Diese Corona-Lockerungen wurden beschlossen

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Mit den Ministerpräsidenten der Länder hat Bundeskanzlerin Angela Merkel am Donnerstag über die Herausforderungen der Corona-Pandemie beraten. Bund und Länder verständigten sich auf weitere Lockerungen. Spielplätze, Museen und Zoos sollen geöffnet werden. Über Schulen, Kitas und Sport soll erst am 6. Mai entschieden werden. Wann über den Bereich Gastronomie entschieden wird, ist hingegen noch offen.

Deutschland sei ein föderales Land, es werde immer regionale Unterschiede geben, betonte die Kanzlerin am Donnerstag nach der Schaltkonferenz mit den Regierungschefinnen und -chefs der Länder. Aber es liege im Interesse der Bürgerinnen und Bürger, dass es für ganz Deutschland eine Strategie gebe und eine Zielsetzung: Da es weder ein Medikament noch einen Impfstoff gegen das Virus gebe, gehe es immer wieder darum, die Ausbreitung soweit zu verlangsamen, dass Gesundheitssystem und Krankenhäuser die Erkrankungen bewältigen und jedem Patienten die bestmögliche medizinische Versorgung bieten könnten, betonte die Kanzlerin.

Wenn diese Konzepte ausgearbeitet seien, bleibe es die Verantwortung der Politik zu entscheiden, wann es wieder losgehen könne. “Und das sind schwierige Entscheidungen, schwierige Abwägungen”, betonte Merkel. Man müsse jedes Mal vorsichtig auf die Gesamtlage blicken und alles dafür tun, damit es keinen Rückfall in eine schwierigere Phase gebe, sondern man Schritt für Schritt vorankomme.

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Einige Lockerungen beschlossen

Die Beratungen am Donnerstag seien ein Zwischenschritt gewesen, so Merkel. Man werde am 6. Mai über weitere Lockerungen beraten, wenn Klarheit darüber herrsche, wie sich zum Beispiel die Öffnung der Geschäfte auf das Infektionsgeschehen ausgewirkt habe. “Und deshalb haben wir heute einzelne Beschlüsse gefasst, aber wir werden vor allen Dingen in der nächsten Woche noch mal ein weitergehendes Paket verabschieden“, kündigte die Kanzlerin an.

Am Donnerstag habe man noch einmal gemeinsam bekräftigt, so Merkel, dass Großveranstaltungen bis zum 31. August nicht zugelassen werden können. Dies gelte für größere Sportveranstaltungen, Volksfeste mit Zuschauern, größere Konzerte, Festivals, Dorf-, Stadt-, Straßen-, Schützenfeste und Kirmesveranstaltungen.

Was wurde neu beschlossen?

  • Nach den Regeln, die Kirchen- und Religionsgemeinschaften gemeinsam ausgearbeitet haben, sollen wieder Gottesdienste und Gebetsversammlungen möglich sein.
  • Unter Auflagen sollen auch Spielplätze wieder öffnen können. 
  • Ebenfalls unter Auflagen sollen auch Kultureinrichtungen, Museen, Ausstellungen, Galerien, Gedenkstätten oder zoologische und botanische Gärten öffnen können.
  • Ein etwas größerer Teil der Krankenhauskapazitäten soll wieder für planbare Operationen freigegeben werden. Diese waren in den vergangenen Wochen größtenteils verschoben worden. Aktuell werden etwa 40 Prozent der Intensivbetten – bei finanziellem Ausgleich – freigehalten. Die aktuelle Entwicklung der Infektionszahlen und die präzise Übersicht durch das Intensivregister lasse diesen Schritt zu, heißt es in dem Beschluss

Für die Umsetzung der Lockerungen und Anpassungen sind die einzelnen Bundesländer zuständig.

Bundesweit bleiben die geltenden Kontaktbeschränkungen im öffentlichen Leben vorerst weitgehend bestehen. Dafür wurde bereits ein Zeitraum bis mindestens zum 10. Mai genannt.

red