Pfand- und Rücknahmepflicht: Was sich 2022 ändert

Beim Blick auf die vergangenen zwei Jahre kommt schnell das Gefühl auf, die Politik habe sich ausnahmslos mit neuen Pandemie-Regelungen befasst. Doch weit gefehlt: Am 1. Januar 2022 treten einige Gesetzesänderungen in Kraft, die gar nichts mit Corona zu tun haben. Roland-Partneranwalt Hennig Meyersrenken erklärt Neuerungen und Hintergründe.

Wohin mit dem alten Rasierer oder dem aussortierten Handy? Ab dem Jahreswechsel gibt es hierauf eine einfache Antwort: beim Discounter oder im Supermarkt abgeben! Voraussetzung ist, dass die Ladenfläche größer als 800 Quadratmeter ist und in dem Geschäft mehrmals im Jahr Elektrogeräte verkauft werden. “Für Kleingeräte mit einer Länge von bis zu 25 Zentimetern hängt die Rücknahme nicht davon ab, ob die Kunden auch ein neues Gerät kaufen. Größere Geräte wie Fernseher oder Waschmaschinen müssen vom Händler jedoch nur angenommen werden, wenn der Kunde bei ihm ein neues Gerät erwirbt”, erklärt Henning Meyersrenken.

Das gilt übrigens auch für Online-Händler: Sie müssen Elektroaltgeräte unkompliziert und kostenlos zurücknehmen. Die Neuerung sieht auch vor, dass alle Sammelstellen künftig mit einer einheitlichen Kennzeichnung versehen werden, damit sie schnell erkannt werden.

Änderungen gibt es auch für die Rückgabe von Pfandflaschen: Während bisher der Inhalt einer Flasche bestimmte, ob und wie sie recycelt wird, gelten ab Januar einheitliche Regelungen für Kunststoff-Flaschen, so der Rechtsexperte: “Auf alle Einweg-Getränkeflaschen aus Kunststoff mit einem Volumen von bis zu drei Litern wird künftig Pfand erhoben. So gilt das Flaschenpfand in Höhe von 25 Cent künftig auch für Säfte, Smoothies, Energydrinks und alkoholische Mischgetränke. Lediglich Milchgetränke werden von dieser Regelung vorerst noch ausgenommen.”

Für Getränkedosen gilt ab Januar eine ausnahmslose Pfandpflicht. Wer Anfang Januar noch die eine oder andere Saftflasche ohne Pfand entdeckt, muss den Kioskbesitzer nicht direkt anschwärzen. Denn zunächst gilt eine Übergangsfrist. Alle Getränkeverpackungen, die dann schon im Verkehr sind, können noch bis zum 1. Juli 2022 pfandfrei verkauft werden. Ab 2024 sollen übrigens dann auch Plastikflaschen mit Milchgetränken mit Pfand versehen werden.

An Supermarktkassen dürfen ab 2022 keine Plastiktüten mehr angeboten werden. Doch keine Regel ohne Ausnahme: Komplett verboten sind die üblicherweise an den Kassen ausliegenden Plastiktüten mit einer Wandstärke zwischen 15 und 50 Mikrometern. Stabile Mehrweg-Tüten, Taschen für Gefriergut, sowie die ultradünnen Plastikbeutel, die man etwa in der Obst- und Gemüseabteilung findet, dürfen weiterhin angeboten werden.

Die Portokasse wird ab Januar stärker belastet, das Porto in Deutschland steigt. Ein Standardbrief kostet dann 85 statt bisher 80 Cent, ein Kompaktbrief einen Euro (derzeit: 95 Cent). Bei der Postkarte fällt die Erhöhung noch üppiger aus: Diese kostet ab Januar 70 Cent und ist damit zehn Cent teurer als bisher.

Rudolf Huber / glp

Ausbildungsmarkt: Betriebe können viele Stellen nicht besetzen

Nürnberg – Für das Ausbildungsjahr 2021/22 haben 17 Prozent der ausbildungsberechtigten Betriebe in Deutschland weniger Ausbildungsverträge abgeschlossen als vor der Coronakrise. Das ist das Ergebnis einer Betriebsbefragung des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB), die am Donnerstag veröffentlicht wurde. Grund war demnach häufig ein Mangel an Bewerbungen.

