So legen die Deutschen ihr Geld an

Wie legen die Menschen ihr Geld an? Dieser Frage ist das Vergleichsportal Check24 nachgegangen. In einer YouGov-Umfrage gaben 50 Prozent an, ihre Ersparnisse auf dem Girokonto anzulegen. 26 Prozent halten Vermögen in Form von Bargeld und 25 Prozent legen derzeit kein Geld an. Auf Tages- und Festgeldkonten greifen 23 Prozent zurück. 21 Prozent der Befragten sparen unter anderem mit Aktien und ETF-Fonds und zwei Prozent in Form von (Staats-) Anleihen. 

Der Vergleich mit Umfragewerten aus dem Mai 2020 zeigt, dass im Zuge der Corona-Krise vor allem die Geldanlage auf dem Girokonto und in Form von Bargeld zugenommen hat. Beide Optionen stiegen jeweils um sieben Prozentpunkte an. Tages- und Festgelder nutzen aktuell ein Prozentpunkt der Befragten weniger und Aktien und ETF-Fonds zwei Prozentpunkte mehr.

“Die Corona-Krise hat deutsche Sparer stark verunsichert und sie lassen ihr Geld lieber auf dem Girokonto liegen”, sagt Christian Geist, Managing Director Finanzservice bei Check24. “Durch die gestiegene Inflation und Negativzinsen verlieren sie so allerdings Teile ihres Vermögens. Mit Tages- und Festgeldkonten lassen sich diese Effekte abfedern und das Geld ist sicher geparkt. Außerdem ist das Geld auf einem Tagesgeldkonto ähnlich schnell verfügbar wie auf dem Girokonto.”

Verbraucher in Deutschland lassen teilweise hohe Summen auf unverzinsten Konten liegen. 36 Prozent der Befragten gaben an, Vermögen bis zu 5.000 Euro auf unverzinsten Konten angelegt zu haben. 34 Prozent belassen noch höhere Summen zum Beispiel auf dem Girokonto oder in Bargeld, ohne eine Rendite zu erhalten – das sind rund 24 Millionen Menschen. Bei vier Prozent der Befragten beläuft sich das unverzinste Vermögen sogar auf über 50.000 Euro.

“Millionen Deutsche horten Geld auf unrentablen Konten”, sagt Geist. “Denn besonders bei hohen Summen schlagen Verwahrentgelte der Banken besonders zu Buche. Verbraucher sollten sich deshalb mit ihrem Vermögen beschäftigen. Beispielsweise kann es sinnvoll sein, verschiedene Anlageformen zu kombinieren. Im ersten Schritt ist flexibles Tagesgeld ein guter Schutz vor Negativzinsen.” Angebote mit positivem Zinssatz gibt es nicht mehr bei jeder Bank, deshalb lohnen sich Vergleiche besonders.

Andreas Reiners / glp

Stellenanzeigen: Duzen liegt im Trend

Siezen oder duzen? Während die Etikette eine formelle Ansprache am Arbeitsplatz lange Zeit voraussetze, entscheiden sich heute immer mehr Unternehmen ganz bewusst für eine Ansprache per Du. Dieser Trend zeichnet sich 2021 auch im Recruiting ab, denn in Stellenanzeigen wird immer häufiger geduzt – und das nicht nur etwa bei Schülerjobs und Ausbildungsplätzen. So das Ergebnis einer aktuellen Untersuchung der Jobseite Indeed.

Sie hat untersucht, in welcher Häufigkeit Unternehmen Jobsuchende in Stellenanzeigen duzen. In Deutschland hat sich der Anteil der Jobangebote mit einer Ansprache per Du in den letzten drei Jahren fast verdoppelt und ist von 12,8 auf 24,2 Prozent gestiegen. Ein Vergleich zum Nachbarland Schweiz etwa zeigt auf, dass es hierzulande überraschend leger zuzugehen scheint: Während in Deutschland in jeder vierten Stellenanzeige geduzt wird, sind Unternehmen bzw. Recruiter in der Schweiz in der Erstansprache von Jobsuchenden deutlich konservativer unterwegs: Im Jahr 2018 lag der Anteil informeller deutschsprachiger Jobgesuche dort nur bei 8,7 Prozent, 2021 bei 16,9 Prozent.

