Autohandel leidet unter Halbleitermangel

Der Lieferengpass bei Halbleitern bereitet dem Autohandel große Sorgen. Man stehe mit dem Rücken zur Wand, sagt der Zentralverband des Deutschen Kraftfahrzeuggewerbes (ZDK). Hauptprobleme seien verärgerte Kunden, verunsicherte Mitarbeiter und wirtschaftliche Einbußen für die Betriebe.

Der ZDK geht davon aus, dass sich durch die Situation in den nächsten Wochen und Monaten weitere Beeinträchtigungen ergeben und die aktuell große Nachfrage nach Neufahrzeugen nicht annähernd bedient werden kann.

Der Blick auf die Zahlen des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) aus dem vergangenen Monat verdeutlicht die Lage: Mit 197.000 Pkw lagen die Neuzulassungen im September bereits 25,7 Prozent unter dem Vergleichswert im Vorjahresmonat. Das ist der schwächste September-Wert seit 30 Jahren.

“Nicht nur unsere Kollegen haben große Sorge, sondern auch unsere Kunden haben kein Verständnis mehr für unsere Aussagen und Vertröstungen”, betont ZDK-Präsident Jürgen Karpinski. “Uns laufen nicht nur die Kunden, sondern auch die Verkäufer weg.” So stehe der Handel vor großen Herausforderungen. Nach dem monatelangen Lockdown zu Beginn des Jahres hätten die Händler auf ein starkes zweites Halbjahr gehofft. Nun fehlten die Umsätze, Bonusziele seien nicht erreichbar, und das komplette Ausmaß der wirtschaftlichen Folgen sei wohl erst in einigen Monaten abschätzbar.

Der ZDK fordert von den Herstellern eine partnerschaftliche Zusammenarbeit mit dem Handel. Auch diese Krise müsse gemeinsam bewältigt werden. “Es entsteht der Eindruck, dass es Versäumnisse in der Beschaffungspolitik der Hersteller gegeben hat”, so Karpinski. Das wäre nicht akzeptabel. “Der Autohandel in Deutschland brauche eine kurzfristige Perspektive, sonst stünden Existenzen auf dem Spiel.”

Lars Wallerang / glp

So lassen sich Heizkosten senken

Heizen kostet immer mehr Kohle. Die Verbraucherzentrale gibt daher Tipps, wie sich Heizkosten senken lassen.

Jedes Grad weniger spart sechs Prozent: Ist die Raumtemperatur höher als erforderlich, bedeutet das unnötig verbrauchte Energie. “Jedes Grad weniger senkt den Verbrauch um etwa sechs Prozent”, so Jahn. Eine gemütliche Wärme kann man bereits mit Stufe 3 des Thermostats erreichen. Bei längerer Abwesenheit kann man zusätzlich Energie einsparen, indem man die Raumtemperatur senkt. Dies kann per Hand oder mit programmierbaren bzw. smarten Thermostaten erfolgen.

Ein weiterer Tipp: “Befreien Sie Ihre Heizkörper!” Diese gehören zwar nicht zu den schönsten Accessoires in Wohnräumen. Damit sie effizient heizen, sollten sie trotzdem nicht hinter Verkleidungen, Vorhängen oder Möbeln versteckt werden. Die Raumluft sollte die Heizkörper gut umströmen können. Möbel haben am besten einen Abstand von mindestens 30 Zentimetern.

Tipp drei: “Entlüften Sie die Heizung!” Gluckert ein Heizkörper, könnte sich Luft im Heizsystem befinden. Mit einem Entlüfter-Schlüssel lässt sich schnell und unkompliziert die Luft aus warmen Heizkörpern entfernen. Ist der Heizkörper wieder komplett mit Wasser gefüllt, wird weniger Energie gebraucht, um ihn zu erwärmen. Sollte die Heizung auch nach dem Entlüften noch gluckern, hilft ein Fachbetrieb weiter.

