Das sollten Sie über die Grundrente wissen

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Nicht wenige Menschen bekommen in Deutschland weniger Rente, als man zum Leben braucht. Deshalb hat die Bundesregierung die Grundrente verabschiedet, die Rentnern das Leben ab 2021 etwas erleichtern soll. Dennoch sind viele Fragen offen. Was Rentner beachten müssen, erklären jetzt die Experten vom ROLAND Rechtsschutz.

Sinn und Zweck des von der Bundesregierung eingeführten Gesetzes ist es, Rentnern zu helfen, die zwar jahrelang gearbeitet, aber unterdurchschnittlich verdient haben. Doch wer gehört dazu? Anspruch auf die Grundrente haben ab dem 1. Januar 2021 alle, die eine Alters-, Erwerbsminderungs-, Erziehungs- oder Hinterbliebenenrente beziehen.

Es profitieren daher auch Menschen, deren Rentenantrag schon länger zurückliegt. Um die Grundrente in voller Höhe zu erhalten, muss eine Versicherungszeit von mindestens 35 Jahren erfüllt sein.

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Antragsteller sollten sich jedoch bewusst sein, dass die Auszahlungen voraussichtlich nicht direkt ab dem 1. Januar 2021 starten können, da die vorbereitenden Maßnahmen andauern können. Realistisch ist eher eine Auszahlung ab Juli 2021. Aber: “Dafür werden die Ansprüche auch rückwirkend wirksam und entsprechend nachgezahlt”, so die Experten von ROLAND Rechtsschutz.

Wie hoch die Grundrente ausfällt, hängt von der Höhe des Verdienstes innerhalb der Grundrentenzeiten ab. Der Verdienst, der in die Berechnung einfließt, darf nicht weniger als 30 Prozent und nicht mehr als 80 Prozent des Durchschnittsverdienstes in Deutschland betragen haben.

Aus diesen Verdienstzeiten ergeben sich sogenannte Entgeltpunkte, wonach sich die Höhe der Grundrente individuell für Rentner berechnet. “Im Maximum kann man so etwa 420 Euro zusätzlich erhalten”, so die Rechtsexperten. Auch die Lebensleistung wirkt sich positiv aus. Auch hier gilt: Wer mehr Entgeltpunkte erwirtschaftet hat, erhält einen höheren Zuschlag.

Wer die Grundrentenzeit von mindestens 35 Jahren noch nicht erreicht, aber mindestens 33 Jahre voll hat, erhält einen gestaffelten Zuschlag der Grundrente.

Um den Grundrentenbedarf zu ermitteln, sieht der Staat vor, das Einkommen der in Deutschland lebenden Rentner zu prüfen. Hierfür tauschen sich Finanzbehörden und Rentenversicherung miteinander aus. Laut Experten wird das monatliche Einkommen auf die Grundrente angerechnet.

Der Einkommensfreibetrag liegt für Alleinstehende bei 1.250 Euro im Monat, für Ehe- und. Lebenspartner bei 1.950 Euro. Liegt das monatliche Einkommen darüber, erfolgt eine 60-prozentige Anrechnung auf die Grundrente.

Ralf Loweg / gap