Wie die Untersuchung auch aufzeigt, werden Berufseinsteigerinnen und -einsteiger in Stellenausschreibungen besonders häufig per Du angesprochen. Ausbildungsplatzsuchende werden hierbei in 64 Prozent der Stellen geduzt. Bei Anwärtern für Praktikumsplätze beträgt der Du-Anteil 51 Prozent, bei Hochschulabsolventen 43 Prozent.

Zudem hat Indeed untersucht, welche Titel die Jobinserate tragen, in denen besonders häufig auf eine Ansprache per Du gesetzt wird. Die mitunter überraschenden Ergebnisse: Neben Stellenanzeigen, die sich vor allem an Schüler und Verkäufer im Einzelhandel richten, werden auch angehende Finanzberater (99,4 Prozent), Berater für Informations- und Datenstrategie und Manager für Schifffahrt (jeweils 90,1 Prozent) in Stellenanzeigen nahezu ausschließlich geduzt.

“Der Umgang zwischen Berufstätigen und Arbeitgebern hat sich in den letzten Jahren stark verändert. Eine Ansprache per Du wurde in der Vergangenheit oft als unhöflich oder gar respektlos interpretiert. Heute ist das anders: Je nach Branche, Zielgruppe und Position, ist die informelle Ansprache ein Teil der Unternehmenskultur”, so Frank Hensgens, Geschäftsführer Indeed DACH. “Sie kann sogar dabei helfen, Barrieren abzubauen und das ‘Wir-Gefühl’ stärken. Und das wiederum kommt vorwiegend bei jüngeren Arbeitnehmenden und Berufseinsteigern sehr gut an. Das Wichtigste ist aber, dass die Form der Ansprache auch zur Unternehmenskultur passt. Es macht keinen Sinn, Kandidaten zu duzen, wenn in einem Unternehmen das Sie der verbreitete Standard ist. Damit wecken Unternehmen nur falsche Erwartungen, die gegebenenfalls zu Enttäuschungen führen.”

Rudolf Huber / glp

Luftverkehr peilt Vorkrisen-Niveau an

Am 31. Oktober 2021 beginnt der Winterflugplan 2021/2022. In den Flugplänen an den deutschen Flughäfen sind gegenüber dem Vorkrisenniveau 68 Prozent des Flugangebots wiederhergestellt. Das so eine aktuelle Auswertung des Bundesverbandes der Deutschen Luftverkehrswirtschaft (BDL).

“Wir sehen Licht am Ende des Tunnels, aber wichtige Verkehrsströme sind nach wie vor durch Reisebeschränkungen blockiert. Insbesondere im Verkehr mit asiatischen Ländern bleibt das Flugangebot spürbar hinter dem Vorkrisenniveau zurück”, so BDL-Hauptgeschäftsführer Matthias von Randow. “Hier braucht es dringend praktikable Regelungen bei den Einreisebestimmungen, die sich am tatsächlichen Pandemiegeschehen orientieren, damit ein nachfragegerechtes Flugangebot aufgebaut werden kann.”

Trotz der starken Zunahme des Flugangebots sei die wirtschaftliche Lage der Luftverkehrsunternehmen aufgrund der massiven Verluste und der Verschuldungssituation erheblich angespannt. “Umso wichtiger ist im Hinblick auf die regulatorischen Rahmenbedingungen für die Luftfahrt, dass den Unternehmen nicht weitere wettbewerbsverzerrende Sonderlasten auferlegt werden”, so von Randow.

Im Verkehr zu interkontinentalen Zielen werden im Winter wieder 71 Prozent der Flüge des Vorkrisen-Niveaus angeboten. Insgesamt werden von den 140 interkontinentalen Zielen, die vor der Krise angeflogen wurden, 119 wieder bedient. Vor allem das Angebot in Zielländer, in denen jetzt Reisebeschränkungen abgebaut werden, kehrt mit dem Winterflugplan wieder zurück – etwa der transatlantische Verkehr in die USA und nach Kanada.