Tipp vier: “Stellen Sie Ihre Heizungsanlage passend ein!” Viele Heizungen werden über Jahre in der ausgelieferten Werkseinstellung betrieben. Das führt zu einem um zehn bis fünfzehn Prozent zu hohen Energieverbrauch, da die Vorlauftemperatur höher als erforderlich ist. “Je niedriger die Vorlauftemperatur im Heizsystem, desto geringer ist der Wärmeverlust”, so der Verbraucherschützer.

Tipp fünf: Heizung hydraulisch abgleichen lassen. Der hydraulische Abgleich reduziert sowohl die Wärmeverluste der Heizung als auch den Stromverbrauch für die Heizungspumpe. Hierzu stellt ein Fachbetrieb die Heizung so ein, dass die Wärme gleichmäßig in der Wohnung oder dem Haus verteilt wird. Das spare Energie und werde auch noch mit 20 Prozent durch den Staat gefördert, erläutern die Verbraucherschützer.

Lars Wallerang / glp

PKW-Haftpflicht zwölf Prozent günstiger als im Sommer

Während der durchschnittliche Haftpflichtbeitrag einer Kfz-Versicherung im Juli noch bei 325 Euro lag, sind es jetzt, wie eine aktuelle Auswertung des Vergleichsportals Check24 ergibt, nur 286 Euro. Damit lag der Wert im September 2021 bereits sechs Prozent unter dem Preis des Vorjahresmonats (305 Euro). Als Grund für den Preisrückgang vermutet Check24 den Wettbewerb um Wechselwillige zum Ende der Kündigungsfrist zum 30.November.

“Wir beobachten jedes Jahr, dass die Preise für die Kfz-Versicherung bis kurz vor dem Wechselstichtag am 30. November fallen”, sagt Dr. Rainer Klipp, Geschäftsführer Kfz-Versicherungen bei CHECK24. “Versicherer versuchen, neben den Leistungen auch durch attraktive Preise wechselwillige Kunden und Kundinnen zu gewinnen.” Man gehe davon aus, dass die Preise im Laufe des Oktobers und Novembers noch weiter sinken werden.

Wie sich die Coronapandemie auf die Preise im aktuellen Wechselgeschäft auswirken wird, sei aber noch unklar. Im Sommer des aktuellen Jahres lagen die Preise für Kfz-Versicherungen zwischen sechs und sieben Prozent unter dem Preisniveau von 2019, so Check 24.

“Die Versicherer mussten im vergangenen Jahr durch eine geringere Fahrleistung in der Coronapandemie weniger Unfälle regulieren und gaben diese Ersparnis teilweise an ihre Kunden und Kundinnen weiter”, erklärt Klipp. “Ob der Trend auch für das Jahresendgeschäft anhält, ist ungewiss, da zuletzt z. B. durch Flut oder Hagel die Elementarschäden und damit auch die Kosten für Versicherer zugenommen haben.”

Solveig Grewe / glp

So heizen Sie am effizientesten

Die Heizperiode steht in den Startlöchern. Bei den angespannten Energiepreisen fragen sich Verbraucher, wie sie am effizientesten heizen und lüften – und dabei Kosten sparen können. Der Deutsche Verband Flüssiggas (DVFG) gibt Tipps.

Beim effizienten Heizen irrt der Spruch: Viel hilft viel. Denn es ist deutlich energiesparender, konstant auf niedriger oder mittlerer Stufe zu heizen, als ständig zwischen “voll aufdrehen” und “ganz abdrehen” zu wechseln. Das gilt insbesondere bei schlecht gedämmten Bestandsgebäuden. “Wer sein Thermostat maximal aufdreht, heizt damit die Wohnung nicht automatisch in kürzerer Zeit”, sagt Markus Lau, Technikexperte beim DVFG. “Viel effizienter ist es, sich für eine Raumtemperatur zu entscheiden – und diese konstant zu halten. Das verringert das Risiko, durch häufiges Hoch- und Runterdrehen der Heizung unnötig viel Energie und damit Heizkosten zu verbrauchen.” Sein Tipp: In Wohnräumen das Thermostat immer zwischen den Werten 1,5 und 3,5 belassen – also auf mittlerer Stufe. Wer die Wohnung für einige Stunden verlässt, sollte die Heizung nicht vollständig abschalten, sondern nur etwas herunterdrehen.

