Und täglich grüßt das Diesel-Durcheinander. Nach einem aktuellen Urteil des EU-Gerichts ist die “Lockerung” der Stickoxid-Grenzwerte für Euro-6-Diesel nach der Einführung neuer Auto-Abgastests unzulässig. Auch neuen Diesel-Fahrzeugen könnten nun Fahrverbote drohen, berichtet die Frankfurter Allgemeine Zeitung auf ihrer Online-Seite.
Vorausgegangen dazu war eine Klage der europäischen Hauptstädte Paris, Brüssel und Madrid gegen die entsprechenden EU-Regeln. Dieser Klage gaben die EU-Richter nun Recht. Begründung: Das Gericht störe sich dabei nicht an der Erhöhung der Grenzwerte selbst, sondern daran, wie die Grenzwerte festgelegt wurden.
“Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, dass die Städte dann auch für Euro-6-Diesel Fahrverbote aussprechen könnten”, wird Stefan Bratzel Direktor des Center of Automotive Management (CAM) von Spiegel-Online zitiert. Und das verschärfe die Diesel-Problematik weiter. “Ich sehe das Problem, dass dadurch die Unsicherheit der Dieselfahrer weiter zunehmen wird”, so Bratzel.
Laut Euro-6-Regelwerk ist ein Höchstwert von 80 Milligramm Stickstoffdioxid je Kilometer vorgeschrieben. Diese Marke darf aber laut EU-Kommission überschritten werden. Dadurch wird den Autobauern durch die Hintertür noch eine Übergangsfrist gewährt.
Seit dem 1. September 2018 dürfen nur noch Fahrzeuge nach dem neuen Testverfahren WLTP zugelassen werden. Hinzu kommen Schadstoff-Emissionsmessungen auf der Straße, die sogenannten “Real Driving Emissions” (RDE). Dieses Verfahren soll vermeiden, dass die Autos zwar auf dem Testprüfstand die kritischen Stickoxid-Grenzwerte einhalten, diese aber auf der Straße stark überschreiten.
Fazit: Bis das letzte Wort in der Diesel-Debatte gesprochen ist, gibt es vermutlich längst keine Selbstzünder mehr in den Produktionshallen der meisten Autobauer. mid/rlo