Diese Ausnahmen von der Corona-Testpflicht hat das Land eingeführt

Die Corona-Zahlen in Baden-Württemberg sind weiterhin sehr hoch. Die Landesregierung hat nach dem gemeinsamen Beschluss von Bund und Ländern die Corona-Maßnahmen weiter verschärft. Die 2G- und 2GPlus-Regelungen wurden seit Samstag (04.12.) für viele Bereiche ausgeweitet. (Hier geht es zum Bericht)

Am Sonntag hat die baden-württembergische Landesregierung die Regelungen jetzt konkretisiert und Ausnahmen eingeführt:  Wer geboostert ist oder wessen Vollimmunisierung nicht länger als sechs Monate zurück liegt, ist von der Testpflicht bei 2G-Plus befreit. Das Sozialministerium hat die Ordnungsbehörden ausserdem aufgefordert, in der ersten Woche Kulanz zu üben und von der Ahndung von Verstößen zunächst abzusehen.

Folgende Punkte gelten seit Sonntag, 05. Dezember 2021: 

  • Personen mit einer Boosterimpfung sind von der Testpflicht bei der 2G-Plus-Regelung ausgenommen.
  • Folgende Personengruppen ohne Boosterimpfung werden bezüglich ihres Immunzustandes Personen mit einer Boosterimpfung gleichgestellt:
    • Geimpfte mit abgeschlossener Grundimmunisierung, wenn seit der letzten erforderlichen Einzelimpfung nicht mehr als sechs Monate vergangen sind,
    • Genesene, deren Infektion nachweislich maximal sechs Monate zurückliegt (Nachweis der Infektion muss durch eine Labordiagnostik mittels Nukleinsäurenachweis/PCR-Test erfolgen).

Übergangsregelung für nicht immunisierte Jugendliche

Noch bis zum 31. Januar 2022 haben alle noch nicht vollständig immunisierten Jugendlichen im Alter zwischen 12 und 17 Jahren die Möglichkeit, über tagesaktuelle Antigen-Schnelltests Zutritt zu allen 2G-Einrichtungen zu erhalten. Die Landesregierung geht davon aus, dass auch alle Jugendlichen ab 12 Jahren bis zum Ablauf dieser nun nochmals verlängerten Frist die Möglichkeit hatten, sich impfen zu lassen.

red

Organspende in Deutschland: Mehr Menschen offen für lebensrettende Maßnahmen

Die Zahl der Menschen, die zu einer Organspende bereit sind, ist in den vergangenen zwölf Monaten gestiegen. Das hat eine Umfrage der Krankenkasse Barmer unter rund 1.000 Versicherten im Alter von 16 bis 64 Jahren ergeben, über die das “Redaktionsnetzwerk Deutschland” (Samstagausgaben) berichtet. Danach erklärten 39 Prozent der Befragten, dass sie “bestimmt” zur Organspende nach ihrem Tod bereit wären.

Bei der Erhebung im Vorjahr lag dieser Wert noch bei 34 Prozent. Die Zahl der Befragten, die für sich eine Organspende sicher ausschließen, beträgt unverändert neun Prozent. Die restlichen Befragten antworteten mit “wahrscheinlich ja” (18 Prozent, 2022: 20 Prozent), “wahrscheinlich nicht” (9 Prozent, 2022: 13 Prozent) oder “eventuell” (25 Prozent, 2022: 24 Prozent).

Mit 41 Prozent ist die Spendenbereitschaft in der Altersgruppe der 51- bis 64-Jährigen am größten. Bei den 18- bis 25-Jährigen ist sie laut aktueller Umfrage mit 40 Prozent ähnlich hoch. Am niedrigsten liegt die Spendenbereitschaft bei den 39- bis 50-Jährigen mit 36 Prozent.

Weiterhin deutliche Unterschiede gibt es bei Männern und Frauen. Bei den Frauen ist die Spendenbereitschaft von 40 Prozent im Jahr 2022 auf jetzt 44 Prozent gestiegen. Bei den Männern ist ein Anstieg von 27 auf 33 Prozent zu verzeichnen.

Dabei lassen sich die Männer stärker von Organspende-Skandalen der vergangenen Jahre beeinflussen. 14 Prozent gaben an, ihr Vertrauen sei dadurch negativ beeinflusst worden. Bei den Frauen waren es zehn Prozent.

Kaum gewachsen ist laut der Umfrage der Anteil der Versicherten mit einem Organspendeausweis. Während im vergangenen Jahr 38 Prozent und damit mehr als jeder Dritte angab, einen solchen Ausweis zu besitzen, liegt die Quote aktuell bei 39 Prozent. Barmer-Chef Christoph Straub warb dafür, sich mit dem Thema Organspende auseinanderzusetzen.

“Es gibt gute Gründe für oder gegen eine Organspende. In jedem Fall sollte diese sehr persönliche Entscheidung aber auf Grundlage von verlässlichen und ausgewogenen Informationen getroffen werden”, sagte er dem RND.

red