Geld sparen bei Vertragswechsel ?

Das Leben kann ja so ungerecht sein: Wer als treuer Kunde Jahr für Jahr brav seine Rechnungen zahlt, kommt oft deutlich teurer weg als flatterhafte “Vertrags-Hopper”. Das zeigt eine repräsentative Studie.

Anders formuliert: Wer einen neuen Vertrag abschließt, bekommt bei vielen Anbietern attraktive Konditionen. Bestandskunden hingegen bezahlen oft mehr und bekommen mitunter sogar weniger Leistung. Deshalb rät der Geldratgeber Finanztip, Strom-, Handy- oder auch Versicherungsverträge regelmäßig zu prüfen und gegebenenfalls zu wechseln.

Laut der Studie sind vor allem über 50-jährige Verbraucher wechselfaul. Doch das kann teuer werden: Allein bei Strom, Handy und Kfz-Versicherung entstehen dadurch Mehrkosten von jährlich bis zu 460 Euro.

Knapp jeder Dritte über 50 hat noch nie den Stromanbieter gewechselt. “Wer schon immer Strom bei einem Anbieter bezieht, hängt in der teuren Grundversorgung”, sagt Finanztip-Chefredakteur Hermann-Josef Tenhagen. Für Betroffene sei das Sparpotential groß – laut einer aktuellen Beispielrechnung bringe der Wechsel in einen günstigen Tarif bei einem durchschnittlichen Stromverbrauch (3.000 kWh) knapp 150 Euro im Jahr.

Ein weiterer Kostenfaktor privater Haushalte sind Handytarife. “Im Mobilfunkbereich beobachten wir seit Jahren fallende Preise – erst im E-Netz, jetzt zunehmend auch im hochwertigen D-Netz”, sagt Tenhagen. Die Folge: Je älter ein Tarif ist, desto teurer ist er im Vergleich zu neuen Angeboten.

Vor allem die Generation 50 plus telefoniert besonders häufig zu hohen Kosten, denn jeder dritte einschlägige Handyvertrag ist älter als fünf Jahre. Besonders im D-Netz geht das in Geld, wie eine Beispielrechnung zeigt: Besteht hier der Vertrag schon seit zehn Jahren, zahlen die Inhaber 264 Euro im Jahr zu viel, bei fünf Jahre alten Verträgen immerhin noch 192 Euro.

Der Rat vom Finanztip-Chef: “Handyverträge sollten mindestens alle zwei Jahre überprüft werden. Oft reicht es schon, dem Anbieter mit der Kündigung zu drohen, um deutlich bessere Konditionen zu erhalten.”

Dass mit zunehmendem Alter die Autoversicherung teurer wird, ist bekannt. Trotzdem fassen 40 Prozent der über 50-Jährigen grundsätzlich ihren Tarif nicht an – vor allem, weil sie mit ihrer Versicherung zufrieden sind. Doch diese Treue kostet.

“In unserer Beispielrechnung sparten wir im Schnitt bis zu 50 Euro im Jahr durch den Wechsel in einen preiswerteren Tarif”, so Tenhagen. Vor dem Hintergrund, dass Versicherungen mit dem Thema Alter sehr unterschiedlich umgingen und auch Typ- und Regionalklassen jedes Jahr neu berechnet würden, sollten Versicherte ab 50 jedes Jahr Tarife vergleichen. “Macht die eigene Versicherung ein faires Angebot, ist die Treue verdient. Andernfalls unbedingt wechseln! Das geht mit Tarifrechnern im Netz sehr einfach und dauert maximal eine halbe Stunde”, so der Ratschlag.

Rudolf Huber / glp

In diesen Branchen in Baden-Württemberg wurde am meisten bzw. wenigsten verdient

Der Bruttomonatsverdienst eines Vollzeitbeschäftigten im Produzierenden Gewerbe und im Dienstleistungsbereich betrug im Land Baden-Württemberg nach Berechnungen des Statistischen Landesamtes im 1. Quartal 2021 im Durchschnitt 4.  256  Euro (ohne Sonderzahlungen).

