Mit einem kleinen Steuer-Bonbon will die Bundesregierung der E-Mobilität auf die Sprünge helfen. So gilt bei privater Nutzung eines Stromer-Dienstwagens seit Jahresbeginn ein reduzierter Steuersatz. Statt einem müssen also nur noch 0,5 Prozent des Bruttolistenpreises versteuert werden.
Der Verband der Automobilindustrie (VDA) sieht diese Neuerung positiv. VDA-Präsident Bernhard Mattes bezeichnet sie als “wichtigen Schritt, damit sich noch mehr Dienstwagennutzer für ein Elektroauto entscheiden”. Interessant für viele Firmen: Auch Gebrauchtwagen, die erstmals ab Januar als Dienstwagen genutzt werden, können unter die Regelung fallen. Ebenso Plug-in-Hybride, wenn sie rein elektrisch mindestens 40 Kilometer schaffen oder maximal 50 Gramm CO2 pro Kilometer ausstoßen. mid/rhu