Click & Meet im Ludwigsburger Einzelhandel ab heute wieder erlaubt

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Der Einzelhandel im Landkreis Ludwigsburg darf ab heute wieder „Click & Meet“ anbieten. Das bedeutet: Kunden können wieder mit vorheriger Terminbuchung und mit aktuellem negativen Corona-Test shoppen gehen. Ausgenommen von der Vorlage eines Schnelltests sind vollständig Geimpfte und Genesene (Ludwigsburg24 berichtete).

Aufgrund der rückläufigen Entwicklung der Inzidenzzahlen im Landkreis Ludwigsburg zeichneten sich weitere Lockerungen bereits abDa der Inzidenzwert von 150 erstmals am Dienstag, 11. Mai, unterschritten wurde und an fünf hintereinander folgenden Werktagen unter der Schwelle lag, treten Corona-Lockerungen für den Einzelhandel in Kraft.

Und das gilt es beim Einkaufen zu beachten:

Stadt- und Landkreise mit einer stabilen 7-Tage-Inzidenz unter 150

In Stadt- und Landkreisen, in denen an drei aufeinanderfolgenden Tagen die 7-Tage-Inzidenz über 100 und unter 150 liegt,  gelten folgende Regelungen:
Voraussetzung für „Click & Meet“-Angebote im geschlossenen Einzelhandel:
  • * Kundinnen und Kunden können nach vorheriger Terminabsprache sich in einem festen Zeitfenster in einem Laden beraten lassen und einkaufen
    * Ein durch eine offizielle Stelle durchgeführter negativer Schnelltest, der nicht älter als 24 Stunden sein darf und die Erhebung der Kontaktdaten des/der Kunden/Kundin.
    Ausgenommen von der Vorlage eines Schnelltests sind vollständig Geimpfte und Genesene
    * Kundinnen, Kunden und Beschäftige müssen eine medizinische oder FFP2-/KN95-/N95/KF94 /KF99-Maske tragen
    * Dokumentation der Kontaktdaten ist erforderlich.
    * dabei darf nicht mehr als ein Kunde pro angefangenen 40 Quadratmetern  gleichzeitig anwesend sein. In einem Geschäft mit 420 m² Verkaufsfläche dürfen also gleichzeitig elf Kunden nach vorheriger Terminabsprache anwesend sein – dies gilt auch für Bau- und Raiffeisenmärkte.
  • für den nicht zu schließenden Einzelhandel gilt: Auf den ersten 800 Quadratmetern Verkaufsfläche darf sich pro 20 m² Verkaufsfläche nur ein Kunde aufhalten. Darüber hinaus darf sich nur ein Kunde pro 40 m² Verkaufsfläche aufhalten. In einem Ladengeschäft mit 600 m² Verkaufsfläche dürfen sich also maximal 30 Kundinnen und Kunden aufhalten. Bei 1.200 m² Verkaufsfläche wäre das Limit bei 50 Kundinnen und Kunden erreicht
  • Maskenpflicht
  • Es gelten Ausgangsbeschränkung von 22 Uhr bis 5 Uhr. Zusätzlich ist zwischen 22 Uhr und 24 Uhr im Freien allein ausgeübte körperliche Bewegung erlaubt. Dies gilt jedoch nicht für Sportstätten.
  • Click & Collect bleibt für geschlossenen Einzelhandelsbetriebe auch in der Notbremse weiterhin möglich.
  • Steigt in einem Landkreis die 7-Tage-Inzidenz an drei aufeinanderfolgenden Tagen wieder über 150, entfallen diese Lockerungen wieder

red