Das Angebot in Länder, in denen nach wie vor rigide Reisebeschränkungen gelten, kommt laut BDL “nur in geringem Maße zurück in den Markt. Ganz besonders gilt das für den Verkehr mit asiatischen Zielen: Das Angebot nach Indien und Japan ist unterproportional wiederhergestellt”. China und Thailand – grundsätzlich sehr wichtige Märkte auch im internationalen Wirtschaftsverkehr – seien aufgrund der dortigen rigiden Reisebeschränkungen gar nicht mehr unter den Top-15-Zielländern im Interkontinentalverkehr.

Das Angebot zu innereuropäischen Zielen ist zu 72 Prozent wiederhergestellt. Insbesondere das Flugangebot in die Ferienländer Spanien, Portugal, Griechenland und Türkei ist weitgehend wieder im Markt. Das Flugangebot in die Türkei geht sogar über den Winterflugplan 2019/2020 hinaus. Das Flugnetz insgesamt ist größtenteils wiederhergestellt: Von den 185 europäischen Zielen, die vor der Krise angeflogen wurden, sind 183 wieder in den Flugplänen.

Der innerdeutsche Verkehr zeigt im aktuellen Winterflugplan eine Wiederaufnahme-Rate von 50 Prozent. Gründe für die unterproportionale Entwicklung sind vielseitig. Dazu gehören eine veränderte Verkehrsmittelwahl bei den Menschen, die verstärkt Pkw und Bahn nutzen, weitere Fortschritte bei der Verknüpfung von Bahn- und Luftverkehr, der Rückzug des Anbieters easyJet aus dem innerdeutschen Markt sowie der Wegfall von Reiseanlässen, etwa durch ausfallende Messen und Veranstaltungen.

Rudolf Huber / glp

Inflation in Deutschland steigt weiter – Teuerungsrate im Oktober bei 4,5 Prozent

Wiesbaden (dts) – Der deutliche Anstieg der Verbraucherpreise in Deutschland hat sich im Oktober fortgesetzt. Die Inflationsrate erhöhte sich auf 4,5 Prozent, teilte das Statistische Bundesamt (Destatis) am Donnerstag mit. Im September hatte sie bei 4,1 Prozent gelegen. Es ist die höchste Inflationsrate seit 28 Jahren. Auch im Oktober erwiesen sich die Energiekosten als größte Preistreiber.

Insbesondere die temporäre Senkung der Mehrwertsteuersätze und der Preisverfall der Mineralölprodukte werden sich wohl noch bis zum Jahresende 2021 erhöhend auf die Gesamtteuerung auswirken. Hinzu kommen unter anderem die Einführung der CO2-Bepreisung seit Januar 2021 sowie krisenbedingte Effekte, so die Statistiker. Gegenüber dem Vormonat steigen die Verbraucherpreise im zehnten Monat des Jahres um 0,5 Prozent.

Die Preise für Energie erhöhten sich im Vorjahresvergleich um 18,6 Prozent, die Preise für Nahrungsmittel um 4,4 Prozent. Dienstleistungen kosteten 2,4 Prozent mehr als im Oktober 2020. Die Europäische Zentralbank (EZB) strebt mittelfristig eine Inflation von genau zwei Prozent an. Das Ziel ist symmetrisch – negative Abweichungen von dem Zielwert werden als ebenso unerwünscht betrachtet wie positive.

 

Verträge: Für Verbraucher wird es einfacher

Gute Nachricht für alle Verbraucher. Wer den Internet-, Telefon- oder Mobilfunkanbieter wechseln will, kommt bald schneller aus alten Verträgen raus. Ab dem 1. Dezember werden die Kündigungsfristen bei Telekommunikationsverträgen deutlich verbraucherfreundlicher. Durch die neue Regelung können Verbraucher schneller und unkomplizierter den Tarif oder Anbieter wechseln. Was man über die neuen Kündigungsfristen wissen muss, sagt die Verbraucherzentrale NRW.

Wer einen neuen Internet-, Telefon- oder Mobilfunkvertrag abschließt, ist häufig an eine Mindestvertragslaufzeit gebunden. Diese darf maximal 24 Monaten betragen. Nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit konnten Anbieter bisher Verträge, die nicht fristgerecht gekündigt wurden, um ein ganzes Jahr verlängern. Ab dem 1. Dezember ist dies nicht mehr möglich. Verbrauchern steht nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit ein Kündigungsrecht mit einer Kündigungsfrist von einem Monat zu. Dies gilt sowohl für bestehende als auch für neue Verträge.

