Erneut Feinstaubalarm in Stuttgart

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Die Landeshauptstadt Stuttgart hat am Sonntag, 1. Dezember, zum fünften Mal in dieser Feinstaubalarm-Periode Feinstaubalarm ausgelöst.
Beginn:
ab Dienstag, 3. Dezember, 0 Uhr für den Autoverkehr

ab Montag, 2. Dezember, 18 Uhr für Komfort-Kamine

Ende:
Das Ende des Feinstaubalarms ist offen.

Ziel des Feinstaubalarms ist es, bei stark austauscharmen Wetterlagen in Stuttgart die erwartbare Belastung mit Luftschadstoffen wie Feinstaub zu reduzieren. Aktuell sagt der Deutsche Wetterdienst (DWD) bis mindestens Mittwoch ein stark eingeschränktes Austauschvermögen der Atmosphäre voraus. Die Konzentration von Feinstaub in Stuttgart kann dann stark ansteigen. Es besteht die Gefahr von Überschreitungen der Grenzwerte. Bei Feinstaubalarm appellieren Stadt und Land an die Bevölkerung in Stuttgart und in der Metropolregion, das Auto möglichst in Stuttgart nicht zu nutzen und auf umweltfreundliche Verkehrsmittel umzusteigen oder Fahrgemeinschaften zu bilden.

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Zudem ist bei Feinstaubalarm der Betrieb von sogenannten Komfort-Kaminen, die nicht der Grundversorgung, sondern nur als zusätzliche Wärmequelle dienen, untersagt. Die vom Land erlassene Verordnung zum Betriebsverbot für Komfort-Kamine (Luftqualitätsverordnung-Kleinfeuerungsanlagen) gilt an Tagen mit Feinstaubalarm während der gesamtem Periode bis zum 15. April 2020.