Wege aus der Überschuldung

Schon nach spätestens drei Jahren sollen überschuldete Verbraucher, Selbstständige und Unternehmen die Chance auf einen wirtschaftlichen Neuanfang haben und der Insolvenz entkommen, so ein Gesetzesvorhaben der Bundesregierung.

Hintergrund ist laut der ARAG Experten eine EU-Richtlinie, die in deutsches Recht umgesetzt werden muss. Danach soll keine Erfüllung einer so genannten Mindestbefriedigungsquote der Gläubiger mehr erforderlich sein. Das heißt: Schuldner müssen ihre Verbindlichkeiten nicht mehr in einer bestimmten Höhe tilgen.

Die kürzere Verfahrensdauer soll nach Angaben der Bundesregierung für alle Verfahren gelten, die ab 1. Oktober 2020 beantragt werden. Für Verbraucher gilt diese Regelung zunächst bis Ende Juni 2025. Nach wie vor haben Schuldner aber gewisse Pflichten, um eine Befreiung zu erlangen. Sie müssen zum Beispiel einer Erwerbstätigkeit nachgehen oder sich um eine solche bemühen.

Rudolf Huber / glp

Armut: Immer mehr Senioren betroffen

Zum “Tag der älteren Menschen” kann das Statistische Bundesamt (Destatis) für diese Bevölkerungsgruppe keine erfreulichen Nachrichten liefern. Im Gegenteil.

Denn: Die Generation 65 plus sieht sich laut der Behörde in Deutschland zunehmend von Altersarmut bedroht. Demnach stieg der Anteil der über 64-Jährigen, die gemessen am Bundesmedian armutsgefährdet sind, in den vergangenen 15 Jahren um 4,7 Prozentpunkte auf 15,7 Prozent im Jahr 2019.

“In keiner anderen Altersgruppe war der Anstieg seit dem Jahr 2005 so groß”, so Destatis. Insgesamt sei die Armutsgefährdungsquote im selben Zeitraum um 1,2 Prozentpunkte auf 15,9 Prozent gestiegen. Zuletzt war die Generation 65 plus in östlichen Bundesländern weniger armutsgefährdet als im Westen. Der Anteil der Personen im Rentenalter, die Grundsicherung erhielten, stieg von 1,7 Prozent zum Jahresende 2003 auf 3,2 Prozent im Dezember 2019.

Dabei alterte die Bevölkerung seit 1990 in östlichen Bundesländern besonders stark: Der Anteil der Generation 65 plus stieg von 13,8 auf 26,0 Prozent im Jahr 2019.

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Sparen beim Heizen

Das Heizen kann ganz schön ins Geld gehen. Deshalb ist es gerade jetzt zum Start der Heizsaison wichtig, einige grundlegende Verhaltensregeln zu beachten.

Richtig lüften:

Während der kalten Jahreszeit muss das Lüften kurz, aber effektiv sein, heißt es bei der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Das bedeutet: Öffnen Sie die Fenster so weit wie möglich. Am besten alle gegenüberliegenden Fenster öffnen. Durch den raschen Luftaustausch kühlt der Raum nicht vollständig aus. Sie sparen also auch beim Heizen Energie. Und: Vermeiden Sie gekippte Fenster.

Heizkörper richtig regeln:

Thermostatventile an den Heizkörpern sind inzwischen fast schon selbstverständlich. Und wenn nicht, lassen sie sich meist kostengünstig nachrüsten. Zusätzlicher Vorteil: Moderne Thermostate sind sehr genau und sorgen dafür, dass die Heizkörper nicht mehr Energie abgeben als nötig.

Digitaler Helfer:

Noch mehr Energie lässt sich mit digitalen Thermostaten sparen. Die lassen sich einfach an den Heizkörpern montieren und steuern die Heizkörper zeitabhängig. Auf diese Weise ist es immer kuschelig warm und die Anlage verbraucht nie mehr Energie als nötig.

Geld sparen beim Heizen:

Stellen Sie die Heizung auf Ihren individuellen Wärmebedarf ein. Überprüfen Sie die programmierten Ein- und Ausschaltzeiten Ihrer Heizung. Haben sich die Aufsteh- oder Schlafenszeiten geändert? Dann passen Sie auch die Betriebsphasen der Heizung an.