Knapp die Hälfte der betroffenen Betriebe gab an, dass fehlende Bewerbungen der Hauptgrund dafür sind, dass Lehrstellen unbesetzt bleiben. Dabei leiden kleinere Betriebe besonders stark. Von pandemiebedingten Einschränkungen beim Ausbildungsplatzangebot berichten dagegen inzwischen nur noch wenige Betriebe.

Einen Mangel an geeigneten Bewerbungen geben die Betriebe, die weniger Ausbildungsverträge abgeschlossen haben, mit 31 Prozent als zweithäufigste Ursache für die gesunkene Zahl an Neuverträgen an. Insbesondere größere Betriebe berichten, dass es ihnen an geeigneten Bewerbungen fehlt. Insgesamt haben 36 Prozent der ausbildungsberechtigten Betriebe für das Ausbildungsjahr 2021/22 Lehrstellen angeboten, doch konnten nur 61 Prozent dieser Betriebe tatsächlich auch Ausbildungsplätze besetzen.

Der Anteil unbesetzter Lehrstellen an allen angebotenen Lehrstellen liegt mit 49 Prozent in kleineren Betrieben deutlich über dem entsprechenden Anteil in größeren Betrieben, wo er 28 Prozent beträgt. Betrachtet man die einzelnen Branchen, tun sich vor allem das Baugewerbe, aber auch der Groß- und Einzelhandel schwer, ihre Ausbildungsstellen zu besetzen.

Quelle: dts

Trotz hoher Belastung, Stress und Verantwortung – Bezahlung in Kliniken und Heimen nur minimal gestiegen

Berlin (dts) – Trotz des andauernden Pflegenotstands und trotz gestiegener Belastungen etwa in der Corona-Pandemie haben sich die Verdienste des Personals in Kliniken und Heimen zuletzt nur wenig verbessert. Das ergibt sich aus Auswertungen des Statistischen Bundesamtes, über welche die “Neue Osnabrücker Zeitung” berichtet. Demnach hatten Vollzeitbeschäftigte in Krankenhäusern in der mittleren Leistungsgruppe 3 im zweiten Quartal 2021 einen durchschnittlichen Monatsbruttoverdienst von 3.740 Euro (ohne Sonderzahlungen).

Zum Vergleich: Im zweiten Quartal 2019 waren es 3.498 Euro. Binnen zwei Jahren sind also 242 Euro hinzugekommen, der Bruttostundenlohn stieg um 1,50 Euro. In Heimen erhöhte sich die durchschnittliche Bezahlung von Fachkräften der Leistungsgruppe 3 im selben Zeitraum um 208 auf 3.429 Euro; pro Arbeitsstunde betrug das Plus 1,30 Euro.

Die Lohnsteigerungen für Pflegekräfte in Kliniken und Heimen seien kein ausreichender Dank für die Belastungen in drei Corona-Wellen, sagte Linksfraktionschef Dietmar Bartsch, der die Verdienststatistiken angefragt hatte, der NOZ. Er kritisierte: “Nach zwei Jahren etwa 1,50 Euro brutto mehr Stundenlohn ist beschämend wenig. Das verschärft den Pflegenotstand und kostet faktisch Intensivplätze. Wen wundert es, dass viele Pflegekräfte den Beruf verlassen?” Bartsch forderte: “Wir sollten Pflegekräfte zu Gutverdienern des Landes machen, um möglichst viele Aussteiger zurückzugewinnen.”

Kurzfristig brauche es “mindestens 500 Euro mehr Grundgehalt für Pflegekräfte plus einen kompletten Ausgleich der Inflation”. DGB-Vorstandsmitglied Anja Piel forderte in der NOZ eine “angemessene tarifvertraglich abgesicherte Entlohnung, die auch gegenüber anderen, weitaus stressärmeren Branchen konkurrenzfähig ist”. Zudem müssten die Rahmenbedingungen verbessert werden.

