
Wegen der Ausbreitung der Geflügelpest hat die Stadt Heilbronn eine Stallpflicht für alle Geflügelhalter verhängt. Ab Mittwoch dürfen Hühner, Enten und Co. nur noch in geschlossenen oder gesicherten Ställen gehalten werden – vorerst bis zum 15. Januar. Bürger sollen tote Wildvögel melden und beim Umgang mit ihnen Schutzmaßnahmen beachten.
Heilbronn (red) – Die Stadt Heilbronn hat eine Aufstallungspflicht für sämtliches Geflügel verfügt, um die Ausbreitung der Geflügelpest zu verhindern. Die Maßnahme gilt ab Mittwoch und zunächst bis zum 15. Januar, wie die Stadtverwaltung mitteilte.
Im Landkreis Heilbronn waren bereits Fälle der auch als Vogelgrippe bekannten Tierseuche nachgewiesen worden.
Von der Stallpflicht betroffen sind alle Geflügelarten wie Hühner, Truthühner, Enten und Gänse. Die Tiere müssen in geschlossenen Ställen oder unter gesicherten Vorrichtungen gehalten werden, die das Eindringen von Wildvögeln verhindern.
Ausgenommen sind lediglich Haltungen mit Netzen oder Gittern, deren Maschenweite maximal 25 Millimeter beträgt.
Bürger werden gebeten, tot aufgefundene Vögel beim Ordnungsamt oder Betriebsamt zu melden. Für Personen, die verendete Vögel bergen, wird das Tragen von Einmalhandschuhen und FFP2-Masken empfohlen.
In Heilbronn gibt es etwa 230 Geflügelhaltungen mit rund 7.600 Tieren.



