Corona: Das gilt jetzt bei der Einreise nach Baden-Württemberg

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Nach der neuen Corona-Verordnung zu Einreisen nach Baden-Würtemberg müssen Reisende künftig nicht mehr grundsätzlich in Quarantäne. Reisende, die aus einem vom Robert-Koch-Institut als Risikogebiet ausgewiesenen Staat ins Land einreisen, müssen auch weiterhin 14 Tage in Quarantäne. Das gab die Landesregierung auf ihrer Webseite an.

Wer aus einem anderen Staat ins Land einreist, muss künftig nicht mehr grundsätzlich in Quarantäne. Entscheidend ist dabei der Aufenthalt in einem auf Basis des Robert-Koch-Instituts (RKI) ausgewiesenen Risikogebiet.

Abstands- und Hygieneregeln konsequent einhalten

Gesundheitsminister Manne Lucha sagte: „Durch eine Zunahme des Reiseverkehrs steigt automatisch das Infektionsrisiko. Denn das Virus lässt sich nicht durch Ländergrenzen aufhalten. Deshalb sind wir alle gefordert, auch weiterhin Abstands- und Hygieneregeln konsequent einzuhalten. Nur so können wir die Infektionszahlen niedrig halten. Vor Antritt einer Reise sollte man sich darüber hinaus unbedingt über die Situation vor Ort informieren.“

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Reisende, die aus einem vom RKI als Risikogebiet ausgewiesenen Staat zurückkehren, sind verpflichtet, sich unverzüglich nach der Einreise auf direktem Weg in die eigene Häuslichkeit oder eine andere geeignete Unterkunft zu begeben und sich für einen Zeitraum von 14 Tagen nach ihrer Einreise ständig dort abzusondern. Dies gilt auch für Personen, die zunächst in ein anderes Land der Bundesrepublik Deutschland eingereist sind. Betroffene müssen darüber hinaus direkt nach ihrer Rückkehr Kontakt mit dem örtlichen Gesundheitsamt aufnehmen. Bei einem Verstoß gegen die Quarantäne-Auflagen drohen nach dem Infektionsschutzgesetz Bußgelder.

red