Private Haushalte zahlten 2020 insgesamt 15 Milliarden Euro an Mehrwertsteuer auf Energie

Trotz des Ölpreis-Schocks und der zeitweiligen Senkung der Mehrwertsteuer hat der Staat im ersten Pandemiejahr 2020 knapp 15 Milliarden Euro an Mehrwertsteuer auf Energie für private Haushalte eingenommen. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine schriftliche Antwort des Fraktionsvorsitzenden der Linken im Bundestag, Dietmar Bartsch, hervor, über die die Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Dienstagausgaben) berichten. Demnach schätzt das Bundesfinanzministerium die Umsatzsteuereinnahmen aus Strom auf 6 Milliarden Euro, aus Gas auf 2,7 Milliarden Euro und aus flüssigen Brennstoffen wie etwa Öl auf 0,8 Milliarden Euro.

Zuvor hatte die Bundesregierung bereits mitgeteilt, dass sich die Umsatzsteuereinnahmen im Jahr 2020 für die jährlichen Kraftstoffausgaben der privaten Haushalte auf 5,36 Milliarden Euro beliefen. Dietmar Bartsch forderte einen “Energiekostensenkungsplan”: “Wenn Preise explodieren und Steuersätze konstant bleiben, haben wir es für die Bürger mit faktischen Steuererhöhungen zu tun. Wenn Christian Lindner nicht handelt, erhöht er faktisch die Steuern. Der Finanzminister darf nicht mit der warmen Dusche und der warmen Wohnung der Bürger seinen Haushalt sanieren”, sagte Bartsch den Funke-Zeitungen. Der Linksfraktionschef forderte eine temporäre Reduzierung des Mehrwertsteuersatzes auf Strom, Gas, Heizöl und Sprit.

red / dts

Konsumlaune im Sinkflug

Zunächst sah die deutsche Inlandskonjunktur gar nicht mal schlecht aus. Denn im vergangenen Jahr hatte sich die Kauflaune der Deutschen vom Corona-Tief erholt. Jetzt zeigen aber neue Daten vom Institut der deutschen Wirtschaft (IW) Köln und von The Conference Board (TCB), dass höhere Preise den Optimismus der Verbraucher wieder dämpfen.

Der Index, mit dem das IW gemeinsam mit TCB das Vertrauen der Verbraucher misst, ist im vierten Quartal 2021 im Vergleich zu den vorangegangenen drei Monaten von 107 auf 103 Punkte gesunken. Damit entfernt sich der Index wieder von seinem Spitzenwert von Anfang 2018, damals betrug der Wert 108.

Der Studie zufolge treiben derzeit höhere Energiepreise, Engpässe bei Rohstoffen und Vorprodukten sowie die CO2-Bepreisung die Preise für Verbraucher in die Höhe. Im vierten Quartal gaben elf Prozent der befragten Haushalte an, dass ihnen die hohe Inflation große Sorgen bereite. Hinzu kommt, dass die Einkaufsmöglichkeiten durch die gestiegenen Corona-Infektionen zuletzt wieder schlechter eingeschätzt wurden.

wid/wal

Beschäftigte in Ostdeutschland verdienen rund 12.000 Euro weniger als in Westdeutschland

Beschäftigte in den ostdeutschen Bundesländern haben im Jahr 2020 rund 12.000 Euro weniger als Beschäftigte in westdeutschen Bundesländern erhalten. Das geht aus einer Antwort des Statistischen Bundesamtes auf eine Anfrage der Linken im Bundestag hervor, über die die Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Montagausgaben) berichten. Demnach verdienten ostdeutsche Beschäftigte im produzierenden Gewerbe und im Dienstleistungsbereich im Jahr 2020 durchschnittlich 39.462 Euro brutto und erhielten im Schnitt 2.642 Euro an Sonderzahlungen.

In den Bundesländern der früheren Bundesrepublik erhielten die Beschäftigten demnach 48.974 Euro brutto und 5.096 Euro an Sonderzahlungen. Damit verdienten Beschäftigte in Ostdeutschland im Schnitt 11.967 Euro weniger als die Beschäftigten in Westdeutschland. Zugleich war die bezahlte durchschnittliche Wochenarbeitszeit im Osten im Jahr 2020 mit 38,6 Stunden höher als im Westen mit 37,9 Stunden.