Damit lag das monatliche Brutto etwas unter dem Vorquartalswert von 4. 270 Euro sowie auch um gut 1 % unter dem Monatsverdienst im kaum von der Corona-Krise beeinflussten 1. Quartal 2020 (4 .302  Euro/Monat). Das Monatsbrutto scheint sich damit von dem coronabedingten Einbruch im 2. und 3. Quartal 2020 zu erholen (2. Quartal 2020: 4 050 Euro/Monat, 3. Quartal 2020: 4.198  Euro/Monat). Der Rückgang der Verdienste im Jahr 2020 und im 1. Quartal 2021 resultiert im Wesentlichen aus der Inanspruchnahme von Kurzarbeitergeld infolge der Corona-Pandemie. Als Lohnersatzleistung ist das Kurzarbeitergeld nicht in den hier veröffentlichten Bruttoverdiensten enthalten.

Wie auch in den vorangegangenen Quartalen finden sich die Spitzenverdiener in der Informations- und Kommunikationsbranche (IuK). Deren Einkommen lag mit durchschnittlich 5. 640 Euro Bruttomonatsverdienst im 1. Quartal 2021 sogar 3,4 mal so hoch wie das der Beschäftigten im Gastgewerbe mit 1. 678 Euro. Die Lohnspreizung zwischen der Branche mit dem höchsten und dem niedrigsten Bruttolohn hat damit sowohl gegenüber dem Vorquartal (IuK 2,8 mal mehr; 5. 623 zu 1. 989 Euro) als auch dem Vorjahresquartal (IuK 2,3 mal mehr; 5. 582 zu 2. 469 Euro) noch einmal zugenommen. Dies rührt v. a. von dem starken Verdiensteinbruch von −32 % gegenüber dem 1. Quartal 2020 im Gastgewerbe, welches sich im 1. Quartal 2021 noch weitestgehend im Corona-Lockdown befand. Demgegenüber konnte die IuK-Branche sich beim Durchschnittsverdienst erneut leicht steigern (+1 % gegenüber Vorjahresquartal).

Neben dem Gastgewerbe, zu dem sowohl das Beherbergungsgewerbe als auch die Gastronomie zählen, war im 1. Quartal 2021 der Bereich Kunst, Unterhaltung und Erholung, also z. B. in Kultureinrichtungen, Vergnügungsparks, Fitnesszentren u.a., auch weiterhin stark von den Corona bedingten Betriebsschließungen und -einschränkungen betroffen. So erhielten Vollzeitbeschäftigte dort mit 3. 186 Euro durchschnittlich ca. 564 Euro oder 15 % weniger Bruttomonatslohn von ihrem Arbeitgeber als noch ein Jahr zuvor (1. Quartal 2020: 3. 750 Euro/Monat).

Insgesamt verzeichnete das Produzierende Gewerbe mit −1,4 % beim Bruttomonatslohn auch in diesem Quartal einen größeren Rückgang als der Dienstleistungsbereich mit einem Minus von 0,8 % gegenüber dem 1. Quartal 2020. Dennoch zeigt eine Gegenüberstellung des Dienstleistungsbereichs mit dem Produzierenden Gewerbe, dass Beschäftigte im Dienstleistungssektor mit 4. 100 Euro/Monat im Schnitt weiterhin deutlich weniger verdienen (−7,7 %) als Vollzeittätige im Produzierenden Gewerbe, deren Bruttomonatslohn 4. 440 Euro/Monat ausmachte.

red

Immer mehr Menschen arbeiten im Alter

Erwerbstätige müssen bis zur Rente immer länger arbeiten. Seit 2012 steigt das Renteneintrittsalter stufenweise von 65 auf 67 Jahre bis 2031, zuletzt wurde auch eine Anhebung danach auf 68 Jahre diskutiert. Schon jetzt sind ältere Menschen deutlich häufiger erwerbstätig als vor zehn Jahren: Im Jahr 2019 waren hierzulande 8 % der Menschen im Alter ab 65 erwerbstätig, wie das Statistische Bundesamt mitteilt. 2009 betrug ihr Anteil noch 4 %.

