Das sollten Kurzarbeiter über Steuern wissen

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Für viele Beschäftigte war das Kurzarbeitergeld der Rettungsanker in der Corona-Krise. Doch jetzt kommt das böse Erwachen. Denn viele Empfänger der staatlichen Unterstützung stellen fest, dass das Finanzamt eine Steuernachzahlung verlangt.

Jeder muss die Erklärung machen, der im Kalenderjahr mehr als 410 Euro beantragt hat, heißt es auf der Seite der Bundesagentur für Arbeit (BA). Die Rechnung, dass man als lohnsteuerpflichtig Beschäftigter meistens etwas zurückbekommt, gilt in diesem Fall nicht immer. Und so mancher muss sogar hohe Summen an das Finanzamt zurückzahlen.

“Das trifft vor allem die Empfänger, die nicht zu 100 Prozent in Kurzarbeit geschickt wurden, sondern nur zum Teil”, sagt der Geschäftsführer des Bundesverbands der Lohnsteuerhilfevereine, Uwe Rauhöft, gegenüber tagesschau.de.

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Bei der Arbeitsagentur findet sich zwar im letzten Unterpunkt der Hinweis, dass Kurzarbeitergeld als Lohnersatzleistung steuerfrei ist. Es heißt dort weiter, dass die Leistung aber bei der Ermittlung des Steuersatzes berücksichtigt werde. Dadurch kann es zu Steuernachforderungen kommen.

Ralf Loweg / glp