Ein Ausweis für den ganzen Kreis: Handwerker sollen ab September leichter parken können

Wer mit Werkzeug, Material und Montagefahrzeug zum Kunden fährt, kennt das Problem: Der Einsatzort ist da, der Parkplatz nicht. Im Landkreis Ludwigsburg soll sich das für Handwerksbetriebe ab September ändern. Dann startet erstmals ein kreisweit gültiger Handwerker-Parkausweis.

Von der Redaktion – 08.16 Uhr

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Ludwigsburg. Für viele Handwerker gehört die Parkplatzsuche bislang zum Arbeitsalltag. Besonders in engen Innenstädten, Wohngebieten oder Bereichen mit Parkraumbewirtschaftung kann es schwierig werden, das Fahrzeug nah genug am Einsatzort abzustellen. Genau hier setzt ein neues Angebot des Landkreises Ludwigsburg an.

Zum 1. September 2026 wird ein kreisweit gültiger Handwerker-Parkausweis eingeführt. Die Straßenverkehrsbehörden im Landkreis haben dazu eine gemeinsame Vereinbarung beschlossen. Der Ausweis soll einmal jährlich beantragt werden können und dann in allen Städten und Gemeinden des Landkreises Ludwigsburg gelten.

Bisher mussten Betriebe bei schwierigen Parkverhältnissen häufig einzelne Ausnahmegenehmigungen beantragen. Einige Städte hatten zwar bereits eigene Jahresausweise, diese galten aber nur im jeweiligen Stadtgebiet und waren unterschiedlich geregelt. Künftig soll es einheitliche Leistungen zu einheitlichen Konditionen geben.

Was der Ausweis erlaubt

Der neue Handwerker-Parkausweis bringt mehrere Erleichterungen. Parkgebühren im öffentlichen Straßenraum entfallen. Auch die Höchstparkdauer gilt nicht, ausgenommen sind Kurzparkzonen unter 30 Minuten. Eine Parkscheibe muss nicht genutzt werden.

Außerdem dürfen berechtigte Betriebe während eines Einsatzes im eingeschränkten Haltverbot, in Haltverbotszonen auch außerhalb gekennzeichneter Flächen, in Bereichen mit Bewohnerparken sowie in verkehrsberuhigten Bereichen außerhalb der markierten Flächen parken.

Die Sonderrechte gelten jedoch nicht pauschal überall und jederzeit. Sie sind auf die Dauer des Einsatzes vor Ort bei Kunden beschränkt und gelten nur werktags zwischen 7 und 20 Uhr.

Wer den Ausweis beantragen kann

Antragsberechtigt sind Betriebe, die handwerkliche Tätigkeiten ausüben und deren Fahrzeug unmittelbar am Einsatzort benötigt wird. Eine bestimmte Kammerzugehörigkeit ist nach Angaben des Landratsamts nicht erforderlich.

Zugelassen sind Service- und Montagefahrzeuge bis 7,5 Tonnen, die dem Transport von Werkzeugen, Maschinen oder Material dienen. Die Gebühr für einen Jahresausweis beträgt 200 Euro. Ein Ausweis kann auf bis zu drei Fahrzeuge eines Betriebs eingetragen werden, darf aber immer nur für eines dieser Fahrzeuge gleichzeitig genutzt werden. Betriebe mit größerem Bedarf können mehrere Ausweise beantragen.

Anträge ab September möglich

Betriebe aus dem Landkreis Ludwigsburg können den Ausweis ab 1. September bei der für ihren Unternehmenssitz oder ihre Niederlassung zuständigen Straßenverkehrsbehörde beantragen. Unternehmen von außerhalb des Landkreises können sich an die Verkehrsbehörde der Kommune wenden, in der sie erstmals im Landkreis tätig werden.

Entwickelt wurde das Modell unter Federführung der Kreis-Wirtschaftsförderung gemeinsam mit der Kreis-Handwerkerschaft Ludwigsburg und den zuständigen Verkehrsbehörden. Beteiligt waren unter anderem Besigheim, Bietigheim-Bissingen, Ditzingen, Freiberg am Neckar, Gerlingen, Korntal-Münchingen, Kornwestheim, Ludwigsburg, Marbach am Neckar, Pleidelsheim, Remseck am Neckar, Vaihingen an der Enz und der Landkreis Ludwigsburg.

Kreis-Handwerksmeister Albrecht Lang sieht darin vor allem eine Entlastung im Alltag. „Kurze Wege und weniger Parkplatzsuche bedeuten mehr Zeit für die eigentliche Arbeit“, sagte er laut Mitteilung.

Weitere Informationen gibt es unter www.landkreis-ludwigsburg.de/handwerkerparkausweis.