Im Vorpandemiejahr 2019 war die Differenz den Daten zufolge mit 12.354 Euro noch größer, der Arbeitszeitunterschied lag bei 0,5 Stunden (39,6 Stunden im Osten und 39,1 Stunden im Westen). Die Linke forderte eine Angleichung der Löhne. “Mehr arbeiten und deutlich weniger verdienen? Die Unterschiede zwischen Ost und West sind inakzeptabel”, sagte der Linken-Fraktionschef Dietmar Bartsch den Funke-Zeitungen.

Er fordert gleichwertige Lebensverhältnisse und Leistungsgerechtigkeit ein. “Ostdeutsche kommen deutlich zu kurz. Das muss sich dringend ändern”, mahnte Bartsch.

Der Ostbeauftragte der Linksfraktion, Sören Pellmann, sieht die neue Bundesregierung in der Pflicht, die Lohndifferenzen zu begleichen. “Ziel muss es sein, dass bis 2025 zum Ende der Legislaturperiode die Löhne zwischen Ost und West deutlich angeglichen sind”, sagte Pellmann.

red / dts

Corona verursacht Schaden in Höhe von 350 Milliarden Euro

Die nun bereits zwei Jahre andauernde Corona-Pandemie hat laut einer Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) 350 Milliarden Euro an Wirtschaftsleistung gekostet. Im ersten Quartal dieses Jahres kommen für Deutschland möglicherweise weitere 50 Milliarden Euro hinzu. In den vergangenen zwei Jahren gaben die Deutschen 270 Milliarden Euro weniger für ihren Konsum aus – das sind rund 3.000 Euro pro Kopf.

Außerdem investierten Unternehmen rund 60 Milliarden Euro weniger. Staatsausgaben und Exporte fingen die Wirtschaft im zweiten Jahr zumindest teilweise auf, so die Experten. Zu Beginn der Pandemie hatten die Lockdown-Maßnahmen zu Problemen bei Produktionsprozessen geführt und Lieferungen im In- und Ausland gestört.

Hinzu kamen Kosten durch eingeschränkte Konsummöglichkeiten und vorsichtige Kunden. Im zweiten Quartal 2020 sackte das reale BIP verglichen mit dem Vorjahr um elf Prozent ab. Im weiteren Verlauf der Pandemie sorgten zwischenzeitlich gesunkene Infektionszahlen immer wieder für Hoffnung auf eine dauerhafte Erholung.

Die wurde jedoch durch erneute Infektionswellen getrübt. Im zweiten Corona-Jahr waren dann Probleme bei Lieferketten entscheidend: Fehlende Bauteile machten besonders der Automobilindustrie zu schaffen, die Produktionslücke in der gesamten Industrie wuchs wieder auf siebeneinhalb Prozent an. Obwohl Staatsausgaben und die Erholung im Außenhandel die Verluste abschwächten, wird es voraussichtlich auch in den kommenden Monaten zu Einbußen kommen, so das Institut.

Die neue Omikron-Variante gibt allerdings auch Grund zur Hoffnung, meint IW-Ökonom Michael Grömling: “Sollten wir in diesem Jahr in die endemische Phase eintreten, dürfte es wieder bergauf gehen. In den nächsten Jahren braucht es ein kräftiges Wachstum, um die bislang aufgelaufenen Einbußen wieder wettzumachen.”

red / dts

Impfstoffhersteller Curevac sieht sich gerüstet für Vakzin zweiter Generation

Trotz des Misserfolgs bei der Suche nach einem Corona-Impfstoff im vergangenen Jahr sieht sich Curevac-Vorstandschef Franz-Werner Haas bei der Entwicklung eines Impfstoffs der zweiten Generation nicht im Rückstand gegenüber der Konkurrenz. “Wir müssen uns nicht neu erfinden”, sagte er der “Welt am Sonntag”. Das vergangene Jahr habe trotz aller Rückschläge gezeigt, dass die Technologie von Curevac grundsätzlich funktioniere.

