Home-Office darf gerne bleiben

Die Corona-Pandemie hat der Arbeit aus dem Home-Office einen starken Schub beschert. 53 Prozent der berufstätigen Deutschen arbeitet zumindest teilweise von Zuhause aus, 21 Prozent sogar 5 Tage pro Woche. Und die Deutschen haben offenbar Gefallen an der Arbeit in den eigenen vier Wänden gefunden. 85 Prozent derjenigen, die Home-Office nutzen, wollen dies beibehalten, wenn die coronabedingten Einschränkungen und Vorsichtsmaßnahmen endgültig aufgehoben werden. Zu diesem Ergebnis kommt eine Studie von immowelt mit 18.000 Teilnehmern.

Für viele Menschen verbessert Home-Office die Work-Life-Balance: Berufstätige sparen wertvolle Zeit durch den Wegfall des Arbeitsweges, können die Arbeit flexibler auf den Tag verteilen und Familie und Beruf besser in Einklang bringen.

Trotz allem scheint für die Mehrheit der Deutschen durchgängiges Home-Office, so wie es aktuell bei vielen Alltag ist, nicht die ideale Lösung. Die meisten bevorzugen eine Mischform aus Büro und Zuhause. 23 Prozent der Berufstätigen, die derzeit von Zuhause aus arbeiten, sprechen sich in der Befragung für künftig 3 Tage Home-Office pro Woche aus. Bei einer regulären 5-Tage-Woche würden das dann 2 Tage im Büro entsprechen. Weitere 21 Prozent würden gerne nach der Corona-Krise 2 Tage von Zuhause aus arbeiten, also 3 Tage im Büro. Zusammen wünschen sich also 44 Prozent ein Arbeitsmodell mit ausgeglichenen Arbeitszeiten im Büro und im Home-Office. Online-Meetings und Videokonferenzen scheinen auf Dauer den persönlichen Kontakt mit den Kollegen nicht ersetzen zu können. Ganz auf die Vorzüge von Home-Office wollen aber die meisten nicht mehr verzichten. Nur 15 Prozent möchten nicht mehr in den eignen vier Wänden arbeiten. Das komplette Gegenteil wünschen sich 20 Prozent der Befragten: Sie möchten 5 Tage im Home-Office arbeiten.

Interessant: Dadurch, dass Berufstätige durch Home-Office nicht mehr jeden Tag ins Büro pendeln müssen, haben sich auch die Ansprüche an den eigenen Wohnort verändert. So wird durch die Arbeit von zuhause oftmals mehr Platz benötigt. Auch die Nähe zur Natur und ein eigener Garten haben an Bedeutung gewonnen. Daher planen 19 Prozent der berufstätigen Großstadtbewohner (Stadt mit mehr als 500.000 Einwohnern), die sich künftig Home-Office wünschen, in den kommenden 12 Monaten aus der Stadt wegzuziehen. Bei knapp der Hälfte der Home-Office-Befürworter (44 Prozent) ist dieser Entschluss erst während der Corona-Pandemie gereift. Die Unzufriedenheit mit den eigenen Wohnverhältnissen scheint durch die viele Zeit zuhause stark angewachsen. Allzu weit hinaus aufs Land soll es allerdings nicht gehen, dafür scheinen die Vorzüge der Stadtnähe noch zu groß. Die meisten wollen in eine kleinere Großstadt (40 Prozent) oder in den Speckgürtel (30 Prozent) ziehen.

Andreas Reiners / glp

Urlaubszeit: Flughafen Stuttgart erwartet 25.000 Besucher pro Tag

Zum Start der Sommerferien in Baden-Württemberg stellt sich der Flughafen Stuttgart auf deutlich mehr Betrieb ein. Mit über 25.000 Fluggästen am Tag und bis zu 250 täglichen Starts und Landungen setzt sich der Aufwärtstrend beim Fliegen auch am Landesflughafen fort. Während der Ferien stehen nach aktuellem Stand etwa 9.000 Flüge zu 100 Zielen im Flugplan. Damit erholt sich der Luftverkehr in diesem Zeitraum auf etwa fünfzig Prozent des Vorkrisenniveaus. Besonders gefragt sind die klassischen Sonnenziele im gesamten Mittelmeerraum, wie Palma de Mallorca, Antalya, die griechischen Inseln und die Kanarischen Inseln. Aber auch Städteziele wie Amsterdam, Istanbul, Berlin oder Hamburg werden häufig angeflogen.

