Entlastung für Kliniken: Länder und Bund korrigieren Krankenkassen-Sparpläne

Kurz vor der Sitzung des Vermittlungsausschusses haben sich Bund und Länder auf einen Kompromiss zum Sparpaket für die gesetzlichen Krankenkassen verständigt. Während zentrale Sparmaßnahmen bestehen bleiben, sollen Krankenhäuser in den kommenden Jahren teilweise entlastet werden. Ziel ist es, den Zusatzbeitrag zur GKV im nächsten Jahr stabil zu halten – Kritiker zweifeln jedoch an der Nachhaltigkeit der Lösung.

Berlin (red) – Bund und Länder haben sich vor der für Mittwoch geplanten Sitzung des Vermittlungsausschusses zum Sparpaket für die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) auf einen Kompromiss geeinigt. Das berichtet das Portal „Politico“ am Dienstag.

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Laut einer auf Dienstag datierten Protokollerklärung der Bundesregierung sollen die ursprünglich geplanten Sparmaßnahmen im Kliniksektor durch die Aussetzung der Meistbegünstigtenklausel bestehen bleiben. Darüber hinaus jedoch werden die Effekte im Jahr 2027 ausgeglichen. Dafür soll der Landesbasisfallwert für somatische Krankenhäuser und die Budgets der psychiatrischen und psychosomatischen Krankenhäuser für 2026 um 1,14 Prozent angehoben werden. „Ziel der gefundenen Regelung ist es, eine Überkompensation auszuschließen“, heißt es.

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Die Länder hatten kritisiert, dass die ursprünglich geplanten Maßnahmen die Krankenhäuser unverhältnismäßig stark belasten würden, und den Vermittlungsausschuss angerufen. Mit dem Sparpaket will die Koalition den GKV-Zusatzbeitrag bei durchschnittlich 2,9 Prozent im kommenden Jahr stabil halten. Kassen warnen, dass die Zusage nicht zu halten ist – unter anderem, weil Rücklagen wieder aufgefüllt werden müssen.

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