Nun gehe es darum, einen optimalen Impfstoff für die Zeit nach der akuten Pandemie zu schaffen. Haas kündigte an, dass die klinischen Tests der Phase 1 für einen Impfstoff mit unmodifizierter mRNA “in Kürze” beginnen würden. Allerdings ist der neue Hoffnungsträger von Curevac, den das Unternehmen gemeinsam mit dem britischen Partner GSK entwickelt, noch nicht speziell gegen Omikron codiert.

Das soll erst beim geplanten modifizerten mRNA-Impfstoff gegen Corona der Fall sein. Die klinische Phase für diesen Kandidaten und weitere Grippe-Impfstoffe, an denen beide Unternehmen gemeinsam arbeiten, ist im Jahresverlauf geplant. Der geplante neue Impfstoff gegen Corona müsse drei Ziele erfüllen, so der Curevac-Chef weiter: Zum einen solle die RNA so optimiert werden, dass bei möglichst kleiner Dosis die Antikörper erhöht werden.

Zum anderen müsse der Impfstoff stabiler werden für bessere Verfügbarkeit und einfache Verabreichung. Und auch die Schutzwirkung müsse länger werden, als das bisher bei den verfügbaren Produkten der Fall sei, so Haas.

red / dts

Mindestlohn soll ab 1. Oktober auf zwölf Euro steigen

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) hat die Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns zum 1. Oktober 2022 auf einen Bruttostundenlohn von zwölf Euro in einem Schritt angekündigt. Das geht aus dem entsprechenden Gesetzentwurf hervor, über den die “Passauer Neue Presse” berichtet (Samstagsausgabe). Es gehe um mehr Leistungsgerechtigkeit und Respekt in der Gesellschaft gegenüber Menschen, die hart arbeiteten und in dieser Pandemie auch viel Applaus gekriegt hätten, begründete Heil das Vorhaben.

“Diese Menschen haben mehr verdient als warme Worte.” Damit setzt er ein zentrales Vorhaben um, mit dem Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) und seine Partei in den letzten Wahlkampf gezogen waren. Aktuell beläuft sich der gesetzliche Mindestlohn seit dem 1. Januar 2022 auf 9,82 Euro pro Stunde.

Die Erhöhung bedeutet nach Heils Worten für Millionen von Menschen eine “spürbare Gehaltserhöhung” – darunter besonders viele Frauen und zahlreiche Menschen in Ostdeutschland, die wenig verdienen. Der Minister rechnet durchaus mit Querschüssen. “Ich höre manche Drohung und manche Widerstände aus Interessenverbänden. Darunter sind viele Argumente, die schon bei Einführung des Mindestlohnes geäußert worden sind und sich als nicht stichhaltig erwiesen haben.” Der höhere Mindestlohn mache auch ökonomisch Sinn, denn er stärke die Kaufkraft. Für die betroffenen Beschäftigten bedeute er eine deutliche Lohnerhöhung von bis zu 22 Prozent, die hier in Deutschland ausgegeben würden.

“Es gibt Berechnungen, die von knapp zehn Milliarden Euro mehr Kaufkraft durch die Mindestlohnerhöhung ausgehen.” Mit der Erhöhung will der Minister den Mindestlohn auch “armutsfester” machen. Die Entscheidung über weitere Erhöhungen in der Zukunft werde dann aber wieder Aufgabe der Mindestlohnkommission sein, versicherte der Minister.

Die direkt aus der Lohnerhöhung resultierenden Zusatzkosten für betroffene Arbeitgeber werden im Entwurf für das Gesetz mit schätzungsweise rund 1,63 Milliarden Euro für 2022 beziffert. Das könne bei einer Überwälzung zu “moderaten” Preiserhöhungen für Güter und Dienste führen.

red / dts

Immer öfter fragen Behörden Kontodaten ab – Zahl steigt auf über 1,1 Millionen

Behörden haben im vergangenen Jahr häufiger Daten zu Konten, Depots und Schließfächern bei Banken abgefragt als je zuvor. Das berichtet die “Welt” (Freitagausgabe) unter Berufung auf das Bundesfinanzministerium. Demnach waren es 2021 mit 1,14 Millionen Abrufen zwölf Prozent mehr als 2020, als mit 1,01 Millionen Abrufen erstmals die Millionen-Marke geknackt wurde.