„Das Reisen mit dem Flugzeug ist wieder etwas Besonderes geworden“, so Walter Schoefer, Sprecher der Geschäftsführung der Flughafen Stuttgart GmbH. „Weil jetzt wieder mehr Menschen ins Flugzeug steigen, tun wir als Flughafen alles, dass das Fliegen auch in Sachen Infektionsschutz ein sicheres Verkehrsmittel bleibt.“

„Wir sehen, dass die Lust aufs Reisen zurückkommt. Vor allem bei den Urlaubsreisen spüren wir einen großen Nachholbedarf“, sagt Dr. Arina Freitag, Geschäftsführerin der Flughafen Stuttgart GmbH. „Viele Menschen in Baden-Württemberg sind nun geimpft und freuen sich wieder auf einen Sommerurlaub. Trotzdem appellieren wir an alle Reisenden, vorsichtig zu sein und die geltenden Regeln zu beachten. Am aktuellen Beispiel Spanien oder Griechenland sehen wir, wir schnell sich die Bestimmungen ändern können“, so Freitag.

Die Flughafengesellschaft sorgt mit einem umfassenden Hygienekonzept für einen bestmöglichen Schutz aller Reisenden, appelliert aber auch an deren Eigenverantwortung. So soll ein besonderes Augenmerk auf Hygiene gelegt und, wo immer möglich, auf Abstand geachtet werden. Selbstverständlich ist inzwischen das Tragen einer medizinischen Maske an Bord und in allen Flughafengebäuden.

Dringend empfohlen wird allen Reisenden, sich vorab über die Vorgaben ihrer Airline und ihres Ziellandes zu informieren und diese auch möglichst kurz vor Abflug erneut zu checken. Auch die Regeln der Behörden für Rückkehrende sind zu beachten.

 Neben den sonst üblichen Dokumenten wie Reisepass, Personalausweis und Bordkarte sollten die Fluggäste vom Check-in bis zur Einreise im Zielland und auch beim Rückflug alle zusätzlichen Dokumente, wie Impfnachweis oder Corona-Test, stets griffbereit halten. Weil die Überprüfung der nötigen Dokumente zusätzlich Zeit erfordert, sollten Fluggäste beim Einchecken mit etwas mehr Zeitbedarf als sonst rechnen und Geduld mitbringen. Die Flughafengesellschaft empfiehlt allen Reisenden, mindestens zwei Stunden vor Abflug am Airport zu sein, um möglichst entspannt in die Ferien zu starten.

red

Taschengeld: Das sollten Eltern wissen

Für den Nachwuchs ist es wichtig, den richtigen Umgang mit Geld früh zu lernen. In Deutschland verfügten Kinder laut Kinder-Medien-Studie (KMS) 2019 über insgesamt rund drei Milliarden Euro pro Jahr. Die Mehrheit der Kids darf das eigene Geld sogar selbst verwalten. Die ARAG-Experten geben Tipps zum Thema Taschengeld.

Vorab wichtig zu wissen: Ein gesetzlich verankertes Recht auf Taschengeld gibt es in Deutschland nicht. Natürlich hängt die Höhe des Taschengeldes in erster Linie von den finanziellen Möglichkeiten der Eltern ab. Sprengen die üblichen Beträge deren Portemonnaie, raten die ARAG-Experten zu einem ehrlichen Gespräch mit den Kindern über die finanzielle Lage.

Das Deutsche Jugendinstitut (DJI) empfiehlt für unter Sechsjährige ein Taschengeld in Höhe von 50 Cent bis einen Euro pro Woche. Sechsjährige sollten bis 1,50 Euro wöchentlich bekommen, Siebenjährige bis zwei Euro und dann in 50-Cent-Schritten weiter bis zum neunten Lebensjahr, wo es bis drei Euro geben kann. Ab zehn Jahren sollte die Taschengeldzahlung monatlich erfolgen und mit etwa 16 bis 18,50 Euro beginnen und sich langsam steigern. So bekommen 14-Jährige schon rund 30 Euro im Monat und 18-jährige Kinder, die wirtschaftlich noch ganz von ihren Eltern abhängig sind, bis knapp 80 Euro monatlich. Die Empfehlungen des DJI werden regelmäßig aktualisiert und an die Kaufkraft angepasst.

