Das sollten Kurzarbeiter über Steuern wissen

Für viele Beschäftigte war das Kurzarbeitergeld der Rettungsanker in der Corona-Krise. Doch jetzt kommt das böse Erwachen. Denn viele Empfänger der staatlichen Unterstützung stellen fest, dass das Finanzamt eine Steuernachzahlung verlangt.

Jeder muss die Erklärung machen, der im Kalenderjahr mehr als 410 Euro beantragt hat, heißt es auf der Seite der Bundesagentur für Arbeit (BA). Die Rechnung, dass man als lohnsteuerpflichtig Beschäftigter meistens etwas zurückbekommt, gilt in diesem Fall nicht immer. Und so mancher muss sogar hohe Summen an das Finanzamt zurückzahlen.

“Das trifft vor allem die Empfänger, die nicht zu 100 Prozent in Kurzarbeit geschickt wurden, sondern nur zum Teil”, sagt der Geschäftsführer des Bundesverbands der Lohnsteuerhilfevereine, Uwe Rauhöft, gegenüber tagesschau.de.

Bei der Arbeitsagentur findet sich zwar im letzten Unterpunkt der Hinweis, dass Kurzarbeitergeld als Lohnersatzleistung steuerfrei ist. Es heißt dort weiter, dass die Leistung aber bei der Ermittlung des Steuersatzes berücksichtigt werde. Dadurch kann es zu Steuernachforderungen kommen.

Ralf Loweg / glp

Flugbranche wieder etwas im Aufwind

Von den Höhenflügen vergangener Tage ist die Flugbranche immer noch meilenweit entfernt. Doch ein laues Sommerlüftchen treibt die Zahlen trotz der Auswirkungen der Corona-Pandemie jetzt langsam wieder nach oben.

So zählte der Flughafen Frankfurt im Mai 2021 rund 1,25 Millionen Passagiere. Gegenüber Mai 2020 bedeutet das ein Plus von sagenhaften 356,9 Prozent. Doch Vorsicht: Der Vorjahresmonat weist allerdings einen sehr niedrigen Vergleichswert auf, da der Flugverkehr infolge der steigenden Infektionszahlen im Frühjahr 2020 weitestgehend zum Erliegen kam.

Da die Reise-Warnungen nach und nach aufgehoben werden und die Inzidenzwerte stetig sinken, gibt es vor allem bei europäischen Urlaubszielen eine steigende Nachfrage gegenüber den vergangenen Monaten. An vier Tagen im Mai reisten laut der Fraport AG mehr als 50.000 Passagiere über Frankfurt Airport, so viele wie zuletzt während der Erholungsphase in der vergangenen Sommersaison. Verglichen mit Mai 2019 war das Passagieraufkommen allerdings immer noch um 80,0 Prozent deutlich rückläufig.

Betracht man die ersten fünf Monate 2021, beträgt das Passagieraufkommen mehr als 4,7 Millionen Fluggäste, das entspricht einem Minus von 59,2 Prozent gegenüber dem Vergleichszeitraum 2020 beziehungsweise um 82,6 Prozent gegenüber 2019.

Das Cargo-Volumen legte weiter zu und erzielte ein Plus von 27,2 Prozent auf 204.233 Tonnen (plus 10,0 Prozent gegenüber Mai 2019). Mit 16.977 Starts und Landungen stieg die Zahl der Flugbewegungen gegenüber Mai 2020 um 118,7 Prozent.

Alle internationalen Konzern-Flughäfen verbuchten ebenfalls deutliche Zuwächse von teils mehreren hundert Prozent, allerdings wiederum auf Basis des stark reduzierten Aufkommens im Mai 2020. Im Vergleich zu Mai 2019 gingen die Fluggastzahlen an den Konzern-Flughäfen letztlich deutlich zurück.