Das bedeutet nach ihren Worten mehr Zeit mit den Patienten, eine bessere personelle Ausstattung und eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Piel beklagte, seit Beginn der Pandemie im März 2020 hätten bis Frühjahr 2021 rund 9.000 Pflegekräfte gekündigt, Tendenz steigend. “Gründe dafür sind die ständige Überlastungssituation, Personal-Unterdeckung, Gefährdung der eigenen Gesundheit – teils fehlte es sogar an der notwendigen Schutzkleidung – sowie Gefährdung der eigenen Familie und der permanente Stress.”

 

Studie: Aufschwung vergrößert Schere zwischen Arm und Reich

Berlin (dts) – Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) hat erstmals für Deutschland untersucht, welche Zusammenhänge es zwischen konjunktureller Lage und der Verteilung der Einkommen gibt. Das Ergebnis für die vergangenen 40 Jahre: Befindet sich die Wirtschaft in der Krise, sinkt die Ungleichheit. Im Aufschwung jedoch steigt dafür die ungleiche Verteilung der Einkommen.

Das “Handelsblatt” berichtet in seiner Mittwochausgabe darüber. Sowohl der Vergleich der ärmsten mit den reichsten zehn Prozent der Bevölkerung als auch die Analyse des sogenannten Gini-Koeffizienten bestätigt den Befund. Der Gini-Koeffizient ist das bekannteste Maß für die Ungleichheit und setzt die Einkommen der gesamten Bevölkerung ins Verhältnis.

Je ungleicher die Einkommensverteilung, desto höher die Zahl. In Wirtschaftskrisen sinkt der Gini-Koeffizient laut Studie um 0,4 Prozentpunkte pro Jahr, in Erholungsphasen steigt er um 0,15 Prozentpunkte jährlich. Während der Corona-Pandemie habe sich das besonders stark gezeigt, so die Forscher.

Im Krisenjahr 2020 ist der Gini-Koeffizient gar um einen Prozentpunkt gefallen. “Das bedeutet aber eben, dass nun im Aufschwung die Ungleichheit umso stärker steigen dürfte”, sagte DIW-Forscherin Geraldine Dany-Knedlik.

 

 

Urteil: Verbraucherschützer gewinnen Negativzins-Klage

Berlin (dts) – Im Streit um Negativzinsen auf Giro- und Tagesgeldkonten sorgt ein neues Gerichtsurteil für Unsicherheit in der Finanzbranche. Das Landgericht Berlin hat laut Bericht des “Handelsblatts” (Dienstagausgabe) entschieden, dass eine Bank Minuszinsen auf Giro- und Tagesgeldkonto nicht mehr erheben darf. Nach Ansicht des Gerichts ist das Verwahrentgelt bei Girokonten “mit wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Regelung nicht zu vereinbaren” (Az.

16 O 43/21). Auch Minuszinsen auf Tagesgeldkonten widersprächen den gesetzlichen Leitlinien. Die Bank soll das Verwahrentgelt zurückzahlen.

Geklagt hatte der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV), der die Praxis der Banken für unzulässig hält. VZBV-Vorstand Klaus Müller zeigte sich erfreut über die Entscheidung: “Das Urteil ist der bislang weitreichendste Richterspruch zum Thema Verwahrentgelte.” Der VZBV werde, wenn nötig, bis vor den Bundesgerichtshof ziehen.

Die betroffene Sparda Bank will gegen die Entscheidung Berufung einlegen, wie sie auf Anfrage erklärte. “Das Urteil des Landgerichts Berlin weicht von bisherigen Urteilen ab, welche Verwahrentgelte grundsätzlich zulassen.” In einem ähnlichen Fall gab das Landgericht Leipzig Anfang Juli einer Sparkasse Recht.

Demnach darf diese ein Verwahrentgelt für neue Girokonten erheben. Die Verbraucherzentrale Sachsen hatte geklagt. Sie hat inzwischen Berufung beim Oberlandesgericht Dresden eingelegt (Az. 8 U 1389/21).

 

Rund 1,9 Milliarden Euro höhere Steuereinnahmen in 2021

Die Wirtschaft in Baden-Württemberg erholt sich weiter: Nach der November-Steuerschätzung werden die Steuereinnahmen im Land steigen, für das laufende Jahr um rund 1,9 Milliarden Euro. Damit liegen die Steuereinnahmen erstmals seit zwei Jahren über dem Niveau von vor der Corona-Pandemie. Das gab Finanzministerium am Montag bekannt.