Diese Entwicklung ist neben dem zunehmenden Renteneintrittsalter auch auf die höheren Bildungsabschlüsse der Erwerbstätigen zurückzuführen. Rund jede beziehungsweise jeder vierte Hochqualifizierte (26 %) in der Altersgruppe von 65 bis 69 Jahren war 2019 noch erwerbstätig, bei den Geringqualifizierten waren es nur 13 %.

Selbstständige ab 65 sind überdurchschnittlich häufig erwerbstätig

Mehr als ein Drittel (38 %) der Erwerbstätigen im Alter 65plus bestritten aus ihren beruflichen Tätigkeiten vorwiegend ihren Lebensunterhalt. Für knapp zwei Drittel der älteren Erwerbstätigen stellt ihre Tätigkeit eher einen Zuverdienst dar.

Besonders Selbstständige und mithelfender Familienangehörige üben ihren Beruf häufig auch jenseits eines Alters von 65 Jahren aus – mit 37 % liegt der Anteil mehr als dreimal so hoch wie bei allen Erwerbstätigen (10 %). Ein Grund dafür kann sein, dass für Selbstständige keine Rentenversicherungspflicht existiert, so dass viele Selbstständige im Alter auch keine gesetzliche Rente erhalten. Darüber hinaus gibt es auch kein gesetzlich festgelegtes Alter des Renteneintritts als psychologischen Bezugspunkt.

Im Jahr 2060 gibt es je nach Szenario 2 bis 10 Millionen Erwerbspersonen weniger

Der demografische Wandel führt dazu, dass weniger Menschen im Erwerbsalter und damit auch weniger Erwerbspersonen (Erwerbstätige und Erwerbslose) einer wachsenden Zahl von Personen im Rentenalter gegenüberstehen. Auch die steigende Erwerbsbeteiligung im Rentenalter wird nach sämtlichen Varianten der Erwerbspersonenvorausberechnung nicht verhindern können, dass dem Arbeitsmarkt künftig insgesamt weniger Menschen zur Verfügung stehen. Je nach Szenario ergibt sich ein Rückgang der Erwerbspersonenzahl (nach international üblicher Definition im Alter von 15 bis unter 75 Jahren) bis zum Jahr 2060 um 2 bis 10 Millionen. Das heißt auch, dass immer weniger Personen in die Rentenkassen einzahlen werden. Nach einer Variante, die von einer moderaten demografischen Entwicklung und einer weiter steigenden Erwerbsbeteiligung von Frauen und von Älteren ausgeht, werden im Jahr 2030 hierzulande dem Arbeitsmarkt voraussichtlich 42,6 Millionen Menschen zur Verfügung stehen – eine Million Menschen weniger als 2019 (43,6 Millionen). Das ist ein Rückgang um etwa 2 %. Im Jahr 2060 würde deren Zahl auf rund 38,5 Millionen sinken – ein Rückgang von rund 12 %. Hauptgrund für die Abnahme der Zahl der Erwerbspersonen ist das Ausscheiden der geburtenstarken Jahrgänge aus dem erwerbsfähigen Alter in den nächsten 25 Jahren.

Die Zahl der Erwerbspersonen im Alter von 20 bis 64 Jahren nimmt dabei überproportional ab. Von rund 41,2 Millionen Menschen dieser Altersgruppe im Jahr 2019 werden nach der beschriebenen Variante 2030 noch rund 39,2 Millionen und 2060 noch rund 35,2 Millionen Erwerbspersonen bleiben – das wären rund 14 % weniger als 2019.