Ralf Loweg / glp

Windarmes Frühjahr – Wieder mehr Stromerzeugung durch Kohle als durch Windkraft

Im 1. Quartal 2021 wurden in Deutschland 138,2 Milliarden Kilowattstunden Strom erzeugt und in das Stromnetz eingespeist. Das waren das 2,6 % weniger als im 1. Quartal 2020. Während der Strom im 1. Quartal 2020 mehrheitlich aus erneuerbaren Energiequellen stammte (51,4 %), wurde der Strom im 1. Quartal 2021 zu 59,3 % aus konventionellen Energieträgern erzeugt. Im Vergleich zum Vorjahresquartal stieg die Stromeinspeisung aus konventionellen Energieträgern um 18,9 %. Die Einspeisung von Strom aus erneuerbaren Energien sank dagegen um 23,0 %, teilte das Statistische Bundesamt (Destatis) am Freitag mit.

Insbesondere die Stromeinspeisung aus Windkraft war mit einem Minus von 32,4 % im Vergleich zum Vorjahresquartal stark rückläufig. Die Einspeisung von 33,5 Milliarden Kilowattstunden war der niedrigste Wert für ein 1. Quartal seit 2018. In den Jahren 2019 und 2020 hatte die Stromeinspeisung aus Windkraft aufgrund starker und lange anhaltender Frühjahrsstürme im 1. Quartal deutlich höhere Werte erreicht. Das 1. Quartal im Jahr 2021 war dagegen vergleichsweise windarm.

Kohle wichtigster Energieträger für Stromerzeugung im 1. Quartal 2021 

Im 1. Quartal der Jahre 2019 und 2020 wurden konventionelle Kraftwerke aufgrund der großen Menge an Windstrom und des Einspeisevorrangs von Strom aus erneuerbaren Energiequellen zurückgefahren. Im 1. Quartal 2021 dagegen wurde die geringere Menge an Windstrom vor allem durch eine höhere Stromerzeugung aus Kohle- und Erdgaskraftwerken kompensiert. Die in Kohlekraftwerken erzeugte und eingespeiste Strommenge stieg gegenüber dem Vorjahresquartal um 26,8 % auf fast 40 Milliarden Kilowattstunden. Mit einem Anteil von 28,9 % an der insgesamt eingespeisten Strommenge war die Kohle der wichtigste Energieträger für die Stromerzeugung im 1. Quartal 2021. Die Stromeinspeisung aus Erdgaskraftwerken stieg um 24,0 % auf 22,5 Milliarden Kilowattstunden.

Stromimporte deutlich gestiegen 

Die importierte Strommenge ist im 1. Quartal 2021 im Vergleich zum 1. Quartal 2020 um 18,4 % auf 12,2 Milliarden Kilowattstunden gestiegen. Die Stromimporte aus der Tschechischen Republik stiegen mit +220 % am stärksten, dagegen gingen die Importe aus Frankreich mit -44,7 % deutlich zurück.

Die exportierte Strommenge sank um 4,3 % auf 20,1 Milliarden Kilowattstunden. Insgesamt wurde weiterhin mehr Strom aus Deutschland exportiert als nach Deutschland importiert.

red

Was Qualitätssiegel bedeuten

Es gibt sie auf Solarmodulen, Fernsehern und Küchengeräten ebenso wie auf Spielzeugen, Grillgeräten oder Scheibenreinigern: Unterschiedliche Prüfzeichen sind für viele Verbraucher eine wichtige Orientierung beim Kauf eines Produktes. Doch was bedeuten sie eigentlich genau? Und: Kann sich der Verbraucher bei entsprechender Kennzeichnung darauf verlassen, ein sicheres Produkt zu kaufen?

Eines der bekanntesten Labels in der Europäischen Union ist die CE-Kennzeichnung, die aus dem französischen Begriff Conformité Européenne (Europäische Konformität) hervorgegangen ist. Viele Produkte, die in der EU verkauft werden, müssen dieses Zeichen tragen. “Der Hersteller dokumentiert damit, dass sein Produkt die Anforderungen einschlägiger Richtlinien erfüllt”, so die Dekra. Es handle sich aber nicht um ein Prüfzeichen, das besondere Sicherheit oder Qualität anzeigt.

