Für Genesenenzertifikat genügt bald auch ein Schnelltest

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Der Nachweis einer überstandenen Corona-Infektion soll in der EU bald auch auf der Grundlage eines positiven Antigen-Schnelltests ausgestellt werden können. Ein entsprechender Rechtsakt sei am Dienstag erlassen worden, teilte die EU-Kommission mit. Dies soll demnach auch rückwirkend ab dem 1. Oktober möglich sein.

Voraussetzung sei, dass der verwendete Test auf der gemeinsamen EU-Liste stehe und von qualifiziertem Personal durchgeführt worden sei, so die Brüsseler Behörde. Bisher war in der Regel ein PCR-Test für die Ausstellung des Genesenenzertifikats nötig. Die neuen Regeln gelten ab sofort.

Für die Umsetzung durch die Mitgliedstaaten gibt es aber keine konkrete Zeitvorgabe.

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red / dts