Die meisten Abrufe kamen 2021 erneut von Gerichtsvollziehern. Sie initiierten 685.000 Abfragen, ein Plus von drei Prozent gegenüber dem Vorjahr. Deutlich größer war der Zuwachs bei der Zahl der Abfragen von Finanzbehörden.

286.000 Abfragen bedeuten ein Plus von 27 Prozent gegenüber 2020. Die übrigen kamen von Sozialbehörden und sonstigen Bedarfsträgern. 2015 gab es insgesamt nur 302.000 Abrufe. Kritik an den seit Jahren steigenden Zahlen kommt aus den Reihen von CDU und CSU.

Dort fordert man eine Evaluierung des Verfahrens. “Gerade im Bereich der Finanzverwaltung werden wir hinterfragen, in wie vielen Fällen aufgrund der Informationen aus dem Kontenabruf Bußgeld- oder Strafverfahren eingeleitet wurden”, sagte Antje Tillmann, finanzpolitische Sprecherin der Unionsfraktion, der “Welt”. Sie sehe zwar die Bedeutung für den Kampf gegen Steuerhinterziehung, Sozialbetrug, Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung, Behörden müssten das Instrument aber immer angemessen einsetzen.

Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Ulrich Kelber, hatte bereits im Vorjahr eine Evaluierung der Kontenabfrage gefordert. Bis heute habe sich der Gesetzgeber dazu allerdings nicht geäußert, teilte die Datenschutzbehörde der “Welt” mit. Bei der SPD begrüßt man dagegen die Entwicklung.

“Die von den Finanz- und Sozialämtern durchgeführten Kontenabrufe zeigen, dass Steuerhinterziehung, Geldwäsche und Sozialleistungsbetrug mit mehr Nachdruck verfolgt werden. Das ist gut so”, sagte Michael Schrodi, finanzpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Bundestag, der “Welt”. Der Datenschutz stehe den Kontenabrufen nicht entgegen.

Das Bundesverfassungsgericht habe festgestellt, dass der Kontenabruf für eine gleichmäßige Besteuerung erforderlich sei und nicht gegen das Recht der informationellen Selbstbestimmung verstoße. Ursprünglich wurde das Kontenabrufverfahren zum Zwecke der Geldwäschebekämpfung und der Terrorismusabwehr eingeführt. Mit der Zeit bekamen immer mehr Stellen die Möglichkeit, Konten von Bürgern zu ermitteln: 2005 die Finanzämter und Sozialbehörden, um Steuerbetrüger und andere säumige Zahler zu ermitteln, 2013 die Gerichtsvollzieher, um private Forderungen von Gläubigern einzutreiben.

Den Stellen wird die Existenz von Konten, Depots und Schließfächern mitgeteilt, wann sie eingerichtet und gegebenenfalls aufgelöst wurden. Sie bekommen aber keine Informationen zu Kontoständen und Kontobewegungen.

red / dts

Trotz Impfung: Arbeitnehmern droht bei Quarantäne Ende der Lohnzahlung

Millionen geimpften Arbeitnehmern droht im Fall von Corona-Quarantäne das Ende der Lohnzahlung. Zu diesem Ergebnis kommt ein Kurzgutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages, aus dem die “Bild” (Donnerstagausgabe) zitiert. Danach haben Arbeitnehmer in Quarantäne, die einmal geimpft sind oder deren Zweitimpfung mehr als drei Monate zurückliegt, künftig keinen Anspruch auf eine Lohnzahlung.

Das Fehlen der Covid-19-Auffrischungsimpfung würde dann “zum Ausschluss des Entschädigungsanspruchs” führen, zitiert “Bild” aus dem zweiseitigen Gutachten. Schließlich hätte der Betroffene den Arbeitsausfall mit einer jüngst von der STIKO “öffentlich empfohlenen” dritten Impfung verhindern können. Bislang erhalten nur Ungeimpfte im Quarantäne-Fall keinen Lohn mehr.

