Diese Neuerungen kommen in 2022: Von Pfandpflicht bis EEG-Umlage

ANZEIGE

Der Jahreswechsel steht kurz bevor. Am Neujahrstag 2022 werden sich einige wichtige Bestimmungen und Gesetze ändern. Hier die wichtigsten Neuerungen von Pfandpflicht bis EEG-Umlage.

Wer gerne Obst- und Gemüsesäfte, Energydrinks oder alkoholische Mischgetränke trinkt, muss – sofern diese Getränke in Einwegplastikflaschen verpackt sind – bald 25 Cent mehr zahlen. Der Grund: Ab Januar 2022 wird die Pfandpflicht erweitert. Allerdings gibt es einige Ausnahmen, so bleibt zum Beispiel Milch in PET-Flaschen vorerst pfandfrei. Dosen werden nach Auskunft der ARAG-Experten dagegen ausnahmslos pfandpflichtig. Beim Getränkepfand gilt für schon im Verkehr befindliche Verpackungen eine Übergangsfrist bis Anfang Juli. Auch leichte Kunststofftragetaschen dürfen mit Beginn nächsten Jahres nicht mehr an Kunden herausgegeben werden.

Um Verbraucher beim Kauf digitaler Produkte besser zu schützen, müssen Hersteller ab 1. Januar 2022 eine regelmäßige Update-Pflicht etwa für Tablets, Apps, Smartphones oder auch vernetzte Haushaltsgeräte gewährleisten. Wer die Einhaltung überwacht und wie oft Aktualisierungen erfolgen müssen, ist in den neuen Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches allerdings nicht eindeutig geregelt. Eine weitere Neuerung für Verbraucher: Bei Kaufverträgen wird die Vermutung, dass ein Mangel der Kaufsache bereits beim Kauf vorlag, von sechs Monaten auf ein Jahr verlängert.

ANZEIGE

Rasierapparat, Handy oder Toaster – Supermärkte, Discounter und andere Lebensmitteleinzelhändler mit einer Gesamtverkaufsfläche von mehr als 800 Quadratmetern müssen spätestens ab Sommer 2022 Elektroaltgeräte zurücknehmen. Bei kleinen Geräten wie beispielsweise einer Taschenlampe gilt die Rücknahmepflicht unabhängig vom Neukauf eines Produktes. Größere Altgeräte müssen nur dann zurückgenommen werden, wenn ein entsprechender neuer Artikel gekauft wird.

Diese Novelle des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes tritt bereits am 1. Januar in Kraft. Ziel ist es, die Recyclingrate bei elektronischen Geräten zu verbessern, weil noch zu viele Altgeräte vergessen in Schubladen lagern, im Restmüll enden oder gar illegal vermarktet werden. So werden Schadstoffe nicht verlässlich ausgeschleust und wertvolle Rohstoffe können nicht zurückgewonnen werden. Für den stationären Handel und Online-Händler gilt die Rücknahmepflicht von Elektroaltgeräten bereits seit 2016.

Wer gewerbliche Minijobber beschäftigt, muss ab 2022 deren Steuer-Identifikationsnummer an die Minijob-Zentrale übermitteln. Das gilt unabhängig davon, ob die Steuer pauschal abgeführt oder der Minijobber individuell nach seiner Lohnsteuerklasse besteuert wird. Die Steuer-ID ist eine persönliche Nummer, die aus elf Ziffern besteht und auf der Lohnsteuerbescheinigung oder dem Einkommensteuerbescheid angegeben ist. Die Identifikationsnummer wird nur einmal im Leben vergeben und bleibt dauerhaft gültig. Wer seine ID verlegt, verloren oder vergessen hat, kann sie erneut über das Bundeszentralamt für Steuern online beantragen. Das kann allerdings bis zu zehn Wochen dauern.

Die EEG-Umlage auf Grundlage des Erneuerbare-Energien-Gesetzes sinkt ab Januar 2022 um rund 43 Prozent. Dann wird laut der ARAG-Experten für die Kilowattstunde Strom nur noch ein Aufpreis von 3,7 statt 6,5 Cent fällig. Damit erreicht die Umlage, mit der der Ausbau der Erneuerbaren Energien finanziert wird, das Niveau von 2012. Es wird erwartet, dass die Energieversorger diese Preissenkung an ihre Stromkunden weitergeben. Ziel ist die möglichst schnelle Abschaffung der Umlage, um Endverbraucher zu entlasten.

Rudolf Huber / glp