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Wie man beim Heizen sparen kann

Das Heizen ist ein gewichtiger Kostenfaktor. Im Schnitt entfallen übers Jahr 70 Prozent der verbrauchten Energie – und damit auch der Energiekosten – auf die Heizung, deutlich weniger auf Strom und Warmwasser. Wer seine Heizkosten und CO2-Emissionen senken möchte, sollte deshalb zum Beginn der Heizsaison am 1. Oktober über mögliche Sparpotenziale nachdenken. Darauf macht die gemeinnützige Beratungsgesellschaft co2online aufmerksam.

Am einfachsten lässt sich ein Einspareffekt während der Heizsaison beim Lüften erreichen. Statt die Fenster lange zu kippen, sollten sie zum Stoßlüften weit geöffnet werden. Ein durchschnittlicher Haushalt im Mehrfamilienhaus kann so pro Jahr etwa 80 Euro sparen und 315 Kilogramm CO2 vermeiden. Und: Mit programmierbaren Thermostaten sind im Schnitt 65 Euro und 250 Kilogramm CO2 weniger möglich.

Eigentümer sollten vor allem drei kurzfristige Optionen prüfen:

Das Dämmen der Heizungsrohre in einem durchschnittlichen Einfamilienhaus rechnet sich besonders schnell und kann selbst erledigt werden. Mit Materialkosten von etwa 70 Euro lassen sich laut co2online pro Jahr etwa 310 Euro sparen und 1.045 Kilogramm CO2 vermeiden.

Dank 30 Prozent staatlicher Förderung rentiert sich auch der Tausch alter Heizungspumpen oft innerhalb kurzer Zeit. Die Kosten liegen für ein Einfamilienhaus im Schnitt bei etwa 300 Euro, die jährliche Ersparnis bei rund 105 Euro und 210 Kilogramm CO2.

Die gesamte Heizanlage durch einen hydraulischen Abgleich optimal auf das Gebäude einzustellen, kostet im durchschnittlichen Einfamilienhaus etwa 690 Euro. Dafür sinken die Ausgaben für Energie um etwa 85 Euro pro Jahr und um 290 Kilogramm CO2. Auch dafür gibt es 30 Prozent Zuschuss vom Staat.

Wie groß das persönliche Sparpotenzial ist, zeigen Online-Heizkostenrechner wie der HeizCheck auf www.heizspiegel.de. Hauseigentümer sollten auch prüfen, ob ein neuer Heizkessel oder eine Sanierung sinnvoll sind – am besten gemeinsam mit einem unabhängigen Energieberater.

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Immer weniger Menschen in Kurzarbeit

Die Zahl der Kurzarbeiter in Deutschland ist im September auf 3,7 Millionen Menschen gesunken, von 4,7 Millionen im August (Augustzahl revidiert). Das geht aus exklusiven Berechnungen und Schätzungen des ifo Instituts auf Basis der ifo Konjunkturumfrage hervor. Damit ist ihr Anteil an den sozialversicherungspflichtig Beschäftigten auf 11 Prozent geschrumpft, von 14 Prozent im August. „Der Rückgang der Kurzarbeit schreitet stetig voran. Besonders hoch bleibt aber der Anteil an den Beschäftigten in der Industrie“, sagt ifo-Arbeitsmarkt-Experte Sebastian Link.

Nach Angaben des Ido-Instituts waren im verarbeitenden Gewerbe im September schätzungsweise noch 1,47 Millionen Menschen in Kurzarbeit, das sind 21 Prozent der Beschäftigten. Bei den Dienstleistern waren es 1,23 Millionen oder 12 Prozent, im Handel 406.000 Menschen oder 9 Prozent. Im Bauhauptgewerbe waren es nur 5000 Menschen oder 1 Prozent. In den übrigen Sektoren schätzt das ifo Institut die Zahl der Kurzarbeiter auf 622.000 oder 5 Prozent der Beschäftigten.

red

Quelle: Ifo Institut

Ganztägiger Streik in Stuttgart: Das sollten SSB-Pendler am Dienstag unbedingt beachten

Im bundesweiten Tarifkonflikt um die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) hat die Gewerkschaft (ver.di) am Dienstag, dem 29. September 2020, zu einem bundesweiten Warnstreik aufgerufen um den Druck auf die Arbeitgeber zu erhöhen. Hintergrund ist, dass die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeber (VKA) abgelehnt hat, mit der Gewerkschaft in Verhandlungen einzutreten.