Wer umzieht, kann aus verschiedenen Gründen den bestehenden Vertrag kündigen oder wechseln wollen. Wenn der Anbieter die bisher gebuchten Leistungen am neuen Wohnort nicht zur Verfügung stellt, wie zum Beispiel die bisherige Internetgeschwindigkeit, können Verbraucher ihren Vertrag mit einmonatiger Frist kündigen – auch innerhalb der Mindestvertragslaufzeit. Dasselbe gilt, wenn durchs Zusammenziehen mit einer anderen Person bereits ein Vertrag in der neuen Wohnung besteht und der Anschluss dadurch besetzt ist.

Anbieter verändern ständig ihre Tarife – und nicht immer teilen sie ihren Bestandskunden das mit. So bleiben Verbraucher zuweilen in einem teuren Alt-Tarif, obwohl es längst günstigere Konditionen gäbe und ein Wechsel leicht möglich wäre. Das Telekommunikationsgesetz schreibt Anbietern ab Dezember vor, die Bestandskunden einmal jährlich über den für sie optimalen Tarif zu informieren. Und: Das darf der Anbieter nicht ausschließlich am Telefon tun.

Wenn der Anbieter gewechselt wird, ist der neue Anbieter für die Abwicklung des Wechsels und die Rufnummermitnahme verantwortlich. Der alte Anbieter muss seine Leistung nach Vertragsende bis zum erfolgreichen Wechsel wie bislang weiterführen und darf dafür maximal 50 Prozent des vereinbarten Anschlussentgeltes verlangen. Wer länger als einen Arbeitstag keinen Zugriff auf die Telekommunikationsdienste hat, kann für jeden weiteren Tag eine Entschädigung von 10 Euro (20 Prozent des vertraglich vereinbarten Monatsentgelts) von seinem alten Anbieter verlangen. Auch bei einer fehlgeschlagenen Rufnummermitnahme kann ab dem zweiten Arbeitstag eine Entschädigung in Höhe von 10 Euro für jeden weiteren Tag eingefordert werden.

Rudolf Huber / glp

Homeoffice als Karriere-Bremse

Wer nicht persönlich am Arbeitsplatz anwesend ist, kommt nicht voran. Ganz nach dem Motto: Aus den Augen, aus dem Sinn! Das ist die Sorge speziell jüngerer Arbeitnehmer, sollten sie in Zukunft weiterhin von zuhause aus arbeiten müssen.

Laut einer aktuellen Studie von Censuswide im Auftrag von LinkedIn befürchtet jeder zweite aus der Altersgruppe zwischen 16 und 24 Jahren (50 Prozent), dass sich das Homeoffice negativ auf die Karriere auswirken könnte. Gründe hierfür sind sowohl die Vermutung, dass sie dadurch weniger Kontakt zu ihren Vorgesetzten haben und von diesen beispielsweise bei Beförderungen übergangen werden, als auch fehlende Möglichkeiten, von Kollegen zu lernen.

Zudem bevorzugt etwa die Hälfte von ihnen (48 Prozent) auch künftig das Büro als Arbeitsort. Barbara Wittmann, Country Managerin bei LinkedIn DACH: “Die Sorge junger Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, im Homeoffice übersehen zu werden, ist nicht unberechtigt.” Wir alle würden unbewusst dazu tendieren, diejenigen Kollegen als besonders engagiert und kompetent wahrzunehmen, die wir täglich sehen. Führungskräfte müssten deshalb jetzt aktiv darauf achten, dass gerade junge Mitarbeiter, die noch viel von anderen und durch den persönlichen Kontakt lernen möchten, nicht zu kurz kämen.

Besonders in Bezug auf den Erwerb neuer Fähigkeiten und Kenntnisse machen sich die Deutschen Sorgen: Über alle Befragten hinweg glauben drei von fünf (61 Prozent), dass ihr berufliches Lernen teilweise oder stark negativ von der Corona-Pandemie beeinflusst wurde. Bei denjenigen im Alter von 16 bis 24 Jahren ist der Wert dabei mit 82 Prozent bei weitem am höchsten.

