Energiewende in Städten erlahmt

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Photovoltaikanlagen auf Dächern gibt es hauptsächlich im ländlichen Raum. Städte hinken bei der Energiewende dagegen hinterher. Ein Bündnis aus elf Verbänden macht nun Druck auf die Bundesregierung. Sie soll das vor drei Jahren in Kraft getretene Mieterstromgesetz überarbeiten. Denn unzumutbare Hürden für die Anwender des Mieterstrommodells und ein unnötiger Bürokratieaufwand würden bewirken, dass nur etwa ein Prozent des gesetzlich möglichen Mieterstrompotenzials in der Praxis umgesetzt werden konnte.

Zu dem Bündnis gehören der Spitzenverband der Wohnungswirtschaft GdW, der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), der Deutsche Mieterbund und der Deutsche Genossenschafts- und Raiffeisenverband (DRGV).

“Kostengünstigen Solarstrom beziehen, der vor Ort umweltschonend im eigenen Wohnviertel erzeugt wird”, sagt Axel Gedaschko, Präsident des GdW. Das bleibe für Bewohner von Mehrfamilienhäusern auch drei Jahre nach Verabschiedung des Mieterstromgesetzes der absolute Ausnahmefall. Das Modell sei zu bürokratisch und rechne sich nicht. “Die Energiewende kann nur gelingen, wenn die Verbraucher sich an ihrem Wohnort aktiv am Klimaschutz beteiligen können und davon profitieren.” Mieterinnen und Mieter hier auszuschließen, sei ungerecht und kontraproduktiv.

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Die Bundesregierung hatte im Herbst 2019 einen Vorschlag zur Anpassung des Mieterstromgesetzes vorlegen wollen, dies jedoch nicht getan. Anlässlich des dritten Jahrestages des Gesetzes am 25. Juli 2020 fordert das Bündnis die Bundesregierung deshalb auf, das nachzuholen.

Der vorgelegte Plan umfasst sieben Punkte: 1. Finanzielle Förderung von Eigenstromverbrauch und Mieterstromverbrauch gleichstellen – 2. Finanzielle Förderung muss bei Mietern und Selbstnutzern von Wohneigentum ankommen – 3. “Lokalstrom” einführen – 4. Definition “räumlicher Zusammenhang” weiter fassen – 5. Steuerliche Hemmnisse für Vermieter abbauen – 6. Genehmigungsfristen verkürzen – 7. Contractingmodelle mit Drittanbietern ermöglichen.

Lars Wallerang