Daher werden am Dienstag, 29. September 2020, die Stuttgarter Straßenbahnen bestreikt. Betroffen vom Streik sind alle Stadtbahnen (U1 bis U34) und SSB-Busse (zweistellige Liniennummern), die normalerweise im Stadtgebiet Stuttgart, zum Teil auf den Fildern, nach Sindelfingen, Fellbach, Remseck, Leonberg, Gerlingen und Nürtingen fahren.

Am gesamten Betriebstag werden daher weder Busse noch Bahnen der SSB fahren. Betroffen sind auch die Seil- und die Zahnradbahn. Die Kundenzentren der SSB und die Fundstelle bleiben geschlossen, gab die SSB an.

Bus-Linien die von Privaten-Busunternehmen befahren werden, sind vom Streik nicht betroffen, teilte die SSB mit:

Folgende Linien fahren daher planmäßig:

53 Mühlhausen – Zuffenhausen
54 Freiberg – Neugereut
58 Schmiden – Obere Ziegelei
60 Oeffingen – Untertürkheim
64 Stelle – Frauenkopf
66 Kühwasen – Geschwister-Scholl-Gymnasium
73 Degerloch – Neuhausen
90 Korntal – Giebel

Die Kundenzentren der SSB am Charlottenplatz, Rotebühlplatz und Hauptbahnhof werden am Dienstag ebenfalls bestreikt und daher geschlossen sein. Der SSB-Telefonservice kann ebenfalls vom Streik betroffen sein. In diesem Fall können sich Fahrgäste stattdessen an die Mitarbeiter des VVS-Callcenters unter 0711 19449 wenden, die montags bis freitags von 8 bis 18:00 Uhr erreichbar sind, oder rund um die Uhr an die landesweite Fahrplanauskunft unter 01805 77 99 66 (14 Cent pro Minute aus dem deutschen Festnetz) sowie die regionale Mobilitätsnummer 0711 320 66 222. Die Reisezentren der DB sind nicht vom Streik betroffen.

Die Stuttgarter Fahrgäste können im Stadtgebiet die vom Streikaufruf nicht betroffenen S-Bahnen und Regionalzüge nutzen, heißt es in der Mitteilung weiter.

Hintergrundinfo:

ver.di fordert in dem Tarifkonflikt für bundesweit 87.000 Beschäftigte Regelungen zur Nachwuchsförderung und zur Entlastung der Beschäftigten. In dem bundesweiten Rahmentarifvertrag soll zudem die Ungleichbehandlung in den Bundesländern beendet werden. Konkret geht es dabei um zentrale Regelungen wie 30 Urlaubstage oder Sonderzahlungen. Mit einer Forderung für Auszubildende sollen Anreize zum Einstieg in den Beruf und zur Nachwuchsförderung geschaffen werden. Seit März fordert die Gewerkschaft hierzu die Verhandlung eines bundesweiten Rahmentarifvertrages. Am Wochenende hatte sich die VKA gegen die Aufnahme von Verhandlungen ausgesprochen.

red

Mobiles Bezahlen liegt im Trend

Mobile Payment per Handy oder Smartwatch gewinnt immer mehr Freunde. Speziell an Supermarktkassen können Nutzer damit kontaktlos bezahlen. Wer sich dafür entscheidet, muss weder diverse Geldkarten mit jeweils eigener PIN dabei haben, noch umständlich nach Kleingeld suchen. Allerdings gibt es nach wie vor kein einheitliches Bezahlsystem.

Die Anbieter setzen beim Mobile Payment auf unterschiedliche Methoden, so das Portal teltarif.de. Etwa auf Near Field Communication (NFC) oder gescannte QR-Codes in Verbindung mit einer speziellen App. “Das kann sich je nach technischer Ausführung kompliziert gestalten. Zudem tummeln sich mit Apple Pay und Google Pay sowie den hauseigenen Bezahl-Apps der Banken plus den Bezahldiensten der Hersteller relativ viele Anbieter auf dem Markt”, so die Experten.

