Corona-Zweitimpfung: Termine können ab 19. Juli vorgezogen werden

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Nach einer Mitteilung des Sozialministeriums von Baden-Württemberg, kann ab dem 19. Juli der Termin für die Corona-Zweitimpfung vorgezogen werden.

Das Land Baden-Württemberg folgt einer aktuellen Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) zur Kreuzimpfung (heterologe Impfung): Bereits seit dem vergangenen Samstag (3. Juli) werden Personen, die bereits eine Erstimpfung mit dem Impfstoff von AstraZeneca erhalten haben und die zu ihrem gebuchten Zweitimpftermin mit AstraZeneca in das jeweilige Impfzentrum kommen, in der Regel eine Zweitimpfung mit einem mRNA-Impfstoff (also Biontech/Pfizer oder Moderna) angeboten. Außerdem wird jeder volljährigen impfwilligen Person, die sich ab Juli 2021 mit dem Impfstoff von AstraZeneca erstmalig impfen lässt, in einem Abstand von mindestens vier Wochen eine Zweitimpfung mit einem mRNA-Impfstoff angeboten, so das Gesundheitsministerium. Menschen, die bereits ihre Erstimpfung mit AstraZeneca oder einem mRNA-Impfstoff erhalten haben und deren Zweitimpftermin in der Zeit ab dem 19. Juli oder später liegt, sollen die Möglichkeit bekommen, ihren Zweitimpftermin vorzuziehen. Dies ist nach Angaben des Ministeriums in vielen baden-württembergischen Impfzentren bereits im Laufe dieser Woche möglich. Bedingung ist jeweils, dass der von der STIKO empfohlene Impfabstand eingehalten wird und dass in den Impfzentren vor Ort ausreichend mRNA-Impfstoff vorhanden ist. Bereits gebuchte Impftermine haben dort im Zweifel Vorrang.

Impfzentren informieren vor Ort

Da die Situation und Organisation in den einzelnen Impfzentren teilweise sehr unterschiedlich ist, sollen vor Ort passgenaue Lösungen gefunden und auf den jeweiligen Websites der Impfzentren oder der Landratsämter sowie in der lokalen Presse veröffentlicht werden. Alle Impfzentren im Land sollen in den kommenden Tagen zum jeweiligen Vorgehen informieren. Eine Nachfrage bei der zentralen Terminvergabe über die 116 117 ist nicht notwendig, so das Ministerium

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„Grundlage für die Entscheidung der STIKO war eine aktuelle Oxford-Studie, die letzte Woche publiziert worden ist. Wir begrüßen ausdrücklich, dass die STIKO diese schon wenige Tage, nachdem die wissenschaftlichen Erkenntnisse auf dem Tisch lagen, in eine Empfehlung umgesetzt hat, so Gesundheitsminister Manne Lucha am Dienstag in Stuttgart.

Die Änderungen im Überblick:

  • Bereits seit Samstag (3. Juli) erhalten Menschen, die zu ihrer gebuchten Zweitimpfung mit AstraZeneca in die Impfzentren kommen, in der Regel eine Zweitimpfung mit einem mRNA-Impfstoff.
  • Wer ab Juli seine Erstimpfung wahrnimmt, kann von den verkürzten Impfabständen profitieren, auch wenn dies im Anmeldesystem noch nicht hinterlegt ist. In diesem Fall kann ein früherer Zweittermin direkt bei der Erstimpfung im Impfzentrum vereinbart werden.
  • Bereits gebuchte Zweitimpftermine für AstraZeneca sowie wie für Biontech/Pfizer oder Moderna, die in der Zeit bis einschließlich 18. Juli liegen, bleiben bestehen und können nicht umgebucht oder vorgezogen werden. Grund ist die limitierte Verfügbarkeit von mRNA-Impfstoffen.
  • Menschen, die bereits eine Erstimpfung mit AstraZeneca oder einem mRNA-Impfstoff hatten und deren Zweitimpftermin in der Zeit ab dem 19. Juli liegt, wird angeboten, ihren Zweitimpftermin vorzuziehen, sofern der vorgegebene Impfabstand eingehalten ist.
  • Entsprechend der STIKO-Empfehlung kann der Zweitimpftermin bei AstraZeneca mit einem heterologen Impfschema (also einer Zweitimpfung mit einem mRNA-Impfstoff) nach mindestens vier Wochen stattfinden. Wird eine Zweitimpfung mit AstraZeneca gewünscht, beträgt der Impfabstand 9-12 Wochen. Beim Impfstoff von Biontech/Pfizer kann die Zweitimpfung nach mindestens drei Wochen stattfinden, beim Impfstoff von Moderna nach mindestens vier Wochen.
  • Dabei besteht grundsätzlich auch die Möglichkeit, den vorgezogenen Zweitimpftermin in dem Impfzentrum wahrzunehmen, das dem eigenen Wohnort am nächsten liegt. In einigen Impfzentren ist dies jederzeit während der jeweiligen Öffnungszeiten möglich, andere Impfzentren bieten hierfür extra Terminfenster oder extra Impftage für vorgezogene Zweitimpftermine an. Bei großer Nachfrage und limitiertem Angebot an mRNA-Impfstoffen kann es sein, dass hier nicht jeder Termin im nächstgelegenen Zentrum garantiert werden kann. Gebuchte Termine haben in jedem Fall Vorrang. Wer seinen Zweitimpftermin vorziehen möchte, sollte sich daher vorab über die genauen Öffnungszeiten und mögliche Terminfenster sowie die jeweiligen Regelungen des nächstgelegenen Impfzentrums informieren

red

Quelle: Gesundheitsministerium Baden-Württemberg