
Im Landkreis Ludwigsburg breitet sich die Geflügelpest weiter aus: Nach zwei bestätigten Fällen bei Graugänsen steht nun auch ein Schwan unter Verdacht. Betroffen sind Bereiche entlang des Neckars. Ab 2. Dezember gilt dort eine Aufstallungspflicht für Geflügel, um eine weitere Ausbreitung des H5N1-Virus zu verhindern.
Ludwigsburg (red) – Im Landkreis Ludwigsburg ist ein weiterer Fall von Geflügelpest bei einer Graugans nachgewiesen worden, wie das Veterinäramt mitteilte. Zusätzlich besteht bei einem tot aufgefundenen Schwan der Verdacht auf eine Infektion.
Damit gibt es nun zwei bestätigte Fälle bei Graugänsen und einen Verdachtsfall.
Die neu infizierte Graugans wurde im Blattsee bei Kirchheim am Neckar gefunden, beim Schwan handelt es sich um ein Tier, das in Ludwigsburg-Hoheneck entdeckt wurde. Das Friedrich-Loeffler-Institut wies bei der Graugans das hochpathogene aviäre Influenzavirus H5N1 nach, beim Schwan laufen die Untersuchungen noch.
Das Veterinäramt wird daher ab 2. Dezember eine Aufstallungspflicht für Geflügel in einem etwa 500 Meter breiten Streifen beidseits des Neckars anordnen.
Eine entsprechende Allgemeinverfügung soll am 1. Dezember veröffentlicht werden. Das Friedrich-Loeffler-Institut schätzt das Risiko einer weiteren Ausbreitung der Geflügelpest bundesweit als hoch ein.


