Diese Ausnahmen von der Corona-Testpflicht hat das Land eingeführt

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Die Corona-Zahlen in Baden-Württemberg sind weiterhin sehr hoch. Die Landesregierung hat nach dem gemeinsamen Beschluss von Bund und Ländern die Corona-Maßnahmen weiter verschärft. Die 2G- und 2GPlus-Regelungen wurden seit Samstag (04.12.) für viele Bereiche ausgeweitet. (Hier geht es zum Bericht)

Am Sonntag hat die baden-württembergische Landesregierung die Regelungen jetzt konkretisiert und Ausnahmen eingeführt:  Wer geboostert ist oder wessen Vollimmunisierung nicht länger als sechs Monate zurück liegt, ist von der Testpflicht bei 2G-Plus befreit. Das Sozialministerium hat die Ordnungsbehörden ausserdem aufgefordert, in der ersten Woche Kulanz zu üben und von der Ahndung von Verstößen zunächst abzusehen.

Folgende Punkte gelten seit Sonntag, 05. Dezember 2021: 

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  • Personen mit einer Boosterimpfung sind von der Testpflicht bei der 2G-Plus-Regelung ausgenommen.
  • Folgende Personengruppen ohne Boosterimpfung werden bezüglich ihres Immunzustandes Personen mit einer Boosterimpfung gleichgestellt:
    • Geimpfte mit abgeschlossener Grundimmunisierung, wenn seit der letzten erforderlichen Einzelimpfung nicht mehr als sechs Monate vergangen sind,
    • Genesene, deren Infektion nachweislich maximal sechs Monate zurückliegt (Nachweis der Infektion muss durch eine Labordiagnostik mittels Nukleinsäurenachweis/PCR-Test erfolgen).

Übergangsregelung für nicht immunisierte Jugendliche

Noch bis zum 31. Januar 2022 haben alle noch nicht vollständig immunisierten Jugendlichen im Alter zwischen 12 und 17 Jahren die Möglichkeit, über tagesaktuelle Antigen-Schnelltests Zutritt zu allen 2G-Einrichtungen zu erhalten. Die Landesregierung geht davon aus, dass auch alle Jugendlichen ab 12 Jahren bis zum Ablauf dieser nun nochmals verlängerten Frist die Möglichkeit hatten, sich impfen zu lassen.

red