Erbschaft- und Schenkungsteuer auf Rekordhoch – trotz weniger Vermögensübertragungen

Die Einnahmen aus Erbschaft- und Schenkungsteuer sind 2024 auf den Rekordwert von 13,3 Milliarden Euro gestiegen – trotz gesunkener Vermögensübertragungen. Besonders hohe Steuerlast entstand durch gestiegene Werte bei Immobilien und Geldvermögen. Auffällig: Große Betriebsvermögen wurden seltener übertragen.

(red) Die festgesetzte Erbschaft- und Schenkungsteuer ist im Jahr 2024 deutlich gestiegen – auf insgesamt 13,3 Milliarden Euro (+12,3 %). Wie das Statistische Bundesamt mitteilt, erreichte die Schenkungsteuer mit 4,8 Milliarden Euro einen neuen Höchstwert, während die Erbschaftsteuer um 9,5 % auf 8,5 Milliarden Euro stieg.

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Bemerkenswert: Die übertragenen Vermögen sanken im Vergleich zum Vorjahr um 6,8 % auf 113,2 Milliarden Euro. Insbesondere bei Betriebsvermögen und Anteilen an Kapitalgesellschaften gab es Rückgänge von bis zu 50 %.

Gleichzeitig wurden mehr Immobilien und Geldvermögen übertragen – ein Grund für die gestiegenen Steuerbeträge. Das geschenkte Betriebsvermögen über 26 Millionen Euro („Großerwerbe“) halbierte sich auf 7,4 Milliarden Euro.

Der Trend: Wer schenkt, tut es seltener in Milliardenhöhe – doch der Staat kassiert trotzdem kräftig mit.