Auch beim Lüften im Herbst sollte nichts dem Zufall überlassen werden. Das Wichtigste zuerst: Lüften ist auch bei nasskaltem Herbstwetter Pflicht. Denn regelmäßige Frischluft sorgt für ein angenehmes Raumklima, beugt Schimmelbildung vor und spart Energiekosten. “Am besten drei- bis viermal am Tag für etwa zehn Minuten Stoßlüften oder idealerweise sogar Querlüften, also gegenüberliegende Fenster öffnen und Frischluft reinlassen”, rät Lau.

Selbst wenn es regnet und draußen eine hohe Luftfeuchtigkeit herrscht, gilt es, diese Lüftungsstrategie zu befolgen. Denn wird frische “feuchte” Luft hereingelassen, sinkt durch deren Erwärmung auch die im Raum vorhandene Feuchtigkeit schnell ab. Hingegen nicht zu empfehlen im Herbst: Dauerlüften mit gekippten Fenstern. “Im Fensterbereich besteht ansonsten das Risiko, dass sich die Wände abkühlen und feucht werden. Die Heizung müsste mit hohem Aufwand dagegen arbeiten. Ein echter Energiefresser, der durch richtiges Lüften einfach vermieden werden kann”, sagt Lau.

Doch wie sollte man heizen, wenn gerade frische Luft benötigt wird? Wer keine Heizenergie verschwenden möchte, sollte es vermeiden, nach draußen zu heizen. “Bei geöffneten Fenstern also die Thermostate der Heizkörper immer komplett zudrehen”, sagt Lau. Der Grund: Sind die Thermostate beim Lüften noch aufgedreht, führt die einströmende kalte Luft dazu, dass sich die Heizkörper zu stark aufheizen. Die Konsequenz: Der Energieverbrauch ist höher, als er sein müsste – unnötig hohe Heizkosten die Folge. Daher beim Lüften Thermostate immer komplett zudrehen.

Andreas Reiners / glp

Homeoffice: Größere Identifikation mit Arbeitgeber

Homeoffice wird auch bedingt durch die Coronakrise immer wichtiger. Der Trend zur Arbeit in den eigenen vier Wänden dürfte sich auch ohne Pandemie fortsetzen. Wer im Homeoffice arbeitet, identifiziert sie sich zudem stärker mit dem Unternehmen. Das gilt besonders für diejenigen, die Arbeit und Freizeit gut auseinanderhalten können. Damit das gelingt, ist Fairness im Verhältnis zum Vorgesetzten wichtig. Umgekehrt sinkt die Bereitschaft, sich für den Arbeitgeber zu engagieren, wenn Beschäftigte die Erfahrung machen, dass die Grenze zwischen Beruflichem und Privatem im Homeoffice verschwimmt.

Das ist das Ergebnis einer Studie von Dr. Yvonne Lott, Forscherin am Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Institut (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung, und Prof. Dr. Anja Abendroth von der Universität Bielefeld. Lott und Abendroth haben dafür Befragungsdaten aus dem Linked Personal Panel des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung ausgewertet. Die Daten stammen aus der Befragungswelle von 2014/15. Eine Verzerrung durch Sondereffekte der Coronakrise, als ein großer Teil der Beschäftigten zeitweise von zu Hause arbeiten musste, ist damit ausgeschlossen. Die Ergebnisse sind repräsentativ für Unternehmen in Deutschland mit mehr als 50 Beschäftigten.

