
Nach einer Serie von Wohnungseinbrüchen im Raum Heilbronn, Stuttgart und Karlsruhe ist das Urteil gegen zwei Männer rechtskräftig. Sie waren wegen zahlreicher Einbrüche mit einem Beutewert von mehr als 341.000 Euro zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt worden.
Von der Redaktion (dts) – 00.09 Uhr
Heilbronn /Stuttgart – Das Urteil gegen zwei Einbrecher, die im Raum Heilbronn, Stuttgart und Karlsruhe zahlreiche Wohnungseinbruchdiebstähle begangen haben, ist rechtskräftig. Das teilte das Landgericht Heilbronn am Montag mit.
Die Staatsanwaltschaft hatte Revision eingelegt, diese aber im Juli zurückgenommen. Damit ist das am 24. Oktober 2025 ergangene Urteil der 8. Großen Strafkammer rechtskräftig.
Die Kammer hatte den Angeklagten S. wegen schweren Wohnungseinbruchdiebstahls in 14 Fällen und den Angeklagten K. in 33 Fällen, jeweils in Tateinheit mit Sachbeschädigung, sowie wegen versuchten Wohnungseinbruchdiebstahls verurteilt.
S. erhielt eine Gesamtfreiheitsstrafe von 3 Jahren und 6 Monaten, K. von 4 Jahren und 6 Monaten. Zudem ordnete die Kammer bei K. die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt an und verfügte die Einziehung eines Geldbetrags von über 341.000 Euro.
Nach den Feststellungen des Gerichts haben die beiden Männer zwischen Oktober 2024 und Januar 2025 an 19 Orten im Großraum Heilbronn, Stuttgart und Karlsruhe Einbruchdiebstähle in Privatwohnungen begangen, teils gemeinschaftlich, teils allein.
Das erlangte Diebesgut beziffert das Gericht auf mehr als 341.000 Euro, der zusätzliche Schaden auf mehrere tausend Euro. Beide Angeklagte hatten sich zu Prozessbeginn geständig eingelassen, wodurch das Verfahren vorzeitig abgeschlossen werden konnte.
Die Staatsanwaltschaft hatte ursprünglich deutlich höhere Strafen gefordert, nämlich 7 Jahre für S. und 8 Jahre für K. Das Gericht folgte diesem Antrag nicht.
Es berücksichtigte unter anderem die frühen Geständnisse, die geringe Vorstrafenbelastung des K., die suchtverursachte Beschaffungskriminalität sowie die Sicherstellung eines Teils des Diebesguts.