Starke Zunahme der Bevölkerung im Alter 65+ bis Mitte der 2030er Jahre

Dem Rückgang der Bevölkerung im Erwerbsalter und der Erwerbspersonen auf der einen Seite steht auf der anderen Seite eine wachsende ältere Bevölkerung gegenüber. Im Jahr 2019 lebten rund 18 Millionen Menschen ab 65 Jahren in Deutschland. Bei einer moderaten demografischen Entwicklung wird deren Anzahl im Jahr 2037 laut der 14. koordinierten Bevölkerungsvorausberechnung einen Höhepunkt erreichen: 23,3 Millionen Menschen werden dann in Deutschland 65 Jahre und älter sein. Die “Babyboomer” sind dann im Rentenalter. Langfristig wird sich nach dieser Variante die Zahl der älteren Menschen in etwa auf diesem Niveau stabilisieren.

Was das unter anderem für die Renten-, aber auch die Krankenversicherung und andere Versorgungsdienstleistungen für ältere Menschen bedeutet, veranschaulicht der Altenquotient. Dieser zeigt an, wie viele Personen im Rentenalter auf jeweils 100 Menschen im Erwerbsalter ab 20 Jahren kommen. Beim Altenquotient werden Veränderungen in der Erwerbsbeteiligung, die sich auf die Zahl der Erwerbspersonen auswirken, nicht betrachtet. Er bezieht sich nicht auf Erwerbspersonen, sondern auf Zahl der Menschen im Erwerbs- und Rentenalter. 2020 betrug der Altenquotient in Deutschland 37, wenn als Grenze zwischen Erwerbs- und Rentenalter 65 Jahre angesetzt wird – im Jahr 1990 lag er noch bei 24.

Der Altenquotient wird auch künftig weiter steigen. 2030 wird er bei einer moderaten demografischen Entwicklung 47 und 57,5 im Jahr 2060 betragen. 2060 wird die Zahl der Personen im Erwerbsalter um 18 % geringer sein als 2020. Die Spanne des Altenquotienten im Jahr 2060 bei der Altersgrenze 65 liegt nach der 14. koordinierten Bevölkerungsvorausberechnung zwischen 50 bei einer relativ jungen und 65 bei einer relativ alten Bevölkerung.

Lebenserwartung nimmt deutlich zu

Ein Grund für die Zunahme der älteren Bevölkerung ist auch die steigende Lebenserwartung. 2017/2019 betrug die durchschnittliche Lebenserwartung neugeborener Jungen 78,6 Jahre und die der Mädchen 83,4 Jahre. Auch die Lebenserwartung älterer Menschen ist stark gestiegen. 65-jährige Männer konnten 2017/2019 durchschnittlich mit 17,9 weiteren Lebensjahren rechnen, gleichaltrige Frauen mit 21,1 Jahren. 1950 waren es bei 65-jährigen Männern etwa 5 Lebensjahre weniger und bei Frauen mehr als 7 Jahre. In der 14. koordinierten Bevölkerungsvorausberechnung wird eine moderate Entwicklung der Lebenserwartung bis 2060 angenommen, das heißt für 65-jährige Männer 21,8 weitere Jahre und für Frauen dieses Alter noch 24,5 weitere Jahre.

red

Online-Vertrag: Kündigung auch per Post

Ein Hoch auf den guten alten Brief: Firmen können ihren Kunden nicht vorschreiben, dass sie bei Online-Verträgen ausschließlich auf elektronischem Weg kommunizieren dürfen. Denn vor Gericht hat diese Klausel keinen Bestand.

So hat das Landgericht Hamburg auf eine entsprechende Klage der Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) gegen den Energieversorger Lichtblick entschieden. Es sei unzulässig, eine Kündigung oder einen Widerruf des Vertrags per Brief auszuschließen. “Kein Kunde sollte diskriminiert werden, weil er am bewährten Brief bei einer Kündigung festhält. Das Urteil des Landgerichts Hamburg ist deswegen gut und wichtig. Es ist schön, wenn Verbraucher mit Firmen per Mail oder Chat kommunizieren können”, sagt Kerstin Hoppe, Rechtsreferentin beim vzbv. Gerade bei einer Kündigung sollten Verbraucher aber die Wahlfreiheit haben, wie sie das dem Unternehmen mitteilen wollen.