An der Kasse muss für den Bezahlvorgang lediglich das Smartphone in einem Abstand von bis zu vier Zentimetern über das Display des Bezahlterminals gehalten werden. Die Datenübertragung zwischen Handy und Kassenterminal erfolgt dabei über Nahfunk. Über eine zuvor installierte Wallet-App wird der entsprechende Betrag vom Kreditkarten- oder Girokonto abgebucht.

Neben Supermärkten wird auch in immer mehr Geschäften und Tankstellen diese Form der Bezahlung akzeptiert. “Um aber überhaupt mobil bezahlen zu können, benötigen Nutzer ein NFC-fähiges Smartphone mit aktuellem Betriebssystem (mindestens Android 4.4) sowie einem integrierten NFC-Chip. Je nach Bezahl-App wird bis zu einem Einkaufswert von 50 Euro keine PIN abgefragt. Wer deswegen Bedenken hat, sollte bei seinem bevorzugten App-Anbieter nach einer generellen Aktivierung der PIN-Eingabe fragen.

Rudolf Huber / glp

Die Haken an Microjobs

Die Aufgaben klingen überschaubar, die Entlohnung zunächst verlockend. Aber sogenannte Microjobs wie Werbevideos schauen, Produkte bewerten oder an Umfragen teilnehmen haben auch ihre Tücken.

Und so funktioniert die Sache: Wer sich etwas Geld verdienen möchte, lädt sich die entsprechende App herunter und stellt sich für diverse kleine Aufgaben zur Verfügung. Das Smartphone lokalisiert dabei den Nutzer und vergibt Microjobs in der Umgebung.

Das kann beispielsweise das Fotografieren einer Speisekarte im nahegelegenen Sushi-Restaurant sein, ein Milchkaffee-Check oder die Teilnahme an einer Umfrage. Die Aufgabe ist meist in wenigen Minuten erledigt und dafür gibt es dann Geld oder Gutscheine.

Der Haken an der Sache: “Reichtümer kann man dabei nicht anhäufen”, so die ARAG Experten. Meist handelt es sich nämlich nur um Cent-Beträge oder um wenige Euros. Und oft müssen Nutzer erst jede Menge Punkte gesammelt haben, ehe die in Geld oder Gutscheine umgewandelt werden.

Was nach Ansicht der Experten schwerer wiegt: Microjobber müssen viele Daten preisgeben, um überhaupt Aufgaben erledigen zu können. So gehören E-Mail-Adressen und Telefonnummern oft zu Pflichtangaben. Die Assekurenz: “Und so gibt es bei einigen Anbietern offenbar eher aggressive Werbeanrufe oder Spam-Mails statt der zugesagten Entlohnung.”

Wer auf Nummer sicher gehen will, sollte sich zunächst im App-Store Bewertungen von Nutzern ansehen, die bereits Erfahrungen mit der entsprechenden Microjob-App gemacht haben. “Wenn zu viele persönliche Daten für die Erledigung einer Aufgabe erforderlich sind – Finger weg!”, so der Ratschlag.

Rudolf Huber / glp

Wohnungsmarkt in der Region Stuttgart wird weiter teurer

In einer Umfrage von IWS und WRS zu Auswirkungen der Corona-Pandemie auf den regionalen Immobilienmarkt rechnen rund 70 % der Befragten mit steigenden Preisen auf dem Wohnungsmarkt, jedoch mit gleichbleibenden oder sinkenden Preisen für Büroimmobilien 

In einer von der Wirtschaftsförderung Region Stuttgart GmbH (WRS) gemeinsam mit dem Immobilienwirtschaft Stuttgart e.V. (IWS) durchgeführten Studie unter rund 150 regionalen Immobilienexperten gehen etwa 70 % der Befragten von steigenden Miet- und Kaufpreisen für Wohnobjekte in den zentralen Lagen der Region aus. Etwa 60 % rechnen auch mit einem künftigen Preisanstieg in dezentraler Lage. Der Großteil der Befragten schätzt die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf den regionalen Wohnungsmarkt als gering ein. Die hohe Nachfrage und der dringende Bedarf an Wohnraum blieben bestehen.