Knapp 16 Prozent aller Beschäftigten haben zum Zeitpunkt der Befragung zumindest zeitweise von zu Hause aus gearbeitet. Der Studie zufolge fiel ihre Identifikation mit dem Arbeitgeber im Schnitt höher aus als bei Beschäftigten, die keine Möglichkeit haben, im Homeoffice zu arbeiten. Allerdings gibt es unter den Beschäftigten im Homeoffice große Unterschiede: Etwa die Hälfte gibt an, dass sich ihre Work-Life-Balance durch Heimarbeit verbessert. Das wiederum kann sich positiv auf die Motivation auswirken – und auf die Identifikation mit dem Arbeitgeber. Die andere Hälfte der Beschäftigten im Homeoffice macht eine gegenteilige Erfahrung: Für sie verschwimmt die Grenze zwischen Arbeit und Freizeit, etwa weil sie ständig erreichbar sein müssen oder weil sie das Gefühl haben, besonders viel und lange arbeiten zu müssen, um zu beweisen, dass sie im häuslichen Umfeld produktiv sind. Letztlich kann darunter die Identifikation mit dem Unternehmen leiden.

Ob die Beschäftigten positive oder negative Erfahrungen im Homeoffice machen, hängt eng zusammen mit den Arbeitsbeziehungen im Unternehmen. Sind diese von Fairness geprägt, haben Beschäftigte seltener das Gefühl von Entgrenzung. Ein Mangel an Fairness bewirkt das Gegenteil.

Unternehmen müssten die Interessen der Beschäftigten in Bezug auf Homeoffice stärker berücksichtigen, so die Wissenschaftlerinnen. Außerdem müsse ein vertrauenswürdiges und faires Verhältnis zwischen Vorgesetzten und Mitarbeitern gefördert werden. Entscheidend sei, dass beide Seiten von der gewonnenen Flexibilität profitieren. Dies sei auch wichtig, um Arbeitskräfte zu halten. Denn: Sinkt die Identifikation mit dem Arbeitgeber, steigt das Risiko einer Kündigung. “Angesichts der zunehmenden Forderungen der Arbeitnehmer nach Vereinbarkeit, ist zu erwarten, dass mitarbeiterorientierte Flexibilität eine noch wichtigere Rolle spielen wird”, analysiert Lott.

Andreas Reiners / glp

Inflation steigt im September auf über 4 Prozent – höchste Steigerung seit 1993

Es wird nicht günstiger in Deutschland: Die Inflationsrate steigt weiter und lag im September 2021 bei +4,1 %. Eine höhere Inflationsrate gab es zuletzt im Dezember 1993 mit +4,3 %. Im August 2021 hatte sie bereits bei +3,9 % gelegen (Juli 2021: +3,8 %). Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, blieben die Verbraucherpreise im Vergleich zum August 2021 unverändert.

Temporäre Sondereffekte wirken weiterhin erhöhend auf die Inflationsrate

Die hohe Inflationsrate hat verschiedene Gründe, darunter Basiseffekte durch niedrige Preise im Jahr 2020. Insbesondere die temporäre Senkung der Mehrwertsteuersätze im zweiten Halbjahr 2020 und der Preisverfall der Mineralölprodukte im Vorjahr wirken sich erhöhend auf die Gesamtteuerung aus. Zusätzlich wirken krisenbedingte Effekte, wie die deutlichen Preisanstiege auf den vorgelagerten Wirtschaftsstufen, die sich bisher nur teilweise oder abge­schwächt im Verbraucherpreisindex niederschlagen.

Energie verteuerte sich binnen Jahresfrist kräftig um 14,3 %

Die Preise für Waren insgesamt erhöhten sich von September 2020 bis September 2021 überdurchschnittlich um 6,1 %. Vor allem die Preise für Energieprodukte lagen mit +14,3 % deutlich über der Gesamtteuerung. „Die Teuerungsrate hierfür hat sich den dritten Monat in Folge erhöht. Wesentlich dafür waren die Basiseffekte, da wir die aktuellen Preise mit den sehr niedrigen Preisen des Vorjahres vergleichen. Auch die zu Jahresbeginn eingeführte CO2-Abgabe wirkt insbesondere erhöhend auf die Teuerungsrate der Energieprodukte“, sagt Christoph-Martin Mai, Leiter des Referats „Verbraucherpreise“ im Statistischen Bundesamt. Merklich teurer wurden Heizöl (+76,5 %) und Kraftstoffe (+28,4 %). Auch die Preise für Erdgas (+5,7 %) und Strom (+2,0 %) erhöhten sich.