Kunden konnten Gaslieferverträge bei Lichtblick auch telefonisch unter Angabe einer E-Mail-Adresse abschließen. Die Bestätigung erhielten sie nach der Verifizierung ihrer E-Mail im Kundenportal. Die Vertragsbedingungen enthielten die Klausel: “Diese Lieferverträge sind reine Online-Verträge, d.h. die Kommunikation erfolgt ausschließlich auf elektronischen Kommunikationswegen.”

Der vzbv hatte diese Einschränkung als unzulässig kritisiert. Sie schließe zum Beispiel aus, dass Kunden per Einschreiben mit Rückschein kündigen, um den Zugang sicher nachweisen zu können.

Die Richter gaben der Unterlassungsklage statt. Der Wortlaut der Klausel schließe jede andere als eine elektronische Kommunikation mit dem Unternehmen aus. Nach der gesetzlichen Regelung dürften Kunden aber auch mit einem einfachen Brief oder mit einem Einschreiben kündigen und andere Erklärungen abgeben. Die Klausel lasse einen durchschnittlichen Vertragspartner völlig darüber im Unklaren, wie und in welcher Form er eine wirksame Kündigungserklärung abgeben könne.

Als unwirksam erklärte das Gericht auch eine Klausel, nach der Lichtblick seinen Kunden Kosten für Briefe “verursachergerecht” in Rechnung stellen kann, wenn sie sich noch nicht auf dem Kundenportal registriert haben oder dem Unternehmen eine elektronische Kommunikation aus “vom Kunden zu vertretenden Gründen” nicht möglich ist.

Die Kosten für die Briefpost seien in keiner Weise präzisiert, monierten die Richter. Es sei nicht einmal erkennbar, ob neben dem Porto weitere Kosten für Material oder Bearbeitungsgebühren in Rechnung gestellt werden sollen. Die Kosten könnten dadurch unangemessen hoch ausfallen

Rudolf Huber / glp

Lebensversicherung: Nicht vorschnell kündigen

Aktuell tun sich Lebensversicherer wegen der anhaltenden Niedrigzinsphase immer schwerer, die zugesagten Garantien zu erfüllen. Für sie ist es deshalb oft ein gutes Geschäft, wenn Kunden eine alte, gut verzinste Police kündigen und dafür eine neue Lebens- oder Rentenversicherung mit weniger oder gleich gar keiner Garantieleistung abschließen. Laut Verbraucherzentrale NRW ist es aber immer ratsam, nicht übereilt zu kündigen. Zunächst muss in Ruhe die Police zusammen mit der gesamten Altersvorsorgeplanung genau geprüft werden.

Vor 2004 abgeschlossene Lebensversicherungen glänzen oft noch mit einem Garantiezins zwischen drei und vier Prozent, auch wenn dieser nur für den Sparanteil gilt, also für die Beiträge nach Abzug der Kosten. Bei vor 2005 unterschriebenen Verträgen, die länger als zwölf Jahre laufen, ist die Auszahlung zudem oft steuerfrei. Es lohnt sich also ein Blick in die Unterlagen. Denn manchmal rechnet es sich eben doch, die Versicherungsbeiträge weiter zu bezahlen.

Wird von den Beratern zur Kündigung einer Riester-Rentenversicherung geraten, ist besondere Vorsicht geboten: Die bisher gewährten staatlichen Zulagen und Steuervorteile können dabei verloren gehen und das kann teuer werden. Eine Alternative: der Wechsel des Anbieters oder die Nutzung des Riester-Vertrags zur Entschuldung der eigenen Immobilie.

