Diese Kreditkarten-Regeln sollten Sie kennen

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In der Corona-Krise ist bargeldloses Bezahlen gefragt. Schließlich geht es darum, Kontakte einzuschränken oder im besten Fall ganz zu vermeiden. Und deshalb haben Kreditkarten Hochkonjunktur. Verbraucher sollten dabei allerdings auch ein paar neue Regeln kennen, die 2021 gelten.

So ist bei allen elektronischen Zahlungen in der Europäischen Union ab Januar 2021 ein zweifacher Nachweis der eigenen Identität erforderlich. Diese EU-Richtlinie nennt sich nach Auskunft der ARAG-Experten “Payment Service Directive”, kurz PSD 2.

Mit dieser Zwei-Faktor-Authentifizierung soll die Sicherheit beim Online-Bezahlen mit Kreditkarte erhöht werden und Langfingern, die mit gestohlener Kreditkarte auf Shopping-Tour im Internet gehen, das Leben schwer machen. Bislang genügten für Web-Einkäufe in der Regel Nummer und Prüfziffer der Kreditkarte.

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Ab Januar, spätestens aber ab 15. März 2021, müssen Kunden bei elektronischen Zahlungen zusätzlich mit einem Passwort, einer TAN oder einem Fingerabdruck ihre Identität bestätigen. Welches Sicherheitsverfahren zur Anwendung kommt, hängt von der jeweiligen Bank ab.

Ralf Loweg / glp