Corona-Impfung: Diese Berufsgruppen können ab Mitte Mai einen Termin vereinbaren

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Das Land Baden-Württemberg öffnet die Impfterminvergabe für Menschen aus der dritten Prioritätsgruppe schrittweise. Voraussichtlich ab Mitte Mai sind im Land Impfungen für Beschäftigte der kritischen Infrastruktur möglich. Das Sozialministerium hat eine Liste der betreffenden Bereiche sowie weitere Informationen veröffentlicht.

Voraussichtlich von Mitte Mai an sind die Beschäftigten von Unternehmen – etwa aus dem Lebensmittelhandel, der Energieversorgung oder aus anderen Teilen der sogenannten kritischen Infrastruktur – in Baden-Württemberg impfberechtigt.

Die Öffnung für Beschäftigte aus der dritten Priorität entsprechend der Corona-Impfverordnung sieht vor, dass sich Personen aus verschiedenen Bereichen impfen lassen können. Dazu zählen beispielsweise Beschäftigte im Lebensmitteleinzelhandel, Personen, die in besonders relevanter Position in bestimmten Bereichen der kritischen Infrastruktur tätig sind, Journalistinnen und Journalisten, Wahlhelferinnen und Wahlhelfer oder Personen, die in besonders relevanter Position in den Verfassungsorganen, in den Regierungen und Verwaltungen, wie etwa der Landesverwaltung, bei der Bundeswehr, der Polizei, beim Zoll, bei der Feuerwehr, beim Katastrophenschutz (einschließlich des Technischen Hilfswerks), in der Justiz oder in der Rechtspflege tätig sind.

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Als Vorbereitung auf diesen Öffnungsschritt hat die Landesregierung am Donnerstag, 29. April, eine Liste der entsprechenden Unternehmen und Bereiche veröffentlicht, deren Beschäftigten zur kritischen Infrastruktur zählen (KRITIS-Liste) (PDF). Die entsprechenden Stellen können sich ab sofort vorbereiten und beispielsweise das Formular, das später als Impfberechtigung für die Mitarbeitenden dient, auf der Website des Sozialministeriums herunterladen: Formular Impfbescheinigung KRITIS (PDF)

Damit sich Unternehmen und Beschäftigte schon jetzt vorab auf diesen dritten Öffnungsschritt vorbereiten können, hat das Ministerium für Soziales und Integration den Vordruck der entsprechenden Impfbescheinigung für Beschäftigte online gestellt. Alternativ werden auch bereits durch die Branchen(verbände) erstellte Musterformulare als Impfbescheinigung akzeptiert. Ziel ist es, dass die mit erhöhter Priorität impfberechtigten Beschäftigten der Einrichtungen und Unternehmen ihre Impfungen wahrnehmen können, sobald die Impfstoffmenge die Öffnung für diese Gruppe zulässt.

Kritische Infrastruktur

Kritische Infrastrukturen (KRITIS) sind Organisationen oder Einrichtungen mit wichtiger Bedeutung für das staatliche Gemeinwesen, bei deren Ausfall oder Beeinträchtigung nachhaltig wirkende Versorgungsengpässe, erhebliche Störungen der öffentlichen Sicherheit oder andere dramatische Folgen eintreten würden.

Allerdings steht nach wie vor zu wenig Impfstoff zur Verfügung, um allen Menschen zeitnah ein Impfangebot machen zu können. Deshalb ist auch innerhalb der KRITIS-Organisationen, -Einrichtungen und -Unternehmen eine Priorisierung notwendig. Die Vorgaben dafür sind in der Corona-Impfverordnung des Bundes festgelegt, an denen sich das Land orientiert. Dies sind Personen, die in besonders relevanter Position in weiteren Einrichtungen und Unternehmen der Kritischen Infrastruktur tätig sind, insbesondere im Apothekenwesen, in der Pharmawirtschaft, im Bestattungswesen, in der Ernährungswirtschaft, in der Wasser- und Energieversorgung, in der Abwasserentsorgung und Abfallwirtschaft, im Transport- und Verkehrswesen sowie in der Informationstechnik und im Telekommunikationswesen.

red

Quelle: Sozialministerium Baden-Württemberg