Regionaler Büromarkt: Preise stagnieren oder gehen zurück

Gegenläufig wird sich nach Einschätzung der Expertinnen und Experten hingegen der regionale Büromarkt entwickeln. Für Büroimmobilien in der Stadt Stuttgart gehen über die Hälfte der Befragten von einer Stagnation der Preise aus, rund ein Drittel rechnet sogar mit sinkenden Preisen. Für die regionalen Mittelzentren erwarten 87 % der Expertinnen und Experten stagnierende oder gar sinkende Preise, in dezentralen Lagen rechnen gar 90 % aller Befragten mit Preisstagnation und -rückgang. Die prognostizierten Preisstagnationen und -rückgänge auf dem regionalen Büromarkt sind laut den Befragten auf den Corona-bedingten sinkenden Bedarf bei Büroimmobilien und die damit einhergehende schrumpfende Nachfrage nach Büroobjekten zurückzuführen. 60 % der Befragten gehen zudem davon aus, dass sich in Zukunft der Bedarf an Bürofläche pro Person verringern wird.

Logistik- und Produktionsflächen, Gastronomie und Einzelhandel in der Region Stuttgart

Über zwei Drittel der Befragten gehen von einer steigenden Nachfrage nach Logistikflächen in der Region Stuttgart in kommender Zeit aus. Sowohl die Miet- als auch die Kaufpreise würden in diesem Segment anziehen. Bei den regionalen Produktionsflächen geht hingegen eine Mehrheit von 75 % der Befragten von einer gleichbleibenden bis rückläufigen Nachfrage aus. Fast 60 % der Befragten sind der Ansicht, dass in Zukunft deutlich weniger Gastronomieräume nachgefragt werden, entsprechend prognostiziert auch eine klare Mehrheit der Befragten einen Preisrückgang für Gastronomieobjekte. Für den Einzelhandel schätzen die Experten, dass künftig kleinere und weniger Verkaufsräume nachgefragt werden. Über 70 % gehen von sinkenden Preisen bei Einzelhandelsobjekten aus.

Corona: Auswirkungen auf Anforderungen an Büroimmobilien

Eine Mehrzahl der Befragten gibt an, dass Büroobjekte künftig andere Anforderungen erfüllen müssten. Eine erstklassige IT-Infrastruktur gilt 80 % als Grundvoraussetzung, 85 % der Experten sind sich einig, dass Glasfaseranschluss künftig der entscheidende Standortfaktor sein wird. Auch eine optimale verkehrliche Anbindung ist für fast alle Befragten ein Muss. Geteilt sind die Meinungen hingegen, ob Büroflächen in Gebäuden an Bedeutung verlieren und von den Nutzern abgegeben werden: 56 % stimmen dieser Aussage zu oder eher zu, 44 % stimmen eher nicht oder überhaupt nicht zu.

red

 

Rentenschätzer: So viel gibt’s im Alter

Der Rentenschätzer des Deutsches Instituts für Altersvorsorge (DIA) hat ein Rundum-Update bekommen. Er steht in seiner neuen Version auf den DIA-Webseiten bereit.

Mit ihm lässt sich in wenigen Schritten ermitteln, wie die angestrebte Rente im Alter erreicht werden kann. “Es genügen die Angabe des Geburtsjahres, des derzeitigen Nettoeinkommens und des geplanten Renteneintritts, um die künftige gesetzliche Rente abzuschätzen”, heißt es beim DIA.

Den Abstand zur gewünschten Versorgung im Alter signalisiert die Lücke, die durch zusätzliches Ansparen beseitigt werden muss. In einem zweiten Schritt kann dann ein Finanzplan erstellt werden, um diese ganz oder zumindest zum Teil zu schließen. Dabei lassen sich verschiedene Szenarien durchspielen.

Die Resultate der Berechnungen gibt das Tool auf einer Seite aus. Diese Zusammenfassung liefert eine gute Vorbereitung für die Beratung durch einen Altersvorsorgeexperten bei einer Bank oder Versicherung, bei einem unabhängigen Makler oder einer Verbraucherzentrale.

Rudolf Huber / glp