Diese Personengruppen sind ab kommenden Montag in Baden-Württemberg impfberechtigt

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Ab nächsten Montag können sich Personen mit Vorerkrankung aus der dritten Impfpriorität für einen Impftermin anmelden. Dazu zählen unter anderem Menschen mit behandlungsfreien Krebserkrankungen, HIV, Rheumaerkrankungen und Autoimmunerkrankungen, Herzerkrankungen sowie Asthma oder Adipositas. Das gab das Landessozialamt in Stuttgart am Dienstag bekannt,.

Vom kommenden Montag, den 3. Mai 2021 öffnet Baden-Württemberg die Vergabe von Impfterminen für alle Menschen mit Vorerkrankungen aus der dritten Priorität. Dazu gehören zahlreiche Menschen mit Vorerkrankungen, etwa behandlungsfreien Krebserkrankungen, HIV, Rheumaerkrankungen und Autoimmunerkrankungen, Herzerkrankungen, Asthma oder Adipositas. Impfberechtigt sind ab Montag auch jeweils bis zu zwei Kontaktpersonen von Menschen, die aufgrund einer dieser Erkrankungen oder aufgrund des Alters von über 60 Jahren pflegebedürftig sind. Als Nachweis für die Impfberechtigung dient ein entsprechendes Attest des behandelnden Arztes. Für die Kontaktpersonen von Pflegebedürftigen wird es wie bisher eine Vorlage für eine entsprechende Selbstbescheinigung geben. Diese wird nach Angaben der Behörde rechtzeitig bis Montag online gestellt.

Noch etwas gedulden müssen sich die Beschäftigten von Berufsgruppen aus der dritten Priorität – bspw. dem Lebensmitteleinzelhandel. Mit der Öffnung dieser Stufe wird, abhängig von den Impfstofflieferungen, etwa Mitte Mai gerechnet, teilt das Sozialministerium weiter mit.

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Mit dem weiteren Öffnungsschritt werden rund 1,5 Millionen weitere Menschen impfberechtigt, schätzt das Sozialministerium.

red