Fluggastrechte oft eine Luftnummer

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Bei Flugverspätungen oder Ausfällen können Passagiere mit Entschädigungen rechnen. Doch die Realität sieht anders aus. Viele Fluggesellschaften lehnen entsprechende Forderungen ihrer Kunden regelmäßig – und das zu Unrecht – ab. Das ist das Ergebnis einer aktuellen Analyse des Fluggastrechte-Portals AirHelp. Demnach weisen 15 der größten Airlines in Deutschland im Schnitt 48 Prozent aller rechtmäßigen Forderungen ihrer Passagiere fälschlicherweise ab.

Am häufigsten weigert sich die britische Fluggesellschaft easyJet, Passagiere zu berechtigen, obwohl sie einen Anspruch auf eine finanzielle Entschädigung haben. Die Airline lehnte es in 96 Prozent aller analysierten Fälle ab, die fällige Auszahlung durchzuführen. Das heißt, dass die betroffenen Passagiere ohne rechtlichen Beistand keine Entschädigung erhalten hätten, obwohl easyJet für deren Flugverspätung oder -ausfall verantwortlich war. Auch für Ryanair (95 Prozent) und Aeroflot (89 Prozent) kommt eine Entschädigung regelmäßig nicht in Frage.

Eurowings zahlt seinen Kunden hingegen am häufigsten Geld aufgrund von Flugverspätungen oder -ausfällen aus. Zwar lehnt die deutsche Fluggesellschaft noch immer mehr als jede fünfte (21 Prozent) rechtmäßige Entschädigungsforderung ab, doch das ist dennoch der Bestwert der gesamten Analyse. Ähnlich oft zahlen auch SAS (21 Prozent), Flybe (24 Prozent) und Austrian Airlines (25 Prozent) fällige Entschädigungen aus. Die Muttergesellschaft von Eurowings, Lufthansa, lehnt hingegen mehr als die Hälfte (51 Prozent) aller rechtmäßigen Forderungen zu Unrecht ab.

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Das sollten Fluggäste wissen: Flugausfälle und -verspätungen können zu Entschädigungszahlungen in Höhe von bis zu 600 Euro pro Fluggast berechtigen. Die Höhe der Entschädigungszahlung errechnet sich aus der Länge der Flugstrecke. Der rechtmäßige Entschädigungsanspruch ist laut Experten immer abhängig von der tatsächlichen Verspätungsdauer am Ankunftsort sowie dem Grund für den ausgefallenen oder verspäteten Flug. Betroffene Passagiere können ihren Entschädigungsanspruch rückwirkend durchsetzen, bis zu drei Jahre nach ihrem Flugtermin. mid/rlo