
Den Namen des anderen Elternteils annehmen, eine frühere Einbenennung rückgängig machen oder einen Doppelnamen wählen: Das reformierte Namensrecht eröffnet seit Mai 2025 mehr Möglichkeiten. Beim Ludwigsburger Standesamt werden vor allem Änderungen für Erwachsene sowie für Stief- und Scheidungskinder häufig beantragt.
Von der Redaktion (ag) – 11.34 Uhr
Ludwigsburg. Seit dem 1. Mai 2025 können viele Änderungen des Familiennamens einfacher beim Standesamt erklärt werden. Wie die Stadt Ludwigsburg mitteilt, entfällt dadurch in zahlreichen Fällen das aufwendigere und kostenintensivere Verfahren einer öffentlich-rechtlichen Namensänderung.
„Viele Betroffene zeigen sich erleichtert und dankbar über die erweiterten Möglichkeiten“, erklärt Standesamtsleiterin Sarah Schützinger.
Doppelnamen bislang wenig gefragt
Ehepaare können die Familiennamen beider Partner zu einem gemeinsamen Doppelnamen verbinden, mit oder ohne Bindestrich. Auch Kinder können einen Doppelnamen erhalten, wenn die Eltern keinen gemeinsamen Familiennamen führen oder nicht verheiratet sind.
In Ludwigsburg wird diese Möglichkeit bislang eher selten genutzt. Nach Einschätzung des Standesamts könnten lange Namensketten und die ungewohnte Handhabung Gründe dafür sein.
Mehr Möglichkeiten nach Trennung und für Erwachsene
Häufiger genutzt werden die neuen Regelungen für Stief- und Scheidungskinder. So kann der Name eines früheren Stiefelternteils unter bestimmten Voraussetzungen leichter abgelegt werden. Kinder können außerdem nach einer Scheidung den geänderten Familiennamen eines Elternteils übernehmen.
Volljährige dürfen ihren Geburtsnamen einmalig neu bestimmen. Möglich ist etwa der Wechsel zum Namen des anderen Elternteils oder die Bildung eines Doppelnamens aus beiden Elternnamen.
Die Reform berücksichtigt zudem internationale Namenstraditionen stärker. So kann beispielsweise aus dem Familiennamen Petrov für eine Tochter die Form Petrova werden.
Nicht jede Änderung ist möglich. Für weitergehende Namenswechsel bei Minderjährigen kann weiterhin ein öffentlich-rechtliches Verfahren notwendig sein.
Verwendete Quelle: Stadt Ludwigsburg


