Feuerwerk 2020: Expertin rät zum Komplett-Verzicht

ANZEIGE

Die neuen Regeln zur weiteren Corona-Eindämmung schränken auch die Nutzung von Raketen, Feuerwerksbatterien und Böllern an Silvester ein. Wie ist die genaue Situation? Rechtsexpertin Dr. Katarzyna Guzenda von der Verbraucherzentrale Brandenburg (VZB) beantwortet die wichtigsten Fragen.

– Darf ich Böller zünden, die ich noch aus dem Vorjahr habe?

2020 wird generell davon abgeraten, Feuerwerk zu zünden. In der angespannten Corona-Lage sollten unnötige Belastungen für die Feuerwehren oder das Gesundheitswesen und alle Zusatzgefahren vermieden werden. Das gilt selbst dann, wenn das Zünden im eigenen Garten rechtlich erlaubt sein mag oder vor der Haustür kein explizites Feuerwerksverbot gilt.

ANZEIGE

– Was ist mit Böllern, die schon online bestellt wurden?

Einige Landesverordnungen verbieten den Verkauf von pyrotechnischen Gegenständen. Bei anderen ist ausdrücklich auch deren Abgabe, also die Auslieferung, verboten. Grundsätzlich steht Verbrauchern bei Bestellungen im Internet ein Widerrufsrecht zu. Wer in dieser Situation also unsicher ist, kann sie stornieren und bekommt sein Geld zurück.

– Was passiert, wenn sich der Handel nicht an die Verbote hält?

Bei einem Verstoß gegen diese Bestimmungen müssen Händler mit einer Strafe rechnen. So sieht beispielsweise der Bußgeldkatalog im Land Brandenburg einen Regelsatz von 1.000 bis 12.500 Euro vor.

– Kann man Böller schnell noch im grenznahen Ausland kaufen?

Das ist definitiv keine gute Idee. Der kleine Grenzverkehr etwa nach Polen ist untersagt. Aber auch aus anderen EU-Ländern dürfen nur zugelassene Feuerwerkskörper eingeführt werden.

Grundsätzlich gelte, so die Expertin: “Auch Verzicht ist ein Verbraucherrecht” – gerade im Corona-Jahr 2020.

Rudolf Huber / glp