Nahrungsmittel verteuerten sich binnen Jahresfrist überdurchschnittlich um 4,9 %

Nicht nur die Preise für Energieprodukte, sondern auch die Preise für Nahrungsmittel erhöhten sich im September 2021 gegenüber dem Vorjahresmonat überdurchschnittlich mit +4,9 %. Spürbar teurer gegenüber September 2020 wurden Gemüse (+9,2 %) sowie Molkereiprodukte und Eier (+5,5 %). Darüber hinaus verteuerten sich neben den Verbrauchsgütern auch Gebrauchsgüter wie Fahrzeuge (+6,4 %) oder Möbel und Leuchten (+4,4 %) deutlich.

red

 

Konsum erwacht aus Corona-Schlaf

Die Corona-Pandemie war die Krönung der Konjukturschwäche. Lokale dicht, Läden zu – ein Alptraum für Marktwirtschaftler. Doch nun bewegt sich der Konsum wieder heraus aus dem Langzeit-Tief. Das Institut der deutschen Wirtschaft (IW) in Köln beobachtet eine Erholung beim privaten Konsum. Schon im vergangenen Quartal habe sich die Kauflaune der Deutschen verbessert.

Seit Beginn der Corona-Pandemie seien einschließlich des ersten Quartals 2021 rund 200 Milliarden Euro an Konsumausgaben verloren gegangen. Nachdem das zweite Quartal eine kräftige Erholung gezeigt habe, setze sich dieser Trend nun fort. Der Index, mit dem das IW gemeinsam mit The Conference Board das Vertrauen der Verbraucher misst, ist im Vergleich zu den vorangegangenen drei Monaten zwar nur moderat von 106 auf 107 Punkte gestiegen. Allerdings liege das nunmehr erreichte Niveau nahe an dem Spitzenwert von Anfang 2018 – damals betrug der Wert 108. Das signalisiere für das dritte Quartal 2021 eine fortgesetzte Konsumerholung.

Lars Wallerang / glp

Strand als Arbeitsplatz: Das müssen digitale Nomaden beachten

Als digitaler Nomade kann man dort arbeiten, wo andere Urlaub machen. Woanders als im Betrieb zu arbeiten, liegt nicht zuletzt wegen der Corona-Krise und der Digitalisierung voll im Trend. Die ARAG-Experten verraten, wie das möglich ist und welche Vorbereitungen getroffen werden sollten.

Wer freiberuflich oder als Unternehmer und nicht als Angestellter einer Firma unterwegs ist und mit seinen Diensten Gewinne erzielt, muss in der Regel ein Gewerbe anmelden, der Einfachheit halber am besten zunächst in Deutschland. Ein Gewerbe im Ausland zu registrieren, kann bürokratisch und sprachlich einige Hürden mit sich bringen und lässt sich auch später noch umsetzen.

Einen Gewerbeschein gibt es im zuständigen Gewerbeamt und kostet je nach Gemeinde bzw. Stadt etwa zwischen zehn und sechzig Euro. Für die Beantragung benötigt man einen gültigen Personalausweis. Die anschließende verpflichtende Mitgliedschaft bei der Industrie- und Handelskammer kostet für Kleingewerbetreibende zwischen 30 und 75 Euro, für im Handelsregister eingetragene Unternehmen werden mindestens 150 Euro im Jahr fällig.

Zieht es den Jobber ins Ausland, sollte man sich gut überlegen, wo man seinen Hauptwohnsitz einrichtet. Die Experten weisen darauf hin, dass es durchaus vorteilhaft sein kann, in Deutschland gemeldet zu bleiben. So kann man beispielweise leichter ein Bankkonto eröffnen, behördliche Angelegenheiten unkomplizierter regeln und muss sich nicht immer neu an- und abmelden, wenn man zwischendurch doch einmal länger als drei Monate in Deutschland bleibt.

