DGB kritisiert Aufhebung der Isolationspflicht in Baden-Württemberg und Bayern

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Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) hat die Aufhebung der Isolationspflicht in Baden-Württemberg, Bayern, Hessen und Schleswig-Holstein kritisiert. “Menschen mit akuten Infektionskrankheiten haben am Arbeitsplatz nichts zu suchen”, sagte DGB-Vorstandsmitglied Anja Piel den Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Donnerstagsausgaben). Oberstes Gebot müsse sein, andere vor Ansteckung zu schützen und weitere Infektionswellen zu verhindern.

Es sei stark zu bezweifeln, ob jetzt der richtige Zeitpunkt sei, Isolations- und Quarantänepflichten aufzugeben. “Wo ohnehin schon Personalmangel herrscht, stehen Beschäftigte noch stärker unter Druck, trotz Infektion und Krankheitssymptomen zu arbeiten”, so Piel. Beschäftigte, die krank am Arbeitsplatz erscheinen, seien ein zunehmendes Problem für den Gesundheitsschutz.

Man empfehle jedem Arbeitnehmer, sich mit Infektionskrankheiten nach jeweils geltenden Regeln arbeitsunfähig zu melden und freiwillig Kontakte auch im privaten Umfeld drastisch zu reduzieren. Auch vonseiten der Amtsärzte gibt es Kritik an dem Vorstoß der einzelnen Länder. “Ich bin erschrocken darüber, dass die vier Bundesländer in Bezug auf die Isolationspflicht einen Alleingang wagen”, sagte der Vorsitzende des Verbands BVÖGD, Johannes Nießen, den Funke-Zeitungen.

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Das Virus verhalte sich in Schleswig-Holstein nicht anders als in Hamburg. “Das Ausscheren von Schleswig-Holstein, Hessen, Bayern und Baden-Württemberg hilft der gemeinsamen Pandemiebekämpfung nicht”, so Nießen. Wenn positiv getestete Personen trotz Infektionen zur Arbeit gehen sollten, sei das eine nicht einschätzbare Gefahr für die anderen Menschen am Arbeitsplatz.

Der Infektiologe Bernd Salzberger vom Universitätsklinikum Regensburg hingegen hält die Entscheidung für vertretbar. Es gebe einen Rückgang der Zirkulation des Virus, weniger schwere Verläufe und eine zunehmende Immunität in der Bevölkerung, sagte der Experte den Zeitungen der Funke-Mediengruppe. “All das spricht dafür, dass wir eine Isolationspflicht nicht mehr brauchen”, so Salzberger.

Das bedeute allerdings nicht, dass infizierte Personen auch zur Arbeit gehen sollten.

red