Ab dem siebten Geburtstag dürfen sich Kinder mit ihrem Taschengeld Dinge kaufen, die sich preislich in einem Rahmen bewegen, dass sie mit einem angemessenen Taschengeld bezahlt werden können. Das gibt vor allem Verkäufern eine gewisse Rechtssicherheit, wenn sie Kindern ohne Zustimmung des Erziehungsberechtigten etwas verkaufen – und sei es nur eine Kugel Eis. Anders sieht es dagegen mit teuren Anschaffungen aus: Der entsprechende Vertrag kann ohne Genehmigung der Eltern unwirksam sein.

Egal, wie streng der Einsatz des eigenen Taschengeldes geregelt ist – es sollte klare Absprachen geben, wofür es verwendet werden darf. Nach Ansicht der Experten bleiben beispielsweise Nahrungsmittel, Schulsachen und eine gewisse Grundausstattung an Kleidung Elternsache. Wenn es aber die gerade angesagte Super Skinny Jeans mit Patches sein muss, ist das eine hervorragende Gelegenheit, das Taschengeld zu investieren. Gleichzeitig sollten Eltern ihren Kindern aber auch keine Vorschriften machen, wofür sie ihr Geld ausgeben. Und wenn es das hundertste vermeintlich sinnlose Kuscheltier ist – ein Elternveto ist tabu.

Sollte das Kind mit dem Geld schlecht haushalten, sollten Eltern ein Auge auf das Kaufverhalten des Kindes haben. Von Vorschüssen, Zwischenfinanzierungen und anderen Deals zwischen Eltern und Kind raten die Experten ab, da sie sonst nicht lernen können, dass man auf manche Wünsche sparen muss. Den virtuellen Umgang mit Geld sollte man dem Nachwuchs hingegen frühzeitig näherbringen. Denn in Zeiten von Online-Zahlungen, kostenpflichtigen Downloads und Apps ist es anfangs schwer, den Überblick über die Ausgaben zu behalten.

Andreas Reiners / glp

Immobilien für Durchschnittsverdiener

Nicht mehr als 30 Prozent des verfügbaren Haushaltseinkommens sollte Wohnen kosten, so lautet eine gängige Faustformel. Doch die Realität sieht anders aus. Welchen Anteil vom Einkommen verschlingen die Wohnkosten, also die Miet- oder die Kreditratenzahlungen? Das haben Experten des Hamburgischen WeltWirtschaftsInstituts (HWWI) für den Postbank Wohnatlas auf Basis der durchschnittlich regional verfügbaren Haushaltseinkommen durchgerechnet.

Regionale Preisunterschiede auf den Wohnungsmärkten, aber auch beim Einkommensniveau sorgen für ein gemischtes Bild. Danach wäre 2020 in 363 von 401 Landkreisen und kreisfreien Städten der Kauf einer 70-Quadratmeter-Wohnung für einen Durchschnittshaushalt finanzierbar gewesen. Ein Jahr zuvor waren es noch 379 Kreise und Städte.

In insgesamt 38 Regionen, in denen immerhin ein Fünftel aller deutschen Haushalte lebt, muss mittlerweile mehr als 30 Prozent des regional verfügbaren Einkommens für die laufende Kreditfinanzierung aufgewendet werden. Sehr hohe Belastungen von mehr als 40 Prozent ergeben sich für München, Berlin, Frankfurt und Hamburg sowie die Landkreise Nordfriesland, Miesbach, Garmisch-Partenkirchen und Aurich.

Der jeweilige Einkommensanteil wurde auf Basis der durchschnittlich regional verfügbaren Haushaltseinkommen für die Nettokaltmiete beziehungsweise für die Kreditraten für eine 70-Quadratmeter-Wohnung berechnet. Für die Finanzierung einer Immobilie wurde ein Zinssatz von 2,45 Prozent, eine Anfangstilgung von vier Prozent und 20 Prozent Eigenkapital zu Grunde gelegt. Nebenkosten für Grunderwerbsteuer, Notar oder Umbauten wurden nicht berücksichtigt.