Deutlich mehr Sicherheit gibt dem Kunden das GS-Zeichen für “Geprüfte Sicherheit”. Es signalisiert, dass das Produkt bei bestimmungsgemäßem Gebrauch keine Gefahr für die Sicherheit und Gesundheit von Personen darstellt. Das GS-Zeichen wird von einer abhängigen Zertifizierungsstelle wie etwa der Dekra vergeben. “Ein Spielzeug mit GS-Label muss die Mindestanforderungen der Spielzeugrichtlinie und unter Umständen weitere Anforderungen erfüllen”, erklärt Daniel Marx, Teamleiter Spielzeug bei Dekra Testing & Certification.

Neben den gesetzlich geregelten Zeichen gibt es auch eigene Labels der Prüforganisationen. Diese können – neben der Sicherheit – zum Beispiel auch Anforderungen an die Gebrauchseigenschaften eines Produktes umfassen. Über die Prüfanforderungen, die ein gelabeltes Produkt erfüllen muss, kann sich der Verbraucher in einem öffentlichen einsehbaren Verzeichnis informieren. “So sollen Täuschungen vermieden werden und die Verbraucher können besser abschätzen, welche Eigenschaften er von dem Produkt erwarten kann”, so Marx.

Rudolf Huber / glp

Rekord: Privatvermögen steigt auf 431 Billionen Dollar – Deutsche besitzen 20 Billionen Dollar

Das Vermögen der privaten Haushalte weltweit hat einer Studie zufolge im Krisenjahr 2020 in der Summe einen neuen Rekordwert erreicht. Das Gesamtvermögen belief sich auf insgesamt  431 Billionen US-Dollar.

Das Finanzvermögen stieg im Vergleich zu 2019 um rund 8 Prozent auf den Rekordwert von 250 Billionen US-Dollar. Das sind umgerechnet rund 205 Billionen Euro. Die Unternehmensberatung “Boston Consulting Group” (BCG) hat die Ergebnisse dieser Studie am Donnerstag vorgestellt. Maßgeblichen Anteil an der Vermehrung trugen steigende Börsenkurse und wachsende Ersparnisse bei. Aber auch Sachwerte wie Immobilien und Gold flossen in die Berechnungen mit ein. Das Gesamtvermögen minus Schulden belief sich auf insgesamt 431 Billionen US-Dollar.

Reiche werden reicher

Großer Unterschied herrschte jedoch bei der Verteilung. Insbesondere die Anzahl von sogenannten Schwerreichen stieg laut der Studie deutlich an. In Deutschland wuchs das Finanzvermögen der privaten Haushalte um rund 6 Prozent auf rund 9 Billionen US-Dollar. Das Sachvermögen erhöhte sich um 5 Prozent auf 13 Billionen US-Dollar. Nach Abzug der Schulden besaßen die privaten Haushalte in Deutschland insgesamt fast 20 Billionen US-Dollar.

red

Weniger Urlaub wegen Kurzarbeit

Viele Arbeitnehmer mussten wegen der Corona-Pandemie in Kurzarbeit. Viele auch in Kurzarbeit Null. Das Problem dabei: Während dieser Zeit erwirbt man keine Urlaubsansprüche. Der Jahresurlaub wird für den Zeitraum der Kurzarbeit null anteilig gekürzt.

Gegen diese Bestimmung hatte eine Verkaufshilfe in der Systemgastronomie geklagt. Sie ist in einer Drei-Tage-Woche in Teilzeit tätig. Pro Jahr stehen ihr 28 Werktage oder umgerechnet 14 Arbeitstage Urlaub zu.

Wegen der Corona-Pandemie arbeitete die Frau von April bis Dezember 2020 wiederholt in Kurzarbeit Null. Im August und September 2020 gewährte ihr der Arbeitgeber insgesamt 11,5 Arbeitstage Urlaub. Die Klägerin meinte, die Kurzarbeit habe keinen Einfluss auf ihre Urlaubsansprüche. Konjunkturbedingte Kurzarbeit erfolge schließlich im Interesse des Arbeitgebers.