Wer merkt, dass die eigene Lebens- oder Rentenversicherung nicht mehr zu den Lebensumständen passt, zu teuer oder nicht rentabel genug ist, muss nicht gleich kündigen. Möglich ist zum Beispiel die Beitragsfreistellung der Versicherung. Herrscht Geldnot, erzielt der Verkauf der Police am Zweitmarkt vielleicht einen höheren Erlös als der Rückkaufswert bei Kündigung.

Oft lohnt sich auch nach zu forschen, ob ein Widerruf des Vertrags möglich ist. Häufig haben Versicherer ihre Kunden bei Vertragsschluss nicht korrekt zum Widerrufs- oder Widerspruchsrecht belehrt. Bei einem erfolgreichen Widerruf wird der Vertrag komplett rückabgewickelt. Dies gilt auch für bereits abgelaufene und ausgezahlte Verträge. Hierbei erhalten Versicherte häufig 30 bis 40 Prozent mehr als bei einer Kündigung der Police, so die Erfahrungen aus den Vertragsprüfungen der Verbraucherzentrale NRW.

Rudolf Huber / glp

Porsche investiert in Batterie-Fabrik

Sportwagenhersteller Porsche setzt verstärkt auf die Elektromobilität. Jüngstes Beispiel für das Engagement ist die Investition eines hohen zweistelligen Millionenbetrags in ein Joint Venture mit Customcells. Den Einstieg in die Fertigung von Hochleistungs-Batteriezellen haben Porsche und der Joint-Venture-Partner nun im Entwicklungszentrum Weissach bekanntgegeben.

“Die Batteriezelle ist der Brennraum der Zukunft. Als neue Porsche Tochtergesellschaft wird die Cellforce Group die Forschung, Entwicklung, Fertigung und den Vertrieb von Hochleistungszellen maßgeblich vorantreiben”, sagt Porsche-Chef Oliver Blume.

“Wir haben Customcells mit dem Ziel gegründet, kundenspezifische Batteriezellen für anspruchsvollste Anwendungen zu entwickeln, und genau das können wir jetzt gemeinsam mit Porsche realisieren”, so Torge Thönnessen, CEO von Customcells. Die geplante Produktionsanlage soll eine Kapazität von mindestens 100 MWh pro Jahr erreichen. Das entspreche Hochleistungs-Batteriezellen für 1.000 Fahrzeuge.

Rudolf Huber / glp

VW führt bei “alternativen” Neuzulassungen

Die Alternativen werden allmählich zum Mainstream: Die Fünf-Monats-Bilanz des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) für 2021 weist bei den Neuzulassungen für Personenkraftwagen mit alternativen Antrieben (Elektro, Hybrid, Plug-in, Brennstoffzelle, Gas, Wasserstoff) einen Anteil von 38,4 Prozent aus. Das entspricht 428.381 von insgesamt 1.116.737 erstmals zugelassenen Neuwagen. Gegenüber dem Vorjahreszeitraum ist das ein Anstieg um 125,9 Prozent.

Die Statistik im Detail: 247.736 Neuwagen, also 22,2 Prozent, waren mit einem Elektroantrieb ausgestattet. Fünf deutsche Marken deckten dabei einen Anteil von mehr als 50 Prozent ab. Ganz vorne Audi mit einem Anteil von 68,9 Prozent, gefolgt von BMW mit 55,2 Prozent, Mercedes mit 39,1 Prozent und Ford mit 33,5 Prozent.

Auch bei den Importeuren ging es aufwärts. Von den fünf Marken mit den größten Anteilen neu zugelassener “alternativer” Pkw erreichte Volvo in seiner Neuzulassungsflotte einen Anteil von 89,5 Prozent, gefolgt von Hyundai mit 66,8 Prozent und Toyota mit 63,7 Prozent. Renault schaffte 39,7 Prozent, bei Seat waren es 25,7 Prozent.

“Unter den deutschen Marken brachte VW mit insgesamt 28.964 Elektrofahrzeugen im Jahresverlauf die meisten Neuwagen mit dieser Antriebsart zur Neuzulassung”, heißt es beim KBA. Opel folgt mit 5.844 Fahrzeugen vor BMW mit 5.356 Einheiten.