Konkret fehlen den Studienteilnehmern dabei weniger persönliche Trainings oder Weiterbildungen vor Ort, die vielerorts durch virtuelle Alternativen gut aufgefangen werden konnten. Sie vermissen die Möglichkeit, in lockeren Gesprächen oder bei der persönlichen Zusammenarbeit von ihren Kollegen zu lernen.

Zudem mangelt es ihnen an Unterstützung bei alltäglichen Aufgaben – so herrscht eine gewisse Zurückhaltung, Kollegen im Homeoffice Fragen zu stellen, die in der Vergangenheit schnell im persönlichen Gespräch geklärt wurden. Mehr als jeder Dritte (35 Prozent) gibt zudem an, weniger zu lernen, da er bei persönlichen Gesprächen zwischen Kollegen nicht mehr zuhören und wichtige Informationen erfahren kann.

Auch die Arbeitgeber sind sich dieses Nachteils des Homeoffice bewusst, insbesondere der Auswirkungen für jüngere Arbeitnehmer: Neun von zehn deutschen Führungskräften (89 Prozent) glauben, dass deren Möglichkeit zu lernen beeinträchtigt wird, wenn sie aufgrund der Pandemie nicht im Büro arbeiten können.

Da diesen Mitarbeitern Gelegenheiten zum Netzwerken fehlen, genauso wie spontane Interaktionen, die ihre kreativen Fähigkeiten fördern, oder Lernmöglichkeiten für ein effektives Zusammenarbeiten mit anderen, gerät bei vielen die berufliche Weiterentwicklung ins Stocken.

Rudolf Huber / glp

Von der Leyen mahnt zu mehr Klimaschutz

Brüssel (dts) – EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen hat andere Länder aufgefordert, ihre Anstrengungen für den Klimaschutz zu verstärken. In einem Gastbeitrag für das “Handelsblatt” (Donnerstagsausgabe) beschreibt sie den internationalen Klimagipfel, der kommende Woche in Glasgow beginnt, als “Moment der Wahrheit”. Ähnlich wie Europa müssten auch die anderen großen Volkswirtschaften konkret darlegen, wie sie ihre Ziele erreichen wollen.

Es gehe in diesem Jahrzehnt um “alles oder nichts”. Von der Leyen sieht die EU als globalen Vorreiter, dem Staaten wie die USA, Japan, Südkorea und Südafrika inzwischen folgten. “Sie alle verpflichten sich auf verbindliche Klimaziele”, schreibt die Kommissionschefin.

Das sei gut, aber reiche noch nicht aus: “Ebenso wichtig ist es, diese Ziele mit konkreten Vorhaben zu unterfüttern.” Mit von der Leyens Mahnung vollzieht die EU einen Strategiewechsel in ihrer Klimadiplomatie. Hatten die Europäer bisher darauf vertraut, ihre Handelspartner mit ihrem gutem Beispiel zu bekehren, wächst in Brüssel inzwischen die Sorge vor Wettbewerbsnachteilen.

Mehr Ambition fordert die Kommission nicht nur bei Klimaschutzmaßnahmen ein, sondern auch bei der Erfüllung des Versprechens, ärmere Länder bei der grünen Transformation der Wirtschaft finanziell zu unterstützen. Die EU sei auch hier in Vorleistung gegangen und habe insgesamt 30 Milliarden Dollar zugesagt. “Leider sind andere große Industrienationen bei der Umsetzung des globalen Ziels teils erheblich im Rückstand”, kritisierte von der Leyen.

“Wir erwarten von unseren Partnern, dass auch sie ihre Finanzierungszusagen erhöhen.”

 

EuGH verurteilt Polen zu täglichem Millionen-Zwangsgeld

Luxemburg (dts) – Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat Polen im Zusammenhang mit der umstrittenen Justizreform zu einer täglichen Geldstrafe in Höhe von einer Million Euro verurteilt. Grund sei die bisherige Weigerung Warschaus, EuGH-Entscheidungen zur Justizreform umzusetzen, teilten die Luxemburger Richter am Mittwoch mit. Das Zwangsgeld ist demnach an die EU-Kommission zu zahlen, bis die Forderungen des Gerichts umgesetzt werden.