Nach Ansicht der Klägerin würde ihr für das Jahr 2020 der ungekürzte Urlaub von 14 Arbeitstagen zustehen. Der Arbeitgeber entgegnete laut der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV), dies sei mangels Arbeitspflicht während der Kurzarbeit Null nicht der Fall.

Die Klage der Frau blieb in zwei Instanzen erfolglos. Während der Kurzarbeit Null erwerbe man keine Urlaubsansprüche, urteilten die Richter. Unter anderem, weil Kurzarbeiter wie vorübergehend teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmer behandelt werden, deren Erholungsurlaub ebenfalls anteilig gekürzt wird.

Dies entspricht auch dem EU-Recht. Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs entsteht während Kurzarbeit Null der europäische Mindesturlaubsanspruch nicht, so die DAV-Arbeitsrechtsanwälte (AZ: 6 Sa 824/20).

Rudolf Huber / glp

Wenn der Bausparer gekündigt wird

Immer der Ärger mit dem Bausparvertrag – oder vielmehr mit dem Vertragspartner. Die Verbraucherzentrale Brandenburg (VZB) bekommt das aktuell deutlich zu spüren. Bei den Beschwerden von Verbrauchern geht es oft um Vertragskündigungen und nicht ausgezahlte Bonuszinsen. In einem Fall verlangte eine Bausparkasse von einem Kunden gar eine Nachzahlung von knapp 30.000 Euro an Regelsparbetrag. Was können Betroffene tun? Die Experten geben Tipps.

In der Vergangenheit hatten viele Bausparkassen ihre Tarife als attraktive Sparanlage verkauft. Und tatsächlich bieten einige alte Verträge eine aus heutiger Sicht hohe Guthabenverzinsung, die sich oft aus einer Grundverzinsung und einer Bonuszahlung zusammensetzt. “Aktuell kündigen viele Bausparkassen diese Bausparkonten und trennen sich so von den für sie unrentablen Verträgen”, berichtet Anett Fajerski, Finanzexpertin bei der VZB. Dabei verweigern sie nicht selten auch die Auszahlung der Bonuszinsen mit Verweis auf die Bausparbedingungen.

Ob dieses Geschäftsgebaren der Bausparkassen rechtens ist, entscheidet immer der Einzelfall. “Wir raten Bausparern, sich ihre Verträge und insbesondere die Allgemeinen Bausparbedingungen zur Zinszahlung jetzt genau anzusehen”, so Fajerski. “In der Regel ist ein aktiver Verzicht auf das Bauspardarlehen Voraussetzung, um am Ende die Bonuszinsen zu erhalten. Auch muss man kontrollieren, ob die Bausparkasse den Vertrag wegen rückständiger Regelsparraten kündigen darf.”

Das Perfide daran: Die Regelbesparung wurde bei Vertragsabschluss oft nur als Empfehlung ausgesprochen, daher zahlen viele Menschen in ihre Bausparverträge nicht mehr oder nur gering ein. In solchen Fällen könnte das Kündigungsrecht der Bausparkasse verwirkt sein. Das können Betroffene von der Verbraucherzentrale prüfen lassen.

“Wenn bereits eine Kündigung des Anbieters eingegangen ist, sollten Betroffene sofort tätig werden, bevor das Guthaben ausgezahlt wird. Heißt: Aktiv auf das Darlehen verzichten und die Bonuszinsen verlangen sowie die Wirksamkeit der Kündigung rechtlich prüfen lassen”, so Fajerski. Wer wegen einer Vertragskündigung oder bei der Prüfung der oft komplizierten Bedingungen Unterstützung braucht, kann sich an die Verbraucherzentrale wenden.

Rudolf Huber / glp

Zuschüsse für Solarwärme-Anlagen

Mit der zunehmenden Zahl von Sonnenstunden startet wieder die Hochzeit der Solarthermie. Diese bewährte und umweltfreundliche Technologie nutzt die Sonnenwärme zur Unterstützung der Heizung. Auch Trinkwasser kann damit erhitzt werden.

