Corona: Nächtliche Ausgangsbeschränkung gilt ab Samstag von 22 – 5 Uhr

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Die Notbremse des Bundes ist am Freitag in Kraft getreten: Die Bürgerinnen und Bürger in Deutschland müssen sich ab Samstag auf neue Corona-Beschränkungen einstellen. Das Land Baden-Württemberg hat angekündigt, die Vorgaben des Bundes sofort und vollständig umzusetzen. Ab Samstag wird daher eine Corona-Verordnung gelten, die den Beginn der Ausgangsbeschränkung ebenfalls auf 22 Uhr festsetzt. Dies greift auch in Stuttgart, so dass ab Samstag, den 24. April, die nächtliche Ausgangsbeschränkung um 22 Uhr beginnt. Das gab die Stuttgarter Stadtverwaltung am Freitag bekannt.

Außerdem bleibt zwischen 22 und 24 Uhr allein ausgeübte, körperliche Bewegung im Freien – also etwa Spazierengehen oder Joggen – zulässig. Die bisherige Regelung sah vor, dass die Ausgangsbeschränkung ab 21 Uhr beginnt.

red

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