Die HWWI-Modellrechnung zeigt, dass die finanziellen Belastungen im Jahr 2020 gegenüber dem Vorjahr gestiegen sind. Im Durchschnitt über alle Landkreise und kreisfreien Städte mussten die Bürger im vergangenen Jahr 14,2 Prozent (Vorjahr 13,4 Prozent) des regional verfügbaren Haushaltseinkommens für Miete und 19,6 Prozent (Vorjahr 17,0 Prozent) für die Finanzierung einer Eigentumswohnung aufbringen.

“Wer sich zum Kauf entschließt, muss höhere monatliche Einkommensbelastungen hinnehmen als in der Vergangenheit. Diese Entwicklung beobachten wir besonders ausgeprägt in Ballungsräumen”, sagt Eva Grunwald, Leiterin Immobiliengeschäft Postbank.

Zwar blieben die Nettokaltmieten für eine 70-Quadratmeter-Wohnung auch im vergangenen Jahr in allen Städten unterhalb der 30-Prozent-Grenze, für Wohneigentum gilt das allerdings nicht mehr. In keiner der so genannten Big Seven kommen Durchschnittskäufer mit weniger als 30 Prozent ihres Haushaltseinkommens für die monatliche Ratenzahlung zurecht. In die Finanzierung von 70 Quadratmetern Wohneigentum aus dem Bestand floss laut Modellrechnung in München 2020 im Schnitt sogar mehr als die Hälfte des durchschnittlichen örtlichen Einkommens.

Und das, obwohl die Münchener über die höchsten Haushaltseinkommen unter den Big Seven verfügen. Mit 47 Prozent folgt Berlin, die Metropole mit den niedrigsten Einkommen, vor Frankfurt am Main mit rund 44 Prozent und Hamburg mit knapp 43 Prozent. Besonders groß fielen die Unterschiede zwischen Kauf- und Mietbelastung in den beiden Metropolen an Isar und Spree aus. Während Mieter in München und Berlin durchschnittlich rund 27 bzw. 23 Prozent ihres Einkommens für ihre 70-Quadratmeter-Wohnung zahlen, müssen Käufer einen etwa doppelt so hohen Anteil einkalkulieren.

Jutta Bernhard / glp

Elementarschaden: “Haus und Grund” gegen Versicherungspflicht

Nach der Flutkatastrophe in Teilen von Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz drängen sich Fragen zum Versicherungsschutz auf. Der Eigentümerverband “Haus und Grund” rät zum Abschluss einer Elementarschadenversicherung. Eine Versicherungspflicht lehnt er jedoch ab.

“Ein Starkregen kann überall und schnell kommen. Wer den passenden Versicherungsschutz hat, kann etwas beruhigter in die Zukunft schauen”, sagt Verbandspräsident Kai Warnecke. Zusätzlich seien bauliche und planerische Schutzmaßnahmen unabdingbar. Hier hätten vor allem auch die Kommunen ihre Hausaufgaben zu erledigen.

Eine Versicherungspflicht gegen Elementarschäden lehnt der Verband ab. Für Eigentümer mit Gebäuden in Risikogebieten könnten die Prämien unbezahlbar werden. “Eine Versicherungspflicht – so nützlich sie im Schadensfall auch sein mag – lässt jedenfalls die Kosten des Wohnens weiter ansteigen”, gibt Warnecke zu bedenken.

Die Elementarversicherung ist in der Regel eine Erweiterung zur Hausrat- und Wohngebäudeversicherung. Sie greift bei Schäden durch Starkregen (etwa Rückstau und Überschwemmungen), Erdsenkungen, Erdrutsch, Erdfall sowie Schneedruck, Lawinen, Vulkanausbruch und Erdbeben. Die Kosten für eine solche Versicherung hängen unter anderem von der Gefahrenzone ab, in der sich das Gebäude befindet, sowie von der Versicherungssumme.

Lars Wallerang / glp

Sparen bei der Makler-Provision

Bei vielen Bauherren ist diese Neuregelung noch gar nicht zur Gänze angekommen, obwohl es um richtig viel Geld geht: Seitdem das neue Makler-Gesetz Ende 2020 in Kraft getreten ist, müssen Immobilienkäufer nur noch maximal die Hälfte der Provision zahlen. Bisher trugen sie die Kosten häufig alleine.