“Durch die Anfang 2021 in Kraft getretene CO2-Abgabe für fossile Brennstoffe und die umfassenden Förderungen zum Heizungstausch werden Solarthermieanlagen zunehmend attraktiver”, heißt es bei der Energieberatung der Verbraucherzentrale Bayern. Diese Anlagen versorgen neben Badezimmer und Küche idealerweise auch die Spül- und Waschmaschinen mit Warmwasser. So können bis zu 60 Prozent des Warmwasserbedarfs gedeckt werden.

Das Besondere daran: Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und die Förderbank KfW vergeben bundesweit Fördermittel für den Einbau und die Erweiterung einer Solarthermie-Anlage in Bestandsgebäuden. Gefördert werden Planung, Erweiterung, Optimierung oder eine komplette Neuinstallation.

Ein Rechenexempel: Für ein Einfamilienhaus mit 120 Quadratmetern Wohnfläche entstehen bei der Montage von zwölf Quadratmetern Flachkollektoren Investitionskosten in Höhe von insgesamt etwa 11.000 Euro. Dank des 30-prozentigen Zuschusses vom BAFA sparen Eigenheimbesitzer rund 3.300 Euro.

Und schon für die Planung einer Solarthermie-Anlage können Zuschüsse abgerufen werden. Das Bundeswirtschaftsministerium fördert eine Energieberatung durch die Verbraucherzentrale. Im Rahmen der Beratung “Eignungs-Check Solar” wird bei Interessenten vor Ort geklärt, ob das Haus für Solarthermie geeignet ist und welche Fördermittel in Frage kommen.

Bestehende thermische Anlagen können mit einem “Solarwärme-Check” überprüft werden. Die Beratungen kosten jeweils 30 Euro. Termine können unter der kostenlosen Telefonnummer 0800 809 802 400 vereinbart werden. Weitere Informationen gibt es auf www.verbraucherzentrale-energieberatung.de.


Rudolf Huber / glp

Wenn der Lieferant Pleite geht – was bei Insolvenzen zu beachten ist

Noch herrscht die Ruhe vor dem Sturm. Aber mittelfristig wird die Zahl der Firmeninsolvenzen durch die Corona-Pandemie wohl nach oben gehen. Viele Unternehmen konnten sich knapp über Wasser halten, weil sie ihre Ware online, per Click & Collect oder To Go verkauft haben. Doch was geschieht mit bestellter Ware, wenn das Unternehmen zwischenzeitlich pleitegeht?

Meldet sich ein Unternehmen zahlungsunfähig – und dazu ist es innerhalb einer festgelegten Frist sogar verpflichtet -, wird durch das Gericht ein Insolvenzverwalter bestimmt, der sich um die Abwicklung des Pleite-Unternehmens kümmert, so die ARAG Experten. Dazu gehört unter anderem, alle Gläubiger zu kontaktieren, damit diese ihre Forderungen bei ihm in einer Insolvenztabelle anmelden können. Also auch Kunden, die ihre Ware oder Leistungen schon bezahlt, aber noch nicht erhalten haben.

Sowohl geleistete Zahlungen, als auch nicht gelieferte Waren gehören in eine so genannte Forderungsanmeldung, die schriftlich beim Insolvenzverwalter eingereicht werden muss. Vorlagen dafür können etwa beim Justizportal Nordrhein-Westfalen heruntergeladen werden. Dort muss eingetragen werden, welche Forderungen man warum und in welcher Höhe hat.

Wer bereits bezahlt hat, sollte auch Überweisungs-Kopien der Bank, Rechnungen oder ähnliche Belege hinzufügen. Ob die Forderungsanmeldung auch digital an den Insolvenzverwalter übermittelt werden kann, muss individuell geklärt werden. Ansonsten gilt der postalische Weg. Je nachdem, um welche Summen es geht, sollte die Anmeldung von einem Anwalt geprüft werden.

Traurig, aber Realität: Wenn es überhaupt Geld zurückgibt, beträgt die Erstattung meist nur ein Bruchteil dessen, was man bereits gezahlt hat. Die Insolvenzquote bestimmt dabei die Höhe der Erstattung. Sie berechnet sich aus dem Wert aller offenen Forderungen im Verhältnis zum Vermögen, was am Ende des Insolvenzverfahrens noch übrig ist.

