Dienst-Fahrrad: Noch Luft nach oben

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Die Flotte der Dienstwagen in Deutschland steht unter Strom. Deshalb hat der Bundestag jetzt beschlossen, die Bemessungsgrundlage für die Besteuerung von Elektro-Dienstfahrzeugen auf ein Viertel zu reduzieren. Die sogenannte “0,25-Prozent-Regel” ist Teil des Klimaschutzprogramms 2030 der Bundesregierung und gilt ab 1. Januar 2020. Angestellte versteuern dann den geldwerten Vorteil, der ihnen durch die private Nutzung eines elektrischen Dienstfahrzeugs entsteht, nur noch mit 0,25 Prozent statt wie bisher mit 0,5 Prozent des Bruttolistenpreises.

“Wir gehen davon aus, dass Fahrräder und E-Bikes als klimafreundlichste Dienstfahrzeuge ebenfalls von der 0,25-Prozent-Regel profitieren. Das wäre ein wichtiger Schritt für mehr Klimaschutz im Verkehr”, teilt dazu die AG Leasing des Bundesverbandes Zukunft Fahrrad (BVZF) mit.

Wie schon bei der “0,5-Prozent-Regel” geschehen, müssen die obersten Finanzbehörden der Bundesländer dafür den bestehenden Steuererlass anpassen. “Die Regelung würde es noch attraktiver machen, mit dem Rad zur Arbeit zu fahren. Wir bedauern, dass Dienstfahrräder auch diesmal unerwähnt bleiben. Etwa 400.000 Nutzer in Deutschland müssen nun erneut Monate auf Klärung warten. Dienstrad-Leasing leistet einen wachsenden Beitrag zum Klimaschutz, zu Luftreinhaltung und Gesundheitsprävention”, so die Mitglieder der AG Leasing im BVZF

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Ralf Loweg