Flugausfälle: Diese Airlines sollten Sie meiden

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Im Schnitt sind mehr als 4.000 Fluggäste in Deutschland jeden Tag von Flugausfällen betroffen. Doch bei welchen Airlines bleiben eigentlich am meisten Fluggäste am Boden? Dieser Frage ist Europas “AirHelp” jetzt auf den Grund gegangen. Dafür hat das Fluggasthelfer-Portal sämtliche Flugausfälle von 20 der größten Airlines in Deutschland zwischen dem 1. Januar und dem 31. Oktober 2019 analysiert.

Demnach erlebten mehr als eine Million Passagiere während des Analyse-Zeitraumes einen Flugausfall. Allein bei Deutschlands größter Fluggesellschaft – der Lufthansa – waren 2019 mehr als 500.000 Personen von Flugausfällen betroffen. Das ist der Höchstwert der Analyse. Auch bei Eurowings blieben 2019 vergleichsweise viele Passagiere am Boden: 263.200 waren es insgesamt. SunExpress landet mit 62.200 von Flugausfällen betroffenen Passagieren auf dem dritten Platz dieser Statistik.

SunExpress verzeichnet im Schnitt auch die meisten Flugausfälle pro geplantem Flug: Rund 3,4 Prozent aller angesetzten Flüge hoben 2019 nicht ab. Swiss landet in dieser Statistik auf dem zweiten Platz (2,8 Prozent), bei der skandinavischen Airline SAS fallen anteilig die drittmeisten Flüge aus (2,4 Prozent).

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Mit Pegasus Airlines beweist eine Fluggesellschaft hingegen, dass ein Flugbetrieb auch ohne Ausfälle möglich ist: Bislang gab es 2019 noch keinen einzigen Flugausfall bei der türkischen Airline. Bei Finnair, Wizz Air, TAP Portugal und TUIfly waren jeweils weniger als 5.000 Passagiere von einer Flug-Annullierung betroffen.

Ein gestrichener Flug ist immer unangenehm und kann schnell die ganze Reise zerstören – vor allem, wenn die betroffenen Passagiere erst spät über den Flugausfall informiert werden und keine richtige Möglichkeit haben, ihre Reise neu zu planen. Deshalb schützen die europäischen Fluggastrechte Passagiere bei Flugausfällen: Wer weniger als 14 Tage vor dem ursprünglich geplanten Abflugtermin über die Annullierung des Fluges informiert wird, hat unter Umständen Anspruch auf eine Entschädigung in Höhe von bis zu 600 Euro pro Person.

Bei Verspätungen von über zwei Stunden und einer betroffenen Flugstrecke von über 1.500 Kilometern muss die ausführende Airline den Passagieren am Flughafen außerdem Mahlzeiten und Getränke bereitstellen und ihnen die Möglichkeit bieten, zwei Telefonate zu führen oder auch zwei Telefaxe oder E-Mails zu versenden.

Bei Bedarf müssen die Airlines auch eine Unterkunft bereitstellen und die Beförderung dorthin ermöglichen. Experten raten, diese Versorgungsleistung bei der Fluggesellschaft unbedingt einzufordern.

Ralf Loweg / mid