
Die CDU drängt auf schärfere gesetzliche Vorgaben für Kinder-Influencer in sozialen Netzwerken. Künftig sollen Auftritte von Minderjährigen zu kommerziellen Zwecken nur noch unter strengen Auflagen und mit Genehmigung erlaubt sein. Ziel ist ein besserer Schutz vor Ausbeutung, Überforderung und kommerziellem Missbrauch im Netz.
Von Hendrik Paul – 07.47 Uhr
Berlin – Aus der CDU kommt ein Vorstoß, Auftritte sogenannter Kinder-Influencer in Social Media nur noch unter strengen Auflagen zuzulassen. „Ziel ist es, sicherzustellen, dass Kinder auch dann den vollen Schutz des Jugendarbeitsschutzgesetzes genießen, wenn sie nicht an professionellen Film- oder Werbeproduktionen mitwirken, sondern im häuslichen Umfeld Content für Social-Media-Plattformen erstellen“, heißt es in einem Antragsentwurf der Frauen Union für den CDU-Bundesparteitag im Februar. Das Papier liegt nach eigenen Angaben dem Nachrichtenmagazin Politico (Dienstagsausgabe) vor.
Die Vorsitzende der Frauen Union, Bundesgesundheitsministerin Nina Warken, sagte dem Magazin, Kinderrechte würden nicht in den sozialen Medien enden. „Auch im Netz muss gelten: Kindeswohl statt Kommerz“, so die CDU-Politikerin. Manchmal müssten Kinder auch vor ihren Eltern geschützt werden: „Family-Influencer vermarkten ihre Kinder im Netz und zeigen private, gar intime Details“, so Warken. Das Jugendarbeitsschutzgesetz müsse sie ebenso vor Ausbeutung und Überforderung schützen, wie es für Kinderschauspieler gelte: „Was uns als Familien-Content verkauft wird, bedeutet in zahlreichen Fällen nichts anderes als Kinderarbeit.“
Laut Antragsentwurf sollten Kinder, „die von ihren Eltern oder Dritten im Internet zu kommerziellen Zwecken abgebildet werden, nur unter strengen Auflagen und mit vorheriger Genehmigung tätig werden dürfen“. Dies solle analog zu bestehenden Bestimmungen für Kinder bei Theateraufführungen, Musikdarbietungen, Werbeveranstaltungen oder Rundfunkaufnahmen gelten. Die Produktion von Social-Media-Inhalten zu kommerziellen Zwecken soll bei Kindern unter 15 Jahren im Gesetz als Arbeit definiert werden.