“Die Höhe der Maklercourtage ist dabei nicht gesetzlich geregelt, sondern verhandelbar”, sagt Erik Stange vom Bauherren-Schutzbund (BSB). Bauherren sollten deshalb die Provision vorher immer schriftlich vereinbaren, damit es keine bösen Überraschungen gibt.

Makleraufträge müssen nach neuer Gesetzeslage generell schriftlich abgeschlossen werden. Mündliche Verträge sind nicht mehr rechtskräftig. Im Vertrag sollten die konkreten Leistungen, die Höhe des Honorars, die Vertragslaufzeit und die Kündigungsreglungen stehen, so Stange. Üblich sind in Deutschland Provisionen bis 7,14 Prozent des Kaufpreises.

Bei besonders begehrten Objekten verlangen Makler manchmal nur eine geringe oder sogar gar keine Provision. Deswegen sollten Bauherren vom Verkäufer immer einen Nachweis über dessen Zahlung einfordern, um sich über die Höhe der Courtage zu informieren.

Wenn der Verkäufer beispielsweise mit dem Makler eine niedrigere Provision von zwei statt 3,5 Prozent vereinbart hat, dann muss der Käufer ebenfalls nur diese zwei Prozent bezahlen. Und: Der Courtageanteil des Käufers wird erst fällig, nachdem der Verkäufer bezahlt hat.

Rudolf Huber / glp

Die anderen Sieger und Verlierer der EM

Fußballfans fieberten seit Mitte Juni anlässlich der Europameisterschaft in den Stadien und beim Public Viewing mit ihren Lieblingsmannschaften. Doch auch für die Wirtschaftspartner des Championats stand einiges auf dem Spiel: Wie sich die Aktienkurse der offiziellen Sponsoren beziehungsweise Lizenznehmer im Verlauf der UEFA Euro 2020 entwickelten, untersuchte die Berlin School of Business and Innovation (BSBI). Dafür ermittelte die Wirtschaftsschule die prozentuale Veränderung am Tag nach dem Turnier im Vergleich zum Eröffnungsspieltag sowie die Preisschwankungen der Sponsoren-Wertpapiere im Tagesverlauf des gesamten Wettbewerbs.

Gestärkt gehen Adidas, FedEx, Gazprom, Heineken und Lieferando / Takeaway aus der Europameisterschaft hervor: Der Preis der Unternehmensanteile von Adidas stieg im Untersuchungszeitraum um 8,88 Prozent. FedEx verzeichnet einen Wertanstieg von 5,71 Prozent, Gazprom legte mit einem Plus von 5,67 Prozent fast gleich viel an Wert zu. Etwas niedriger fällt der Zuwachs von Heineken aus (3,31 Prozent). Die Aktie von Takeaway gewann 0,52 Prozent an Wert.

Der Aktienwert von sechs der elf untersuchten Unternehmen liegt nach Ablauf der Meisterschaft (Stand 12. Juli 2021) unter dem Wert zu Beginn der Spiele (Stand 11. Juni 2021). Beim Entertainment-Konzern Konami ging es mit minus 12,29 Prozent am zum Ende des Turniers am stärksten bergab.

Um etwa halb so viel reduzierte sich der Wert der Volkswagen-Aktie (minus 6,63 Prozent). Der Reiseportal-Anbieter Booking.com / Booking Holdings registrierte einen Abfall von 2,86 Prozent. Hublot, beziehungsweise der Mutterkonzern LVMH, kam auf ein Minus von 0,79 Prozent, Alipay / Alibaba Group (minus 0,51 Prozent) sowie Coca-Cola (minus 0,48 Prozent) weisen jeweils einen nur geringen Rückgang auf. Im Tagesvergleich verzeichnete Adidas übrigens den stärksten prozentualen Wertzuwachs, Alipay / Alibaba Group hingegen den größten Rückgang.

“Die Fußball-Europameisterschaft ist ein hervorragendes Beispiel für die Verzahnung von Sport und Wirtschaft und somit bestens geeignet, um Studierende verschiedener Disziplinen für reale Marktdynamiken zu sensibilisieren”, so Ernst Suganandarajah, Co-Managing Director der BSBI. “An der BSBI priorisieren wir stets die Auseinandersetzung mit aktuellen Geschehnissen im Rahmen unserer Curricula, um Studentinnen und Studenten den Weitblick und die analytischen Kompetenzen zu vermitteln, die sie zu den Führungskräften von morgen ausbilden.”