Rudolf Huber / glp

Arbeitsplatz-Wechsel: Der Lockruf des Geldes

Die Zahl der Stellenangebote in Deutschland wächst wieder spürbar an. Der Wettbewerb um Talente wird immer intensiver. Deshalb können Kandidaten durchaus wählerisch sein. Ein Mittel, im Prinzip zufriedene Mitarbeitende von anderen Unternehmen abzuwerben, ist eine deutliche Gehaltssteigerung. Welche Erwartungen Erwerbstätige in Deutschland an Vergütung haben und mit welchen Informationen sie bereits in der Stellenanzeige rechnen, hat die Jobseite “Indeed” herausgefunden.

Wenig überraschend: Beim Job-Wechsel ist das Thema Bezahlung für die meisten der Befragten ein ausschlaggebender Punkt. Zwei Drittel (66 Prozent) würden ihn ab einer Gehaltssteigerung von mehr als elf Prozent in Betracht ziehen. 28 Prozent der Befragten wären bei einer Gehaltssteigerung zwischen elf und 20 Prozent dazu bereit. Für 39 Prozent der Teilnehmenden müsste der neue Arbeitgeber mindestens 21 Prozent mehr Geld auf den Tisch legen. Und nur zwölf Prozent der Befragten gaben an, dass sie schon ab sechs Prozent plus bereit wären, den Arbeitgeber zu wechseln. Immerhin 14 Prozent zeigen sich aber völlig unbeirrbar und würden trotz Gehaltsverbesserung nicht über einen Wechsel nachdenken.

Insgesamt sind 58 Prozent der Befragten mit ihrem derzeitigen Gehalt zufrieden, 19 Prozent sehen noch Verbesserungsbedarf. Im Geschlechter-Vergleich sind Frauen im Schnitt unzufriedener mit ihrer Bezahlung: Während rund ein Viertel (24 Prozent) der weiblichen Befragten unzufrieden ist, sind es nur 14 Prozent der männlichen. Die Ergebnisse offenbaren auch mögliches Konfliktpotential innerhalb von Unternehmen. Schließlich ist es für die große Mehrheit der Befragten (89 Prozent) enorm wichtig, fair bezahlt zu werden. Arbeitgeber, die keine ausgewogenen Gehaltsstrukturen umsetzen, können auf diese Weise große Unzufriedenheit bei ihren Angestellten auslösen.

Für mehr als die Hälfte der Erwerbstätigen (56 Prozent) ist die Gehaltsangabe in der Stellenausschreibung eine der wichtigsten Informationen. Zusätzlich sind mehr als zwei Drittel der Auffassung, dass Stellenanzeigen immer eine Information zum Verdienst enthalten sollten. Diese erleichtert auch für knapp drei Viertel der Befragten (73 Prozent), im Bewerbungsprozess die eigene Gehaltsvorstellung anzugeben.

Rudolf Huber / glp

Gastgewerbe im April: Fast 25 Prozent mehr Umsatz als im Vorjahr – Lage für Getränkenausschank bleibt dramatisch

Im April 2021 verbuchte das Gastgewerbe mit Beherbergungs- und Gastronomiebetrieben in Baden-Württemberg ein Umsatzplus von real 24,7 % bzw. nominal 28,4 % gegenüber dem Vorjahresmonat. Bei dieser Entwicklung ist allerdings zu berücksichtigen, dass im Vorjahresmonat April 2020 aufgrund des Lockdowns ein Umsatzrückgang von real 75,5 % und nominal 75,0 % zu verzeichnen war. Die Zahl der tätigen Personen ging gegenüber April 2020 um 8,5 % zurück, wie das Landesamt für Statistik am Freitag mitteilte.

Beherbergung verharrt weiter auf sehr niedrigem Niveau

Im April 2021 stieg der Umsatz in der Beherbergung auf der Basis von bereits schwachen Ergebnissen aus dem Vorjahreszeitraum real um 28,4 %, nominal um 28,0 %. Die Zahl der tätigen Personen sank im Vergleich zum Vorjahresmonat um 6,9 %.

