Datingportale: Widerrufsrechner schützt vor Abzocke

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Alle Jahre wieder – trotz Corona: Die Flirt- und Partnersuche per Internet hat am Valentinstag Hochkonjunktur. “Um schnell und zuverlässig ans richtige Ziel zu kommen, steuern viele Liebeshungrige jedoch nicht nur am 14. Februar ein Datingportal im Internet an”, so die Verbraucherzentrale NRW. Und das kann teuer werden – und jede Menge Ärger verursachen.

Der Grund: In den komplizierten und oft kaum verständlichen Verträgen sind einige Tücken verborgen. So hatte etwa ein bekanntes Partnervermittlungs-Unternehmen in der Vergangenheit von seinen Kunden vielfach mehrere Hundert Euro für anteiliges Single-Surfen verlangt, wenn die einen Vermittlungsvertrag fristgerecht innerhalb von 14 Tagen widerrufen hatten.

“Wer ein teures Abo schon nach wenigen Tagen wieder loswerden will, kommt zwar nicht unbedingt kostenlos aus der Sache raus. Derart hohe Zahlungen sind jedoch bei einem rechtzeitigen Adieu nicht zulässig”, stellt die Verbraucherzentrale NRW klar.

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Wer die Dienste einer Online-Singlebörse oder Partnervermittlung in Anspruch nimmt, sollte zuvor unbedingt einen Blick aufs Kleingedruckte werfen. Denn in den Geschäftsbedingungen verbergen sich oft versteckte Kosten. Besonders kritisch kann es bei der Laufzeit und den Kosten des Vertrages werden. Einige Anbieter werben mit günstigen Probeabos, die sich aber nach Ablauf automatisch um sechs oder sogar zwölf Monate mit einem weit höheren Preis verlängern.

Wer das nach kurzer Zeit merkt oder nicht auf teilweise geschönte Profile und falsche Versprechen hereinfallen möchte, der kann sich in der Regel bereits kurz nach Vertragsabschluss wieder von dem Vermittlungsinstitut lösen. Grundsätzlich gilt hier eine Frist von 14 Tagen nach Abschluss des Abos.

In diesem Fall dürfen Kunden aber nicht mit horrenden Summen zur Kasse gebeten werden. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) klargestellt (Az.: C- 641/19): Widerrufen Flirtwillige ihren Vertrag, kann eine Partnerbörse zwar zeitanteilig einen sogenannten “Wertersatz” verlangen – aber nur für die abgelaufenen Tage bis zum Widerruf. Kostet also beispielsweise ein Single-Jahresabo 400 Euro, sind pro Tag 1,10 Euro fällig. “Wird der Vertrag hierzu nach zehn Tagen widerrufen, darf ein Datingportal nur einen Wertersatz von zirka elf Euro für die anteilige Nutzung berechnen”, so die Verbraucherschützer.

Ihr dazu passender Service: Unter www.verbraucherzentrale.nrw/partnerboersen-rechner können Betroffene den Betrag ermitteln, den eine Partnerbörse im Falle eines widerrufenen Vertrages von ihnen verlangen kann.

Rudolf Huber / glp