 von Flugausfällen betroffenen Passagieren auf dem dritten Platz dieser Statistik.

SunExpress verzeichnet im Schnitt auch die meisten Flugausfälle pro geplantem Flug: Rund 3,4 Prozent aller angesetzten Flüge hoben 2019 nicht ab. Swiss landet in dieser Statistik auf dem zweiten Platz (2,8 Prozent), bei der skandinavischen Airline SAS fallen anteilig die drittmeisten Flüge aus (2,4 Prozent).

Mit Pegasus Airlines beweist eine Fluggesellschaft hingegen, dass ein Flugbetrieb auch ohne Ausfälle möglich ist: Bislang gab es 2019 noch keinen einzigen Flugausfall bei der türkischen Airline. Bei Finnair, Wizz Air, TAP Portugal und TUIfly waren jeweils weniger als 5.000 Passagiere von einer Flug-Annullierung betroffen.

Ein gestrichener Flug ist immer unangenehm und kann schnell die ganze Reise zerstören – vor allem, wenn die betroffenen Passagiere erst spät über den Flugausfall informiert werden und keine richtige Möglichkeit haben, ihre Reise neu zu planen. Deshalb schützen die europäischen Fluggastrechte Passagiere bei Flugausfällen: Wer weniger als 14 Tage vor dem ursprünglich geplanten Abflugtermin über die Annullierung des Fluges informiert wird, hat unter Umständen Anspruch auf eine Entschädigung in Höhe von bis zu 600 Euro pro Person.

Bei Verspätungen von über zwei Stunden und einer betroffenen Flugstrecke von über 1.500 Kilometern muss die ausführende Airline den Passagieren am Flughafen außerdem Mahlzeiten und Getränke bereitstellen und ihnen die Möglichkeit bieten, zwei Telefonate zu führen oder auch zwei Telefaxe oder E-Mails zu versenden.

Bei Bedarf müssen die Airlines auch eine Unterkunft bereitstellen und die Beförderung dorthin ermöglichen. Experten raten, diese Versorgungsleistung bei der Fluggesellschaft unbedingt einzufordern.

Ralf Loweg / mid

Boeing-Chef erhält 39 Mio. Dollar – Die Opfer 144.500

Flugzeugbauer Boeing befindet sich in starken Turbulenzen. Die zwei Abstürze des Flugzeuges 737 Max haben dem Unternehmen schwer zugesetzt. Bei den Unglücken in Indonesien und Äthiopien im Oktober 2018 und März 2019 kamen insgesamt 346 Menschen ums Leben.

Jetzt gab es personelle Konsequenzen auf höchster Ebene. Der umstrittene Boeing-Chef Dennis Muilenburg musste zurücktreten. Er war angesichts des Max-Debakels offenbar nicht mehr tragbar. Wie das Unternehmen weiter mitteilte, soll der derzeitige Verwaltungsratsvorsitzende David Clahoun die Nachfolge antreten. Er soll den Vorstandsvorsitz ab dem 13. Januar 2020 übernehmen, heißt es. Muilenburg ist jetzt zwar arbeitslos, Geldnöte wird der 55-Jährige aber wohl keine haben. Wie der US-Medienkanal ABC-News berichtet, winkt Ex-Chef Muilenburg ein goldener Handschlag über 39 Millionen Dollar

Gleichzeitig muss Boeing den Hinterbliebenen der 346 Menschen, die bei 737-Max-Abstürzen ums Leben kamen, 50 Millionen Dollar als Entschädigung auszahlen. Jeder Familie würden also 144.500 Dollar zustehen – ein weiterer Schlag in das Gesicht der Hinterbliebenen der Opfer.

Der Konzern steht im Verdacht, die Unglücksflieger überstürzt auf den Markt gebracht und so die Sicherheit vernachlässigt zu haben. Boeing weist das zurück, räumt aber verschiedene Fehler und Pannen ein. Dennis Muilenburg stand wegen seines Krisen-Managements in der Kritik und war bereits länger mit Rücktrittsforderungen konfrontiert

Schuld an der Krise soll das eigens für die 737 Max entwickelte Steuerungsprogramm MCAS sein, das laut Untersuchungsberichten eine entscheidende Rolle bei den Abstürzen gespielt hat. Boeing hatte bereits nach dem Unglück in Indonesien versprochen, die MCAS-Probleme per Software-Update zu beheben. Wenig später kam es zum Absturz in Äthiopien. Das Update hat noch immer keine Zulassung der zuständigen Behörde erhalten.

Wenn Weihnachtspäckchen zu Irrläufern werden

Weihnachtszeit ist Päckchen-Zeit. Und wo Paketdienste ins Spiel kommen, ist Ärger programmiert. Beispielsweise werden Päckchen gelegentlich zu Irrläufern. Experten wissen, was dann zu tun ist und wie die unterschiedlichen Rechtslagen aussehen.

Wenn der Paketbote vor der Tür steht und einer älteren Dame an der Haustür einen riesengroßen Karton bunter Bauklötze in die Hand drückt, den sie offensichtlich gar nicht bestellt hat, fragt man sich zu Recht: Was soll sie damit anfangen? Nach Auskunft von Experten des Versicherers ARAG kann der Verbraucher mit so genannten “unbestellten Sachen” grundsätzlich machen, was er will.

Das bedeutet im beschriebenen Fall: Die alte Dame darf mit den Bauklötzen spielen, sie entsorgen oder an die Enkel verschenken – der Versender hat keinerlei Ansprüche gegen sie. Eine Ausnahme gibt es laut Gesetz allerdings: Handelt es sich bei der Sendung erkennbar um eine irrtümliche Lieferung, weil zum Beispiel die Nachbarin der alten Dame den gleichen Nachnamen und ein kleines Kind hat, ist sie verpflichtet, die Ware aufzubewahren und auf Aufforderung des Unternehmens herauszugeben.

Wo liefert man nun Irrläufer ab? Die einfache Antwort: nirgends. Die Seniorin aus unserem Beispiel darf im Fall einer irrtümlichen Lieferung vom Versender verlangen, die bunten Bauklötze bei ihr abzuholen. Und sie darf eine angemessene Frist einräumen. Rührt sich der Versender daraufhin nicht, darf sie das Kinderspielzeug wiederum verschenken, wegwerfen oder als Andenken behalten. Entscheidet sich die nette alte Dame, das Paket zur Post zu bringen, hat sie nach Auskunft der ARAG Experten Anspruch auf so genannten Aufwendungsersatz, also die Erstattung der Rücksendekosten.

Bis zur Ablieferung eines Paketes ist das Transportunternehmen verantwortlich, wenn der Empfänger ein Verbraucher ist. Geht die Bestellung also auf dem Weg verloren oder landet sie irrtümlicherweise an der falschen Adresse, muss der Versender mit dem Transporteur klären, wo das Paket geblieben ist. In diesem Fall müssen also die Eltern, die wahrscheinlich händeringend auf die Lieferung der Bauklötze warten, die Ware erst bezahlen, wenn sie eintrifft. Selbst wenn inzwischen die Rechnung kommt und auf Zahlungsfristen verweist.

Die Experten weisen in diesem Zusammenhang darauf hin, dass das auch für die Frist des Widerrufrechtes gilt: Sie beginnt erst dann, wenn die Bauklötze bei den Eltern angekommen sind und unter dem Weihnachtsbaum platziert werden können.

Lars Wallerang