Die Umsätze der Gastronomie stiegen im April 2021 real um 23,3 % bzw. nominal um 28,3 % gegenüber dem Vorjahreswert. Die Zahl der tätigen Personen zeigte mit -9,0 % einen noch gravierenderen Rückgang als in der Beherbergung.

Lage für den Ausschank von Getränken bleibt dramatisch

Entgegen dem Trend waren im Ausschank von Getränken auch im April 2021 weiterhin Umsatzeinbußen zu beobachten: Mit einem realen Umsatzminus von 41,2 % bzw. nominal 36,9 % gegenüber den bereits schwachen Vorgaben aus dem Monat April 2020 hat sich die Lage für diese Sparte des Gastronomiegewerbes weiter verdüstert. Die trüben Geschäftsaussichten sorgten für scharfe Einschnitte bei der Beschäftigung: Die Zahl der tätigen Personen sank gegenüber dem Niveau im April 2020 um 18,5 %

red

Was Mieter über Wucher wissen sollten

Wohnraum ist knapp und in manchen deutschen Großstädten oft sündhaft teuer. Da ist es doppelt ärgerlich, wenn es nach Sanierungen oder Reparaturen zu einer Mieterhöhung kommt. Schnell sprechen Mieter von Wucher. Wie hoch die Mietsteigerung ausfallen darf, erklären jetzt die Immo-Experten.

Treffen Mieter und Vermieter eine Vereinbarung zu einer Mieterhöhung, kann dies laut Imho-Experten in Form einer Staffel- oder Indexmiete im Vertrag festgelegt werden. Vermieter haben unter Umständen aber auch das Recht, eine Mieterhöhung ohne Absprache mit dem Mieter zu verlangen.

Bei der ortsüblichen Vergleichsmiete darf sich die Miete in den meisten Teilen Deutschlands über einen Zeitraum von drei Jahren um nicht mehr als 20 Prozent insgesamt erhöhen. In vielen Ballungszentren und Großstädten mit angespanntem Wohnungsmarkt liegt diese sogenannte Kappungsgrenze sogar bei 15 Prozent.

Bei der Mieterhöhung nach Modernisierungsmaßnahmen steht es dem Vermieter zu, die jährliche Miete um acht Prozent der für die Wohnung aufgewendeten Kosten zu erhöhen. Dabei darf die Monatsmiete innerhalb von sechs Jahren aber nicht um mehr als drei Euro je Quadratmeter Wohnfläche erhöht werden.

Die Mieterhöhung unterliegt zudem gesetzlich festgelegten Ankündigungsfristen. Dabei muss der Vermieter seinen Mietern eine Mindestbedenkzeit von zwei vollen Monaten einräumen.

Wechselt eine vermietete Wohnung den Eigentümer, dann ändern sich die Voraussetzungen für eine Mieterhöhung grundsätzlich nicht. Für Mieter bedeutet das: Ihr bestehender Mietvertrag hat auch nach einem Eigentümerwechsel Gültigkeit.

Grundsätzlich haben Mieter nach der schriftlichen Ankündigung einer Mieterhöhung zwei Monate Zeit, um diese auf formale und inhaltliche Fehler zu prüfen und ihr im Zweifelsfall auch zu widersprechen. Der Widerspruch sollte nach Angaben der ARAG-Experten in schriftlicher Form erfolgen und Mieter sollten genau darlegen, aufgrund welcher formellen oder inhaltlichen Fehler sie die Mieterhöhung ablehnen.

Will ein Mieter eine vom Vermieter geltend gemachte Mieterhöhung nicht akzeptieren, obwohl diese keine formellen oder inhaltlichen Fehler aufweist, kann er von seinem sogenannten Sonderkündigungsrecht nach Mieterhöhung Gebrauch machen.

Ralf Loweg / glp