Das regelt die Patientenverfügung

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Gerade in Krisenzeiten fragen sich immer mehr Menschen, ob und wie sie im medizinischen Ernstfall behandelt werden möchten. Kommt eine künstliche Beatmung in Frage oder nicht? Damit Angehörige nicht mit dieser Entscheidung belastet werden müssen, empfiehlt sich eine Patientenverfügung.

Auch wenn es inzwischen die “Corona Notfallverfügung” gibt: Eine vollständige Verfügung ersetzt diese verkürzte Variante nicht. “Denn auch andere Krankheiten und Unfälle können dazu führen, dass ein Mensch nicht mehr ansprechbar ist”, so die Experten von der Deutschen Vermögensberatung (DVAG). Selbstbestimmt eine Entscheidung über Behandlungsmöglichkeiten zu treffen sei ein guter Weg, um Angehörige in emotional fordernden Zeiten zu entlasten und den individuellen Wünschen zu entsprechen.

– Wie fange ich mit einer Patientenverfügung an?

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Die persönlichen Wünsche und den Patientenwillen zu formulieren, benötigt Zeit. Antworten auf Fragen nach lebenserhaltenden Maßnahmen wie einer Herzdruckmassage, künstlicher Ernährung oder schmerzlindernden Behandlungen sollten gut überlegt sein. Bei Unsicherheiten ist es ratsam, das Gespräch mit dem zu Hausarzt suchen. Er kann über Sachverhalte aufklären und gegebenenfalls bestehende Ängste nehmen.

– Wie muss die Verfügung erstellt werden?

Eine Verfügung muss schriftlich verfasst und eigenhändig unterschrieben werden. “Wer sicher gehen möchte, dass alles richtig ist, kann das Dokument im Anschluss durch einen Anwalt prüfen lassen”, so die DVAG. Außerdem gibt es die Möglichkeit, die Verfügung im Zentralen Vorsorgeregister und bei der Bundesnotarkammer registrieren. Im medizinischen Notfall fragen Ärzte hier nach, ob Vorsorgeverfügungen getroffen wurden.

Wichtig: Ärzte und Angehörige müssen dennoch mündliche Äußerungen, die zu Änderungen der Verfügung führen, berücksichtigen. Daher ist es empfehlenswert, die Verfügung in regelmäßigen Abständen mit den aktuellen Wünschen abzugleichen.

– Wie läuft eine Behandlung ohne Patientenverfügung ab?

Liegt keine Verfügung vor, wird vom Betreuungsgericht ein Betreuer für die Gesundheitsfürsorge bestimmt, der die Entscheidungen unter Berücksichtigung des mutmaßlichen Willens für den Patienten fällt. “Sollen Partner oder Kinder diese Rolle im medizinischen Notfall übernehmen, ist es wichtig, sie zusätzlich in einer Vorsorgevollmacht zu benennen. Ansonsten ist es ihnen nicht möglich, tätig zu werden”, wissen die Experten.

Bleibt dem Arzt im Notfall aber keine Zeit, um nach den Wünschen des Patienten zu fragen, wird er die Behandlung vornehmen, die er für notwendig hält. Gut zu wissen: Patientenverfügungen werden nur dann herangezogen, wenn jemand nicht mehr in der Lage ist, für sich selbst zu entscheiden. Vorher haben sie keine Bedeutung.

– Was müssen Organspender zusätzlich berücksichtigen?

Wer nach seinem Tod Organe an einen anderen Menschen spenden möchte, muss seine Patientenverfügung besonders genau prüfen oder kontrollieren lassen. Denn Organspenden machen häufig lebenserhaltende Maßnahmen notwendig. Für Organspender ist es daher wichtig, ihre Ausnahmen klar mitzuteilen. Welche Formulierungen rechtlich sicher sind, können Juristen, Ärzte oder Berater erklären.

Rudolf Huber / glp