Finanzminister Bayaz (Grüne) sagte: „Die Konjunktur zieht an, damit steigen auch die Steuereinnahmen, das ist eine gute Nachricht für unser Land. Das ist auch das Ergebnis der konsequenten Krisenbekämpfung des Landes und der gezielten Stabilisierung der Wirtschaft. Allerdings sind die globalen Lieferengpässe weiterhin ein Problem für unsere exportorientierten Unternehmen, etwa bei den Halbleitern oder beim Aluminium.”

Für das kommende Jahr werden gegenüber der Prognose vom Mai Steuermehreinnahmen von 2,5 Milliarden Euro erwartet. Das ist ein Plus von 1,5 Milliarden Euro im Vergleich zum Entwurf für den Landeshaushalt 2022. Darin sind bereits Steuermehreinnahmen von gut einer Milliarde Euro eingeplant.

„Wir werden uns bei der Verwendung der Steuermehreinnahmen an Zielen orientieren, die wir der in Koalition gemeinsam beschlossen haben: Notkredite tilgen, gezielt in die Zukunft des Landes investieren, vor allem aber auch die Pandemie weiterhin bekämpfen”, erklärte Bayaz.

Für die Kommunen ergeben sich nach der Steuerschätzung Mehreinnahmen für das Jahr 2021 von 1,7 Milliarden Euro und für das nächste Jahr von 1,5 Milliarden Euro, heißt es abschließend in der Mitteilung.

red

 

Statistik: Preise für landwirtschaftliche Produkte steigen deutlich

Wiesbaden (dts) – Die Erzeugerpreise landwirtschaftlicher Produkte sind im September 2021 um 13,3 Prozent höher gewesen als im Vorjahresmonat. Das teilte das Statistische Bundesamt (Destatis) am Montag mit. Gegenüber August 2021 fielen die Preise demnach um 1,3 Prozent.

Gegenüber dem Vorjahresmonat erhöhten sich vor allem die Preise für pflanzliche Erzeugnisse. Sie lagen um 21,9 Prozent höher als im September 2020. Dies ist unter anderem auf die bereits in den vergangenen Monaten gestiegenen Getreidepreise zurückzuführen. Diese lagen im September 2021 um 33,3 Prozent über dem Vorjahresniveau.

Im August 2021 hatte die Veränderung +34,4 Prozent betragen. Ausschlaggebend für die Preissteigerungen bei Getreide ist die hohe Nachfrage sowohl bei deutschen Mühlen als auch aus dem Ausland. Bemerkenswert ist der Preisanstieg für Speisekartoffeln um 35,5 Prozent.

Dies ist die höchste Preissteigerung seit August 2019. Im August 2021 hatte die Veränderung gegenüber dem Vorjahr bereits +21,2 Prozent betragen. Im Zeitraum von September 2019 bis Juli 2021 waren die Preise im Vorjahresvergleich kontinuierlich rückläufig. Die Preissteigerung im September 2021 ist vor allem auf witterungsbedingt geringe Erntemengen zurückzuführen.

Zudem kommt hier ein Basiseffekt zum Tragen: Vor einem Jahr führte eine große Erntemenge bei einer Corona-bedingt geringen Nachfrage zu niedrigen Preisen. Auch das Handelsgewächs Raps verteuerte sich im September 2021 gegenüber September 2020 deutlich um +49,2 Prozent. Dies lag vor allem an dem weltweit sinkenden Angebot bei gleichzeitig hoher Nachfrage, beispielsweise für die Energiegewinnung.

Damit setzte sich der Trend der vergangenen Monate fort. Bei den Erzeugnissen des Gemüse- und Gartenbaus betrug die Preissteigerung im September 2021 gegenüber dem Vorjahresmonat 6,6 Prozent. Ausschlaggebend hierfür waren unter anderem die gestiegenen Preise für Schnittblumen und für Salat (+20,6 Prozent bzw. +38,3 Prozent).

Die Preise für tierische Erzeugnisse lagen im September 2021 um 7,9 Prozent über denen des Vorjahresmonats, so die Statistiker weiter. Im August 2021 hatte der Preisanstieg 6,9 Prozent betragen. Dieser Anstieg ist vor allem auf die gestiegenen Milchpreise zurückzuführen.