Das 14-tägige Widerrufsrecht bleibt auch bei einer zwischenzeitlichen Unternehmenspleite unangetastet. Wer also seine Ware zurückgeben möchte, kann das zwar tun, muss aber damit rechnen, aufgrund der Insolvenz nur einen Teil des Kaufpreises erstattet zu bekommen. Meist ist es lohnender, die Ware einfach privat weiterzuverkaufen.

Ist die Ware defekt, bleibt zwar der zweijährige Gewährleistungsanspruch trotz Insolvenz bestehen. Doch dass die Pleite-Firma sich um Reparatur oder Umtausch kümmern wird, ist eher unwahrscheinlich. Hier könnte der direkte Kontakt zum Hersteller zielführender sein, falls es eine Herstellergarantie gibt, so die Experten.

Rudolf Huber  glp

Überschuldung: Alleinerziehende besonders betroffen

Im Jahr 2020 haben nahezu genauso viele Frauen wie Männer die Dienste einer Schuldner- oder Insolvenzberatungsstelle in Anspruch genommen. Insgesamt ließen sich 588 000 Personen beraten, davon waren 273 000 Frauen (46,4 %) und 315 000 Männer (53,6 %). Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) anlässlich der Aktionswoche Schuldnerberatung 2021 weiter mitteilt, ergaben sich je nach Haushalts- beziehungsweise Familiensituation deutliche Unterschiede. So waren 13,8 % der beratenen Personen alleinerziehende Frauen, ihr Anteil in der Gesamtbevölkerung betrug aber nur 5,2 %. Alleinlebende Männer waren ebenfalls überproportional häufig von Überschuldung betroffen: Während auf sie 29,9 % der von Schuldnerberatungsstellen betreuten Personen entfielen, betrug ihr Anteil in der Gesamtbevölkerung lediglich 19,5 %.

Fast jede dritte alleinerziehende und überschuldete Frau (29,0 %) sowie jeder fünfte alleinlebende und überschuldete Mann (20,0 %) war geschieden. Paare ohne Kinder waren hingegen vergleichsweise selten überschuldet. Kinderlose Paare stellten 13,7 % der überschuldeten Personen, ihr Anteil an der Gesamtbevölkerung lag etwa doppelt so hoch (28,2 %).

25- bis 44-Jährige sind am häufigsten überschuldet

Betrachtet man die beratenen Überschuldeten nach dem Alter, so waren 25- bis 44-Jährige besonders häufig betroffen. Während sie nur 30,2 % der Gesamtbevölkerung ausmachten, kam mehr als die Hälfte der Klientinnen und Klienten von Beratungsstellen aus dieser Altersgruppe (51,6 %). Personen ab 65 Jahren nahmen die Dienste von Schuldnerberatungsstellen hingegen kaum in Anspruch: Obwohl sie ein gutes Viertel der Gesamtbevölkerung stellten (25,1 %), waren nur 7,5 % der beratenen Personen in diesem Alter. Über die Gründe hierfür liegen seitens der Überschuldungsstatistik keine Angaben vor. Möglicherweise ist die eigene Zahlungsunfähigkeit gerade in dieser Altersgruppe ein Tabuthema. Auch könnten ältere Menschen aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in der Lage sein, eine Beratungsstelle aufzusuchen.

Die durchschnittliche Schuldenlast steigt mit dem Alter

Durchschnittlich betrugen die Verbindlichkeiten von beratenen überschuldeten Personen 29 230 Euro, wobei Männer mit 33 050 Euro über dem Durchschnitt und Frauen mit 24 830 Euro darunterlagen. Nach dem Alter betrachtet trugen die über 65-Jährigen mit 49 930 Euro die höchste durchschnittliche Schuldenlast. Die größte Altersgruppe in Schuldnerberatung, die 25 bis 44-Jährigen, waren mit 22 270 Euro unterdurchschnittlich überschuldet.

red