Corona-Aktuell: Landkreis Ludwigsburg weist niedrigsten Inzidenzwert aus

Das neue Infektionsschutzgesetz ist seit dem 20. März 2022 in Kraft. Die neue Regelung sieht nur noch einen Basis-Schutz vor, ermöglicht aber strengere Beschränkungen für Regionen mit einem gefährlichen Infektionsgeschehen, sogenannte Hotspots.

Basis-Schutz

Gesundheitlich gefährdete Menschen – unter anderem in Pflegeheimen, in der ambulanten Pflege oder in Krankenhäusern – sollen weiterhin besonders geschützt werden. Masken- und Testpflicht sollen deshalb in diesen Einrichtungen weiterhin bestehen bleiben. Auch die Maskenpflicht im Personennahverkehr wie Bussen und Bahnen sowie die Testpflicht an Schulen bleiben bestehen.

„Hotspots“

Die Länder können weitergehende Schutzmaßnahmen ergreifen, wenn es lokal zu einer bedrohlichen Infektionslage kommt. Voraussetzung ist, dass das jeweilige Landesparlament dies beschließt. Eine Gefahrenlage in einem sogenannten Hotspot ist dann gegeben, wenn sich entweder eine gefährliche Virusvariante ausbreitet oder eine Überlastung der Krankenhäuser droht – aufgrund einer besonders hohen Zahl von Neuinfektionen oder eines besonders starken Anstiegs an Neuinfektionen.

Zu den möglichen lokal begrenzten Maßnahmen gehören Maskenpflichten sowie ein Abstandsgebot im öffentlichen Raum. Zudem sollen die Menschen verpflichtet werden können, beim Betreten bestimmter Einrichtungen und Unternehmen einen Impf-, Genesenen- oder Testnachweis vorzulegen. Einrichtungen oder Angebote mit Publikumsverkehr sollen außerdem dazu verpflichtet werden können, Hygienekonzepte zu erarbeiten.

Gültigkeit der Maßnahmen

Das Gesetz ist bis zum 23. September befristet. Dann soll mit Blick auf die aktuelle Lage neu bewertet werden, welche Maßnahmen im Herbst und Winter erforderlich sind. Maßnahmen, die auf der Grundlage des bisherigen Infektionsschutzgesetzes getroffen worden sind, können aber von den jeweiligen Bundesländern noch bis zum 2. April verlängert werden.

Auch in Baden-Württemberg gelten seit vergangenem Samstag neue Corona-Regeln. Viele Maßnahmen wurden gelockert, einige wie die Maskenpflicht bis zum 02. April verlängert.

So sehen die Corona-Zahlen im LANDKREIS LUDWIGSBURG aus: 

Das Landratsamt Ludwigsburg hat am Dienstagnachmittag vorläufig 1.536 (Vortag: 1.171) neue Corona-Fälle gemeldet. Die Inzidenz sinkt laut dem Gesundheitsamt in Ludwigsburg weiter und liegt aktuell bei 1.201,2. Damit weist der Landkreis innerhalb von Baden-Württemberg den niedrigsten Inzidenzwert aus. Am Vortag lag der Wert bei 1.268,1. Spitzenreiter ist der Landkreis Sigmaringen mit einem Wert von 3.181,5.

Die Zahl der Corona-Toten im Kreis Ludwigsburg liegt unverändert bei mindestens 692 (Stand: 22.03.22 – 17Uhr)

Bestätigte Fälle nach Gemeinde | (Differenz zum Vortag) Stand: 21.03.2022

Affalterbach ( 920 | 0 )
Asperg ( 3.200 | 21 )
Benningen am Neckar ( 1.383 | -6 )
Besigheim ( 3.008 | 85 )
Bietigheim-Bissingen ( 10.360 | 121 )
Bönnigheim ( 1.999 | 8 )
Ditzingen ( 5.454 | 45 )
Eberdingen ( 1.292 | 8 )
Erdmannhausen ( 1.105 | 10 )
Erligheim ( 614 | 4 )
Freiberg am Neckar ( 3.184 | -76 )
Freudental ( 620 | 2 )
Gemmrigheim ( 1.163 | -1 )
Gerlingen ( 3.811 | 73 )
Großbottwar ( 2.038 | 37 )
Hemmingen ( 1.731 | 3 )
Hessigheim ( 533 | 2 )
Ingersheim ( 1.353 | 6 )
Kirchheim am Neckar ( 1.734 | 4 )
Korntal-Münchingen ( 4.553 | 26 )
Kornwestheim ( 8.370 | 73 )
Löchgau ( 1.213 | 6 )
Ludwigsburg ( 21.490 | 217 )
Marbach am Neckar ( 3.370 | -50 )
Markgröningen ( 3.262 | 24 )
Möglingen ( 2.610 | 12 )
Mundelsheim ( 708 | 4 )
Murr ( 1.517 | 14 )
Oberriexingen ( 540 | 3 )
Oberstenfeld ( 1.691 | 4 )
Pleidelsheim ( 1.394 | 7 )
Remseck am Neckar ( 5.675 | -15 )
Sachsenheim ( 4.389 | 122 )
Schwieberdingen ( 2.705 | 20 )
Sersheim ( 1.207 | 8 )
Steinheim an der Murr ( 2.462 | -7 )
Tamm ( 2.422 | 43 )
Vaihingen an der Enz ( 6.058 | 14 )
Walheim ( 718 | 59 )

red