Im September 2021 lag der Milchpreis um 13,1 Prozent über dem Vorjahresniveau, was vor allem an einem knappen Angebot von Milch liegt. Bei Schlachtschweinen setzte sich der schon in den vergangenen Monaten beobachtete Trend fallender Preise fort. Im September 2021 fielen sie um 6,5 Prozent gegenüber dem Vorjahresmonat.

Der Preisrückgang ist vor allem auf eine geringe Nachfrage im Handel und Export aufgrund eines allgemein sinkenden Konsums von Schweinefleisch zurückzuführen. Für Rinder setzten sich hingegen die Preissteigerungen der vergangenen Monate fort. Die Preise erhöhten sich im September 2021 im Vergleich zum Vorjahresmonat um 20,1 Prozent.

Diese Erhöhung ist im Wesentlichen auf die gesunkene Produktion bei gleichzeitig gestiegener Nachfrage der Verbraucher zurückzuführen. Bei Schafen und Ziegen wurden ebenfalls weiterhin steigende Preise beobachtet (September 2021 gegenüber September 2020: +20,2 Prozent).

 

Im September wurden in Deutschland mehr Baugenehmigungen erteilt

Wiesbaden (dts) – Im September 2021 ist in Deutschland der Bau von insgesamt 30.952 Wohnungen genehmigt worden. Das waren saison- und kalenderbereinigt 3,9 Prozent mehr als im Vormonat, teilte das Statistische Bundesamt (Destatis) nach vorläufigen Angaben am Montag mit. Die Zahl der Baugenehmigungen in neuen Ein- und Zweifamilienhäusern fiel gegenüber dem Vormonat saison- und kalenderbereinigt um 6,6 Prozent beziehungsweise 8,4 Prozent.

Bei den Wohnungen in neuen Mehrfamilienhäusern war hingegen ein Anstieg um 10,3 Prozent zu verzeichnen. Auch die Zahl der Genehmigungen für Wohnungen, die durch Baumaßnahmen an bestehenden Gebäuden entstehen, erhöhte sich um 12,7 Prozent. Im Zeitraum Januar bis September 2021 wurden insgesamt 5,4 Prozent mehr Wohnungen genehmigt als im Vorjahreszeitraum.

Dieses Plus betrifft den Neubau fast aller Gebäudearten (Einfamilienhäuser: +5,6 Prozent, Zweifamilienhäuser: +28,6 Prozent, Mehrfamilienhäuser: +2,7 Prozent, Wohnheime: -23,4 Prozent).

 

 

 

Umfrage: Mehrheit der Bundesbürger glaubt an Lockdown

Berlin (dts) – Eine Mehrheit der Bundesbürger erwartet schon in Kürze, dass Geschäfte wieder schließen müssen und Veranstaltungen abgesagt werden. Laut einer Umfrage des Meinungsforschungsinstitutes INSA für die “Bild am Sonntag” rechnen 60 Prozent der Menschen in Deutschland noch in diesem Jahr mit einem weiteren Lockdown. 27 Prozent glauben nicht, dass es so weit kommen wird, 12 Prozent machten keine Angaben.

Am Donnerstag wollen Bund und Länder nach langer Zeit mal wieder auf einer Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) über ein einheitliches Vorgehen beraten. Bislang lauft es dem Vernehmen nach nur auf eine bundesweite 2G-Regel hinaus, also ein Quasi-Lockdown für Ungeimpfte. Manche Experten bezweifeln aber schon öffentlich, dass das noch reicht, um ein Chaos in den Krankenhäusern zu verhindern.

Für die “Bild am Sonntag” hatte das Meinungsforschungsinstitut 1.002 Menschen am 12. November befragt. Frage: “Rechnen Sie damit, dass es in diesem Jahr noch einen Lockdown geben wird?”

Inkasso: Plötzlich das Doppelte auf der Rechnung

Die Corona-Pandemie hat viele Menschen in finanzielle Nöte gebracht. Zahlungsschwierigkeiten rufen dann oft Inkasso-Büros auf den Plan. Doch oft sind die anfallenden Inkassokosten im Verhältnis zum Aufwand und der zugrunde liegenden Rechnung deutlich zu hoch, wie Rechtsexperten des Versicherers ARAG darlegen.