Hintergrund ist ein EuGH-Urteil von Mitte Juli. Insbesondere wurde dabei die Disziplinarkammer für Richter kritisiert. Brüssel hatte wegen der Justizreform der polnischen Regierung mehrere Vertragsverletzungsverfahren eröffnet und auch diverse Klagen beim Europäischen Gerichtshof eingereicht.

 

Erbschaft in Deutschland: Generation Goldener Löffel

Laut dem Statistischen Bundesamt erben die Deutschen immer mehr. Allein im Jahr 2020 sind 50,2 Milliarden Euro in Deutschland vererbt und steuerlich berücksichtigt worden – das ist doppelt so viel wie noch vor zehn Jahren. Rund ums Erben und Vererben entstehen jedoch viele Fragen. Mit einer guten Vorbereitung und fundiertem Wissen ist das anfangs komplex wirkende Erbrecht aber kein Buch mit sieben Siegeln.

Der letzte Wille – Testament oder Erbvertrag: Jemanden zum Erben bestimmen kann man laut der Experten des Versicherungsunternehmens ARAG auf zwei Arten: Durch ein Testament oder einen Erbvertrag. Durch die vorherige Festlegung des letzten Willens kann somit Streit und böses Blut vermieden werden. Jeder, der Ehepartner oder Lebenspartner ist, der Kinder hat oder für andere Personen oder seine Tiere sorgen möchte, sollte daher unabhängig von Alter oder Gesundheitszustand ein rechtsgültiges Testament abfassen und gut aufbewahren. Alternativ kann ein Erbvertrag den Erbfall absichern. Die Experten empfehlen darüber hinaus, weitere Dokumente wie eine Patientenverfügung und eine Vorsorgevollmacht für den Notfall zu erstellen.

Und was, wenn kein Testament vorhanden ist? Verstirbt ein Angehöriger – verwandt, verheiratet oder verschwägert – und er hat kein Testament oder Erbvertrag hinterlassen, stellen sich die Hinterbliebenen nicht selten die Frage, wer denn nun was von seinem Vermögen erbt. Als Antwort darauf verweisen die ARAG-Experten auf die gesetzliche Erbfolge. Gemäß der Erbfolge erben Verwandte nach dem System von sogenannten “Ordnungen”, die sich am Verwandtschaftsgrad zum Erblasser orientieren. Je näher man mit dem Erblasser verwandt ist, desto größer ist die Wahrscheinlichkeit, dass etwas geerbt wird. Sind die gesetzlichen Erben eines Erblassers nicht bekannt, wird vom Nachlassgericht oder den eingesetzten Nachlasspflegern nach Erben gesucht. Können keine gesetzlichen Erben ermittelt werden, erbt der Staat.

Können Tiere erben? Auch wenn der Vierbeiner in vielen Fällen zur Familie gehört: Hund, Katze und Co. sind keine rechtsfähigen Personen und können somit nicht erben. Umgekehrt sind Haustiere vererbbar und gehören im Erbfall genau wie Gegenstände zum Nachlass. Die Experten raten: Soll sichergestellt sein, dass sich nach dem Tod jemand um das geliebte Haustier kümmert, sollte dies unbedingt testamentarisch festgelegt werden. So könnte beispielsweise ein Teil des Vermögens einer Person oder einem Tierheim hinterlassen werden – unter der Bedingung, dass diese das Tier betreuen, solange es lebt.

Erbschaftssteuer – Freibeträge und Tipps zum Steuern sparen: Wer in Deutschland Vermögen erbt, muss Erbschaftssteuer zahlen. Allerdings gibt es Freibeträge für Erben, die von der Steuer befreit sind. Reichen die Freibeträge nicht, weil man zum Beispiel nicht nahe genug mit dem Erblasser verwandt ist, geben Experten Tipps, wie man trotzdem legal Steuern sparen kann. Zum Beispiel durch Schenkungen (mit oder ohne Veto-Recht) bis zur Freibetragsgrenze, beispielsweise im Zehnjahresrhythmus. So kann der Freibetrag gleich mehrmals nacheinander genutzt werden.

