Ende der Verbrenner-Ära: EU-Parlament beschließt historisches Pkw-Verbot ab 2035

Das EU-Parlament hat den Weg für das Verbrenner-Aus bei neuen Pkw und leichten Nutzfahrzeugen ab dem Jahr 2035 frei gemacht. 340 Abgeordnete stimmten am Dienstag in der finalen Abstimmung in Straßburg für das Verbot, zudem gab es 279 Nein-Stimmen und 21 Enthaltungen. Den Plänen zufolge sollen ab 2035 in der EU keine Pkw mit Verbrennermotoren mehr neu zugelassen werden dürfen.

Die mit dem Rat erzielte Einigung umfasst auch Zwischenziele für die Verringerung der Emissionen bis 2030 (55 Prozent für Pkw und 50 Prozent für Lieferwagen gegenüber den Werten von 2021). Zudem ist eine neue Methode zur Bewertung der CO2-Emissionen über den gesamten Lebenszyklus eines Fahrzeugs vorgesehen. Die Einigung enthält auch eine Überprüfungsklausel, wonach die geplanten Maßnahmen im Jahr 2026 erneut geprüft werden sollen.

Bereits zugelassene Fahrzeuge sind von dem Verbot nicht betroffen. Auch für gebrauchte Autos ist kein generelles Verkaufsverbot vorgesehen.

red

Autowäsche zu Hause: Das müssen Sie beachten, um Bußgelder zu vermeiden

Mit den ersten Sonnenstrahlen steht bei vielen Autofahren auch die eingehende Pflege des eigenen Fahrzeugs auf dem Programm. Der Auto Club Europa (ACE) welche Bestimmungen in Bezug auf die Autowäsche zu Hause unbedingt beachtet werden sollten.

Autos dürfen in einigen Regionen nur unter strengen Auflagen im eigenen Garten von Hand gewaschen werden, da schnell umweltschädliche Stoffe wie Öl oder Benzin ins Grundwasser gelangen könnten. Ob und unter welchen Voraussetzungen das Auto zu Hause auf dem eigenen Grundstück gewaschen werden darf, ist von Region zu Region unterschiedlich. Teilweise ist das Abspritzen des Fahrzeugs mit klarem Wasser erlaubt, sofern das entstehende Abwasser nicht in die Kanalisation oder ein offenes benachbartes Gewässer gelangt. Was erlaubt ist, muss der jeweiligen örtlichen Satzung entnommen werden.

In einigen Regionen muss auch der Wochentag berücksichtigt werden: So ist es in Baden-Württemberg, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Berlin und Bremen sonntags und an Feiertagen verboten, öffentlich wahrnehmbare Aufgaben wahrzunehmen, wozu auch die Autowäsche zählt. Andere Bundesländer verbieten das Autowaschen an einzelnen Feiertagen oder erlauben zumindest die Nutzung vollautomatisierter Waschanlagen.

Das Bußgeld ist ebenfalls regional unterschiedlich und beginnt häufig bei 25 Euro, in Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen aber auch erst ab 500 Euro. Im Extremfall können, wie in Sachsen bis zu 100.000 Euro fällig werden. Die Höhe des Bußgelds richtet sich dabei nach der Gefahr, die für die Umwelt entsteht.

Auf Privatgrundstücken ist eine Motorwäsche, das Waschen mit chemischen Reinigungsmitteln und technischen Hilfsmitteln wie Dampfstrahlern sowie die Wäsche innerhalb von Wasserschutzgebieten generell verboten. Lediglich Staubsaugen, feine Politur auftragen und mit Wasser die Scheiben reinigen, ist im eigenen Garten erlaubt.
Da das Waschen auf der Straße in der Regel als genehmigungspflichte Sondernutzung angesehen wird und zudem gemäß der Straßenverkehrsordnung (StVO) das Beschmutzen oder Benetzen der Straße verboten ist, ist das Waschen auf der Straße praktisch kaum möglich.

Wer sein Auto ausgiebig waschen möchte, muss also zwangsläufig einen dafür vorgesehenen Waschplatz aufsuchen. Nur so kann das bei der Fahrzeugwäsche anfallende Abwasser aufgefangen werden. Geeignet sind dafür Waschanlagen mit und ohne Selbstbedienung.

Auch wenn das Waschen von Hand in einigen Regionen unter Einhaltung entsprechender Auflagen erlaubt ist, empfiehlt der ACE, das Fahrzeug nur in Waschanlagen zu waschen, um zu verhindern, dass die Umwelt nicht unnötig belastet wird. Bei jeder Autowäsche besteht die Gefahr, dass sich umweltschädliche Stoffe wie Öl und Benzin vom Auto lösen und doch irgendwie über unbefestigten Boden ins Grundwasser gelangt. Auch für diejenigen, die ihr Auto lieber per Hand waschen, gibt es entsprechende Waschanlagen.

mid/asg