Wer sich aber dennoch abmelden möchte, erhält eine Abmeldebescheinigung beim zuständigen Ordnungsamt. Die ARAG Experten weisen allerdings darauf hin, dass man einen Reisepass nach einer Abmeldung nur noch in der Botschaft beantragen kann. Auch seine politische Wählerstimme gibt man mit der Abmeldung auf.

Wer Mitglied in seiner Krankversicherung in Deutschland bleibt, ist in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) weiterhin versichert. Geht es jedoch über diese Grenzen hinaus, sollte man sich unbedingt um eine zusätzliche Reiseversicherung kümmern. Die Experten empfehlen, sich zunächst bei der eigenen Versicherung über Auslandskrankenversicherungen zu informieren. Wer gesetzlich krankenversichert ist, kann eine so genannte Anwartschaft vereinbaren. Damit wird die Versicherung nicht aufgelöst, sondern ruht lediglich und ein Wiedereinstieg in die alten Tarife ist gesichert.

Gerade wenn man länger im Ausland unterwegs ist, ist es trotzdem wichtig, eine verlässliche Postadresse in der Heimat zu haben. Das kann die von Freunden oder Verwandten sein oder man mietet sich einen Briefkasten in einem gemeinschaftlich genutzten Büro, einem so genannten Coworking-Space. Wer nicht gerade täglich weiterzieht, sollte sich um einen Nachsendeauftrag bei der deutschen Post bemühen.

Andreas Reiners / glp

Ab wann Rentner Steuern zahlen

Nicht alle Rentner müssen Steuern zahlen. Die Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. (VLH) klärt darüber auf, ab wann Ruheständler von der Steuerpflicht betroffen sind. Seit Inkrafttreten des Alterseinkünftegesetzes am 1. Januar 2005 werden Renten in Deutschland nachgelagert besteuert. Doch nicht jeder, der Rente bezieht, ist auch zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet. 

Wann müssen Rentner eine Steuererklärung abgeben? Rentnerinnen und Rentner sind dann zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet, wenn der steuerpflichtige Teil ihrer Jahresbruttorente zuzüglich anderer steuerpflichtiger Einkünfte und abzüglich absetzbarer Kosten den Grundfreibetrag übersteigt. Der Grundfreibetrag liegt 2021 für Alleinstehende bei 9.744 Euro pro Jahr. Für Verheiratete und eingetragene Lebenspartner gilt der doppelte Wert, also 19.488 Euro.

Wird die komplette Rente besteuert? Dank des sogenannten Rentenfreibetrags bleibt ein gewisser Teil der Rente bislang steuerfrei. Entscheidend für die Höhe des Rentenfreibetrags ist das Jahr des Rentenbeginns. Wer 2021 in Rente geht, dem steht ein Rentenfreibetrag von 19 Prozent zu. Das heißt: 19 Prozent der Rente bleiben steuerfrei, 81 Prozent der Rente müssen allerdings versteuert werden. Der Rentenfreibetrag ist ein fester Eurobetrag, der in den Folgejahren grundsätzlich unverändert bleibt. Der steuerfreie Teil der Rente wird für zukünftige Rentner in den kommenden Jahren jedoch immer kleiner, bis 2040 alle Renten zu 100 Prozent versteuert werden müssen.

Wie wird der steuerfreie Teil der Rente errechnet? Grundlage für die Berechnung des Rentenfreibetrags ist die volle Jahresbruttorente. Die meisten Rentnerinnen und Rentner gehen allerdings unterjährig in Rente, sprich: Die Rente wird im ersten Jahr in der Regel für weniger als zwölf Monate gezahlt. Deshalb wird der Rentenfreibetrag erst im zweiten – und damit vollen – Rentenbezugsjahr ermittelt.

