Gaststättenkontrollen in Ludwigsburg – drei Lokale müssen mit Anzeige rechnen

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Ludwigsburg – Am Montagabend haben Beamtinnen und Beamte des Polizeireviers Ludwigsburg Gaststättenkontrollen im Ludwigsburger Stadtgebiet kontrolliert und dabei einige Verstöße festgestellt. Die Betreiber von drei überprüften Lokalen müssen mit Anzeigen rechnen.

Die Polizisten stellten dabei unter anderem Verstöße gegen das Eichgesetz fest. In einer der drei Gaststätten wurde entgegen der geltenden Vorschriften 30 Gläser zum Ausschank benutzt, die keinen Eichstrich besitzen, so die Polizei. Bei den anderen beiden Kneipen zählten die Beamten insgesamt fünf nicht geeichte Gläser. Die in den Lokalen bereitgestellten Pulverfeuerlöscher führten laut den Kontrolleuren ebenfalls zu Beanstandungen. In einem Lokal soll das Prüfzeichen eines Feuerlöschers Ende der 1970-er Jahre abgelaufen sein. Der zweite Feuerlöscher hätte im Jahre 2019 überprüft werden müssen. Genauso sah es in einer weiteren Gaststätte aus. Im dritten Gasthaus wurde der Verkauf von Shishas festgestellt, ohne dass die notwendige Konzession vorgelegt werden konnte. Darüber hinaus fehlten das dann notwendige Belüftungssystem und die speziellen Feuerlöscher, heißt es in der Mitteilung weiter. Des Weiteren wurde in einer der Gaststätten bemängelt, dass das günstigste angebotene Getränk alkoholisch ist, der Gastraum videoüberwacht wird, ohne dass dies kenntlich gemacht wurde, die Fluchttür abgeschlossen war und bei mehreren Flaschen Bier bereits das Mindesthaltbarkeitsdatum abgelaufen war.

Hinsichtlich der derzeit gültigen Corona-Verordnung stellten die Beamten zwei Verstöße durch Gäste fest. Ein 35 Jahre alter Mann konnte zwar nachweisen, dass er vollständig geimpft ist, allerdings hatte er die zwei wöchige Frist nach der Zweitimpfung nicht abgewartet. Ein 57-Jähriger in einem anderen Lokal hingegen konnte lediglich einen Nachweis über einen PCR-Test vorlegen, der aufgrund der 2G-Regelung im Gastronomie-Bereich jedoch nicht mehr ausreichend ist. Beide Betroffene müssen mit Ordnungswidrigkeitenanzeigen rechnen. Sie mussten die Lokale im Anschluss an die Kontrolle verlassen. Die festgestellten Verstöße werden der zuständigen Gaststättenbehörde berichtet.

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red / Polizeipräsidium Ludwigsburg