Rudolf Huber / glp

Unwetterkatastrophe: Was Betroffene jetzt wissen müssen

Die Auswirkungen des Unwetters der vergangenen Tage sind verheerend: Starkregen und Überschwemmungen haben immense Schäden angerichtet, die für viele Menschen existenzbedrohend sind. Karin Brandl, Schadenexpertin von ERGO, erklärt, was Betroffene jetzt tun sollten und welche Versicherung für die Schäden aufkommt. Frank Mauelshagen, Kfz-Experte von ERGO, informiert außerdem über die Regulierung von Schäden am Auto.

Wer von der Starkregen- und Unwetterkatastrophe betroffen ist, sollte so schnell wie möglich seine Versicherung darüber informieren. Wenn es möglich ist, sollten sich die Betroffenen einen groben Überblick über die Situation verschaffen und alle erkennbaren Schäden mit Fotos dokumentieren.

Aber Vorsicht: “Sie können sich dabei selbst schnell in Lebensgefahr bringen, wenn sie beispielsweise einsturzgefährdete Gebäude oder vollgelaufene Keller betreten”, warnt Brandl. Und: “Wurde ein Wohngebiet evakuiert, nicht auf eigene Faust zurückkehren, sondern warten, bis es die Lage zulässt.”

Wer sein Grundstück und sein Gebäude betreten kann, sollte unter anderem prüfen, welche Räume überflutet sind, ob Fenster oder Türen beschädigt wurden oder das Dach ein Leck hat. Die entstandenen Schäden besser nur dann umgehend beseitigen, wenn sie eine unmittelbare Gefahr darstellen. Ansonsten den Schaden so gering wie möglich halten. Das heißt zum Beispiel: Beschädigte Fenster abdecken, um das Eindringen von Wasser zu vermeiden. Auch herumliegende Gegenstände wie abgebrochene Äste, Dachziegel oder Dachrinnen können Hausbesitzer bereits wegräumen.

Generell gilt aber: besser abwarten. Überstürzter Tatendrang kann sowohl gefährlich sein, als auch die spätere Regulierung erschweren. Einen Handwerker sollten Betroffene erst beauftragen, wenn die Versicherung der Regulierung des Schadens zugestimmt hat.

Wenn die Schäden gesichtet und dokumentiert sind, gilt es, sie bei der Versicherung zu melden – bei vielen Anbietern ist das auch online möglich. Für die Schadenmeldung werden folgende Informationen benötigt: Versicherungsnummer, Schadensstag, Schadensort, Schadenshergang und den Umfang des Unwetterschadens. Dafür sind beispielsweise eine Liste der beschädigten Gegenstände sowie – falls vorhanden – die dazugehörigen Rechnungen sinnvoll. Brandl empfiehlt zudem, beschädigte Gegenstände nach Möglichkeit bis zur Regulierung des Schadens aufzuheben.

Für Schäden an Mobiliar und Einrichtung wie Teppichen oder Kommoden kommt grundsätzlich die Hausratversicherung auf. Was viele nicht wissen: Schäden durch Starkregen und Hochwasser sind nicht automatisch abgedeckt. “Hierfür ist eine erweiterte Naturgefahrenversicherung notwendig, das ist meist über einen Zusatz-Baustein möglich”, erläutert die Schadenexpertin. Im Schadensfall zahlt die Hausratversicherung Reparaturen und erstattet den Wiederbeschaffungspreis, falls Teile des Mobiliars oder der Einrichtung komplett zerstört wurden.

Ist das Gebäude beschädigt, springt die Wohngebäudeversicherung ein. Auch hier muss allerdings der Baustein “weitere Naturgefahren” mit eingeschlossen sein. Die Versicherung übernimmt dann unter anderem die Kosten für Reparaturen im und am Gebäude oder den Wiederaufbau sowie für das Abpumpen des Wassers aus dem Keller und die Trockenlegung. “Um nicht auf einem Teil der Kosten sitzen zu bleiben, sollten Hausbesitzer auf eine ausreichende Versicherungssumme achten und ihre Policen in regelmäßigen Abständen überprüfen und gegebenenfalls anpassen”, rät Brandl.

