Cum-Ex-Prozess gegen Finanzbeamtin – erstmals steht der Staat vor Gericht

Die Hamburger Cum-Ex-Affäre um die Warburg Bank kommt nun doch vor Gericht. Nach einem Beschluss des Oberlandesgerichts Köln muss sich erstmals eine staatliche Vertreterin in diesem Komplex vor Gericht verantworten. Der Finanzbeamtin wird Beihilfe zur Steuerhinterziehung vorgeworfen.

Von der Redaktion (dts) – 10.39 Uhr

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   Hamburg/Köln/Bonn – Das Oberlandesgericht Köln hat die Hamburger Cum-Ex-Affäre um die Traditionsbank MM Warburg laut eines Medienberichts nun doch zur Hauptverhandlung zugelassen. Wie der WDR am Freitag meldet, soll diese vor der 15. großen Strafkammer des Landgerichts Bonn stattfinden.

Konkret gehe es dabei um die Hamburger Finanzbeamtin P. und die Frage, ob die Frau der Bank geholfen habe, 90 Millionen Euro zu Unrecht vereinnahmtes Steuergeld erst einmal behalten zu dürfen. Diesen Verdacht sieht die Staatsanwaltschaft Köln und hatte eine fast 600 Seiten schwere Anklage gegen P. wegen „Beihilfe zur Steuerhinterziehung“ beim Bonner Landgericht eingereicht.

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Dieses hatte die Anklage zwar nicht zugelassen, weil angeblich „keine ausreichende Wahrscheinlichkeit“ für strafbares Handel vorliege, die Staatsanwaltschaft hatte aber Beschwerde eingelegt und nun vor dem OLG Köln Recht bekommen. Zwar verkenne der Senat nicht, dass einzelnen Gesichtspunkten im Handeln von Frau P. bei isolierter Betrachtung ein eher geringes Gewicht zukomme, wie der WDR aus dem 30 Seiten langen Beschluss vom 10. August zitiert, gerade in der Zusammenschau mit deutlich belastenden Umständen würden sich die einzelnen Verdachtsmomente jedoch gegenseitig verstärken und zusammenfügen.

Damit werde in der Affäre zum ersten Mal eine Vertreterin des Staates auf der Anklagebank sitzen. Bislang mussten sich nur Banker, Steueranwälte und Aktienhändler verschiedener Firmen für den Steuerdiebstahl verantworten.

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