Der stellvertretende Bundesvorsitzende der CDA, Dennis Ratke (CDU), kritisierte, die Arbeitnehmer dürften am Ende nicht “für das schlechte Corona-Management der Bundesregierung bezahlen”. Die Regierung müsse daher sicherstellen, “dass sich jeder schnell boostern lassen kann”, sagte er der “Bild”. Der Obmann für Arbeit und Soziales der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Marc Biadacz, sagte der “Bild”, Bundeskanzler Olaf Scholz sowie die Minister Hubertus Heil und Karl Lauterbach (alle SPD) müssten schnell Klarheit für die geimpften Arbeitnehmer schaffen.

Die Regierung dürfe die Arbeitnehmer “nicht im Regen stehen lassen”.

red / dts

Caritasverband rechnet mit Kündigungen wegen Impfplicht für Pflegekräfte

Der Deutsche Caritasverband rechnet angesichts der Einführung einer Impfpflicht zum im Gesundheitsbereich zum 15. März mit vermehrten Kündigungen in Pflegeheimen. Das sagte die Präsidentin des Wohlfahrtsverbandes, Eva Maria Welskop-Deffaa, dem “Redaktionsnetzwerk Deutschland” (Donnerstagausgaben). Vor allem Einrichtungen in Bundesländern mit geringer Impfquote werden den Angaben zufolge betroffen sein.

“Gerade aus den Regionen, in denen die Impfquoten generell niedrig sind (Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen, auch Teile Bayerns und Baden-Württembergs), hören wir, dass es Kolleginnen und Kollegen gibt, die eher ihre Stelle in der Altenpflege oder Behindertenhilfe aufgeben werden, als sich impfen zu lassen”, so Welskop-Deffaa. “Sie suchen und finden neue Arbeitsplätze etwa im Einzelhandel und kommen damit dem Gesundheitsamt zuvor.” Sie ist besorgt über die Abgänge der Pflegekräfte.

“Jeder Beschäftigte, den wir verlieren – sei es, weil er abwandert, sei es weil er erkrankt – reißt eine schmerzliche Lücke in eine seit Jahren enge Personaldecke”, warnte sie. “Es wird dann immer schwerer, die Versorgungssicherheit zu gewährleisten – für alte und behinderte Menschen, die in unseren Einrichtungen auf verlässliche Unterstützung angewiesen sind.”

red / dts

Anhebung der Minijob-Grenze auf 520 Euro bedroht bis zu 200.000 reguläre Stellen

Die geplante Anhebung der Minijob-Grenze von 450 auf 520 Euro pro Monat droht bis zu 200.000 sozialversicherungspflichtige Jobs zu vernichten, die in Minijobs umgewandelt werden. Zu diesem Ergebnis kommt die Linksfraktion auf der Basis von Daten der Bundesagentur für Arbeit (BA), wie die “Rheinische Post” berichtet. Demnach verdienten zum Stichtag 31. Dezember 2020 rund 162.000 Beschäftigte in sogenannten Midi-Jobs monatlich zwischen 501 und 550 Euro, weitere 134.000 lagen zwischen 451 und 500 Euro.

Gehe man von einer statistischen Gleichverteilung im Einkommensbereich zwischen 501 bis 550 Euro aus, seien in diesem Bereich von der Anhebung der Minijob-Grenze auf 520 Euro etwa 65.000 Menschen betroffen. Addiere man diese zum Einkommensbereich zwischen 451 und 500 Euro, ergebe dies eine Zahl von rund 200.000 Arbeitnehmern, deren Midi-Jobs in Zukunft wegfielen, so die Linksfraktion. Die Ampel-Koalition hat die Anhebung der Minijob-Grenze auf 520 Euro in ihren Koalitionsvertrag geschrieben.

Kritiker bemängeln, dass Mini-Jobber nicht sozial abgesichert sind. Durch die Anhebung der Verdienstgrenze dürften Minijobs jedoch noch attraktiver werden. Ende September waren 6,2 Millionen gewerbliche Minijobs angemeldet.

Seit dem Ausbruch der Corona-Pandemie Anfang 2020 war ihre Zahl wieder merklich gestiegen.

red / dts