Aber nicht nur Gebäude, Mobiliar und Einrichtung sind von Starkregen betroffen: Beschädigen herabstürzende Dachziegel, Äste und abgeknickte Bäume Pkw, kommt eine Kfz-Vollkaskoversicherung für die Fahrzeugschäden auf, im Fall von Überflutungen ist eine Teilkaskoversicherung ausreichend. “Auch hier ist es für die Schadensmeldung bei der Versicherung wichtig, die Schäden an den betroffenen Fahrzeugteilen mit Fotos zu dokumentieren sowie Uhrzeit und Ort so genau wie möglich zu vermerken”, so Frank Mauelshagen.

Rudolf Huber / glp

Stromfresser im Urlaub abschalten

So spart man Geld und tut etwas für den Klimaschutz: Wer den Koffer für eine Urlaubsreise packt, sollte sein Zuhause vor der Abreise mit wenigen Handgriffen in den Energiesparmodus versetzen.

Die Energieberatung der Verbraucherzentrale Bayern rät, vor der Abreise alle nicht benötigten elektrischen Geräte auszuschalten oder deren Stecker zu ziehen. Denn je nach Anzahl und Art der elektrischen Verbraucher kann der Stand-by-Betrieb bis zu 20 Prozent der Stromkosten ausmachen.

Praktisch sind Steckdosenleisten mit Schalter. Damit können mehrere elektrische Geräte gleichzeitig vom Stromnetz getrennt werden. “Wichtig ist auch, daran zu denken, den Computer herunterzufahren, Ladegeräte aus den Steckdosen zu ziehen und Klimageräte sowie den Router auszuschalten”, so die Energieberatung der Verbraucherzentrale.

Vor einer Reise sollte auch geprüft werden, ob die Kühlschranktür tatsächlich geschlossen ist. Bei sehr langer Abwesenheit lohnt es sich, das Gerät auszuschalten und bei der Gelegenheit gleich abzutauen.

Ein weiterer Umwelt- und Spartipp: Wer seine Heizung selbst steuern kann, kann auf Sommerbetrieb umschalten. Denn auch mit kalten Heizkörpern verbraucht eine Heizungsanlage unnötig Energie, wenn beispielsweise die Umwälzpumpe weiterläuft.

In Einfamilienhäusern ist es ratsam, die Warmwasserbereitung und -zirkulation komplett auszuschalten. Das dauerhafte Warmhalten des Wassers kostet Energie und macht speziell Elektro-Boiler zu wahren Energiefressern. Nach dem Urlaub sollte das Wasser aus hygienischen Gründen dann einmalig auf 70 Grad Celsius aufgeheizt werden.

Rudolf Huber / glp

Reise-Frust: Unterkünfte deutlich teurer

Die Lockerung der Corona-Maßnahmen beflügelt die lange unterdrückte Reiselust der Deutschen. Das führt zu einem massiven Nachfrageschub für Hotels und Ferienwohnungen. Und dadurch steigen die Preise zum Teil kräftig – auch innerhalb Deutschlands.

So zahlten Kunden im August 2019 für eine Hotelübernachtung in Deutschland durchschnittlich 91 Euro. Im August 2021 liegen die Übernachtungskosten im Schnitt bei 115 Euro – 26 Prozent mehr. Ein weiterer Aspekt: Wer in Coronazeiten auf Nummer sicher gehen will, reist mit dem eigenen Auto in ein Ferienhaus und wahrt so Abstand zu anderen Urlaubern. Die Folge: Bei Ferienwohnungen in Deutschland sind die Preise im Schnitt um 14 Prozent gestiegen, von 96 Euro pro Nacht im August 2019 auf 110 Euro pro Nacht 2021.

“Die Preise für Hotels und Ferienwohnungen sind zur Hauptreisezeit im Sommer generell höher”, sagt Dr. Jan Kuklinski, Geschäftsführer Hotel bei Check24. “Die Coronapandemie und der Wunsch, den verpassten Urlaub 2020 nachzuholen, verstärken diesen Effekt. Wer Angebote vergleicht, kann aber auch jetzt noch günstige Unterkünfte finden.”

Im Schnitt der zehn beliebtesten europäischen Ziele sind übrigens die Preise für Hotels im Vergleich zu 2019 um 30 Prozent gestiegen, für Ferienwohnungen um 24 Prozent.

Rudolf Huber / glp