Bislang konnten Inkassodienstleister einen Gebührensatz von 1,0 bis 1,3 erheben, was Forderungen relativ schnell in die Höhe trieb. So waren für Forderungen bis 500 Euro Gebühren zwischen 49 Euro und 63,70 Euro fällig. Um vor allem Schuldner zu entlasten, die sich um einen zügigen Ausgleich der Forderung bemühen und auf erste Aufforderung hin zahlen, wurde dieser Satz auf 0,5 gesenkt.

Bei Forderungen bis 500 Euro sind das nur noch 24,50 Euro. Für das Einziehen unstrittiger Forderungen wurde die Geschäftsgebühr auf einen Satz von 0,9 gesenkt. Um die Unverhältnismäßigkeit insbesondere bei kleinen Forderungen zu verhindern, darf die Inkassogebühr bei Kleinforderungen bis 50 Euro nur noch maximal 30 Euro statt bislang mindestens 49 Euro betragen. Mit einer Auslagenpauschale und Mehrwertsteuer haben sich kleine Forderungen also oft mehr als verdoppelt.

Beim Inkasso wird neben der Geschäftsgebühr auch eine Einigungsgebühr für den Abschluss von Zahlungsvereinbarungen fällig, wie etwa eine Ratenzahlung oder Stundung. Bei Forderungen bis 500 Euro wurde diese Gebühr nun rund um die Hälfte gesenkt.

Wenn Gläubiger einen Doppelauftrag vergeben und nicht nur ein Inkassounternehmen, sondern auch einen Rechtsanwalt beauftragten, bekam der Schuldner meist die doppelte Abrechnung. Um diese Kostendopplung künftig zu verhindern, dürfen alle außergerichtlichen und gerichtlichen Kosten nur in der Höhe verlangt werden, die bei der Beauftragung eines Rechtsanwalts fällig geworden wären. Mit einer Ausnahme: Der Schuldner bestreitet die Forderung erst nach der Beauftragung des Inkassodienstleisters und der Gläubiger schaltet deshalb zusätzlich einen Anwalt ein.

Die meisten Verbraucher wissen zu wenig über das Inkassowesen und kennen daher ihre Rechte nicht ausreichend. Daher sollen die Gesetzesänderungen für mehr Transparenz sorgen. Sie müssen nach Auskunft der Experten daher im Vorfeld darauf hingewiesen werden, welche Kosten für eine Inkassoleistung oder einen Rechtsanwalt bei Zahlungsverzug auf sie zukommen. Zudem müssen sie vor Abschluss von Zahlungsvereinbarungen darüber informiert werden, dass sie nicht nur die Haupt-, sondern auch die Nebenkosten des gesamten Inkassoverfahrens zahlen müssen.

Vorsicht geboten ist vor schwarzen Schafen: Oft können die Empfänger von Mahnungen eines Inkassounternehmens nichts mit den geltend gemachten Forderungen anfangen. Weder der vermeintliche Gläubiger noch die genannten Beträge sind nachvollziehbar. Für eine bessere Nachvollziehbarkeit und um unseriöse Inkassofirmen zu entlarven, müssen Inkassodienstleister bereits beim ersten Kontakt ihren Auftraggeber nennen, um welchen Vertrag genau es geht und welche Kosten bei Verzug entstehen.

Wer sich auch dann noch sicher ist, dass es sich um eine unberechtigte Forderung handelt, sollte mit einem formlosen Schreiben Widerspruch einlegen und den Anspruch bestreiten. Dabei raten die Rechtsexperten, sich auch von darauf folgenden Mahnschreiben nicht verunsichern zu lassen. Auch gegen den gerichtlichen Mahnbescheid kann Widerspruch eingelegt werden. Wird nach Widerspruch eine Klage zugestellt, sollte ein Rechtsanwalt mit der Abwehr des Anspruchs im Klageverfahren beauftragt werden. Besteht der geltend gemachte Anspruch nicht, wird die Klage abgewiesen. Der Kläger scheitert und muss die gesamten Kosten des Rechtsstreits tragen, auch die des beauftragten Rechtsanwaltes.

Lars Wallerang / glp