Die ARAG-Experten raten zudem zum Abschluss einer sogenannten “gekreuzten” Risikolebensversicherung. Denn anders als bei der üblichen Versicherungsvariante wird hier ein Ehepartner Versicherungsnehmer und der andere als versicherte Person eingesetzt. So wird im Todesfall das Kapital direkt an den hinterbliebenen Ehepartner ausgezahlt, da durch die Kreuzung kein erbschaftssteuerlich relevanter Fall vorliegt.

Auch wenn das Berliner Testament als gängiges Modell beliebt ist, sollte es aus erbschaftssteuerlicher Sicht eher vermieden werden, da im Todesfall des ersten Ehepartners die den Kindern und Enkeln zustehenden Freibeträge nicht genutzt werden können. Auch beim Eigenheim lassen sich Steuern sparen. So bleiben bei einer Immobilie bis zu 200 Quadratmeter der Wohnfläche von der Erbschaftssteuer befreit, wenn das Haus oder die Wohnung für mindestens zehn Jahre von dem Ehepartner oder Kindern, die als Erbe eingesetzt wurden, selbst genutzt wird.

Erbe ausschlagen: Das Erben von Schulden ist selten im Interesse der Hinterbliebenen. Das Gesetz legt nicht fest, dass ein Erbe angetreten werden muss. Die Experten verweisen dabei aber auf zwei wichtige Punkte: Sobald ein Erbschein beantragt wird, gilt das Erbe als angenommen. Wer ein Erbe aus welchen Gründen auch immer nicht annehmen möchte, sollte unter keinen Umständen einen Erbschein anfordern und innerhalb der ersten sechs Wochen nach dem Erbfall persönlich beim Nachlassgericht erscheinen und das Erbe ausschlagen.

Wer erbt eigentlich meine Daten auf Facebook und Co.? In unserer digitalen Welt stellt sich natürlich auch die Frage, was mit persönlichen Daten auf Facebook und Co. nach dem Tod passiert. Denn verstirbt ein Internet-User, lebt sein Profil erst einmal weiter. Wer nicht ewig weiter in den unendlichen Weiten des Netzes schweben möchte, kann leicht vorsorgen. Die Experten raten, alle vorhandenen Online-Konten, Profile und Abonnements aufzulisten und Nutzernamen und Passwörter zu hinterlegen. Auch lohnt es sich, den digitalen Nachlass im Testament festzuhalten. Auf einigen Social-Media-Plattformen wie beispielsweise Facebook ist es sogar möglich, vorab Einstellungen zum Nachlass im Profil vorzunehmen.

Lars Wallerang / glp

“Ampel” will “Freedom Day” nach 20. März 2022 möglich machen

Berlin (dts) – Ausgangssperren, Kontaktverbote und geschlossene Läden sollen nach dem Willen der sich anbahnenden “Ampel”-Regierung künftig wieder in der Mottenkiste verschwinden – und das wohl spätestens mit Frühlingsbeginn 2022. Vertreter von SPD, den Grünen und FDP wollen die Corona-Notlage als Grundlage für Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung nicht mehr verlängern, berichten “Business Insider” und “Redaktionsnetzwerk Deutschland” unabhängig voneinander und weitgehend übereinstimmend unter Berufung auf informierte Personen aus dem Kreis der “Ampel”-Koalitionäre. Offiziell haben die drei Parteien, die gerade über eine künftige Regierungsbildung verhandeln, für Mittwochmorgen zur Pressekonferenz geladen. “Business Insider” schreibt, geplant sei, den Paragraf 28a komplett aus dem Infektionsschutzgesetz zu streichen.

Das “Redaktionsnetzwerk Deutschland” schreibt, der Paragraf solle geändert werden. Dieser regelt die bundesweiten Maßnahmen von der Maskenpflicht, über den 3G-Nachweis bis hin zu den Schließungen im Einzelhandel. Die sogenannte “epidemische Lage von nationaler Tragweite” soll laut der Berichte jedenfalls nicht über den 25. November hinaus verlängert werden.

Stattdessen soll für vier Monate eine Übergangsregelung gelten, durch die die Bundesländer bestimmte Corona-Schutzmaßnahmen auch nach dem Auslaufen der Pandemie-Notlage durchsetzen können. Diese Sonderregel für die Länder wäre nach Angaben von “Business Insider” bis zum 20. März in Kraft, danach könnte auch für Deutschland eine Art “Freedom Day” wie in Großbritannien anstehen.