Ein Beispiel: Harald ist am 1. April 2014 in Rente gegangen. Damit steht ihm ein Rentenfreibetrag von 32 Prozent zu. Der volle Rentenfreibetrag wird jedoch erst aus der Jahresbruttorente des zweiten Rentenbezugsjahrs errechnet. Haralds Jahresbruttorente 2015 betrug 24.000 Euro. Sein Rentenfreibetrag in Höhe von 32 Prozent liegt damit also bei 7.680 Euro. Dieser einmal ermittelte Rentenfreibetrag bleibt in den Folgejahren unverändert – auch wenn die Rente durch Rentenanpassungen steigt. Der Rentenfreibetrag wird für jeden Rentner zu Beginn der Rente individuell festgelegt. Die jährlichen Rentenerhöhungen, die im Laufe der Rente folgen, müssen in voller Höhe versteuert werden.

Wird man nach der Rentenanpassung steuerpflichtig? Jedes Jahr zum 1. Juli erhöht die Bundesregierung die Renten, die sogenannte Rentenanpassung. Am 1. Juli 2020 konnten sich die Rentnerinnen und Rentner im Westen über 3,45 Prozent mehr Geld freuen, im Osten stieg die Rente um 4,20 Prozent.

Zum 1. Juli 2021 sind die Renten in Ostdeutschland um 0,72 Prozent gestiegen. Die Rentnerinnen und Rentner in Westdeutschland erhielten keine Erhöhung ihrer Bezüge. Grund ist die Corona-Pandemie, die negative Auswirkungen auf die Lohnentwicklung hat. Der für die neuen Bundesländer maßgebliche aktuelle Rentenwert steigt damit auf 33,47 Euro. Für die westdeutschen Bundesländer beträgt der Rentenwert weiterhin 34,19 Euro.

Einige Rentnerinnen und Rentner fürchten Jahr für Jahr, dass sie durch die Rentenerhöhung plötzlich Steuern zahlen müssen. Doch diese Sorge ist meistens unbegründet. Werden durch die Rentenanpassung doch Steuern fällig, sind diese zunächst nur gering.

Lars Wallrang / glp

Verbraucherschutz bis hinter die Haustür

Der derzeitige Homeoffice-Boom erhöht das Risiko, Opfer von unseriösen Haustiergeschäften zu werden. Ob es um Zeitschriftenabos, Stromanbieter- oder Internetverträge oder angeblich hochwertige Bücher geht, man fühlt sich nach dem Klingeln an der Haustür unter Druck gesetzt. Immer noch werden viel zu viele Verträge auf diese Art und Weise abgeschlossen.

Dass das Gesetz wenig Schutz vor den unerbetenen Gästen bietet, zeigt eine erfolglose Klage der Verbraucherzentrale Niedersachsen. Sie hatte im Jahr 2017 den Stromanbieter lekker Energie GmbH verklagt, nachdem sich Verbraucherinnen und Verbraucher über an der Haustür untergeschobene Energielieferverträge beschwert hatten.

“Anders als Telefon- oder E-Mail-Werbung werden Haustürgeschäfte im Gesetz nicht ausdrücklich erwähnt”, erläutert Tiana Preuschoff, Rechtsexpertin der Verbraucherzentrale Niedersachsen. “Aus unserer Sicht stellen sie aber eine genauso unzumutbare Belästigung dar. Mit der Klage wollten wir Hausbesuche ohne vorherige Einwilligung daher generell verbieten lassen.”

In der ersten Instanz war die Klage erfolgreich, in der zweiten wurde das Urteil jedoch abgeändert. Dies wollte die Verbraucherzentrale Niedersachsen nicht hinnehmen und hat das Urteil überprüfen lassen. Die Beschwerde hat der Bundesgerichtshof jetzt zurückgewiesen, das Verfahren ist damit beendet.

Haustürgeschäfte können also weiterhin ohne Einschränkung stattfinden. Die Verbraucherzentrale Niedersachsen fordert eindeutige gesetzliche Regelungen der kommenden Bundesregierung. Bis dahin sollten Vertreterinnen und Vertreter an der Haustür konsequent abgewiesen werden.

Lars Wallerang / glp