Elementarschaden: “Haus und Grund” gegen Versicherungspflicht

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Nach der Flutkatastrophe in Teilen von Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz drängen sich Fragen zum Versicherungsschutz auf. Der Eigentümerverband “Haus und Grund” rät zum Abschluss einer Elementarschadenversicherung. Eine Versicherungspflicht lehnt er jedoch ab.

“Ein Starkregen kann überall und schnell kommen. Wer den passenden Versicherungsschutz hat, kann etwas beruhigter in die Zukunft schauen”, sagt Verbandspräsident Kai Warnecke. Zusätzlich seien bauliche und planerische Schutzmaßnahmen unabdingbar. Hier hätten vor allem auch die Kommunen ihre Hausaufgaben zu erledigen.

Eine Versicherungspflicht gegen Elementarschäden lehnt der Verband ab. Für Eigentümer mit Gebäuden in Risikogebieten könnten die Prämien unbezahlbar werden. “Eine Versicherungspflicht – so nützlich sie im Schadensfall auch sein mag – lässt jedenfalls die Kosten des Wohnens weiter ansteigen”, gibt Warnecke zu bedenken.

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Die Elementarversicherung ist in der Regel eine Erweiterung zur Hausrat- und Wohngebäudeversicherung. Sie greift bei Schäden durch Starkregen (etwa Rückstau und Überschwemmungen), Erdsenkungen, Erdrutsch, Erdfall sowie Schneedruck, Lawinen, Vulkanausbruch und Erdbeben. Die Kosten für eine solche Versicherung hängen unter anderem von der Gefahrenzone ab, in der sich das Gebäude befindet, sowie von der Versicherungssumme.

Lars Wallerang / glp