ANZEIGE
Der Verwaltungsgerichtshof (VHG) in Mannheim hat am Montag bekannt gegeben, dass die nächtlichen Ausgangsbeschränkungen in Baden-Württemberg mit Wirkung ab Donnerstag aufgehoben werden.
In dem unanfechtbaren Beschluss gaben die Richter dem Eilantrag einer Frau aus Tübingen statt. Dem Beschluss zufolge ist die von 20 Uhr bis 5 Uhr geltende pauschale Ausgangssperre wegen der erheblich verbesserten Pandemielage nicht mehr angemessen.
Beschluss Verwaltungsgerichtshof:
ANZEIGE
red