Beim Blick auf die vergangenen zwei Jahre kommt schnell das Gefühl auf, die Politik habe sich ausnahmslos mit neuen Pandemie-Regelungen befasst. Doch weit gefehlt: Am 1. Januar 2022 treten einige Gesetzesänderungen in Kraft, die gar nichts mit Corona zu tun haben. Roland-Partneranwalt Hennig Meyersrenken erklärt Neuerungen und Hintergründe.
Wohin mit dem alten Rasierer oder dem aussortierten Handy? Ab dem Jahreswechsel gibt es hierauf eine einfache Antwort: beim Discounter oder im Supermarkt abgeben! Voraussetzung ist, dass die Ladenfläche größer als 800 Quadratmeter ist und in dem Geschäft mehrmals im Jahr Elektrogeräte verkauft werden. “Für Kleingeräte mit einer Länge von bis zu 25 Zentimetern hängt die Rücknahme nicht davon ab, ob die Kunden auch ein neues Gerät kaufen. Größere Geräte wie Fernseher oder Waschmaschinen müssen vom Händler jedoch nur angenommen werden, wenn der Kunde bei ihm ein neues Gerät erwirbt”, erklärt Henning Meyersrenken.
Das gilt übrigens auch für Online-Händler: Sie müssen Elektroaltgeräte unkompliziert und kostenlos zurücknehmen. Die Neuerung sieht auch vor, dass alle Sammelstellen künftig mit einer einheitlichen Kennzeichnung versehen werden, damit sie schnell erkannt werden.
Änderungen gibt es auch für die Rückgabe von Pfandflaschen: Während bisher der Inhalt einer Flasche bestimmte, ob und wie sie recycelt wird, gelten ab Januar einheitliche Regelungen für Kunststoff-Flaschen, so der Rechtsexperte: “Auf alle Einweg-Getränkeflaschen aus Kunststoff mit einem Volumen von bis zu drei Litern wird künftig Pfand erhoben. So gilt das Flaschenpfand in Höhe von 25 Cent künftig auch für Säfte, Smoothies, Energydrinks und alkoholische Mischgetränke. Lediglich Milchgetränke werden von dieser Regelung vorerst noch ausgenommen.”
Für Getränkedosen gilt ab Januar eine ausnahmslose Pfandpflicht. Wer Anfang Januar noch die eine oder andere Saftflasche ohne Pfand entdeckt, muss den Kioskbesitzer nicht direkt anschwärzen. Denn zunächst gilt eine Übergangsfrist. Alle Getränkeverpackungen, die dann schon im Verkehr sind, können noch bis zum 1. Juli 2022 pfandfrei verkauft werden. Ab 2024 sollen übrigens dann auch Plastikflaschen mit Milchgetränken mit Pfand versehen werden.
An Supermarktkassen dürfen ab 2022 keine Plastiktüten mehr angeboten werden. Doch keine Regel ohne Ausnahme: Komplett verboten sind die üblicherweise an den Kassen ausliegenden Plastiktüten mit einer Wandstärke zwischen 15 und 50 Mikrometern. Stabile Mehrweg-Tüten, Taschen für Gefriergut, sowie die ultradünnen Plastikbeutel, die man etwa in der Obst- und Gemüseabteilung findet, dürfen weiterhin angeboten werden.
Die Portokasse wird ab Januar stärker belastet, das Porto in Deutschland steigt. Ein Standardbrief kostet dann 85 statt bisher 80 Cent, ein Kompaktbrief einen Euro (derzeit: 95 Cent). Bei der Postkarte fällt die Erhöhung noch üppiger aus: Diese kostet ab Januar 70 Cent und ist damit zehn Cent teurer als bisher.
Rudolf Huber / glp